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schaden: verursacher will nicht zahlen

Themenstarteram 19. November 2013 um 9:29

liebes forum,

ich habe folgendes Problem:

An meinem Wagen wurde ein Schaden verursacht: Beule am linken Kotflügel. Ich hatte ungünstig geparkt, der andere hat beim Ausparken die Beule verursacht.

Der andere ist mein Nachbar, das erfuhr ich im Nachhinein. Er und ich wissen, dass es so war.

Doch er will den Schaden (ca 1500,-) nicht über die Versicherung laufen lassen und hat alles abgestritten. Er hat mir angeboten, die Beule auf seine Kosten schwarz machen zu lassen, doch das will ich nicht.

Ich hatte damals die Polizei eingeschaltet: Zunächst Anzeige gegen unbekannt. Dann drei Tage später, erkannte ich das auto wieder, es gab Lackspuren von meinem Wagen, alles total eindeutig.

Doch auf Polizei-Ebene ist auch nach drei Monaten nichts passiert.

Hier meine Frage:

- ich will dass die Versicherung (oder wer auch immer) den Schaden übernimmt, doch die Versicherung beruft sich auf meinen Nachbarn, der offiziell leugnet, und die Polizei, deren Ermittlungen noch nichts ergeben haben.

- Inoffiziell hat mein Nachbar mir gegenüber aber eingestanden, dass er es war. es ist wirklich ganz eindeutig.

Was kann ich tun?

danke!

betha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

Dann ab zum Anwalt.

Das Verhalten der Versicherung kann nicht angehen.

Die Rechtslage in Deutschland ist dergestalt, dass jemand, der eine Forderung erhebt (also der TE) zu dieser Forderung den sog. Vollbeweis zu führen hat - Er muss den Schaden sowohl zum Grunde (Verursachung), als auch zur Höhe beweisen können.

 

Was ist bisher geschehen?

Der TE meldet sich (mit Hilfe des Zentralrufes) bei der Versicherung des Nachbarn und sagt: " Der hat mir das Auto kaputt gefahren".

Versicherung fordert Schadenanzeige beim Nachbarn an und der sagt: Keine Ahnung, was der Spinner da behauptet - ich habe nichts kaputt gemacht".

Was soll also der Versicherungssachbearbeiter nun tun?

Bei Unfallflucht besteht regelmässig sog. öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, d.h. die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf.

Also fordert der Sachbearbeiter die Ermittlungsakte an.........und bekommt sie nicht, weil das Ermittlungsverfahren noch läuft.

Was genau kann an diesem Verhalten (angesichts der Rechtslage) nicht angehen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

wenn technisch Beweisbar ist, dass es sich eindeutig um das Fahrzeug vom Nachbarn handelt, dass den Schaden verursacht haben muss (Z.B. eben Lackspuren), dann darf die Versicherung die Regulierung nicht ablehnen.

Diesen Beweis hat aber der TE zu führen - von A bis Z.

Da offensichtlich nicht einmal Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem eindeutigen Ergebnis kommen, stellt sich schon die Frage, wie der TE hier den ihm obliegenden Beweis führen soll.

 

Ohne jegliche Schwarzmalerei und ganz realistisch betrachtet, sieht das hier nicht wirklich gut aus für den TE - man könnte schon sagen: Richtig mies.

Was soll hieran die "Wunderwaffe" Anwalt ändern können?

 

Sollten die polizeilichen Ermittlungen nun noch im Sande verlaufen, so kann der TE wohl den Schaden bei sich "ausbuchen" - und auf ein weiterhin "gutnachbarschaftliches Verhältnis" hoffen.

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Zitat:

Original geschrieben von betha68

liebes forum,

ich habe folgendes Problem:

An meinem Wagen wurde ein Schaden verursacht: Beule am linken Kotflügel. Ich hatte ungünstig geparkt, der andere hat beim Ausparken die Beule verursacht.

Der andere ist mein Nachbar, das erfuhr ich im Nachhinein. Er und ich wissen, dass es so war.

Doch er will den Schaden (ca 1500,-) nicht über die Versicherung laufen lassen und hat alles abgestritten. Er hat mir angeboten, die Beule auf seine Kosten schwarz machen zu lassen, doch das will ich nicht.

Ich hatte damals die Polizei eingeschaltet: Zunächst Anzeige gegen unbekannt. Dann drei Tage später, erkannte ich das auto wieder, es gab Lackspuren von meinem Wagen, alles total eindeutig.

Doch auf Polizei-Ebene ist auch nach drei Monaten nichts passiert.

Hier meine Frage:

- ich will dass die Versicherung (oder wer auch immer) den Schaden übernimmt, doch die Versicherung beruft sich auf meinen Nachbarn, der offiziell leugnet, und die Polizei, deren Ermittlungen noch nichts ergeben haben.

- Inoffiziell hat mein Nachbar mir gegenüber aber eingestanden, dass er es war. es ist wirklich ganz eindeutig.

Was kann ich tun?

danke!

betha

Die Polizei über den aktuellen Sachstand informieren. Was sonst?

Es gab ja Indizien, dass der Wagen des Nachbarn an dem Vorfall beteiligt war. Wenn es die jetzt nicht mehr gibt, dann hat man zu lange abgewartet.

Hmm ok ich bin ja manchmal bei sowas auch zu geduldig, aber 3 Monate hätte ich da sicher nicht gewartet.

Polizei den Verursacher mitteilen.

Die werden dann Lackproben nehmen, die an den Fahrzeugen sind.

Und dann wird alles seinen Gang gehen. Wobei wohl nach 3 Monaten kaum mehr Lackspuren vorhanden sein dürften.

Lackspuren fotografiert? Ich würde mich mal an die Polizei wenden und nach dem Stand der Dinge fragen. Wenn du zwischenzeitlich Beweise "gesichert" hast auch diese an die Polizei geben.

Wenn jetzt nichts mehr nachweisbar ist, wird das ganze natürlich schwer...

Häm, wer hatte denn jetzt das Problem, Apfelsaft73 oder Betha68?

Apfelsaft hatte doch den Schaden mit dem Ball im Radhaus erstellt, oder?`

Scheinst viel Pech zu haben...

Schadensansprüche direkt an die gegnerische Versicherung stellen.

Im Kfz hat man einen Direktanspruch.

Versicherer kriegt man über das Zentralregister raus.

Die prüfen dann, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.

@ tomtom, nein ich habe keinen Parkrempler ;) Ich habe nur den Ball-Schaden :D

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Schadensansprüche direkt an die gegnerische Versicherung stellen.

...

Die prüfen dann, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.

So, so. Schonmal den Eingangsthread gelesen?

Zitat:

doch die Versicherung beruft sich auf meinen Nachbarn, der offiziell leugnet, und die Polizei, deren Ermittlungen noch nichts ergeben haben.

Ah sorry. Überlesen.

Dann ab zum Anwalt.

Das Verhalten der Versicherung kann nicht angehen.

wenn technisch Beweisbar ist, dass es sich eindeutig um das Fahrzeug vom Nachbarn handelt, dass den Schaden verursacht haben muss (Z.B. eben Lackspuren), dann darf die Versicherung die Regulierung nicht ablehnen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Ah sorry. Überlesen.

Dann ab zum Anwalt.

Das Verhalten der Versicherung kann nicht angehen.

wenn technisch Beweisbar ist, dass es sich eindeutig um das Fahrzeug vom Nachbarn handelt, dass den Schaden verursacht haben muss (Z.B. eben Lackspuren), dann darf die Versicherung die Regulierung nicht ablehnen.

Scheint ja nach 3 Monaten nicht mehr beweisbar zu sein. Hat der TE wohl zu lange gewartet.

Das ist natürlich ein ungünstiges Verhalten.

Der Typ ist in der Zwischenzeit wahrscheinlich schon 5x durch die Waschstraße gefahren und die Lackspuren sind weg.

Trotzdem würde ich zum Anwalt gehen. RS vorausgesetzt.

Ansonsten wirds schwierig. Fällt dann wohl eher unter Lehrgeld.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

Dann ab zum Anwalt.

Das Verhalten der Versicherung kann nicht angehen.

Ähm, wie bitte?

Warum sollte diese denn deiner Meinung nach bei derzeitigem Ermittlungsstand auch nur einen Cent regulieren?

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

wenn technisch Beweisbar ist, dass es sich eindeutig um das Fahrzeug vom Nachbarn handelt, dass den Schaden verursacht haben muss (Z.B. eben Lackspuren), dann darf die Versicherung die Regulierung nicht ablehnen.

Isses scheinbar halt leider nicht.

Der Versicherungsnehmer streitet ab etwas mit dem Unfall zu tun zu haben, die polizeilichen Ermittlungen ergaben auch nichts anderes und andere Beweise, selbst Indizien scheints nicht zu geben.

Aus Versicherungssicht gibts derzeit lediglich eine Behauptung des TE, die er nicht beweisen kann.

Nicht falsch verstehen, ich finde das Verhalten des Nachbarn zum k*****.

Der Versicherung kann man dies aber nicht anlasten.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Trotzdem würde ich zum Anwalt gehen. RS vorausgesetzt.

Und der soll dann in diesem Fall genau was machen?

 

So doof es kling, aber vielleicht sollte der TE doch auf das Angebot des Nachbarn eingehen.

 

Mich würde eher mal ein Foto von dem Schaden interessieren, damit wir mal wissen worüber wir überhaupt sprechen. Ein kleiner Parkrempler für 1500 Euro? Dafür gibts ne komplett neue Stoßstage mit Verkleidung und Lackierung.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

Dann ab zum Anwalt.

Das Verhalten der Versicherung kann nicht angehen.

Die Rechtslage in Deutschland ist dergestalt, dass jemand, der eine Forderung erhebt (also der TE) zu dieser Forderung den sog. Vollbeweis zu führen hat - Er muss den Schaden sowohl zum Grunde (Verursachung), als auch zur Höhe beweisen können.

 

Was ist bisher geschehen?

Der TE meldet sich (mit Hilfe des Zentralrufes) bei der Versicherung des Nachbarn und sagt: " Der hat mir das Auto kaputt gefahren".

Versicherung fordert Schadenanzeige beim Nachbarn an und der sagt: Keine Ahnung, was der Spinner da behauptet - ich habe nichts kaputt gemacht".

Was soll also der Versicherungssachbearbeiter nun tun?

Bei Unfallflucht besteht regelmässig sog. öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, d.h. die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf.

Also fordert der Sachbearbeiter die Ermittlungsakte an.........und bekommt sie nicht, weil das Ermittlungsverfahren noch läuft.

Was genau kann an diesem Verhalten (angesichts der Rechtslage) nicht angehen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

wenn technisch Beweisbar ist, dass es sich eindeutig um das Fahrzeug vom Nachbarn handelt, dass den Schaden verursacht haben muss (Z.B. eben Lackspuren), dann darf die Versicherung die Regulierung nicht ablehnen.

Diesen Beweis hat aber der TE zu führen - von A bis Z.

Da offensichtlich nicht einmal Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem eindeutigen Ergebnis kommen, stellt sich schon die Frage, wie der TE hier den ihm obliegenden Beweis führen soll.

 

Ohne jegliche Schwarzmalerei und ganz realistisch betrachtet, sieht das hier nicht wirklich gut aus für den TE - man könnte schon sagen: Richtig mies.

Was soll hieran die "Wunderwaffe" Anwalt ändern können?

 

Sollten die polizeilichen Ermittlungen nun noch im Sande verlaufen, so kann der TE wohl den Schaden bei sich "ausbuchen" - und auf ein weiterhin "gutnachbarschaftliches Verhältnis" hoffen.

Welche Vorgehensweise schlägst du also vor?

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