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Schaden an fremdem Kfz - Privat-Haftpflicht ?

BMW 2er
Themenstarteram 16. August 2005 um 11:28

Hallo!

Möchte eine kurze Frage stellen, die denke ich, vielleicht für einige hier schnell zu beantworten ist.

Klarer Fall:

Gestern einer Freundin kurz das Auto geliehen, diese schrammt beim Einparken an einer Mauer entlang, nun sind einige Riefen an der Öffnung für die Nebler und an der hinteren Kante der M2-Front.

Diese Riefen sind recht tief, sodass wir gleich zu BMW sind, deren lapidae Antwort: M2 Front austauschen, spachteln, etc. nicht möglich -> neue Frontschürze, Lackieren, Anbauen = 1000 Euro.

Ok zum Preis kann man sich streiten, doch nun kam uns die Idee.

Würde so ein Schaden denn nicht "ganz einfach" die Privat-Haftpflicht der Freundin übernehmen? Sie hat selber kein Auto und demzufolge keine KFZ-Versicherung. Aber normalerweise liegt doch hier Schaden an fremden Eigentum vor oder?

Über eine kurzer Erläuterung der richtigen Sachlage wäre ich dankbar!

Micha

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19 Antworten
am 16. August 2005 um 11:37

Iedit ;) erst komplett lesen... dann tippen :D

Meiner Meinung nach hast da schlechte Karten, aber da kennt sich bestimmt unser Thorsten hervorragend aus ;)

Hoffentlich habt ihr den Schaden an der Mauer auch gemeldet? Ist sonst nämlich "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und richtig teuer!

Gruß, Jürgen

Re: Schaden an fremden KFZ - Privat-Haftpflicht??

 

Zitat:

Original geschrieben von Micha2701

Hallo!

Würde so ein Schaden denn nicht "ganz einfach" die Privat-Haftpflicht der Freundin übernehmen.

Micha

Ohne Versicherungskaufmann zu sein: ganz einfach NEIN.

Schäden in Zusammenhang mit dem Führen von KFZ sind von der Privathaftpflicht ausgenommen, dafür gibt es ja die KFZ-bezogene Vollkaskoversicherung. Sonst wickle ich ja jeden selbst verursachten Kratzer (betrügerisch) über die PHV der Freundin ab. Daher ist das von je her schonmal ausgenommen.

Gruß, Alex.

Wenn sie das Auto von aussen beschaedigt hat (Klassischer Fall Einkaufswagen), dann springt die Privathaftpflicht ein. Wenn sie gefahren ist, dann nicht, weil das faellt unter Vollkasko des Halters und ist sicher in den Bedingungen der Privathaftpflicht ausgeschlossen.

Ich weiss es nicht, aber denk es mir so.

Gruss

Joe

am 16. August 2005 um 11:39

Hallo,

für ausgeliehene Gegenstände kommen in der Regel die Haftpflichtversicherung nicht auf. Ist im Vertrag ausgeschlossen !

Für KFZ sowieso schon gar nicht !!

Du kannst den Schaden über die Vollkasko laufen lassen und Deine Freundin bezahlt die SB sowie die dann ab nächster Hauptfälligkeit ( meistens der 1 Januar ) höheren Prämien.

Je nach Höhe deines Rabattes und Deiner SB, ist das aber evtl. Teurer als den Schaden gleich Bar zu bezahlen.

Viele Grüße

Thomas

Moin,

die bisher gegebenen Antworten sind korrekt:

die PHV entschädigt hier nichts, denn zum Einen ist Miete, Leihe und Pacht ausgeschlossen und zum Anderen alles was im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZs passiert.

Beste Grüße

Dem kann ich nur zustimmen.

Keine Chance das über die Privat-Haftpflicht abzuwickeln.

Machs über Deine Versicherung oder sie muss es zahlen.

Oder Du als Gentleman

Gruss

Stefan

PS: Meine Frau ist auch kürzlich an der Garage hängengeblieben. Hab ich beim Lackdoktor für kleines Geld machen lassen

am 16. August 2005 um 11:59

und was lernen wir daraus ?

gebt einer frau nie euer auto :D

Dann hatte ich also mit meiner Ex-Freundin (jetzt Frau :D) also einen "Grenzfall" oder?

Sie ist mit ihrem Fahrad an mein hinteres Seitenteil beim einem alten Coupe gedonnert. Das hat ihre PHV gezahlt.

Waren auch so 600 €.

am 16. August 2005 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von bäda1

Dann hatte ich also mit meiner Ex-Freundin (jetzt Frau :D) also einen "Grenzfall" oder?

Sie ist mit ihrem Fahrad an mein hinteres Seitenteil beim einem alten Coupe gedonnert. Das hat ihre PHV gezahlt.

Waren auch so 600 €.

sofern das fahrzeug von einer person bewegt wird zahlt nur die autoversicherung des fahrzeugbesitzers. keine ander PHV.

am 16. August 2005 um 12:34

Doch das geht!!

Schreib einfach, die Freundin hätte die Mauer gegen das Fahrzeug geschoben, statt umgekehrt --- dann zahlt die PHV. ;) :p :D

Gruß

Reader

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'es kam ein Windstoss und die Mauer verschob sich kurzzeitig gegen das Auto'

{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{{<

:D

Zitat:

Original geschrieben von bäda1

Dann hatte ich also mit meiner Ex-Freundin (jetzt Frau :D) also einen "Grenzfall" oder?

Sie ist mit ihrem Fahrad an mein hinteres Seitenteil beim einem alten Coupe gedonnert. Das hat ihre PHV gezahlt.

Waren auch so 600 €.

Das ist der klassische Fall für eine PHV! Darum schließt man eine ab! Z.B. mit dem Fahrrad oder zu Fuß unachtsam auf die Straße, der Laster weicht aus, kippt um, 100 Schweinehälften auf dem Gehweg...

Hast Glück, dass ihr damals noch nicht verheiratet gewesen seid, denn bei Ehepartnern untereinander zahlen die auch wieder nicht, meine ich.

Ciao, Alex.

am 16. August 2005 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von ingopin

Das ist der klassische Fall für eine PHV! Darum schließt man eine ab! Z.B. mit dem Fahrrad oder zu Fuß unachtsam auf die Straße, der Laster weicht aus, kippt um, 100 Schweinehälften auf dem Gehweg...

Hast Glück, dass ihr damals noch nicht verheiratet gewesen seid, denn bei Ehepartnern untereinander zahlen die auch wieder nicht, meine ich.

Ciao, Alex.

Jepp, richtig :D Solange generell keine Wohngemeinschaft besteht hatte und 2 getrennte Wohnungen und PHV`s vorhanden sind, zahlt die Haftpflicht. Schäden unter Partnern/Lebensgemeinschaften sind auch ausgeschlossen. Und auch noch merken, wie ein Vorredner es gesagt hat... geliehen und gepachtete Sachen sind auch nicht versichert. Genauso gut, wenn man einem Freund beim Umzug hilft und dort würde etwas kaputt gehen. Keine Zahlung, weil Gefälligkeitsleistungen auch ausgeschlossen sind ;) Und Grundsätzlich ist das füheren eines PKW`s auch raus.

Zu dem KFZ Schaden ist eh soweit alles richtig beantwortet worden ;)

Gruß

Alex

am 16. August 2005 um 20:21

Gibt noch ne andere witzige Situation:

Wenn Deine Freundin mit Deinem Zweitwagen gegen Deinen Erstwagen donnert, zahlt die Versicherung die Schäden an beiden Autos nicht, da Geschädigter und Verursacher nicht die selbe Person sein kann. Das ist insbesondere blöd, wenn Dich Deine Frau in die Werkstatt bringt, wo Du Dein Auto abholst und auf dem Heimweg knallt sie Dir hinten drauf.

Kann echt saublöd laufen!

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