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Sch.... Auto brennt !!! Rücktritt vom Kauf bei Gebrauchten ?

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 3. September 2010 um 13:28

Hallo zusammen !!!

 

Da dachte ich wäre am Ziel meiner suche und nun das.

Aber mal von Anfang an :

Habe mir letzten Freitag einen A4 Bj. 11/00 2.0 gekauft So macht er einen guten Eindruck und die Probefahrt leif auch gut.Scheckheftgepflegt und Zahnriemen is auch gemacht worden laut Scheckheft. Runter hat er 106 TKM. Aber schon am 2. Tag kam so ein komisches Geräusch beim starten des KALTEN Motors , hört sich an wie ein oller Diesel, aber nur so 1-2 sek lang dann ist es weg. Na gut dachte ich mach mich etwas schlau und mal sehen was die Car Garantie sagt. Aber heut Mittag als ich von der Arbeit kam und in der Küche saß dacht ich mir was riecht hier so komisch. Schon den Nachbarn mit seinem Holzofen in verdacht gehabt das er wieder "Altreifen" verbrennt *g* !! Da schau ich aus dem Fenster und seh meinen Audi aus dem Motorraum qualmen. Ach du kacke ...ich raus und Haube vorsichtig auf. Man weiß ja nich obs nich schon drunter brennt. Also Haube auf und da seh ich die Sch.....e !! Ein Zündkabel ist etwas ab und es qualmt wie wild aus der Zündkerzenöffnung....(mal als Laie gesprochen). Na toll dacht ich mir .....laß erstmal abkühlen und dann sehen wir weiter. War keine 2 min drin um das Telefon zu holen da fing es plötzlich an zu brennen an besagter Stelle. Ooooooooohhhhhhhhh jeeeeeeeeehhhhhhh ......was nu !? Feuerwehr,THW,Polizei .....:confused: ! Zum Glück war es ein kleiner Brand und ich konnte den mit viel Luft auspusten.

Tja nun steh ich da mit einem auto was mir noch keine Woche gehört und es is kaputt !!! Gibt es da irgendeine möglichkeit wie ich da so gut wie möglich wieder rauskomme? Irgendwer einen Rat für mich ? Find das echt KACKEEEEEEE !!! :mad:

Beste Antwort im Thema

Meist ist die Rechtslage Ö zu D vergleichbar ... auch in deinem Fall.

Wie schon von den Vorpostern erläutert muss der Händler in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit für die verkaufte Sache Gewähr leisten. Bei beweglichen Sachen gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, die bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden kann.

In den ersten sechs Monaten ab Kauf gilt die sog. Beweislastumkehr. Der Händler muss also beweisen dass der Mangel nicht schon VOR der Übergabe bestanden hat. Gelingt im dies nicht wovon regelmäßig auszugehen ist muss er den Mangel auf seine Kosten beseitigen.

Sämtliche zur Mangelbeseitigung anfallenden Kosten muss der Händler tragen. Also selbstverständlich auch den Transport zu sich falls er den Mangel selbst beseitigen will. Du kannst dem Händler also mitteilen wann und wo er das Fahrzeug abholen kann, oder im Alternativ anbieten dass du es von Audi holen und dort reparieren lässt. Dies jedoch nur nach schriftlicher Freigabe zur Mangelbeseitigung durch den Händler. ER muss also Audi den Auftrag geben den Mangel in seinem Namen zu beseitigen.

Gibst du dem Händler nicht die Möglichkeit es Instandzusetzen ist er grundsätzlich von seiner Verpflichtung befreit! Schafft der Händler es nicht den Mangel zu beseitigen (mehrere Reparaturversuche) oder weigert er sich dies zu tun so fällt man von den primären Gewährleistungsbehelfen (Austausch, Beseitigung) auf die Stufe der Sekundären (Kaufpreisminderung, Wandlung = Rückabwicklung des Vertrages).

Will er also das Fahrzeug nicht auf seine Kosten abholen so kommt dies meiner Meinung nach einer Weigerung gleich welche dir die sekundären Gewährleistungsbehelfe eröffnen. Wandlung ist jedoch bei gerinfügigen Mängeln ausgeschlossen (was ich hier als gegeben sehe).

mfg Mig

PS: falls Unterschiede zur deutschen RL bestehen bitte um Korrektur

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Moin, so ne Scheise!

 

Hast den beim Händler gekauft? Oder Privat?

 

Habe da leider wemig Ahnung, aber das müsste beim Händler doch unter Gewährleistung fallen, und wenn privat dann auch, falls im vertrag nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeprochen wurde. Da bin ich mir jedoch nicht 100% sicher.

 

Kennst Du einen Anwalt, der Dir zur Seite stehen kann, bzw. sich bezüglich Gewährleistungsumfang auskennt.

Themenstarteram 3. September 2010 um 13:50

Hallo !!

Habe den bei einem Händler gekauft , zwar keine Audi/VW Händler bzw. ein Vertragshändler aber das müsste ja egal sein, und erst am Dienstag den 31.08.10 abgeholt. Bin noch keine 100 km mit gefahren :mad:

Dann ist doch alles ganz entspannt. Ich würde allerdings alles bestens dokumentieren (Fotos, Zeugen etc.) und ihn dann vom Händler abholen lassen um ihn zu "renovieren".

Falls Privatkauf: Schlepp den zum nächsten Audi Händler und versuche herauszufinden, was defekt / Ursache war und ob der Defekt dem Vorbesitzer ggf. bekannt gewesen sein muss. Falls vom Händler spielt das kaum ne Rolle, es greift die Gewährleistung und so kurz nach Übergabe wird der nicht beweisen können, dass der Defekt bei Übergabe nicht bestanden hat.

Was Car Garant angeht: Anwalt. Sonst wirst du von der Versicherung übern Tisch gezogen. Nicht dass die dir 30€ für ne Zündspule erstatten und der Folgeschaden nicht deren Problem ist. Da muss man das Kleingedruckte gut kennen und wissen, ob man veräppelt wird oder nicht. Bei Car Garant ist normalerweise alles am Motor abgedeckt. Falls vom Händler spielt Cat Garant als Garantiegeber ebenfalls keine Rolle, im ersten halben Jahr ist der Händler dein Ansprechpartner. Die Versicherung greift effektiv erst im zweiten halben Jahr der Garantiezeit.

Allerdings halte ich nach einigen eigenen Erfahrungen von diesen Versicherungen nicht allzuviel. Klingt gut, nur wird kaum gezahlt. Bei mir wurde z.B. von der Versicherung eine 30€ teure defekte Klimaleitung bezahlt, aber die notwendige Neubefüllung für damals 100€ als "Betriebsmittel" nicht.

Da er vom Händler gekauft hat, greift die Gewährleistungspflicht. Da braucht der keine Versicherung.

Hey

kep cool,

das war eine oder mehrere Zündspulen altbekanntes prbl. bei Audi/Bosch

auf jeden fall die Kiste zu Audi schleppen lassen und nichts daran machen.

Fotos Zeugen usw. und zum Werkstattmeister Zündspulen ansprechen!!!

das ganz ist aber nicht weiter schlimm da muss Audi sich Kulant zeigen

MFG

Oh man.

Beileid.

Jetzt hast Du natürlich viel Ärger.

Aber auf den Kosten solltest Du nicht sitzenbleiben. Stichwort Sachmängelhaftung.

Wie schon geschrieben, alles so gut wie möglich dokumentieren, (evtl. auch aktuellen km Stand) und dann mal freundlich beim Händler anfragen, was er denn dazu sagt.

Themenstarteram 3. September 2010 um 14:30

MUß ich den reparieren lassen oder kann ich auch sofort sagen das ich den Wagen nicht mehr haben möchte ?? Und ich bekomme mein Geld wieder plus meine Unkosten? Bin grad etwas "angepinkelt" grrrrrrrrr !!! Das sowas schon nach nichmal 100km und effektiv zwei Tagen wo ich den Wagen gefahren habe passiert. Was mag bloß in 4 Monaten alles passieren !?! :mad:

Den Händler habe ich schon angerufen. Er meinte das Auto müsse zu ihm. Aber wie ....tja darüber hat er sich ausgeschwiegen. ICH sollte versuchen den Wagen zu ihm zu bringen. Wie gesagt ist KEIN VW/Audi Händler sondern ein Freier Händler.

 

Fotos habe ich schon gemacht. Und ein Bekannter war auch schon hier und hat sich das angeschaut.

Bist Du im ADAC? Das wäre ne Möglichkeit.

Und Du musst dem Händler bis zu zwei Reperaturversuche zugestehen, bevor Du vom Vertrag zurücktreten kannst.

Deine Unkosten wirst Du vermutlich nur begrenzt wieder bekommen.

Wieso sich Audi hier jetzt Kulant zeigen soll, versteh ich allerdings nicht, bei einem 10 Jahre alten Wagen.

Themenstarteram 3. September 2010 um 15:03

Habe mal diesen Artike l gefunden ! Und man kann wohl davon ausgehen das der Mangel schon beim Verkauf vorlag. Is ja nichmal 3 Tage her als ich ihn vom Händler geholt habe.

Hier mal ein paar Fotos

 

Img-5204
Img-5206
Img-5209

Und ich habe ein schönes Urteil gefunden. http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm

Zitat: § 439 II BGB macht dies überdies hinsichtlich der Kostenpflicht vollends klar: Nach der Gesetzesbegründung und dem Wortlaut der Vorschrift sollen dem Käufer keine weiteren „Aufwendungen“ entstehen, der Verkäufer soll alle Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen. Erfüllungsort der Nacherfüllung (§ 269 BGB) ist daher der Ort, wo sich die Sache jetzt (Nacherfüllung) befindet, hier also der Wohnsitz des Käufers (vgl. Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb. 2004, § 439 Rdnr. 9; Erman/Grunewald, BGB, 11. Aufl., § 439 Rdnr. 3; Westermann, in: MünchKomm, 4. Aufl., § 439 Rndr. 7; Faust, in: Bamberger/Roth, BGB, § 439 Rdnr. 13; Jauernig/Berger, BGB, 11. Aufl., § 439 Rdnr. 7).

Also der Händler soll dir einen Transporter vorbeischicken oder eine näher gelegene Audi Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Sein Problem wie der Karren repariert wird, nicht deins. Die Plastik-Abdeckung nebst verkokelter Zündspule und ggf. der Zuleitung kann nicht wirklich teuer sein.

welch zufaelliger zufall. vor einigen tage hat mir ein freund berichtet, dass der 2.0TFSI eines kollegen auf der autobahn abgefackelt ist...

 

gruesse vom doc

Hallo an TE :)

am "Kabelkanal" wurde schon rumgemacht - die vier schwarzen Kabelbinder sind nicht original. (Bild img5204) Zündspule 1 ist auch schon markiert und sieht neuer aus als die anderen - ist wohl schon öfter was getauscht worden.

Bei mir siehts auch "kunterbunt" aus - meine Zündspule 4 unterscheidet sich auch optisch/fertigungstechnisch von den anderen (oben lackschwarz). Die neuen sind immer irgendwie oben grau - werden dann später schwarz. Aber so einen Ausfall hab ich auch noch nicht gesehen!

Ciao

Na also ist die Zündspule (abgeraucht)und der Fehler ist bei Audi Bosch bekannt...

aber da du nun beim freien Händler gekauft hast mhh

der kann eigendlich nichts dafür das Audi fehlerhafte Zündspulen verbaut hat

aber er muss dafür gerade stehen so oder so und lass dich nicht abwimmeln.

Garantie in den ersten 6 monaten musst du gar nicht beweisen sonern es ist davon auszugehen das das schon so war.

Ich würde mal bei Audi anrufen und die Bilder schicken mal sehen was die sagen

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