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Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?

Themenstarteram 9. Januar 2025 um 15:48

Hallo liebe Motor-Talker,

ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.

Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.

Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?

Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.

Danke schon mal ??

Anna

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64 Antworten

Willkommen im Forum, wenngleich der Anlass unschön ist.

Rechtsberatung ist hier aufgrund der Regeln nicht erlaubt. Ich wäre in einer solchen Situation auch unsicher und täte vermutlich einen Anwalt involvieren.

Zitat:

Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich?

Wer den sonst. Wenn man ein Fahrzeug bewegt muss man sich vorher vergewissern, dass man dort auch fahren kann.

Hallo Anna

ein Bild -wären 1000 Worte wert.

Deine Aussage ist so leider etwas schwer zu beurteilen.

Einmal schreibst du - ungesichert

einmal schreibst du - unscheinbarer Zettel

aber wie gesagt - du wirst nicht umhinkommen, das einem Anwalt beurteilen zu lassen.

vorallem weil ich mir durchaus denken kann dass der Schaden auch mal gut teuer werden kann.

MfG

Themenstarteram 9. Januar 2025 um 16:10

Danke für das Willkommen und die schnelle Antwort. :-)

Eine Rechtsberatung hatte ich eigentlich gar nicht erwartet, aber ich dachte mir, vielleicht hat jemand ja schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht. Bin sicherlich nicht die Erste, die in eine herausragende Hebebühne gefahren ist...

Ein Freund hat mal eine ähnliche Erfahrung gemacht. Da war es allerdings ein Gerüstteil, das in der Parkbucht stand. Ende vom Lied: andere Parkbuchten zählen nicht zum gemeinschaftlichen befahrbaren Bereich, der Besitzer der Parkbucht kann da hinstellen, was er will. Er konnte nichts geltend machen.

 

Ich vermute, dass es sich mit der Bühne ähnlich verhält und du da mit deinem Auto nichts zu suchen hattest.

 

Rechne die Rückleuchte zumindest über die Teilkaskoversicherung ab, das spart schon mal Geld.

Themenstarteram 9. Januar 2025 um 16:19

Hier noch ein Bild der Situation. Der weiße Zettel mit dem Hinweis auf die Arbeiten ist auf der weißen Wand rechts neben den Stellplatznummern zu finden. Tatsächlich ist es in der Garage nicht so hell wie auf dem Foto.

Garage

Ich befürchte, dass da mit Haftung nichts zu machen ist. M. E. ragt die Bühne nicht in den Fahrbereich hinein. Der Bereich der Parkbucht ist ja deutlich am Boden gekennzeichnet.

Aufgrund des Bildes....

ich kann mir nicht vorstellen, dass du da auch nur einen Cent bekommst

tut mir leid

MfG

Hallo,

Hilft Dir jetzt nicht weiter. Aber eventuell für die Zukunft eine Rückfahrkamera nachrüsten.

Ich denke den Schaden wird dir Niemand ersetzen. Außer eventuell eine Vollkasko.

Thomas

Die Kamera hätte das auch nicht unbedingt erfasst.

Ich bin beim Heizölheizer. Wenn ich das Bild richtig deute ist die Bühne im Bereich des Abstellplatzes auf dem du nix zu suchen hättest, du bist in einen fremden Gefahrenbereich eingefahren.

Dem Betreiber des Lifts darf und muss freigestellt bleiben wo er die Bühne stehen hat.

Wenn ich die Bühne links die hoch steht und dann eine großen SUV oder Transporter betrachte, kann der auch die oben gestellt Bühne treffen, wäre der gleiche Fall.

Hi

Wenn du rückwärts ausparkst, bis aber vorher sehenden Auges zu deinem Fahrzeug gegangen.

Tom

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 9. Januar 2025 um 17:36:50 Uhr:

Die Kamera hätte das auch nicht unbedingt erfasst.

Ich bin beim Heizölheizer. Wenn ich das Bild richtig deute ist die Bühne im Bereich des Abstellplatzes auf dem du nix zu suchen hättest, du bist in einen fremden Gefahrenbereich eingefahren.

Dem Betreiber des Lifts darf und muss freigestellt bleiben wo er die Bühne stehen hat.

Wenn ich die Bühne links die hoch steht und dann eine großen SUV oder Transporter betrachte, kann der auch die oben gestellt Bühne treffen, wäre der gleiche Fall.

Kommt auf die Höhe der Kamera an. ( Einbauort)

Bei unserem NV 300 hängt die Kamera oben an der Heckklappe. Die Übersicht ist damit sehr gut.

Thomas

Alle Kamerasysteme die ich kenne gehe meist nicht so hoch, vor allem wenn man näher dran ist.

Wenn man gut weit weg ist mag das sein, in einer Tiefgarage aber eher unwahrscheinlich.

Aber ich hatte es auch nicht ausgeschlossen das es Kameras gibt die einen sehr hohen Erfassungsbereich haben.

Ist und wäre hier aber eine unnötige Diskussion und von daher zu vernachlässigen.

Zumal man sich nicht auf PDC/Kamerasysteme verlassen soll, sondern auch wirklich aktiv, mit seinen eigenen Augen, das geschehen hintern Fahrzeug beobachten muss.

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