- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Schaden in der Garage nach Unwetter
Schaden in der Garage nach Unwetter
Hallo,
wir hatten im Rhein-Main Gebiet am 21.6. ein heftiges Unwetter mit bis zu 60 l pro Quadratmeter Regen! Nicht nur das Regenwaser durch das Garagentor gelaufen ist, es kam auch durch die undichte Betondecke gelaufen und hat diverse Gegenstände u.a. Möbel und einen PC zerstört! Grund für die Lagerung war das wegen Wohnungsrenovierung kein platz war die Möbel anderweitig zu lagern. Nun hat die Hausrat nur den Schaden übernommen wo das Wasser durch das Tor gelaufen ist. Aber die Schäden die durch das Regenwasser von der Decke entstanden sind, wollen sie nicht über nehmen! Was nun? Wer zahlt den Schaden? Die Garage ist angemietet und gehört einer Eigentumsgemeinschaft!
Wer kann helfen oder kennt evtl. sogar Gerichtsurteile bzw. Aktenzeichen?
Grüße
Ähnliche Themen
39 Antworten
Willkommen im Versicherungsforum von Motor-Talk - das Forum für alles, was einen Motor hat! Alle Auto Modelle und Marken, Motorsport, Motorräder und verwandte Themen: Tuning, Finanzierung und Sicherheit ...
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Willkommen im Versicherungsforum von Motor-Talk - das Forum für alles, was einen Motor hat! Alle Auto Modelle und Marken, Motorsport, Motorräder und verwandte Themen: Tuning, Finanzierung und Sicherheit ...
Sei doch nicht so streng und guck doch mal.
Garage:
Schon mal sehr gut! NAhe am Thema Motor- Talk
Versicherungsfall:
Schon mal sehr gut! PErfekt am Thema Versicherung
Beschädigter Hausrat: Naja, aber es könnte ja auch Werkzeug in der Garage sein.
Daher an den TE:
Freu dich , dass du den Schaden für das von unten eindringende Wasser ersetzt bekommen hast.
Demnach hast Du Elementarschäden versichert, das
ist immer noch rel. selten.
Für die Schäden durch das Wasser von oben hast Du von deiner Hausrat allerdings wirklich nichts mehr zu erwarten.
Willst du den Schaden von deinem Vermieter ersetzt haben, so musst Du ihm ein Verschulden nachweisen.
Einfach und plakativ gesagt, er wusste dass das Dach so marode ist , dass es zu einem Wassereinbruch kommen kann, hat aber nichts dagegen unternommen.
Das wird in der Praxis schwer.
Gerade in diesem Fall, da er nicht unbedingt mit so extremen Wetter zu rechnen hatte.
Zitat:
Original geschrieben von andy24u
Aber die Schäden die durch das Regenwasser von der Decke entstanden sind, wollen sie nicht über nehmen! Was nun? Wer zahlt den Schaden? Die Garage ist angemietet und gehört einer Eigentumsgemeinschaft!
Wollen oder müssen Sie nicht übernehmen?
Ich vermute, dass Du in Deiner Hausratversicherung die sogenannten erweiterten Elementarschäden mitversichert hast.
Das Eindringen des Regenwassers durch das Garagentor ist mit Sicherheit durch Rückstau entstanden. Rückstau entsteht dadurch, wenn das Abwassersystem die Niederschlagsmenge nicht zeitgleich abführen kann. Schäden, die dadurch entstehen, sind dann mitversichert.
Regenwasser von der Decke!
Warum drang Regenwasser durch das Dach der Garage ein und tropfte von der Decke ab? Gab es zeitgleich neben dem Starkregen noch einen Sturm?
Erst wenn diese Fragen von Dir beantwortet sind, kann man Dir weitere Hinweise geben.
Schick dem Vermieter der Garage (der ETG) eine Auflistung der beschädigten Gegenstände und mach jede Menge Fotos, falls das in Anbetracht der vergangenen Zeit noch Sinn macht. Du hast Anrecht auf den Zeitwert der beschädigten Sachen oder auf Instandsetzung falls wirtschaftlich reparabel. Das Dach einer Garage muss wasserdicht sein, egal wieviel Wasser da von oben kommt - Ende der Diskussion für dich.
Der Vermieter (bzw. seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn sie denn eine haben) können sich dann evtl. durch eine höhere Gewalt oder Unabwendbarkeit entlasten, aber wenn man heutzutage mal den Wetterbericht anschaut, muss man in ganz Deutschland auch mal mit sowas rechnen.
Also aus meiner Warte hast Du ganz gute Karten, wenn es um ein paar Tausend Euro (wohlgemerkt immer "Zeitwert") würde ich mir einen sympathischen Rechtsverdreher dazunehme, der macht das dann schon...
@safwetyservices,
es könnte aber auch sein, dass ein Sturm das Dach der Garage beschädigt hat und dann dadurch Regenwasser in die Garage eindringen konnte, von der Decke tropfte und Hausrat beschädigte. Um ein durch diese Ursache entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen genügt alleine schon, dass man in seiner HR-Vers. gegen die Gefahr Sturm versichert ist.
@Cl25,
wie @safwetyservices schon richtig bemerkte, hier muss dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden. Also mal langsam mit den Pferden.
Eine Garage ist eine abschließbare überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, meist PKWs - aber nicht für Möbel oder PC´s.
@xAKBx,
Und? Eine Garage ist ein Gebäude - und beim Eintritt einer versicherten Gefahr ist der Versicherer zum Schadenersatz verpflichtet.
Wie sollte der VR denn die Ablehnung seiner Eintrittspflicht formulieren?
Wie der TE berichtet, wurde ihm folgerichtig und bedingungsgemäß der Rückstauschaden ersetzt.
Das in die Garage eingedrungene Wasser muß nicht zwangsläufig durch einen Rückstau entstanden sein. Falls die Garage tiefer als das Strassenniveau gelegen ist, braucht es dazu keinen Rückstau.
Bei der Hausratversicherung reden wir von einer Feuer-, Hagel-, Sturm- und Leitungswasserversicherung.
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser erfolgt ist. Dazu gehört z.B. ein geplatztes Rohr, durch z.B. ein verstopftes Waschbecken, das überlauft etc.
Für gelagerten Hausrat besteht Versicherungsschutz durch z.B. Regenwasser oder Schneeeintritt nur dann, wenn diese als Folge eines Elementereignisses anzusehen sind. Sturm mindestens der Stärke 8 beschädigt ein Fenster oder Dach, anschliessend gießt es in Strömen und Regenwasser dringt ein. Die dadurch verursachten Schäden wären in einem solchen Fall versichert.
Für den geschilderten Fall sehe ich keine Entschädigungschance. Vielleicht gibt es eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft. Die einzelnen Versicherungsunternehmen können sehr wohl von einander abweichende Bedingungswerke haben.
Abschliessend mache ich keine Hoffnungen auf eine Entschädigung.
greetings
twimc
@twimc,
der Einzige der hier von LW spricht bist DU!
Nochmal
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Wie der TE berichtet, wurde ihm folgerichtig und bedingungsgemäß der Rückstauschaden ersetzt.
Vergiss also solche Sachen wie unter Erdgleiche, tiefergelegen und Leitungswasser.
Woher weißt Du, dass das Dach nicht durch einen vom Sturm verursachten Schaden undicht geworden ist?
Zitat:
Original geschrieben von twimc
Das in die Garage eingedrungene Wasser muß nicht zwangsläufig durch einen Rückstau entstanden sein.
Und warum hat in diesem Fall die HR-Vers. dem TE den Schaden ersetzt?
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Cl25,
wie @safwetyservices schon richtig bemerkte, hier muss dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden. Also mal langsam mit den Pferden.
Wenn ich die Augen aufmache und Wasser durch ein Garagendach kommt, welches mir jemand gegen Entrichtung eines Mietzinses zur Verfügung stellt, dann erkenne ich ein Verschulden in der Form, dass das Dach der vermieteten Garage undicht ist und somit nicht ordnungsgemäss in Stand gehalten ist. Somit liegt ein Verschulden vor.
Ganz egal ob es starkt, wenig oder sinnflutartig regnet. Wenn das Wasser von der Seite reinkommt ist das was anderes, aber von oben hat da kein Wasser durchzukommen - egal ob da jetzt mein Auto, oder durch besondere Umstände mein halber Hausrat, drin steht.
Was soll ich da noch grossartig beweisen? Das die Möbel oben auch aufgeweicht sind, oder was?
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@twimc,
der Einzige der hier von LW spricht bist DU!
Und warum hat in diesem Fall die HR-Vers. dem TE den Schaden ersetzt?
Die HR-Versicherung erstreckt sich neben Feuer und Sturm ausschließlich auf LW-Schäden. Elementarschäden, sofern sie versichert sind, sind etwas anderes.
Der Grund für die Erstattung durch das VU ist nicht ausreichend bekannt gegeben worden. Insofern bewegen wir uns im Bereich der Spekulation.
greetings
twimc
@twimc,
mit Verlaub, für Belehrungen was eine HR-Vers. abdeckt oder nicht abdeckt, sehe ich außer in Deinem eigenen Beiträgen keine Veranlassung.
Der Einzige der hier unverständlicherweise von Leitungswasser schreibt bist Du. Der TE berichtet von einem Regenwasserschaden und davon, dass seine HR-Vers. ihm den Schaden, der durch das Tor eindringende Regenwasser (da Rückstauschaden) verursacht wurde, ersetzt habe.
Folglich darf man dann zunächst davon ausgehen, dass der TE in seiner HR-Vers. gegen weitere Elementarschäden versichert war. Logo, es könnte auch eine Erstattung gewesen zu der die HR-Vers. rechtlich nicht verpflichtet gewesen wäre usw., aber auch das ist reine Spekulation.
Zitat:
Original geschrieben von twimc
Die HR-Versicherung erstreckt sich neben Feuer und Sturm ausschließlich auf LW-Schäden. Elementarschäden, sofern sie versichert sind, sind etwas anderes.
Entschuldige, allmählich nervst Du.
Nicht nur ich schreibe von dem offensichtlichen Eintritt eines Elementarschadens, und, dass der TE wohl dagegen versichert war. Ist das so schwer zu verstehen?
Zitat:
Original geschrieben von CI25
Wenn ich die Augen aufmache und Wasser durch ein Garagendach kommt, welches mir jemand gegen Entrichtung eines Mietzinses zur Verfügung stellt, dann erkenne ich ein Verschulden in der Form, dass das Dach der vermieteten Garage undicht ist und somit nicht ordnungsgemäss in Stand gehalten ist. Somit liegt ein Verschulden vor.
Leider hast Du die Begrifflichkeit Verschulden, im haftungsrechtlichen Sinn, falsch besetzt.
Allerdings ist diese von Dir vertretene Meinung falsch und auch so weit verbreitet.
Keinesfalls ist a priori von einem Verschulden des Vermieters/Hauseigentümer auszugehen, wenn "irgendwie" Wasser aller Ursprünge in gemietete Räume eindringt und mobile Sachen (hier Hausrat) beschädigt.
Kurz, der Vermieter haftet seinem Mieter in solchen Fällen nur dann für einen Schaden, wenn er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet ist. Und Schadersatz ist hier maximal bis zur Größe des Zeitwertes zu leisten. I. d. R. ist aber fast immer der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert und zu den Preisen am Tage des Schadens versichert.
Ich meine sogar , dass die Rückstauklausel nicht notwendig ist.
Es handelt sich eher um "Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes durch Witterungsniederschläge."
Die Haftung des Vermieters sehe ich wie Beukeid - realistisch.
so isses
Grüße
Beukeod