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Schaden durch Fahrzeugaufbereiter,wie jetzt vorgehen?
Moin,kurze Frage.
Hatte gestern meine Fahrzeuge zu einer kompletten Aufbereitung abgegeben und da ist dem Aufbereiter leider ein Missgeschick passiert.
Der gute hat bei der Aufbereitung,auch meinen Dachhimmel gereinigt und dieser,hat sich nun an mehreren Stellen gelöst?was natürlich sehr unansehnlich aussieht.
Drauf angesprochen,meinte er das es schon vorher so war,was natürlich eine reine Schutzbehauptung ist.
Deshalb meine Frage,wie ich da jetzt am besten vorgehen kann.
Mfg
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28 Antworten
Versuchen nochmal auf menschlicher Ebene zu kommunizieren mit dem Typen und auf einen neuen Dachhimmel bzw. die Behebung des Desasters anfordern. Wenn das nichts bringt, nicht weiter zögern und einen Anwalt einschalten. Hoffe hast eine Rechtschutzversicherung.
In Zukunft diesen Aufbereiter vermeiden und dementsprechend eine Bewertung hinterlassen damit andere vor sowas geschützt werden.
Was soll man da großartig machen können oder an was hast du evtl. gedacht ?
Da bleibt nur ein Gutachter , und das so schnell wie möglich. Zuvor vielleicht, falls vorhanden ,mal den Inhaber des Geschäftes ansprechen.
Auf menschliche Ebene,hat ich es schon versucht aber außer die Schuld von sich zu weisen,ist da nicht viel gekommen.
Eben noch einen Anruf von ihm erhalten,das er mit einen Sattler gesprochen hat und es auch vom Nikotin kommen könnte..??
Die Frage ist nur,wie es mit der Beweispflicht aussieht,da er ja sagt das,der Schaden schon vorhanden war.Diese ist natürlich nicht der Fall aber wie soll ich das beweisen?
Des weiteren sagte er mir eben noch,sonst mal zu warten bis es wieder wärmer wird und es sich womöglich wieder festigen könnte aber so warm kann es garnicht werden!
Ein Gutachter kann jetzt feststellen ob z.B. ein falsches MIttel aufgetragen wurde oder andere Einflüsse eingewirkt haben. In jedem Fall jetzt Fotos machen mit Einblendung des Datums ect. Evt. einen Zeugen / Nachbarn fragen , wie er das Dach in Erinnerung hat. Oder war er vielleicht erst vor kurzem in der Werkstatt und die kann etwas bestätigen über den vorher Zustand .
In jedem Fall löst sich kein Kleber durch Nikotin ( da wären viele Dächer hin ).
Eher war ein Lösemittel im Einsatz, welches sich nicht mit dem Kleber des Daches vertragen hat.
Ein Gutachter kann dies jetzt feststellen. Evt. sind noch Reste des "Reinigungsmittels vorhanden und können jetzt bestätigt/gesichert werden.
Uns hat man einen Oldtimer übergeben , bei dem sich nach der Regenrückfahrt von der Werkstatt herausgestellt hat, daß der Kühler undicht geworden war.
Bei näherer Betrachtung konnte man auf dem roten Lack am Boden der Front, sowie am Kühler sehen, daß die Werkstatt den blau gelben Arm der Hebe-Bühne in unserem Kühler versenkt hatte.
2 x wurde auf Nachfrage der Vorfall verneint, bis der Meister zugab versehentlich in den Arm dieser Bühne gefahren zu sein. Schaden über 1500 Euro. Versicherung der Werkstatt hat gezahlt.
Der Fahrzeugaufbereiter müsste doch eine Versicherung haben???!!!
Oder auch deine Teilkasko/Vollkasko?? Ist zwar nicht "sauber" ??!!
Zitat:
@Scenicdrei schrieb am 28. März 2023 um 16:55:04 Uhr:
Der Fahrzeugaufbereiter müsste doch eine Versicherung haben???!!!
Oder auch deine Teilkasko/Vollkasko?? Ist zwar nicht "sauber" ??!!
Diese ist auch vorhanden aber seiner Meinung nach,war der Schaden schon vorhanden.
Werde jetzt wohl nach einem Gutachter suchen und dann mal weiter schauen.Ist halt schon sehr ärgerlich sowas!
Sofort einen Gutachter (über die Rechtsschutz - wenn hoffentlich vorhanden) einschalten.
Du kannst auch hier gerne diese Firma nennen und zudem eine Bewertung abgeben, damit andere Menschen vor solchen Leuten geschützt werden.
Hi @thomasg0102, du solltest die Schäden fotografisch (sofern dieses nicht schon erfolgt ist) festhalten und dokumentieren, da du ja gegenüber dem Autoaufbereiter in der Nachweispflicht bist, was die Voraussetzungen des Schadensersatzes anbelangt.
Setz doch jetzt mal schriftlich eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme und Schadensersatz – kündige dabei an, ansonsten einen Anwalt einzuschalten, der die Sache geltend macht. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Die Anwaltskosten können dann ansonsten ebenfalls als Verzugsstandsersatz geltend gemacht werden.
Sprich direkt mit deiner Rechtsschutz oder KFZ Versicherung was den Gutachter betrifft, damit das schon einmal erledigt ist und die Schadensursache festgestellt werden kann. Viel Erfolg!
So,heute mal mit der Rechtschutz telefoniert und es sieht leider schlecht aus,da ich nicht nachweisen kann,das der Schaden nicht schon vorher vorhanden war.
Musste beim Gutachter in Vorleistung gehen um den Fall zu gewinnen wird laut der Rechtschutz eher schwer.
Das ist natürlich mehr als ärgerlich!
Zitat:
@thomasg0102 schrieb am 29. März 2023 um 17:02:01 Uhr:
So,heute mal mit der Rechtschutz telefoniert und es sieht leider schlecht aus,da ich nicht nachweisen kann,das der Schaden nicht schon vorher vorhanden war.
Musste beim Gutachter in Vorleistung gehen um den Fall zu gewinnen wird laut der Rechtschutz eher schwer.
Das ist natürlich mehr als ärgerlich!
Du bist doch nicht der einzige, der den Wagen gesehen hat, bzw drin saß, kurz bevor du ihn zum Aufbereiter gegeben hast
Naja, der Aufbereiter wehrt Kosten genauso reflexartig ab wie die Versicherung.
Beide sind für eine juristische Bewertung ganz sicher die falschen Ansprechpartner.
Und die Versicherung kann von der Ferne ganz sicher nicht ausschließen, dass du den Nachwies führen kannst.
Es sei denn, du hast das am Telefon so erklärt. Ich wüsste anonsten nicht, warum die die Deckungszusage verweigern sollten.
Warum sollte ein Aufbereiter einen losen, herabhängenden Dachhimmel ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden reinigen und dann kommentarlos übergeben? Reinigt der auch aufgeschlitzte Ledersitze oder kippt den aufgesaugten Dreck nach der Reinigung wieder in den Fussraum? Oder schiebt der einen explodierten Airbag beiseite und reingt das Lenkrad?
Natürlich ist der Nachweis schwierig zu führen. Fehler passieren, aber verscheißern sollte man sich auch nicht lassen.
VG
Frag doch mal bei Mercedes nach , ob es möglich ist, daß Nikotin den Himmel "herunterfallen" lassen kann.
Hast Du vielleicht mal Fotos für uns?