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Schaden durch Garagentor

Hallo! Ich habe eine Frage zu folgendem, was mir passiert ist:
Vor einigen Tagen war ich zu Besuch bei einem Freund. Dieser versicherte mir, dass ich ohne Probleme vor der dortigen Doppelgarage parken könne. Sie würde in den nächsten Tagen vermutlich nicht genutzt werden. Ohne Bedenken stellte ich mein Auto dort über Nacht ab. Doch am nächsten Morgen erhielt ich einen Anruf: Der Nachbar meines Bekannten, dem ein Teil der Garage gehörte, hatte am Morgen das funkgesteuerte Garagentor geöffnet, ohne zu merken, dass vor der Garage ein Auto war. So entstand ein Schaden an meiner Stoßstange und zum Teil am Lack.
Jetzt stellt sich für mich die Fage, bei wem die Schuld dafür liegt und wer zahlen muss!! Der Garagenbesitzer hält sich für unschuldig, mir wäre es ja nicht erlaubt meinen Wagen dort abzustellen. An der Garage befand sich allerdings keinerlei Schild oder Hinweis, dass ich hier nicht parken kann.
Hat jemand hier vielleicht Erfahrung mit solchen Versicherungsfragen? Kann mir jemand weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Soll ich jetzt Außen an meinem Garagentor ein Schild anbringen?
"Vorsicht! Manchmal öffne ich das Tor von innen. Bitte nicht im Schwenkbereich des Garagentores parken.
Oder die Version von Delle. Glastor. Ist aber aufwendig zu putzen.
Also, wer vorher nicht "Nachdenkt" bevor er einfach vor meiner Garage parkt, braucht nachher auch nicht "Nachdenken" ob er von mir Schadenersatz bekommt, wenn ich das Tor von innen öffne und sein Auto im Schwenkbereich meines Garagentores steht.
Aber so sind ja einige Zeitgenossen. Sich nicht an die Regeln halten und dann jammern wenn es Kratzer gibt.
Gruß
Frank

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Da liegt eindeutig ein Eigenverschulden bei dir vor. Vor einer Garage zu parken bedeutet ja nicht, den Schwenkbereich des Garagentores blockieren zu dürfen und dadurch eine vermeidbare Gefahrenerhöhung herbeizuführen.

falsch, bin zwar kein rechtsexperte - aber ich bin der meinung, dass der nachbar schadenersatzpflichtig gemacht werden kann. bevor er die garage öffnet, muss er sich vergewissern, dass dies auch möglich ist...dass du vor seiner garage nicht parken durftes, spielt keine rolle (vielleicht mitschuld). wenn dort kinder spielen, ohne dass der nachbar es erlaubt hat, wäre es das gleiche - er kann nicht einfach blind die garage öffnen...
außerdem verlierst du auch keinen schadenersatzanspruch, wenn dir jemand in dein im halteverbot parkendes auto fährt...

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


falsch, bin zwar kein rechtsexperte

Und warum postest du dann hier eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


bevor er die garage öffnet, muss er sich vergewissern, dass dies auch möglich ist.

Ach ja, muss er das?
Könntest du mir bitte noch die einschlägige Rechtsvorschrift nennen, welche mich dazu verpflichtet, wenn ich mein Garagentor öffne?

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


.dass du vor seiner garage nicht parken durftes, spielt keine rolle

Falsch!
Der TE hat durch sein Falschparken in diesem Falle die Schadenursache gesetzt, ER hat schuldhaft und widerrechtlich gehandelt, indem er sein Fahrzeug unbefugter Weise vor eine fremde Garage - noch dazu im Schwenkbereich des Tores - abgestellt hat.
Ein Verschulden des Garagenbesitzers liegt hier nicht vor - er hat weder schuldhaft noch widerrechtlich gehandelt, indem er schlicht und einfach sein Garagentor geöffnet hat - folglich scheiden irgendwelche Ansprüche des TE nach § 823 BGB aus.

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


wenn dort kinder spielen, ohne dass der nachbar es erlaubt hat, wäre es das gleiche

Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


- er kann nicht einfach blind die garage öffnen...

Woher willst du wissen, dass er blind ist:confused:

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


außerdem verlierst du auch keinen schadenersatzanspruch, wenn dir jemand in dein im halteverbot parkendes auto fährt...

Thema verfehlt - hat aber auch gar nichts mit dem hier zur Rede stehenden Sachverhalt zu tun - komplett andere Rechtslage.

Vom Grundsatz her hat Drahkke nämlich Recht - auch wenn die rechtliche Begründung etwas hakelig ist;)

@lukeTC:
Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die................halten - ist echt besser, als hier Blödsinn abzusondern, glaube mir.

@lukeTC
Auf welche Rechtsverordnung / welches Gesetz stützt du deine Meinung?

Vermutlich auf gar keine, Drahkke.
Das ist wieder mal ein typisches Posting der Art "Ich habe zwar keine Ahnung (davon aber reichlich), möchte aber auch mal irgendwo meinen Senf dazu geben".

@all

twelferider ist mein Bruder ...........:D

zumindest was den Schreibstil betrifft.

Duck und weg........ ist Delle :p

Übrigens, nur so zum Nachdenken:
Es soll auch Leute geben, die ein elektr. Garagentor gelegentlich von innen öffnen, wenn z.B. die Garage von der anderen Seite (Garten o.ä.) zu betreten ist.
Abgesehen davon - man parkt vor KEINER Garage, da "braucht`s" auch kein extra Schild :)
mfg. Matt

Das ist vollkommen richtig, Matt.
Und ich kenne keine Rechtsvorschrift, nach welcher ich mein Garagentor NICHT von innnen öffnen darf.
Schuld hat hier einzig und allein der TE - und wird folglich seinen Schaden selbst bezahlen!

OT an:

Ja, und wie ist das bei einem verglasten Graragentor ? :D

OT aus.

Ist ja gut, eine Antwort könnt ihr euch sparen.

Prost

sagt Delle.......:)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


OT an:
Ja, und wie ist das bei einem verglasten Graragentor ? :D
OT aus.
Ist ja gut, eine Antwort könnt ihr euch sparen.
Prost
sagt Delle.......:)

Wer inner Glasgarage ist, soll nicht den Schalter drücken

:D

so - jetzt aber gut

Die Sachlage ist längst nicht so einfach, wie hier teilweise angedeutet wird.
Zunächst mal stellt sich die Frage, mit welchem Grad von Fahrlässigkeit der Nachbar gehandelt hat. Wenn vor der Garage gewöhnlich und regelmäßig Besucher parken, hätte er sich erst vergewissern müssen, daß das Tor gefahrlos geöffnet werden kann.
Wenn alle Nachbarn das Tor regelmäßig von innen öffnen, hätte der besuchte Freund die Gefahr erkennen und darauf hinweisen müssen, den Nachbarn trifft dann nur geringe bzw. keine Schuld.
Wenn der Nachbar das Auto gesehen hat und nach dem Motto "wird schon gut gehen, selbst schuld wer so nahe parkt" die Garage betätigt hat, ist er 100% haftbar.
Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Die Sachlage ist längst nicht so einfach, wie hier teilweise angedeutet wird.

Ja, das Leben ist selten einfach;)

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zunächst mal stellt sich die Frage, mit welchem Grad von Fahrlässigkeit der Nachbar gehandelt hat. Wenn vor der Garage gewöhnlich und regelmäßig Besucher parken, hätte er sich erst vergewissern müssen, daß das Tor gefahrlos geöffnet werden kann.

Die Grundfrage ist doch vielmehr: Muss der Nachbar damit rechnen, dass ein Wildfremder unbefugt vor seiner Garage parkt und hat er für diesen "Falschparker" irgendwelche Sorgfaltspflichten?
Und das sehe ich nicht als gegeben an.

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Wenn alle Nachbarn das Tor regelmäßig von innen öffnen, hätte der besuchte Freund die Gefahr erkennen und darauf hinweisen müssen, den Nachbarn trifft dann nur geringe bzw. keine Schuld.

Siehe eigentlich oben: Der Nachbar darf sein Tor von innen öffnen.
Dies ist keine schuldhafte Handlung.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Wenn der Nachbar das Auto gesehen hat und nach dem Motto "wird schon gut gehen, selbst schuld wer so nahe parkt" die Garage betätigt hat, ist er 100% haftbar.

In diesem Falle hätte der Nachbar vorsätzlich bzw. zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt und würde für diese Handlungsweise auch haften.
Nur: Derjenige, welcher sich auf Vorsatz bzw. vorsätzliche Handlungsweise beruft, muss dies auch nachweisen - dieser Nachweis dürfte dem TE nicht gelingen.

Zitat:

Original geschrieben von os-m
Die Sachlage ist längst nicht so einfach, wie hier teilweise angedeutet wird.

Zunächst mal stellt sich die Frage, mit welchem Grad von Fahrlässigkeit der Nachbar gehandelt hat. Wenn vor der Garage gewöhnlich und regelmäßig Besucher parken, hätte er sich erst vergewissern müssen, daß das Tor gefahrlos geöffnet werden kann.

dürfte Interessant werden, dass zu beweisen.......

Wenn der Nachbar das Auto gesehen hat und nach dem Motto "wird schon gut gehen, selbst schuld wer so nahe parkt" die Garage betätigt hat, ist er 100% haftbar.

"Der Nachbar meines Bekannten, dem ein Teil der Garage gehörte, hatte am Morgen das funkgesteuerte Garagentor geöffnet, ohne zu merken, dass vor der Garage ein Auto war."

dürfte dann hier wohl ausscheiden....

Gruss

Delle

Soll ich jetzt Außen an meinem Garagentor ein Schild anbringen?
"Vorsicht! Manchmal öffne ich das Tor von innen. Bitte nicht im Schwenkbereich des Garagentores parken.
Oder die Version von Delle. Glastor. Ist aber aufwendig zu putzen.
Also, wer vorher nicht "Nachdenkt" bevor er einfach vor meiner Garage parkt, braucht nachher auch nicht "Nachdenken" ob er von mir Schadenersatz bekommt, wenn ich das Tor von innen öffne und sein Auto im Schwenkbereich meines Garagentores steht.
Aber so sind ja einige Zeitgenossen. Sich nicht an die Regeln halten und dann jammern wenn es Kratzer gibt.
Gruß
Frank

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