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Schaden durch versagten Duplex

Themenstarteram 7. Juni 2024 um 20:20

Hallo,

mein Auto wurde in meiner Abwesenheit durch versagten Vierparker beschädigt. Kein menschlicher Fehler, sondern versagte Hydraulik auf einer Seite.

Ist eine Mietwohnung und ich habe Kasko mit SB 500 Euro.

Die Frage: wer sollte dafür haften? Haftpflicht/Hausversicherung des Vermieters oder meine Kasko? Oder Kann die erste Versicherung die Selbstbeteiligung der zweiten decken?

Es ist mir wichtig, die Schaden rechtzeitig zu melden. Ich will auf keinen Fall in die Situation geraten, es an Hausversicherung des Vermieters zu melden, es abgesagt bekommen und dann zu spät bei meiner Kasko zu sein (es muss angeblich spätestens in 7 Tagen gemeldet werden).

Danke im Voraus für jeden Tipp.

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46 Antworten

Melde es deiner Kasko und Haftpflicht sowie der Gebäudehaftpflicht des Stellplatzes. Den Schaden am Auto müsste der Vermieter zahlen, weil die Mietsache defekt ging und einen Schaden verursacht hat.

Themenstarteram 7. Juni 2024 um 20:28

Danke!

Kleine Frage: Meiner Kasko und Gebäudehaftpflicht ist klar, was meinst du aber mit "Haftpflicht"? Des Vermieters?

Soll ich es gleich aufnehmen und melden, oder sobald die ganze Befreiung des Autos erledigt ist (kann ja mehr entstehen)?

Dein Auto ist gegen das Gebäude gerutscht und wird dabei sicherlich auch etwas ganz leicht beschädigt haben. Da kommt eine Haftung der Pkw-Haftpflicht aus Betriebsgefahr in Betracht. Deshalb komplett melden. Welche Versicherungssparte dann welchen Anteil für sich auswürfelt, das kann dir dann erstmal relativ egal sein.

Die Schadensmeldung solltest du sofort machen, ggf. geht es ja online.

Wie im anderen Thread: Genauso machen wie berlin-paul geschrieben hat, erst allen Versicherungen + Vermieter/Verwalter melden, dann weiter gucken. Meldung unverzüglich - steht so in nahezu allen Versicherungsverträgen. Da sind ja einige Parteien mit im Boot, 4 Autos, Vermieter, WEG bei evtl. Schäden am Gebäude, ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 07. Juni 2024 um 22:40:09 Uhr:

Welche Versicherungssparte dann welchen Anteil für sich auswürfelt, das kann dir dann erstmal relativ egal sein.

Ich würde einen Teufel tun, meine Haftpflicht da was bezahlen zu lassen. Warum sollte ich meine Schadenfreiheitsklasse hochstufen lassen, weil der Duplexparker kaputt gegangen ist??? Das ist mal überhaupt nicht egal, welche Sparte da was bezahlt.

 

Melden sollte man den Schaden der eigenen Versicherung aber schon. Wichtig wäre wahrscheinlich, das die Feststellbremse angezogen war.

 

Gruß

Achim

Das passt ins Bild. In der HP-Versicherung hat der Kunde der Versicherung eine Regulierungsbefugnis erteilt und die nutzt sie nach eigenwirtschaftlichen Erwägungen und nicht nach dem Kundenwillen. Wenn das ruhende Fahrzeug gegen Gebäudeteile kollidiert ist, dann steht grundsätzlich eine Haftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs im Raum. Deshalb hat man das zu melden. Wenn allein aus Betriebsgefahr gehaftet wird, berührt das die SF in der Regel nicht.

Hat nichts mit Autoversicherungen zu tun. Der Eigentümer der Anlage oder evtl. ein Fehlanwender ist verantwortlich und schadenersatzpflichtig. Wie er das reguliert, ist seine Sache.

@berlin-paul fall doch nicht wieder darauf herein...

Der Schaden am Duplexparker ist "in seiner Abwesenheit" entstanden. Wo ist der örtliche und zeitliche Zusammenhang zum Betrieb seines Fahrzeugs um eine Haftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu rechtfertigen?

 

Gruß

Achim

Der örtliche und zeitliche Zusammenhang besteht darin, dass das Auto im Schadenszeitpunkt am Schadensort sich im Schadensgeschehen befindet.

Das ist totaler Blödsinn. Das Auto war ordnungsgemäß bereits eine Weile (so verstehe ich den TE) abgestellt und hatte keinen Schuldanteil an der Schadenursache. Betriebsgefahr des Fahrzeugs des TE halte ich für absolut irrelevant. Die reine "Anwesenheit" des Fahrzeugs reicht in diesem Fall dazu mit Sicherheit nicht aus, solange es beim Bewegen des Duplexparkers nicht ins Rollen gekommen ist.

 

Trotzdem meldet man seiner Versicherung natürlich die entstandenen Schäden vorsorglich.

 

Gruß

Achim

In der Laiensphäre wird die Haftung aus Betriebsgefahr mit der Haftung aus Verschulden immer wieder verwechselt. Macht nichts. Schönes Wochenende.

Dass du hier falsch liegst, macht auch nichts. Ebenso ein schönes Wochenende.

Der war gut. :D

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