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Schaden am Pkw nach Ausweichmanöver

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 12:16

Liebe Foristen,

vielleicht kann uns der eine oder andere Teilnehmer hier ja einen Hinweis zur Rechtslage in folgendem Fall geben...

Meine Frau musste heute einem anderen Pkw, der ohne zu schauen, aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße gefahren ist, ausweichen. Das Ausweichmanöver führte in die Gegenfahrbahn, und da ihr dort (zum Glück mit Abstand) andere Fahrzeuge entgegenkamen, musste sie recht schnell zurücklenken und sehr stark bremsen. Dabei ist die Bremse beschädigt worden, dass Pedal ließ sich schlagartig funktionslos komplett durchtreten. Meine Frau konnte das Auto gerade noch mit der Handbremse zum Stehen bringen.

Man sollte genau an dieser Stelle, glaube ich, erwähnen, dass es sich bei dem Fahrzeug meiner Frau um einen 1979er VW Käfer mit H-Kennzeichen handelt. Der Wagen hat natürlich TÜV, aber man kann sicher nicht die gleichen technischen Rahmenbedingungen voraussetzen, wie bei einem aktuellen Neuwagen. Das Auto ist zur Werkstatt geschleppt worden.

Ebenfalls an dieser Stelle sollte man erwähnen, dass der Kollege, der ihr die Vorfahrt genommen hat, um die 80 ist und (wenn er nicht Auto fährt) im Rollstuhl sitzt. Er hat zwar angehalten, war aber nicht in der Lage, nach dem Vorfall aus seinem Auto auszusteigen. Auch klappt es mit dem Sprechen wohl nicht mehr so gut.

Meine Frau hat dann die Polizei gerufen, die ihr aber mitteilten, dass eine Haftung des anderen (da kein Berühren der Fahrzeuge stattgefunden hat) unwahrscheinlich sein. Eine derartige Notbremsung muss ein Auto aushalten.

Klar, soweit. Hm. Anderenfalls aber auch wieder nicht.

Was meint Ihr?

Beste Antwort im Thema

Ich würde hier der Polizei zustimmen. Wenn eine Bremse bei einem starken Bremsversuch ausfällt, muss ein technischer Mangel vorliegen. Welcher genau, wird hoffentlich die Werkstatt sagen können.

Warum hier der Zustand des ,,Gegners,, so hervorgehoben wird, ist mir ein bissel unklar. Denn die Bremse wäre auch ausgefallen, wenn da ein 30jähriger mit einem nagelneuen Benz die Vorfahrt nicht ganz beachtet hätte.

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Da hat die Polizei wohl recht. Was ist wenn ein Kind auf die Straße gelaufen wäre? Was würdest Du uns dann fragen? Ich würde froh sein, dass nichts weiter passiert ist.

Ich würde hier der Polizei zustimmen. Wenn eine Bremse bei einem starken Bremsversuch ausfällt, muss ein technischer Mangel vorliegen. Welcher genau, wird hoffentlich die Werkstatt sagen können.

Warum hier der Zustand des ,,Gegners,, so hervorgehoben wird, ist mir ein bissel unklar. Denn die Bremse wäre auch ausgefallen, wenn da ein 30jähriger mit einem nagelneuen Benz die Vorfahrt nicht ganz beachtet hätte.

Klar, Schuld sind immer die anderen, auch wenn man selbst für den Zustand seines eigenen Fahrzeugs verantwortlich ist. Als nächstes ist dann der Parkhausbesitzer Schuld daran, dass der Fensterheber kaputtgegangen ist und der Tankstellenbesitzer ist Schuld daran, dass es die Schwimmernadel im Vergaser verbogen hat.

Mir war gar nicht bewusst, dass sich bei Oldtimern die sicherheitsrelevanten Bauteile bei Benutzung zerlegen und dies "normal" ist.

Ebenso war mir nicht bewusst, dass 1979 die Bremsen nur zur Zierde eingebaut wurden.

Es gibt schon Kracher hier .....

Bremsen wurden beschädigt ....

Manchmal denke ich, schau dich mal um wo die Kamera ist ....

Ich sehe es auch so, dass das gerissene Bremsseil ein Mangel und selber zu zahlen ist. Man könnte aber einen Reifenverschleiß geltend machen, vielleicht nicht in der Stadt, aber auf der Autobahn-aber schwierig Recht zu bekommen.

Wegen des Unfallgegners sollte man durch die Polizei die Führerscheinstelle informieren. Nur in D darf man blind, taub, langsam als Renter ein Fahrzeug führen! In Anderen EU-Staaten werden regelmäßige Kontrollen verlangt

Zitat:

@Marc.B schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:52:03 Uhr:

Man könnte aber einen Reifenverschleiß geltend machen, vielleicht nicht in der Stadt, aber auf der Autobahn-aber schwierig Recht zu bekommen.

Das musst mal näher erklären .

Das hohrt sich nach hauptbremscylinder an. Sei froh das sie nicht in den fliessenden verkehr gekommen ist.

Rudiger

am 11. Oktober 2016 um 12:58

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:16:50 Uhr:

[...] Eine derartige Notbremsung muss ein Auto aushalten.

Mehr gibt es dazu doch nicht zu sagen.

Dass eine Bremse bei einer Vollbremsung von Vmax auf 0 Schaden nimmt, kann durchaus passieren. Im Stadtverkehr DARF das aber nicht passieren. Der Defekt war also schon vorhanden. Hätte es gekracht, wäre dieser durch einen Gutachter sicher festgestellt worden und deine Frau hätte mindestens eine Teilschuld bekommen.

Sei froh, dass es so glimpflich abgegangen ist, und es nicht vor einem Kindergarten und ohne Ausweichmöglichkeit passiert ist.

Und für Aufreger über unfähige VT, die einem die Vorfahrt stibitzen, gibt es den Aufreger-Thread :)

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 13:42

Danke für die Einsichten - die Lage ist eigentlich klar.

Interessant ist, wie manche Klugsch****** hier bei einem Fahrzeug, das regelmäßig genutzt wird und ebenso regelmäßig durch eine Werkstatt gewartet wird (hatte ich erwähnt, dass der Wagen TÜV hat? Glaube schon...) offenbar trotzdem vor jeder Fahrt die Bremsleitungen inspizieren würden... Lobenswert. Wie beugt Ihr eigentlich einem Ausfall einer Glühlampe bei einer Fahrt im Dunkeln vor?

Trotzdem bin ich natürlich froh, dass es so ausgegangen ist.

Du kannst nicht alle Eventualitäten beachten und überprüfen.

Aber die Bremsen sind jetzt defekt und keiner wird dafür bezahlen.......außer du.

Wäre das bei der TÜV Prüfung passiert hättest du den Schaden auch selbst zahlen müssen, nicht der TÜV Prüfer.

Wäre deine Frau nicht ausgewichen hätte es gekracht und ihr hättet einen neuen H-Käfer suchen können.

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 15:42:31 Uhr:

Interessant ist, wie manche Klugsch****** hier bei einem Fahrzeug, das regelmäßig genutzt wird und ebenso regelmäßig durch eine Werkstatt gewartet wird (hatte ich erwähnt, dass der Wagen TÜV hat? Glaube schon...) offenbar trotzdem vor jeder Fahrt die Bremsleitungen inspizieren würden... Lobenswert. Wie beugt Ihr eigentlich einem Ausfall einer Glühlampe bei einer Fahrt im Dunkeln vor?

Du verwechselst hier 2 Dinge: Niemand ist davor gefeit, einen Defekt am Fahrzeug zu erleiden. Egal, wie gut es gewartet wird.

Aber die Meisten hier würden den Defekt eben als "dumm gelaufen" verbuchen, weil ein Auto nun einmal auf eine Vollbremsung ausgelegt sein muss. Egal, wie alt das Auto ist und wann die Bremsung gemacht wird (ähnliches hatte ich mal bei einem Fahrsicherheitstraining erlebt....Bremse am Fahrzeug einer Teilnehmerin kaputt nach der 3ten Vollbremsung). Passiert.

Wenn das Licht ausfällt verklagst du ja auch nicht das Straßenbauamt, weil nicht genug Laternen da stehen, damit du dein Licht schonen kannst, um dein Beispiel aufzugreifen.

Das hat nichts mit Klugscheißerei zu tun. Überhaupt nix.

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 15:42:31 Uhr:

Danke für die Einsichten - die Lage ist eigentlich klar.

Interessant ist, wie manche Klugsch****** hier

Dies stört mich irgendwie.

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 15:42:31 Uhr:

 

Interessant ist, wie manche Klugsch****** hier bei einem Fahrzeug, das regelmäßig genutzt wird und ebenso regelmäßig durch eine Werkstatt gewartet wird (hatte ich erwähnt, dass der Wagen TÜV hat? Glaube schon...) offenbar trotzdem vor jeder Fahrt die Bremsleitungen inspizieren würden... Lobenswert. Wie beugt Ihr eigentlich einem Ausfall einer Glühlampe bei einer Fahrt im Dunkeln vor?

Darum gehts doch gar nicht. Sicherlich kann immer ein Defekt am Fahrzeug auftreten, aber man sucht hinterher nicht nach Möglichkeiten, einem eigentlich Aussenstehenden die Reparaturkosten aufzudrücken.

Genauso wirkt aber dein Schreiben, in welchem du besonders auf den Gesundheitszustand des ,,Gegners,, eingegangen bist. Dabei war der ,,Gegner,, nur zur falschen Zeit am falschen Ort.

Er war aber ganz sicher nicht die Ursache für den Bremsenausfall.

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