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Schaden mit eigenem Motorrad am eigenem Pkw?

Themenstarteram 20. März 2012 um 18:31

Hallo,

mir ist eben was ganz blödes passiert! Mein Auto steht in der Garade dahinter quer mein Motorrad, mit der linken Seite zum Kofferraum des Autos abgestellt auf dem Seitenständer, damit ich besser daran vorbei zu meinem Werkzeug komme habe ich das Motorrad ein Stüc k weiter nach vorne verschoben dabei ist der Seitenständer irgendwie eingeklappt beim zur Seite neigen ist der Lenker gegen die Kofferraumklappe gedonnert und hat ne Beule und leichte Kratzer verursacht, der Bremsgriff an der Schlußleuchte nen Kratzer welcher mir allerdings egal ist weil man den kaum sieht, aber die Beule im Kofferraumdeckel und der Kratzer haben mich zum fluchen gebracht!

Klaro eigene Dummheit, aber kann man dies eigentlich über die Versicherung laufen lassen? Beide Fz. gehören mir und laufen bei der identischen Versicherung, geht sowas oder brauche ich da garnicht nachhaken? Ich hoffe der Beulendoktor bekommt das gut hin!

gruß und vielen dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von beachi

ich war eben mal so frei und hab bei der huk geschaut.. da gibt es in der haftpflicht keine absicherung gegen eigenschäden. macht ja auch keinen sinn..

Macht schon Sinn...

Wenn man z.B. mehrere Fahrzeuge in der Familie hat und die aus steuerlichen Gründen, wegen B-Tarif etc. auf den selben Halter zugelassen sind. Nicht für jedes Auto rechnet sich eine Vollkasko und wenn dann jemand im Hof rangiert und pennt, wird es teuer.

Es sei denn, in den Bedingungen findet man die richtige Deckung. Z.B.

Zitat:

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein eigenes Kraftfahrzeug beschädigt

A.1.1.2 Verursachen Sie selbst oder eine andere mitversicherte

Person durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs

an einem anderen Kraftfahrzeug, das auf Sie zugelassen

ist, einen Sachschaden, ersetzen wir diesen so, als wäre

ein Dritter geschädigt worden. Die Ersatzleistung ist dabei

auf den Fahrzeugschaden beschränkt; nicht erstattet werden

darüber hinausgehende Schadenpositionen, wie z. B.

Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.

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wohl mit sicherheit nicht,

wäre ja wohl noch schöner,dann würden jeden tag leute ihre mopeds oder fahrräder ins auto krachen lassen

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1: Für das Auto besteht ein Vollkasko

2: Für das Motorrad besteht eine Haftpflicht mit Deckung für Eigenschäden.

Sofern kein Rabattschutz besteht, ist beides mit einer Höherstufung verbunden.

ich habe keine ahnung von sowas, aber ich kann ja mal raten :)

- die versicherung zahlt dafuer nicht

- es sei denn du hast eine vollkasko, die zahlt jeweils beide autos und stuft dich (zwei mal) hoch sodas dir die beulen gleich wieder gefallen werden.

 

aber ich habe keine ahnung....

3L

Moin,

 

Du kannst im Haftpflichtfall doch nicht gegen Dich selber Schadenersatzansprüche erheben.

 

Allerdings wird im Vollkaskofall der Schaden reguliert. Nur ob sich das lohnt, Hochstufung und SB mußt Du selber ermitteln.

 

Themenstarteram 20. März 2012 um 18:40

also das Auto hat keine Vollkasko, das Motorrad habe ich Freitag gekauft und dann umgemeldet...

Den Vertrag habe ich noch garnicht abgeschlossen, eben nur Telefonisch gesagt das ich was neues gekauft habe mit EVB-Nr. vom abgemeldeten Vorgänger Motorrad...

Eine höher Stufung ist mir egal bei dem Motorrad so hoch sind die Beiträge dort ja nicht ob 70 oder 90 Euro wäre mir denke ich mal egal!

wie kann ich dies nachprüfen ob der Vertrag dies hat?

"2: Für das Motorrad besteht eine Haftpflicht mit Deckung für Eigenschäden."

Bin bei der HUK Coburg...

ich erkundige mich morgen mal nach nem Beulendoktor...

Wenn Eigendeckung besteht, mußt Du es melden.

Themenstarteram 20. März 2012 um 18:50

Ich habe mal eben kurz online den Vertrag durchsucht, eine Eigendeckung gibt es dort wohl nicht!

Mal schauen was der Beulendoktor morgen sagt, ob man die Beule gut herausbekommt! Ich könnte mich ohrfeigen, toller Start zum neuen Motorrad! :-(

ich war eben mal so frei und hab bei der huk geschaut.. da gibt es in der haftpflicht keine absicherung gegen eigenschäden. macht ja auch keinen sinn.. hier wäre die kasko plus relevant, die deckt eigenschäden ab, jedoch bist du da mit 500 euro selbstbeteiligung dabei. ob du auf dein motorrad eine vollkasko hast weiß ich nicht. hier solltest du also deinen vertreter anrufen, was überhaupt abgeschlossen wurde. hast du nur die evb, dann hast du ein problem, wenn der schaden jetzt schon besteht und noch kein vertrag existiert. denn es ist nur das versichert, was auch bei vertragsabschluss festgehalten wurde. mfg

edit.. irgendwie hab ich deinen letzten beitrag überlesen - du hast es ja schon selbst geschrieben..

Zitat:

Original geschrieben von beachi

ich war eben mal so frei und hab bei der huk geschaut.. da gibt es in der haftpflicht keine absicherung gegen eigenschäden. macht ja auch keinen sinn..

Macht schon Sinn...

Wenn man z.B. mehrere Fahrzeuge in der Familie hat und die aus steuerlichen Gründen, wegen B-Tarif etc. auf den selben Halter zugelassen sind. Nicht für jedes Auto rechnet sich eine Vollkasko und wenn dann jemand im Hof rangiert und pennt, wird es teuer.

Es sei denn, in den Bedingungen findet man die richtige Deckung. Z.B.

Zitat:

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein eigenes Kraftfahrzeug beschädigt

A.1.1.2 Verursachen Sie selbst oder eine andere mitversicherte

Person durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs

an einem anderen Kraftfahrzeug, das auf Sie zugelassen

ist, einen Sachschaden, ersetzen wir diesen so, als wäre

ein Dritter geschädigt worden. Die Ersatzleistung ist dabei

auf den Fahrzeugschaden beschränkt; nicht erstattet werden

darüber hinausgehende Schadenpositionen, wie z. B.

Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.

am 21. März 2012 um 6:46

Danke Mindscape für deine beiden Beiträge.

Ich hätte sie nahezu inhaltsgleich auch so geschrieben.

Haftpflicht tritt ein gegenüber ANDEREN nicht gegen/für einen selbst - also VK oder Pech

am 21. März 2012 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

wohl mit sicherheit nicht,

wäre ja wohl noch schöner,dann würden jeden tag leute ihre mopeds oder fahrräder ins auto krachen lassen

Was ist daran so abwegig? Bei solchen kleinen Schäden würde sich die Versicherung freuen, wenn sie es begleichen dürfte.

Du bist doch nicht so naiv und gaubst wirklich, dass die Versicherungen die Schäden bezahlen?

Erst zahlst du jahrelang Beiträge und gibst den Geld der Versicherung zur Aufbewahrung. Dann wird ein Schaden beglichen und deine Prämie steigt je nach Tabelle um einen nicht gerade kleinen Betrag.

Wenn die jetzt ne Motorhaube reparieren zahlen die vielleicht 1000,- € fürs ausbeulen. Und nun rechne mal aus, was an Mehreinnahmen durch höhere Beiträge herauskommt?

Der Blöde ist bei solchen Peanuts-Schäden immer der Versicherungsnehmer.

ok stimmt,an die höherstufung hatte ich gestern abend nich mehr gedacht :D

am 21. März 2012 um 9:23

Antwort auf die Eingangs vom Themenstarter gestellte Frage:

Pech gehabt:(

Wer wem gegenüber haftet ist im BGB geregelt.

Was hier mal wieder Massen an Vermutungen und vieleicht auch nicht oder doch gesschrieben wird ist sehr amüsant. Der Schenkelklopfer ist der mit den Eigenschäden:)

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