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Schaden nicht repariert und wieder auszahlen lassen?
Vor ein bis zwei Jahren hat mir an der Stoßstange rechts ein Fahrer einen Rempler an der Stoßstange versetzt. Der Verursacher bestand auf eine Regulierung von der Versicherung. Von dieser erhielt ich dann Geld für den Rempler der Lackierung. Die Stoßstange habe ich dann so gelassen.
Jetzt habe ich das gleiche auf der anderen Seite und wieder möchte der Verursacher eine Regulierung von seiner Versicherung.
Muss ich bei der Regulierung angeben, dass ich für die Stoßstange schon einmal Geld von einer Versicherung erhalten habe?
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91 Antworten
Zitat:
@a_v_s schrieb am 23. April 2022 um 09:12:34 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 23. April 2022 um 08:36:41 Uhr:
Warum „leider“? Selbstverständlich muss der Vorschaden angegeben werden.
Weil es eigentlich niemanden was angeht.
Die ganze Vorschauen Sache ist ja eigentlich blödsinnig: z.B. meine Stoßstange hat einen kleinen Kratzer an der rechten Ecke. Dieser Schaden wurde fiktiv abgerechnet und nicht repariert. Nun fährt jemand in die linke Ecke und die Stoßstange ist gebrochen/gerissen.
Wie soll der Vorschauen nun berücksichtigt werden? Eigentlich stünde mir ja eine neue Stoßstange zu, die Werkstatt müsste aber dann irgendwie den Kratzer an der rechten Ecke beim Lackieren berücksichtigen. Nur wie? Nachträglich reinmachen?
Selbstverständlich geht demjenigen, der Schadenerstz leisten muss Vorbeschädigungen etwas an.
"Blödsinnig" ist daran rein gar nicht.
Bei deiner Schilderung hast du für den ersten Schaden Geld erhalten, was du damit machst, ist deine Sache. Wenn du Ihn aber nicht für die Reparatur verwendest, dann ist beim zweiten Schaden der erste bei der Regulierung zu berücksichtigen.
Das nennt man dann Abzug für eine Wertverbesserung, respektive einen Vorteilsausgleich der (Bei deinem Beispiel hier) ist in der Höhe zu ermitteln und dann im Gutachten auch auszweisen ist.
Und wenn der Stoßfänger (jetzt bei meinem Beispiel) nach den ersten Schaden soweit beschädigt ist, dass er hätte erneuert werden müssen, dann gibt es 0 € beim zweiten Schaden.
Kaputt ist kaputt und kaputter wie kaputt geht nun einmal nicht.
Ein dritte Variante wäre noch eine partielle Instandsetzung des Schadenbereiches zum Beispiel mit Smart Repair. Man hat Anspruch auf daß, was vorher vorhanden war.
Und wenn ich einen Stoßfänger habe der links erheblich einen Vorschaden -besser ausgedrückt Altschaden- behaftet ist und rechts nun einen neuen Schaden erlitten hat, dann kann man den Stoßfänger durchaus mit einer partiellen Reparatur rechts wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.
Ich werde das jetzt mal in die FAQ setzen, damit nicht immer irgendwelche weiteren Hoaxes hier die Runde machen.
Ja.
Den unreparierten Frontschaden wird der Gutachter aber schon mit aufnehmen und die Versicherung bekommt das aber auch selber raus, dank HIS Eintrag und Dir wird beim jetzigen Schaden einiges abgezogen werden, da Dein Unfallgegner Dir ja nur eine defekte Stoßstange beschädigt hat.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. April 2022 um 09:25:59 Uhr:
Ja.
Den unreparierten Frontschaden wird der Gutachter aber schon mit aufnehmen und die Versicherung bekommt das aber auch selber raus, dank HIS Eintrag und Dir wird beim jetzigen Schaden einiges abgezogen werden, da Dein Unfallgegner Dir ja nur eine defekte Stoßstange beschädigt hat.
ist aber die gleiche wieder beschädigt wurden an der anderen Seite. Die Lackierung wurde mir bezahlt. Wie ich dich verstehe sieht die Versicherung das im HIS Register? Wenn ich nichts erhalte würde ich mir die Sache mit dem Gutachten dann sparen?
Wie viel Geld hast Du denn damals netto ausgezahlt bekommen?
Den unrep. Vorschaden musst Du angeben.
Nimm dir einen Anwalt. Kein einziges Wort mit der Versicherung reden, Gutachter muss die Versicherung auch zahlen.
Das mit den Vorschäden würd ich vor Gericht ausfechten. Ist immer eine Einzelfallentscheidung. Fraglich wie relevant der Vorschaden in Bezug auf den neuen Schaden ist.
Annahme: Der letzte Schaden war ein Mikrokratzer der sich rauspolieren lies, jetzt hängt die Stossstange in Trümmern runter. Da wird es zu keinem großen Abzug kommen können.
Wenn die Stoßstange damals schon in Trümmern am Fahrzeug hing und jetzt ein kleiner Kratzer dazu gekommen ist, sieht es anders aus.
Wie gesagt: Anwalt! Immer! Niemals versuchen mit Versicherungen zu reden, die wollen grundsätzlich nicht zahlen - ist deren Geschäftsmodell.
Und schon wieder jemand, der sich reich rechnen möchte.
Selbstverständlich ist so ein Vorschaden wahrheitsgemäß anzugeben. Alles andere ist BeschiXXX
Zitat:
@a_v_s schrieb am 22. April 2022 um 11:04:06 Uhr:
Nimm dir einen Anwalt. Kein einziges Wort mit der Versicherung reden, Gutachter muss die Versicherung auch zahlen.
Das mit den Vorschäden würd ich vor Gericht ausfechten. Ist immer eine Einzelfallentscheidung. Fraglich wie relevant der Vorschaden in Bezug auf den neuen Schaden ist.
Annahme: Der letzte Schaden war ein Mikrokratzer der sich rauspolieren lies, jetzt hängt die Stossstange in Trümmern runter. Da wird es zu keinem großen Abzug kommen können.
Wenn die Stoßstange damals schon in Trümmern am Fahrzeug hing und jetzt ein kleiner Kratzer dazu gekommen ist, sieht es anders aus.
Wie gesagt: Anwalt! Immer! Niemals versuchen mit Versicherungen zu reden, die wollen grundsätzlich nicht zahlen - ist deren Geschäftsmodell.
Vorsichtig mit solchen Aussagen. Noch ist nicht klar, wie hoch der Schaden ist.
Ansonsten bin ich aber auch pro Anwalt und eigenen, kompetenten Gutachter, wenn die Schadenhöhe das hergibt.
Zitat:
@Romanbkn schrieb am 22. April 2022 um 09:19:31 Uhr:
Muss ich bei der Regulierung angeben, dass ich für die Stoßstange schon einmal Geld von einer Versicherung erhalten habe?
Nein.
Du mußt nicht angeben das du Geld bekommen hast.
Dem Gutachter, der den Schaden jetzt einschätzt mußt du den Vorschaden offenbaren. Hierzu legst du ihm das Gutachten von damals vor und sagst ihm, das nicht repariert wurde.
Falls durch den jetzigen Unfall eine Schadenserweiterung eingetreten ist bekommst du die ausgeglichen. Wenn nicht, dann bekommst du nichts.
@LKunz2022
Nein.
Du mußt nicht angeben das du Geld bekommen hast.
Dem Gutachter, der den Schaden jetzt einschätzt mußt du den Vorschaden offenbaren. Hierzu legst du ihm das Gutachten von damals vor und sagst ihm, das nicht repariert wurde.
Falls durch den jetzigen Unfall eine Schadenserweiterung eingetreten ist bekommst du die ausgeglichen. Wenn nicht, dann bekommst du nichts.
auf den Punkt gebracht.
Reicht es nicht, auf den unrep. Vorschaden hinzuweisen? Vorlage des alten Gutachtens finde ich ziemlich überflüssig. Zumal der Altschaden in einer Höhe gewesen sein dürfte, wo meist nach KVA abgerechnet wird.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. April 2022 um 13:53:09 Uhr:
Reicht es nicht, auf den unrep. Vorschaden hinzuweisen? Vorlage des alten Gutachtens finde ich ziemlich überflüssig. Zumal der Altschaden in einer Höhe gewesen sein dürfte, wo meist nach KVA abgerechnet wird.
Ich denke auch, dass ein Hinweis ausreicht. Entweder ist eh noch was zu sehen, oder wenn nicht ... fachgerecht repariert.
Hallo, wenn sie dich fragen , ja. Wenns der Gutachter nicht ohne hin merkt, nein.
Natürlich kann man wegen jedem fliegen schiss einen Anwalt und eigenen Gutachter nehmen, muss sich aber nicht wundern, wenn Versicherungsbeiträge steigen. Solange die Versicherung nicht das Gefühl hat, beschissen zu werden, ist sie eher großzügig, wenns Arbeit spart.
Viel Glück
Leider gibt es bei Vorschäden eine Offenbarungspflicht. Vollkommen unabhängig davon, ob man es noch sieht oder ob repariert wurde.
Warum „leider“? Selbstverständlich muss der Vorschaden angegeben werden.