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Schaden - Gutachter selbst wählen oder von der Versicherung
Guten Tag,
meine Frau hatte heute einen Autounfall. Sie fuhr auf der Strasse bei ca. 50 km/h und ein Auto parkte aus und erwischte das Auto. Die Polizei schätze den Schaden auf 800,-- €.
Ein befreundeter KFZ-Machaniker und die Werkstatt sagen es könnten auch so um die 4.000 € sein.
Die gegnerische Versicherung ist die Huk-Coborg ! (Mein Kollege hat mich vor der Versicherung gewarnt) Bevor ich dort den Schaden melde wollte ich mich erkundigen, ob ich damit einverstanden sein soll ob von dort ein Sachverständiger kommtoder ob ich damit nicht einverstanden sein soll ?
Nachhher sagt der Sachverständige einfach ein bisschen Spachteln und lackieren fertig. Und die Werkstattsagt hier muß was von der Karosserie ausgesät werden und hintere Tür sowie Stoßstange müssen erneuert werden. Vor allem weiß ich nicht was für Folgen das dann ggfls. hat.
1) Habe auch eine Rechtsschutzversicherung.
2) Möchte den Schaden vollständing in meiner Vertragswerkstatt reparieren lassen.
3) Den komplett Service von Huk werde ich natürlich nicht in Ansprcuh nehmen.
Danke für ein paar Tips und Hinweise. Habe ein Bild vom Schaden angehängt.
Gruß Datalife
Beste Antwort im Thema
bei der HUK Coburg gibt es nur zwei richtige Tipps:
1. einen eigenen Sachverständigen beauftragen
2. unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.
Bei denen geht das (leider) wirklich nicht anders.
Traurig aber leider wahr.
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58 Antworten
bei der HUK Coburg gibt es nur zwei richtige Tipps:
1. einen eigenen Sachverständigen beauftragen
2. unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.
Bei denen geht das (leider) wirklich nicht anders.
Traurig aber leider wahr.
1. Du benötigst keine Rechtsschutzversicherung da der Haftpflichtversicherer des Unfallpartners die RA Gebühren zahlen soll.
2. Bei der Schadenhöhe hast Du das Recht auf einen Sachverständigen Deiner Wahl. Wenn das Fahrzeug in der Vertragswerkstatt repariert wird, würde ich in jedem Falle dafür sorgen, dass dort der Sachverständige Dein Fahrzeug besichtigt. So kann sich der SV und die Werkstatt gleich vor Ort über den Reparaturweg verständigen. Es ist eigentlich egal, ob der SV der HUK das Auto besichtigt, da ja die Werkstatt eine Kürzung verhindern wird.
Höchsten wegen der Wertminderung kann es dann evtl. noch zum Streit kommen.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Datalife007
Die gegnerische Versicherung ist die Huk-Coborg ! (Mein Kollege hat mich vor der Versicherung gewarnt) Bevor ich dort den Schaden melde wollte ich mich erkundigen, ob ich damit einverstanden sein soll ob von dort ein Sachverständiger kommtoder ob ich damit nicht einverstanden sein soll ?
Hallo,
Du solltest auf keinen Fall einen Gutachter der Versicherung ans Fahrzeug lassen.
Suche Dir selbst einen unabhängigen GA, aber keinen von einer Gutachterorganisation wie z.B. Dekra, die sind versicherungsabhängig.
Außerdem solltest Du von Anfang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung beauftragen.
Die Kosten dafür, genauso wie die GA-Kosten, sind vom Schädiger zu tragen.
MfG
Hallo,
na das hört sich ja nicht gut an. ;-(
Habe ich ja bestimmt viel rennerei.
Also gehe ich am besten morgen zum Anwalt und besopreche mit dem alles weitere ?
Ich fand das ja etwas übertrieben. Ausserdem hat meine Frau jetzt auch nich starke Nackenschmerzen, Schleudertraume wird es wohl nicht sein hoffe ich.
Wie finde ich einen empfehlenswerten Gutachter ?
Oder wird der Anwalt einen kennen ? Kann ich diesem Vertrauen ?
Wie sollen wir sagen können, ob du dem Gutachter vom Anwalt vertrauen kannst, wenn wir den Anwalt nicht kennen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
bei der HUK Coburg gibt es nur zwei richtige Tipps:
1. einen eigenen Sachverständigen beauftragen
2. unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.
Bei denen geht das (leider) wirklich nicht anders.
Traurig aber leider wahr.
Kannst Du mir eine Versicherung nennen, bei der das heute anders ist?
MfG
Code:
Kannst Du mir eine Versicherung nennen, bei der das heute anders ist?
MfG
Wieso ist das so ? Sorry für die etwas merkwürdige Frage. Ist mein 1. Unfall nach 30 Jahren.
Hallo,
die Zahlungsmoral bei den Versicherungen ist generell nicht die beste.
Von daher ist ein Anwalt insbesondere bei der gelben Versicherung mit der Burg nicht falsch.
Wenn Du reparierst gibt es in der Regel keine Probleme mit der Zahlung, vielmehr ist es die fiktive Abrechnung wo die Versicherung den Rotstift ansetzen wird.
Zur Wahl des SV's kann ich nur soviel sagen:
insbesondere die Dekra arbeitet mit Versicherern zusammen. Das soll aber nicht heißen das die nicht fähig sind KFZ-Schadengutachten zu erstellen. Auch wenn das hier einige immer meinen.
Wie alt ist das Fahrzeug und welche Laufleistung hat es?
Gruß
fordfuchs
Golf 6, 4,5 Jahre alt 70.000 km
Zitat:
Original geschrieben von Datalife007
Golf 6, 4,5 Jahre alt 70.000 km
Hallo,
dann hast Du auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Wertminderung. Sie ist abhängig vom Reparaturweg, Marktlage, Fahrzeugalter und Laufleistung.
Gruß
fordfuchs
Okay gehe Montag zum Anwalt und werde dann alles weitere besprechen.
Dann kann man auch keinen Fehler machen oder hofft es zumindest.
Vielen Dank für die vielen bisherigen oder künftigen Tips und Infos
Hallo,
hoffentlich ist das ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und nicht für Ehescheidungen
Viel Erfolg
Herbert
Ich hoffe mal
Ist so ein link erlaubt ? Falls jemand einen besseren weis immer her damit komme aus dem Südosten Berlins.
;-)