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Schaden an fremden Auto auf eigenem Grundstück (Einfahrt und Zugang gänzlich versperrt)

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 15:36

Hallo ihr anderen Motor-Talker!

Heute hatte ich eine sehr unangenehme Gegebenheit, ich kam heim und mitten in der Einfahrt (auf Privatgrund) steht ein fremdes Fahrzeug, Auskunft vom vorbeilaufenden Nachbarn, es wäre wohl von der Baustelle nebenan. Telefonnummer war keine dran, Klopfen an die Scheibe des Neubaus, nichts hilft, also Auto woanders geparkt und Einkauf und Sachen gepackt und auf gemacht. Leider stand der Parker dann auch so unglaublich ungeschickt, dass ich kaum am Auto in mein Haus vorbei kam (längere Einfahrt ist der einzige Zugang, kaum mehr als 2,00m breit). Daneben ist der Baustellenzaun und Mauer, und er stand diagonal wirklich unglaublich geschickt da.

Also, ich versuche mich vollbepackt vorbei zu zwängen, kommt es natürlich wie es kommen musste und ich habe das Gleichgewicht verloren und bin mit dem Popo auf der Motorhaube gelandet. Kleine Delle drin, also Sachen schnell rein gebracht, ausgeräumt, wieder raus und plötzlich ist nun das Auto weg.

Ich will keine Anzeige am Hals haben, ein Verkehrsunfall war das aber auch nicht (eher Haftpflicht). Die Chance einen Zettel zu hinterlassen oder ein Bild zu machen, bzw. das Kennzeichen aufzuschreiben hatte ich gar nicht. Im Netz finde ich nur Informationen dazu wenn das fremde Auto durch das eigene Auto beschädigt wurde. Einen Fall wie diesen aber nicht. Ob das Auto wieder kommt kann ich nicht beurteilen, bei der Baustelle herrscht reges kommen und gehen. Ganz billig sah es nicht aus, übermäßig teuer aber auch nicht, eher wie ein Standard Firmen/Vertreterwagen. Wie ist so etwas gehandhabt? Selbstverschuldet da auf fremden Grundstück oder Beschädigung von fremden Eigentum (meine Schuld), beide Teilschuld?

Vielleicht kann mir jemand ein wenig das mulmig schlechte Gefühl nehmen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde es nicht so prickelnd wenn rücksichtslose Zeitgenossen ihr Auto abstellen wo es ihnen beliebt nur weil sie zu faul sind ein kleines Stückchen zu laufen.

Wenn jeder etwas mitdenkt entstehen auch keine derartigen Schäden.

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Die Schuld liegt alleine bei dir.

Man darf Eigentum nicht beschädigen auch wenn es auf fremden Grundstück steht.

 

Einzige Chance ist das wenn er nochmal da ist du es ihm sagst.

Man auch anders argumentieren:

Der Schaden ist erst durch vorschriftswidriges Verhalten kausal entstanden. Mit dem Verhalten hat der Fahrer billigend andere Konsequenzen in Kauf genommen. Hoffentlich gibt es ein Foto.

Zitat:

@UliBN schrieb am 21. Juni 2018 um 18:37:42 Uhr:

Man auch anders argumentieren:

Der Schaden ist erst durch vorschriftswidriges Verhalten kausal entstanden. Mit dem Verhalten hat der Fahrer billigend andere Konsequenzen in Kauf genommen. Hoffentlich gibt es ein Foto.

Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall grade vor kurzem mitbekommen: Eine Kollegin ist mit einem Dienstfahrzeug (Sprinter) beim Rückwärtsausparken aus einer sehr unübersichtlichen Garagenausfahrt auf ein Fahrzeug draufgerollt, welches gegenüber der Ausfahrt auf einer Sperrfläche im Halteverbot stand. Laut Aussage der Polizei und unserer "Hausjuristen" wäre es egal, ob das Auto da geparkt werden darf oder nicht, die Schuld liegt in diesem Fall bei der Fahrerin.

Und da man ja sagt, dass ein Unrecht (hier das in der Einfahrt parken ohne Erlaubnis) ein anderes Unrecht nicht aufwiegen kann (hier die Beschädigung am geparkten Fahrzeug), würde ich einen solchen Kausalzusammenhang nicht unbedingt als gegeben sehen.

 

Es sehe den Erfolg der Argumentation auch bei Null. Deswegen ja auch das Foto. Das wäre eine Chance, dass der Schäder auch unter größter Sorgfalt das Stolpern eben wegen des Fahrzeugs nicht vermeiden konnte. Und das Bild gibt es eben nicht.

Zuparken,

Nachbarschaft abklappern

und dann die Polizei rufen.

Oder sich aufs eigene Sofa setzen und warten das da jemand weg möchte.

Und wer mir mit Nötigung kommt , antworte ich Landfriedensbruch und

Störung des Nutzungsfrieden.

Aber beschädigen darf man es trotzdem nicht.

@Gany22

Die Beschädigung geht zwar irgendwie auf deine Kappe. Aber evtl. hast Du Glück und das schlechte Gewissen des Falschparkers lässt ihn den Schaden am hoffentlich geleasten Auto über die VK abrechnen und Du hörst garnichts davon. Falls doch, könnte es in Betracht kommen einer Ersatforderung den dolo petit Einwand entgegen zu halten. Denn Du könntest einen Aufwendungsersatzanspruch aus goA in gleicher Höhe haben. In dem Fall wäre es also sinnvoll, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mach dir keinen Kopp, da kommt nix mehr.

Irgendwann sieht er es und weiß eh nicht wo das her kommt.

Falls der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dann sag ihm das was du hier geschrieben hast und ab an die Haftpflichtversicherung.

Rein Rechtlich darfst Du fremdes Eigentum nicht beschädigen.

Du hättest einen Abschleppdienst rufen können, um ihn dort abschleppen zu lassen. Den Abschlepper bezahlst erstmal Du. Über die Halteranfrage hätte man dann den Halter ermitteln können um dann die Kosten dort beizutreiben.

Ich glaube auf Privatgrund kommt sowieso keine Polizei. Und das Beweisfoto kann man selbst machen. Weiß nicht, ob es eine Angelegenheit für das Ordnungsamt wäre.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit Sicherheit hast Du das Recht übertreten. So auch er als Falschparker. War bestimmt ein Baustellenauto eines Ingenieurs oder so und sowieso ein Leihwagen.

Vorteil: Du bist nicht mit Deinem Auto angebumst. Dann wäre es ein Haftpflichtschaden mit allen Drum und Dran. Selbst ein Schaden mit Ladung sehe ich hier nicht gegeben. Es war eine Entladung. Diese ist beendet, wenn Du das Auto verlässt und verriegelst. Ich glaube die Definition muss man beachten. Du bist nicht mehrmals mit Ladung hergegangen. Also Zementsack um Zementsack. Das ganze 10 mal. Somit wäre die Entladung ein dehnbarer Begriff. Du hast einmal etwas entnommen, bist gegangen und fertig. Damit ist die Betriebsgefahr vom Automobil beendet. Jetzt tritt die Privathaftung in Kraft. So bist Du als Fußgänger dort angebumst, völlig egal wo Du her kamst. Vom Nachbarn. Die Rechtslage ist hierbei anders. Die Meldung als Verkehrsunfall Auto-Auto mit dem (Kraftfahrt-) Pflichtversicherungsgesetz ist hier außen vor. Vielmehr greift nur das BGB als Schaden einer natürlichen Person an einer Sache/Eigentum eines anderen mit den dort geregelten Paragrafen.

Du bist ins Haus, um Zettel und Stift zu holen und dein schnurrloses Telefon aus dem hausinneren um Deine bürgerlichen Pflichten zu erfüllen. Bist wieder hinaus, schwupp war das Auto weg. Was willst Du denn machen?

Er als Kraftfahrzeugführer hat sich vor Antritt der Fahrt um den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs zu überzeugen. Vor jeder Fahrt! Macht keiner. Darum macht jeder einen Fehler nach StVO. Dann wäre ihm der Schaden sicher aufgefallen und er hätte sich somit ebenso bei Dir oder beim Nachbarn erkundigen müssen, wer jetzt hier sein Fahrzeug beschädigt hat. Dann wäre der Kuddelmuddel aufklärbar gewesen.

Sehe ich das falsch? Frage an die Juristen unter uns?

am 21. Juni 2018 um 19:35

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2018 um 20:44:55 Uhr:

[...] Falls doch, könnte es in Betracht kommen einer Ersatforderung den dolo petit Einwand entgegen zu halten. Denn Du könntest einen Aufwendungsersatzanspruch aus goA in gleicher Höhe haben. In dem Fall wäre es also sinnvoll, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. [...]

Immer wieder lustig hier, 'dolo petit' klingt wie was kleines französisches.

Ich rate dem TE zu 'in dubio pro rucola' - damit kommt er juristisch auch nicht weiter, kann aber beim Italiener Pizza bestellen.

@TE

Wenn was kommt, Schaden zugegeben und über Privathaftpflicht abrechnen. Grüße

Ich finde es reichlich unverschämt einfach eine fremde Einfahrt zu zu parken. Falls er tatsächlich kommt und Forderungen stellt würde ich ihn erstmal zappeln lassen.

Beweise hat er sicher keine dafür hoffentlich wenigstens ein schlechtes Gewissen.

Das mit dem Auto entladen würde ich komplett weglassen wenn du den Schaden zugibst. Du bist mit Einkäufen heimgekommen Punkt mehr nicht.

In Deutschland darf jeder überall rein und hat sogar Rechte, wie die Zigeuner in Spanien die Häuser besetzen.

In Amiland und anderswo hast du für sowas ne Kugel im Arsch

Zitat:

Du hättest einen Abschleppdienst rufen können, um ihn dort abschleppen zu lassen. Den Abschlepper bezahlst erstmal Du. Über die Halteranfrage hätte man dann den Halter ermitteln können um dann die Kosten dort beizutreiben.

Grundsätzlich ist das mit "man darf kein fremdes Eigentum beschädigen" alles richtig.

Wenn man aber versucht, dem Falschparker die Abschleppkosten zu ersparen und trotzdem in seine Haustüre zu kommen, also für den Falschparker die Kosten so gering wie möglich zu halten und dabei doch n Kratzer reinmacht, obwohl man das bei aller Vorsicht versucht hat zu vermeiden, dann liegt der Ball wieder beim Falschparker.

Da gabs mal n Grundsatzurteil zu, da hat eine Frau trotzdem versucht, mit dem Auto bei aller Vorsicht dran vorbei zu kommen, um dem Falschparker die Abschleppkosten zu ersparen und hat es leider doch nicht geschafft, der falschparker blieb auf seinem Schaden sitzen.

Wenn die Feuerwehr übrigends durchmuss, gibt es auch unterschiedliche Regelungen. Manche lassen das Haus vom Nachbarn abbrennen, bei meinem Kumpel bei der Feuerwehr gilt, Einsatzleitung fährt gucken, wenn wirklich brennt, fährt das TLF mit der Stabilsten Stoßstange zuerst durch...

Themenstarteram 22. Juni 2018 um 7:28

Dankeschön für eure Resonanz. Ich werde jetzt erst einmal abwarten, vermutlich ist die Delle (der Schaden) so gering, das die einfache Reperatur durch einen Dellendoktor, oder die neue Motorhaube (Zeitwert einer gebrauchten vermutlich) wesentlich günstiger als der rechtliche Aufwand.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 21. Juni 2018 um 20:23:22 Uhr:

Zuparken,

Nachbarschaft abklappern

und dann die Polizei rufen.

Oder sich aufs eigene Sofa setzen und warten das da jemand weg möchte.

Und wer mir mit Nötigung kommt , antworte ich Landfriedensbruch und

Störung des Nutzungsfrieden.

Aber beschädigen darf man es trotzdem nicht.

Landfriedensbruch ist rechtlich gesehen etwas ganz anderes. Die öffentliche Sicherheit ist ganz sicher nicht gefährdet wenn jemand einen privaten Parkplatz, der anscheinend nicht abgezäunt ist, widerrechtlich benutzt.

Den ignoranten einparken und sich auf die Couch begnügen ist Nötigung mit Vorsatz, wenn nicht sogar Freiheitsberaubung. Das Falschparken ist immer ärgerlich, aber keine Straftat. Nötigung oder Freiheitsberaubung dagegen schon.

Im Auto sitzen bleiben und den Abschlepper abwarten ist dagegen keine Straftat.

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