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Schaden nach Werkstattbesuch, Seitenschweller, Kotflügel

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. Juni 2014 um 17:50

Hallo,

bei meinem letzten Besuch beim Freundlichen musste dieser mir mitteilen, dass auf der Hebebühne etwas schiefgegangen ist und sowohl Seitenschweller als auch vorderer Kotflügel beschädigt wurden (siehe Foto). Unter der betreffenden Stelle auf dem Parkplatz war auch ein kleinerer (Öl-?)Fleck zu sehen und da der Schaden an einer neuralgischen Stelle ist (Verbindung Kotflügel, Tür, Schweller) könnte ich mir vorstellen, dass intern auch noch etwas mehr "getroffen" wurde. Ich bin kein Experte, vielleicht verläuft an dieser Stelle auch nichts.

Mir wurde versichert, dass der Schaden sachgerecht repariert werden würde und die Werkstattversicherung für die Kosten aufkäme. Ich bin mir etwas unsicher, wie ich verfahren soll. Da die Sachlage klar ist und ich der Geschädigte bin, habe ich ja das Recht auf Gutachter, Werkstattwahlt etc. Ich war mit der betreffenden (Vertrags-)Werkstatt bisher zufrieden und würde wahrscheinlich auch weiterhin hingehen - in diesem Fall bin ich mir aber nicht schlüssig, ob es nicht geschickter wäre, das unabhängig reparieren zu lassen. Nicht, dass doch nur oberflächlich gearbeitet wird, Schweller und Kotflügel ausgetauscht werden und mögliche darunterliegende Schäden ignoriert werden.

Wie gesagt, bisher hat besagter Freundlicher gut gearbeitet und ich vertraue ihm. Wie würdet ihr verfahren?

Gruss

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34 Antworten
am 10. Juni 2014 um 18:14

Wenn du bis jetzt zufrieden warst und dem Händler vertraust, dann würde ich ihn auch da reparieren lassen. Mach vorher Fotos und lass dir nach der Reparatur alles zeigen. Nachbessern kann man immer.

Da tropft nur Wasser runter, kein Öl.

Der Schaden am Schweller ist nicht ohne, evtl. Gutachter mit einschalten der das vorher und nachher anschaut wenn man auf Nummer sicher gehen will. Verbindung Tür, Schweller, Kotflügel etc. ist alles nur geschraubt, das ist kein Problem das zu tauschen.

Schaden am Schweller ist da das größte, innen ist da nichts.

Es ist doch auch im Interesse der Firma, dass ordentlich gearbeitet wird und nicht evtl. nach 1,5 Jahre kostspielig nachgebessert werden muss. Hast ja Gewährleistung auf die Reparatur.

am 10. Juni 2014 um 18:43

Hallo,

Oha! Sieht nicht ohne aus. Also ich würde auf jeden Fall auch mindestens einen unabhängien KFZ-Gutachter vor- und nacher drüberschaun lassen.

Bei Geld hat schon manche Freundschaft ihr Ende gefunden. Sicher ist sicher!

Gruß

am 10. Juni 2014 um 19:32

Was du auf jeden Fall von einem neutralen Sachverständigen ermitteln lassen solltest, ist die Wertminderung, denn der Wagen hatte einen Unfall, der beim Verkauf angegeben werden muss, auch wenn er fachgerecht repariert wurde.Die Wertminderung wäre in jedem Fall als Schadenersatz geltend zu machen.

Wenn du aber schon den (nicht so abwegigen) Gedanken hast, dass die Werke vielleicht nur oberflåchlich/billig arbeiten könnte, kann es mit dem Vertrauen nicht weit her sein. Wenn das die Werke deiner Wahl ist, lass den Schaden woanders reparieren, dann gibts gar nicht erst Misstrauen bei der zukünftigen Geschäftsbeziehung.

Echt übel.

Aber gut: Haben DIY-Schrauber mit dem Bord-Not-Wagenheber vergleichbar auch schon geschafft... ;)

DIY-Schrauber ???

Lass Dir auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis schriftlich geben sowie die Bestätigung, dass es sich nicht um einen Unfall handelt. Bei Problemen beim Wiederverkauf hast Du dann keine Erklärungsnot.

Gruß,

Alfigatzi

Ps: sowas ist mit schonmal in der mercedes Weksratt passiert. Seitdem werde ich dort zuvorkommendst behandelt. Ein schlechtes Gewissen hat noch nie geschadet....

Themenstarteram 10. Juni 2014 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von TEgold

Was du auf jeden Fall von einem neutralen Sachverständigen ermitteln lassen solltest, ist die Wertminderung, denn der Wagen hatte einen Unfall, der beim Verkauf angegeben werden muss, auch wenn er fachgerecht repariert wurde.Die Wertminderung wäre in jedem Fall als Schadenersatz geltend zu machen.

Wenn du aber schon den (nicht so abwegigen) Gedanken hast, dass die Werke vielleicht nur oberflåchlich/billig arbeiten könnte, kann es mit dem Vertrauen nicht weit her sein. Wenn das die Werke deiner Wahl ist, lass den Schaden woanders reparieren, dann gibts gar nicht erst Misstrauen bei der zukünftigen Geschäftsbeziehung.

Was kostet denn ein vernünftiger Gutachter in so einem Fall bzw. generell? Das mit dem Schadenersatz ist natürlich überlegenswert, aber würde vermutlich einen Rechtsstreit bedeuten.

Ich glaube allgemein nicht, dass Werkstätten oberflächlich arbeiten, auch diese nicht. Allerdings habe ich Zweifel, ob ebenso gründlich gearbeitet wird, wenn es die eigene Versicherung zahlen muss, wie wenn die Werkstatt beauftragt wird einen Schaden zu reparieren, bei dem die "gegnerische" Versicherung zahlt. Im letzteren Fall wird ja gerne alles mögliche abgerechnet, im ersteren vielleicht weniger als nötig getan. Das ist also kein spezielles Misstrauen gegen eine Werkstatt sondern gegenüber dem Mechanismus der Versicherungen.

Zitat:

Original geschrieben von alfigatzi

Lass Dir auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis schriftlich geben sowie die Bestätigung, dass es sich nicht um einen Unfall handelt. Bei Problemen beim Wiederverkauf hast Du dann keine Erklärungsnot.

Gruß,

Alfigatzi

Ps: sowas ist mit schonmal in der mercedes Weksratt passiert. Seitdem werde ich dort zuvorkommendst behandelt. Ein schlechtes Gewissen hat noch nie geschadet....

Das ist eine gute Idee. Hoffentlich machen sie das problemlos.

Zitat:

Original geschrieben von alfigatzi

Lass Dir auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis schriftlich geben sowie die Bestätigung, dass es sich nicht um einen Unfall handelt. Bei Problemen beim Wiederverkauf hast Du dann keine Erklärungsnot.

Sobald der Holm beschädigt ist,ist es ein Unfallwagen.

Was ist mit der Tür und der A-Säule? Ist die Tür verkan(n:rolleyes:)tet,weil die A-Säule hochgedrückt wurde?

In den 80er haben die Auto-Exporteure mit Hammer und Meißel Löcher in die Holme geschlagen,damit man kein Zoll bezahlen musste.Das Auto war dann ein Totalschaden. In Holland und Polen wurden die Löcher später einfach nur zugeschweißt.

DIY = Do It Yourself

Themenstarteram 10. Juni 2014 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von mbbocholt

Zitat:

Original geschrieben von alfigatzi

Lass Dir auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis schriftlich geben sowie die Bestätigung, dass es sich nicht um einen Unfall handelt. Bei Problemen beim Wiederverkauf hast Du dann keine Erklärungsnot.

Sobald der Holm beschädigt ist,ist es ein Unfallwagen.

Was ist mit der Tür und der A-Säule? Ist die Tür verkan(n:rolleyes:)tet,weil die A-Säule hochgedrückt wurde?

In den 80er haben die Auto-Exporteure mit Hammer und Meißel Löcher in die Holme geschlagen,damit man kein Zoll bezahlen musste.Das Auto war dann ein Totalschaden. In Holland und Polen wurden die Löcher später einfach nur zugeschweißt.

An der Tür habe ich nichts bemerkt, ich habe mir aber eingeredet, dass der Abstand zwischen Tür und Kotflügel geringer geworden ist. Das ist denke ich etwas, was ein Sachverständiger besser beurteilen könnte als ich selbst. Was bedeutet denn das Attribut "Unfallwagen" in EUR beim Wiederverkauf(swert)?

Zitat:

Original geschrieben von wurstsuppe

Zitat:

Original geschrieben von mbbocholt

 

Sobald der Holm beschädigt ist,ist es ein Unfallwagen.

Was ist mit der Tür und der A-Säule? Ist die Tür verkan(n:rolleyes:)tet,weil die A-Säule hochgedrückt wurde?

In den 80er haben die Auto-Exporteure mit Hammer und Meißel Löcher in die Holme geschlagen,damit man kein Zoll bezahlen musste.Das Auto war dann ein Totalschaden. In Holland und Polen wurden die Löcher später einfach nur zugeschweißt.

An der Tür habe ich nichts bemerkt, aber das ist denke ich etwas, was ein Sachverständiger besser beurteilen könnte als ich selbst. Was bedeutet denn das Attribut "Unfallwagen" in EUR beim Wiederverkauf(swert)?

ist dirsicher eh Wurst :):):D:D

Na wenigstens hast Du über Deinen Witz gelacht, das ist doch schön!

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