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Schaden in der Waschstrasse
Hallo.
Ich hatte vor einigen Wochen im MB SLK Forum gepostet, dass meine Frau in eine ihr bekannten Waschstrasse fuhr und nachdem sie das Auto verließ, der Wagen durch die Anlage geschoben wurde, am anderen Ende selbstständig losfuhr und gegen einen Metalllpfosten prallte. Später geben 3 Zeugen an, dass der Wahlhebel auf D stand.
Bevor sie ausstieg, kam vom Lanzen... noch der Hinweis, den Wählhebel auf N zu stellen und merkte noch an: "ach sie haben ihn ja schon auf N gestellt. Von dieser Aussage hatte er sich später distanziert.
Nun erhielt sie Post von ihrem Anwalt (abgedeckt durch RV ADAC, betreffender RA vom ADAC empfohlen) mit folgenden Wortlaut:
" Sie müssen nicht beweisen, dass Sie keinen Fehler gemacht haben, sondern welche Fehler der Waschstrassenbetreiber gemacht hat" und " selbst wenn er vorher auf N stand, würde die Änderung der Hebelstellung nicht in die Verantwortung des Waschstrassenbetreiber, sondern in diejenige des Halters fallen".
Die Waschstrasse erlaubt nicht, dass der/die Fahrer/in sitzen bleibt. Der Motor darf aber auch nicht abgestellt werden. Wer somit in eine Waschstrasse mit diesen Bedingungen reinfährt, akzeptiert die Vertragsbedingungen des Waschstrassenbetreibers. Im Nachhinein kann der Vertrag nicht mehr angefechtet werden.
Ich kann nur jeden Automatic- Fahrer empfehlen, Waschstrassen bei denen das Fahrzeug mit laufenden Motor zu verlassen ist, zu meiden.
Beste Antwort im Thema
Aber wenn der Wahlhebel afu D war müsste sich ja der Wagen schon wärend des Waschgangs in Bewegung gesetzt haben!
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11 Antworten
Gut, aber wozu muss den der Motor in der Waschstrasse laufen. Sorry, aber ich würde mich niemals und überhaupt gar nieee aus dem Einflussbereich des Fahrzeuges begeben, wenn der Motor läuft. Und ich hab nen Schalter.
Aber mal ehrlich, von allein legt sich nunmal kein Wählhebel um, noch nicht. Wenn deine Frau aus dem Auto mit laufendem Motor ausgestiegen ist und es ja zwangsläufig gestanden hat, muss ja auf N gestanden haben. Fahren die Mitarbeiter den Wagen da durch? Ihr müsst nicht beweisen, welche Fehler gemacht wurde, sondern ob ein Schaden durch die Waschstr. verursacht wurde, bzw. deren Mitarbeiter. Welche Fehler mit welcher Tragweite von wem gemacht wurden, stellt ein Gutachter fest und nicht der Kunde.
Welche Bedingungen der Waschanlage? Kannst Du mal posten, rein Interessehalber. Sind die überhaupt so ausgehangen? Nicht alles was irgendwo geschrieben steht, ist auch verbindlich.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Gut, aber wozu muss den der Motor in der Waschstrasse laufen. Sorry, aber ich würde mich niemals und überhaupt gar nieee aus dem Einflussbereich des Fahrzeuges begeben, wenn der Motor läuft. Und ich hab nen Schalter.
Aber mal ehrlich, von allein legt sich nunmal kein Wählhebel um, noch nicht. Wenn deine Frau aus dem Auto mit laufendem Motor ausgestiegen ist und es ja zwangsläufig gestanden hat, muss ja auf N gestanden haben. Fahren die Mitarbeiter den Wagen da durch? Ihr müsst nicht beweisen, welche Fehler gemacht wurde, sondern ob ein Schaden durch die Waschstr. verursacht wurde, bzw. deren Mitarbeiter. Welche Fehler mit welcher Tragweite von wem gemacht wurden, stellt ein Gutachter fest und nicht der Kunde.
Welche Bedingungen der Waschanlage? Kannst Du mal posten, rein Interessehalber. Sind die überhaupt so ausgehangen? Nicht alles was irgendwo geschrieben steht, ist auch verbindlich.
Hallo.
Unmittelbar vor der Einfahrt zur Waschstrasse gibt es ein Schild: Motor laufen lassen, Wählhebelschalter N, aussteigen.
Ich bin Tage nach dem Vorfall mit meinem Wagen hingefahren und bestand darauf, dass ich den Wagen mit laufenden Motor verlasse. Da ich darauf nicht einging, musste ich die Anlage wieder verlassen. Lt. Gutachten der gegnerischen Partei spielen Betriebstemperatur des Wagens, Aussentemperatur usw. eine Rolle, ob ein Auto von selbst los rollt. Ich kann näher darauf eingehen, wenn ich wieder zuhause bin. In kürze geht mein Flieger.
Zitat:
Original geschrieben von sophiestation
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Gut, aber wozu muss den der Motor in der Waschstrasse laufen. Sorry, aber ich würde mich niemals und überhaupt gar nieee aus dem Einflussbereich des Fahrzeuges begeben, wenn der Motor läuft. Und ich hab nen Schalter.
Aber mal ehrlich, von allein legt sich nunmal kein Wählhebel um, noch nicht. Wenn deine Frau aus dem Auto mit laufendem Motor ausgestiegen ist und es ja zwangsläufig gestanden hat, muss ja auf N gestanden haben. Fahren die Mitarbeiter den Wagen da durch? Ihr müsst nicht beweisen, welche Fehler gemacht wurde, sondern ob ein Schaden durch die Waschstr. verursacht wurde, bzw. deren Mitarbeiter. Welche Fehler mit welcher Tragweite von wem gemacht wurden, stellt ein Gutachter fest und nicht der Kunde.
Welche Bedingungen der Waschanlage? Kannst Du mal posten, rein Interessehalber. Sind die überhaupt so ausgehangen? Nicht alles was irgendwo geschrieben steht, ist auch verbindlich.
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Muss erst mal meine Sätze korrigieren.
Ein Schild mit den Hinweisen Motor anlassen und aussteigen ist unmittelbar vor der Einfahrt in die Anlage angebracht.
Ich habe es einige Tage nach dem Vorfall probiert, im Auto sitzen zu bleiben. Der Betreiber hat mein Ansinnen nicht toleriert und zum Verlassen der Waschanlage gebeten.
Das Auto muss lt. Gutachter nicht unbedingt gleich los rollen, wenn z. B. das Auto eine bestimme Betriebstemperatur noch nicht erreicht hat. Offensichtlich ist es so, dass es Vorfälle dieser Art schon mehrfach gab und die Versicherer bzw. deren Gutachter von Waschstrassenbetreiber zahlreiche Gründe vorlegen können, warum ein Automatik Auto in D nicht gleich los rollt.
Der RA stellt in seinem Schreiben auch fest, dass dieser Vorgang in die Betriebsgefahr und damit in das Risiko des Fahrzeughalters fällt.
Sorry für meine verworrene Satzbildung im vorhergehenden Artikel.
Zitat:
Original geschrieben von sophiestation
Bevor sie ausstieg, kam vom Lanzen... noch der Hinweis, den Wählhebel auf N zu stellen und merkte noch an: "ach sie haben ihn ja schon auf N gestellt. Von dieser Aussage hatte er sich später distanziert.
Was ja immer noch nicht ausschliessen würde das sie den Wählhebel nach dem Kontrollblick des Vorwaschsklaven auf D gestellt hat.
Aber ich wüsste jetzt keine Waschstrasse bei der nicht ein Schild mit "Motor aus" hängen würde.
Aber wenn der Wahlhebel afu D war müsste sich ja der Wagen schon wärend des Waschgangs in Bewegung gesetzt haben!
Zitat:
Original geschrieben von sophiestation
Unmittelbar vor der Einfahrt zur Waschstrasse gibt es ein Schild: Motor laufen lassen, Wählhebelschalter N, aussteigen.
Wird das Laufenlassen des Motors auch irgendwie begründet? Technisch macht das nämlich nicht wirklich Sinn.
Ich hab hier in frankfurt auch mehrere Anlagen wo der Motor laufen muss. Zum einen Mr. Wash, hier bleibt man aber im Auto. Zum anderen Best Car Wasch, hier läuft man neben seinen Auto. Begründung den Motor laufen zu lassen, ist erstens, das der Wagen schneller weg gefahren werden kann, und zweitens einen Stau zu vermeinden durch evtl. Startschwierigkeiten durch Feuchte/Nässe
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Zitat:
Original geschrieben von sophiestation
Unmittelbar vor der Einfahrt zur Waschstrasse gibt es ein Schild: Motor laufen lassen, Wählhebelschalter N, aussteigen.
Wird das Laufenlassen des Motors auch irgendwie begründet? Technisch macht das nämlich nicht wirklich Sinn.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass verschiedene Automatikgetriebe automatisch in Parkstellung gehen (und somit die Räder blockieren), wenn der Motor abgeschaltet wird (welche Schlüsselstellung weiss ich aber nicht).
Ich würde an Deiner Stelle mal die Anlnage ansehen und darauf achten, ob der Teil, der das Auto durch die Anlage zieht (sofern es so eine ist), so konstruiert ist, dass ein Auto trotz eingelegtem "D" nicht darüber kommt. Das muss schon eine erhebliche "Schwelle" sein. Fotos machen!
Dass der Gang von N auf D "reinrutscht" ist bei Mercedes ja ausgeschlossen, wenn ich die Schaltkulisse richtig im Kopf habe.
Ferner würde ich ermitteln, ob man wirklich den Motor anlassen muss. Fotos machen!
Als letztes würde ich prüfen, ob ein Wagen in "N" am Ausgang losrollt, ggf. mit minimalem Schwung, den er von der Anlage bekommen haben kann.
Wenn in der Anlage eine Schwelle (siehe oben) ist, die auch einen Automatikwagen aufhält und der Wagen am Ende nicht am Ende ohne Gas losrollt, hast du schlechte Karten in einem Prozess. Denn angesichts der Zeugen, wird es dir nicht gelingen, deine Version der Geschichte zu beweisen. Und, da hat die Gegenseite Recht, die Beweislast liegt hier bei dir.
Zitat:
Original geschrieben von Torian
Ich würde an Deiner Stelle mal die Anlnage ansehen und darauf achten, ob der Teil, der das Auto durch die Anlage zieht (sofern es so eine ist), so konstruiert ist, dass ein Auto trotz eingelegtem "D" nicht darüber kommt. Das muss schon eine erhebliche "Schwelle" sein. Fotos machen!
Dass der Gang von N auf D "reinrutscht" ist bei Mercedes ja ausgeschlossen, wenn ich die Schaltkulisse richtig im Kopf habe.
Ferner würde ich ermitteln, ob man wirklich den Motor anlassen muss. Fotos machen!
Als letztes würde ich prüfen, ob ein Wagen in "N" am Ausgang losrollt, ggf. mit minimalem Schwung, den er von der Anlage bekommen haben kann.
Wenn in der Anlage eine Schwelle (siehe oben) ist, die auch einen Automatikwagen aufhält und der Wagen am Ende nicht am Ende ohne Gas losrollt, hast du schlechte Karten in einem Prozess. Denn angesichts der Zeugen, wird es dir nicht gelingen, deine Version der Geschichte zu beweisen. Und, da hat die Gegenseite Recht, die Beweislast liegt hier bei dir.
Danke für Deine Tipps.
Der Anwalt meiner Frau, der ihr vom ADAC empfohlen wurde, hat jeglichen Aussicht auf Erfolg verneint. Sein Schreiben war unmissverständlich, das Gespräch eingangs leider nicht.
Sie hat den Ausgang akzeptiert und daraus Konsequenzen gezogen.
Ich persönlich finde es nicht nachvollziehbar, dass ein A-Auto mit laufendem Motor dem Waschstrassenbetreiber überlassen wird (weil der das vorschreibt), ohne dass dieser sich augenscheinlich davon überzeugt, dass der Hebel in der richtigen Position steht und keine Verantwortung übernimmt.
Die wirkungsvollste Vorsichtsmaßnahme besteht bei Waschstraßen mit derartigen Bedingungen immer noch darin, diese Waschstraßen konsequent zu meiden.