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Schaden durch einen Schlüssel

Themenstarteram 25. August 2010 um 16:51

als ich heute früh zur arbeit fuhr lag ein schlüsselbund auf der straße dem ich nicht ausweichen konnte

in der folge hat er mir den rechten hinterreifen aufgeschlitzt, ist einmal in radkasten rum und hat mir im unteren bereich der stoßstange den lack auf ca 20cm² fläche zerstört

nun konnte ich herausfinden wem der schlüssel gehörte und wie er dahin kam :

die freundin des besitzers hat den schlüssel auf das dach des schwiegervaters abgelegt und da vergessen, jener ist los gefahren und hat den schlüssel an besagter stelle verloren (wurde von den beiden bestätigt)

da ich ich nun wusste wem der schlüssel war hab ich konatkt zu ihm aufgenommen ihm das geschildert und versucht das über seine haftpflicht geltend zu machen, seine haftpflicht wird aber net zahlen, er verweißt gar die schuld auf seinen vater das der schlüssel auf seinem dach lag und somit in verantwortung des verzeughalters liegt, also dem vater ... zu dem unterstellt er mir nun das ich mir den reifen wohl selbst aufgeschlitzt hab und die lackschäden von was anderem kommen, ich ihn sozusagen als opfer vorschieben will

 

nun meine frage/n:

- wen kann ich in verantwortung ziehen bzw kann ich wen verantwortlich machen ? ... ihn nach aussage seiner haftpflicht nicht, aber nun seinen vater ? ...

 

fakt ist :

- der schlüssel ist definitiv seiner

- seine freundin hat ihn aufs dach vom auto des vaters gelegt

- der vater hat den schlüssel an besagter stelle verloren

- der schlüssel wurde von diversen leuten dort gesehen

- es war nicht möglich ihm auszuweichen (lag in einer kurve)

- ich kann beweisen das der schlüssel für den schaden verantwortlich ist (vorverkehr)

 

hat jemand schonmal was ähnliches erlebt bzw kann mir jemand vielleicht sagen welche chancen sowas vor gericht hat da sich die partei des schlüssel quer stellt und mich noch als betrüger hinstellen will ???

Beste Antwort im Thema

Mit dieser Frage wirst Du hier nichts Kontruktives ernten: Es werden sich haufenweise Leute mit gefährlichem Halb-/Viertel- oder Garnichtwissen melden.

Mein Tip: Wende Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens. Dort wird man Dir wirklich helfen, hier wohl kaum.

In diesem Sinne, viel Erfolg.

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Mit dieser Frage wirst Du hier nichts Kontruktives ernten: Es werden sich haufenweise Leute mit gefährlichem Halb-/Viertel- oder Garnichtwissen melden.

Mein Tip: Wende Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens. Dort wird man Dir wirklich helfen, hier wohl kaum.

In diesem Sinne, viel Erfolg.

am 25. August 2010 um 18:28

Ich würde auch sagen ab zum Anwalt..am besten vorher mal abchecken ob , wenn vorhanden , verkehrsrechtsschutz sich darum kümmert...das wäre das beste...

Ebenso: Anwalt!

Und alternativ mal fragen wie teuer es wohl ist, alle Schlösser zu tauschen für die nun jeweils 1 Schlüssel nichtmehr auffindbar ist ;)

Hast du den Schaden der Polizei gemeldet?

Hast du den Schlüssel noch?

Fotos vom Schadensbild vor Ort?

Wenn du z.B. im ADAC bist, kostenlose Erstberatung für einen Anwalt in Anspruch nehmen. Hat mir schon oft geholfen.

Themenstarteram 25. August 2010 um 19:08

nja ... fotos und beweise bzw aussagen habe ich, aber letztendlich bleibt mir wohl net mehr als den ihre freundliche hand ... sprich ... das sie ihre haftpflicht bemüht, die dame, da ihr fehlverhalten zu dem ganzen geführt hat ... weniger ärger haben sie, an dem bund war noch nen audi-schlüssel, firmenschlüssel und hausschlüssel und das muss er durch mich net ersetzen (abgesehen vom audi-schlüssel, der is klein) ...

leider is es aber so das die freundliche geste "eine hand wäscht die andere" und eine wenig "verantwortungsbewusstsein" bei manchen menschen net mehr zu finden ist

Zitat:

Original geschrieben von Gogandantess

wen kann ich in verantwortung ziehen

einzigst und allein denjenigen, der mit seinem auto so schnell unterwegs war, das er dem hindernis nicht ausweichen bzw. rechtzeitig bremsen konnte......ggf. noch mit zuwenig abstand zum vordermann.....

und mit genau diesem argument wird der gegnerische anwalt bzw. die versicherung deine "forderung" in den papiereimer werfen...

am 26. August 2010 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Gogandantess

wen kann ich in verantwortung ziehen

einzigst und allein denjenigen, der mit seinem auto so schnell unterwegs war, das er dem hindernis nicht ausweichen bzw. rechtzeitig bremsen konnte......ggf. noch mit zuwenig abstand zum vordermann.....

und mit genau diesem argument wird der gegnerische anwalt bzw. die versicherung deine "forderung" in den papiereimer werfen...

Auch meine Meinung...

In Wohngegenden muss man damit rechnen, dass diese Dinge passieren.

Andererseits gibt es eine "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung" die das versehentliche Fallenlassen von Schlüsseln nicht als "unabwendbar" klassifizieren wird, wie es z.B. der Fall wäre, wenn ein anderes Fahrzeug einen Stein hoch schleudert.

Ggf wird ein Vergleich mit anteiliger Haftung/Regulierung das Resultat sein.

am 26. August 2010 um 12:05

Meist hilft in so einem Fall ein nettes Anschreiben von einem Anwalt.

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Das Schreiben vom Anwalt hat genügt, um den Verschulder dazu zu bewegen den Schaden zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Linving-a5

 

Andererseits gibt es eine "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung" die das versehentliche Fallenlassen von Schlüsseln nicht als "unabwendbar" klassifizieren wird, wie es z.B. der Fall wäre, wenn ein anderes Fahrzeug einen Stein hoch schleudert.

Ggf wird ein Vergleich mit anteiliger Haftung/Regulierung das Resultat sein.

Eine Gefährdungshaftung für einen Schlüsselbund im Straßenverkehr...., das wäre mir neu. Wenn ich den unter meine Fußmatte meiner Wohnungstür lege und diese wird anschließend von Einbrechern mit diesem Schlüssel ausgeraubt, sieht das natürlich anders aus.:D

Gruß

am 26. August 2010 um 17:27

ich würde das meine rechtschutzerversicherung klären lassen. wenn du keine hast auf zu einem anwalt schon alleine deswegen wenn er meint das du dir selbst den reifen aufgeschlitzt hast. auf solche aussagen reagiere ich immer allergisch.

ein schlüsselbund hat nichts auf einer strasse verloren und selbst wenn du nur 30km/h fährst würdest du ihn nicht rechtzeitig sehen.

Themenstarteram 26. August 2010 um 17:51

der schaden wurde aufgenommen und die gegenpartei zeigt sich nun schonmal etwas freundlicher

da besitzer des schlüssels ist eh außen vor da seine freundin den schlüssel unachtsam auf das autodach seines vaters gelegt hat ... daher ist eigentlich der vater der direkte ansprechpartner, denn ob wissentlich oder nicht, in erster linie ist der halter für feste oder lose teile an seinem fahrzeug verantwortlich wie das nun die versicherung auslegen wird werd ich sehen, aber er zeigt sich schonmal bereitwillig

nun lass ich mir die rechnungen geben (reifen ca 250€) und lackieren, wobei das erstmal nen angebot ist ... er hätte da zwei möglichkeiten, 1. privat, da würde das lackieren ca 150€ kosten oder über die versicherung, nur sieht es da anders aus, da jene darauf besteht das die ganze heckschürze lackiert wird und das wären um die 600€

nja, mal schauen was raus kommt

am 26. August 2010 um 17:55

halte uns auf dem laufendem. bin gespannt was dabei rauskommt.

Zitat:

Original geschrieben von Gogandantess

als ich heute früh zur arbeit fuhr lag ein schlüsselbund auf der straße dem ich nicht ausweichen konnte

in der folge hat er mir den rechten hinterreifen aufgeschlitzt, ist einmal in radkasten rum und hat mir im unteren bereich der stoßstange den lack auf ca 20cm² fläche zerstört

nun konnte ich herausfinden wem der schlüssel gehörte und wie er dahin kam :

die freundin des besitzers hat den schlüssel auf das dach des schwiegervaters abgelegt und da vergessen, jener ist los gefahren und hat den schlüssel an besagter stelle verloren (wurde von den beiden bestätigt)

da ich ich nun wusste wem der schlüssel war hab ich konatkt zu ihm aufgenommen ihm das geschildert und versucht das über seine haftpflicht geltend zu machen, seine haftpflicht wird aber net zahlen, er verweißt gar die schuld auf seinen vater das der schlüssel auf seinem dach lag und somit in verantwortung des verzeughalters liegt, also dem vater ... zu dem unterstellt er mir nun das ich mir den reifen wohl selbst aufgeschlitzt hab und die lackschäden von was anderem kommen, ich ihn sozusagen als opfer vorschieben will

 

nun meine frage/n:

- wen kann ich in verantwortung ziehen bzw kann ich wen verantwortlich machen ? ... ihn nach aussage seiner haftpflicht nicht, aber nun seinen vater ? ...

 

fakt ist :

- der schlüssel ist definitiv seiner

- seine freundin hat ihn aufs dach vom auto des vaters gelegt

- der vater hat den schlüssel an besagter stelle verloren

- der schlüssel wurde von diversen leuten dort gesehen

- es war nicht möglich ihm auszuweichen (lag in einer kurve)

- ich kann beweisen das der schlüssel für den schaden verantwortlich ist (vorverkehr)

 

hat jemand schonmal was ähnliches erlebt bzw kann mir jemand vielleicht sagen welche chancen sowas vor gericht hat da sich die partei des schlüssel quer stellt und mich noch als betrüger hinstellen will ???

Mir ist ähnliches passiert - ich fuhr hinter ein Auto, etwas viel von dem Auto herunter (ein Fahrrad) und beschädigte mein Auto. Mir ist von meinem Anwalt gesagt worden, wenn etwas von einem Auto fällt und man dadurch einen schaden davon trägt, dann hat der Verursacher dieses zu tragen. Anders wäre es, wenn (z.B.) ein vorausfahrendes Auto etwas (z.B ein Stein) von der Strasse hochwirbeln würde - dann wäre er dafür nicht verantwortlich.

Da die Schlüssel eindeutig einzuordnen sind, ist der Schadenverursacher klar, sein Haftpflicht sollte dafür aufkommen.

Hier ist klar

Themenstarteram 15. September 2010 um 13:28

so ... heute habe ich ihn aus der lackiererei wieder bekommen und der schaden wurde behoben

also die Haftpflicht des Fahrzeugbesitzers welcher den schlüssel unwissendlich verloren hat, hat anstandslos bezahlt, nicht zum schluss auch daher das der schadensbetrag mit 770€ unter 1000€ lag und daher bei gutem verständnis auch ohne probleme abgewickelt werden kann ( der Fahrzeughalter hatte vollstes verständnis und demnach nicht gegengesteuert )

gruß,

gogan

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