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Schaden an Motorhaube durch Kind
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Vor einem Häuserblock ist ein PKW-Parkplatz. Daneben ein Spielplatz. Getrennt sind Park- und Spielplatz durch einen ca. 1 Meter hohen Zaun.
Auf dem Spielplatz spielen 5-6 Kinder Fussball (obwohl durch ein Schild verboten). Ein 4-5 Jahre alter Junge schiesst den Ball über den Zaun auf die Motorhaube eines geparkten Autos. Da der Ball mit Sand behaftet ist, erleidet die Haube Kratzer. Kostenvoranschlag eines Lackieres beläuft sich auf rund 500 €.
Wie groß ist die Chance den Schaden ersetzt zu bekommen? Ob eine Privathaftpflicht besteht, ist nicht ganz klar. Erst sagt die Mutter ja, dann nein, plötzlich hat der Ex-Mann (Kindsvater) eine.....
Gruß Christian
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13 Antworten
Wie alt ist das Kind? Unter oder über sieben Jahre?
Re: Schaden an Motorhaube durch Kind
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein 4-5 Jahre alter Junge
Gruß Christian
Oohhh sorry, da war wohl blind...
Dann sieht das aber sehr schlecht aus.
Kinder sind grundsätzlich bis Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig. Sie sind für ihr Tun nicht verantwortlich.
Einzige Möglichkeit wäre wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, die für Schäden aufkommt, die Kinder unter sieben Jahren verursachen.
Dies sind aber meist nur neuere Verträge und die Summe ist oft auf 500€ begrenzt.
Käme denn eine Privathaftpflicht des Kindsvaters auf? Oder gilt sowas immer nur für "in häuslicher Gemeinschaft lebender Kinder" ?
Gruß
Ich meine, für die Mitversicherung von Kindern ist das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft nicht Voraussetzung.
Anders wäre das mit der Mutter, die ist 100%ig nicht mehr mitversichert.
Da bin ich mir aber nicht wirklich sicher, da werden sich sicher noch die "üblichen Verdächtigen" hier melden.
Dann mal schauen, was noch bei raus kommt.
Vielen Dank für Deine Antworten und gute Nacht.
Gruß Christian
Ein unter 7 jähriges Kind ist NIE haftbar. Eine haftpflicht für das Kind wäre ziemlich billig da sie NIE zahlen muss.
Die Frage ob die Eltern eintreten müssen ist zu klären. Der Satz Eltern haften für ihre Kinder ist generell FALSCH.
Eltern haften ausschließlich bei einer Aufsichtspflichtsverletzng. Die Kinder waren in einem abgezäunten Bereich, eine Ständige Beobachtung ist nicht erforderlich.
Viel Spass beim Klagen.
Ich würde auf einsichtige Eltern hoffen, sonst besteht kaum eine Chance, meiner Meinung nach.
Allgemeins Lebensrisiko.
Wenn da überhaupt was mit Aufsichtspflichtverletzung machen lassen sollte, dann wegen dem Passus:
Zitat:
Auf dem Spielplatz spielen 5-6 Kinder Fussball (obwohl durch ein Schild verboten).
Aber das ist imho sehr dünnes Eis, auf das man bauen würde. Sofern sich die Eltern nicht von sich aus bereit erklären den Schaden zu übernehmen, würde ich die Zeit lieber verwenden einen guten Lackdoktor zu finden. Wenn es nicht so tiefe Kratzer sind, dann schau auch mal bei einem Aufbereiter vorbei. Vielleicht kann er sie auch so füllen und auspolieren.
Rede mit den Eltern und wenn die nicht freiwillig zahlen wollen, dann hast du Pech. Das Kind hat absolut keine Haftung und keine Versicherung würde den Schaden übernehmen. Auch das Schild tut nix zur Sache, denn das Kind wird 1. wohl kaum lesen können und 2. kann von einem so jungen Kind nicht erwartet werden, dass es Schilder befolgt.
Das sind die gefahren eines Autofahrers. Da musst du selber für zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
und keine Versicherung würde den Schaden übernehmen.
Naja, es gibt halt die Möglichkeit, die ich bereits erwähnt habe.
Hier mal der Text von der Seite der LVM, nur als Beispiel, da es dies eigentlich bei jeder Versicherung gibt;
Unabhängig von der Rechtslage zahlen wir bei Schäden durch deliktsunfähige Kinder, bis zum Alter von sieben Jahren, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre.
(Dort sind es sogar bis zu 5000€)
Hi,
korrekt soweit - es gibt tatsächlich einige Privathaftpflichten die diesen Passus anbieten - der Versicherte gibt schließlich "grünes Licht" dass die Versicherung zahlen soll.
Jedoch:
a) sind die noch nich so lang aufm Markt
b) stellt sich tatsächlich die Frage, wie die Verwandtschaftsbeziehungen dort noch sind und wer tatsächlich ne PH führt (häusliche Gemeinschaft spielt bei eigenen Kindern ind en meisten Fällen keine Rolle)
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Auch das Schild tut nix zur Sache, denn das Kind wird 1. wohl kaum lesen können und 2. kann von einem so jungen Kind nicht erwartet werden, dass es Schilder befolgt.
Es ging ja auch mehr um die Aufsichtspflichtsverletzung der Eltern. Die dürften (hoffentlich) lesen können. Aber ich sagte ja schon, daß auch das sehr dünnes Eis wäre.
Hallo,
die Thematik "Aufsichtspflichtverletzung" und PHV sind mir immer wieder ein Graus.
Der Grung: Ab welchem Punkt haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt!?
Drüber haben nicht selten die Gerichte zu entscheiden.
Grundsätzlich richtig ist, dass ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktfähig ist und daher auch nicht haftet. Im (in Bewegung befindlichen) Strassenverkehr gilt dies sogar bis zum 10. Lebensjahr.
Dass die Mutter keine eigene PHV hat ist schonmal unverantwortlich, es sei denn Sie ist noch über den "Ehemann" mitversichert. Dies ist i.d.R. so lange der Fall, bis die Eltern rechtskräftig geschieden sind. Danach wäre die PHV des Vaters m. E. nur dann eintrittspflichtig, wenn er zum Zeitpunkt des Schadens die Aufsicht über das Kind hatte und natürlich die erforderliche Aufsichtspflichtsverletung gegeben wäre.
Die Mitversicherung von Schäden durch Kleinkinder sind durch entsprechende Vereinbarung in der PHV der Eltern möglich. I.d.R. mit einer SB von 150€ für diesen Zusatz.
I.d.R. beträgt die Deckungssumme dann 2.000€ bis 30.000€ und kostet dann 80€ bis 110€ (also für die PHV komplett), was die Sache wohl wert ist.
Auch wenn weder das Kind noch die Eltern haften, so hat man wenigsten den Ärger vom Hals.
Andernfalls geht der Geschädigte leer leider aus.
Wenn Leute nicht das Geld für die PHV "übrig" haben (lt. Statistik wohl jeder Dritte), dann werden die wohl auch kaum den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Grüsse
Claus