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Schadenabwicklung leichter Blechschaden?

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 12:44

...meine bessere Hälfte hat sich heute durch einen rückwärtsfahrenden Wagen rammen lassen, lt. ihrer Erklärung liegt die Schuld beim Unfallgegner.

Was genau ist nun eigentlich zu tun, damit man seinen Schaden zu 100% ersetzt bekommt, es fallen ja auch Kommunikations-, Fahrtkosten etc. an, sie muss sich für den Sch... frei nehmen, das fast neue Auto lässt sich nicht mehr als unfallfrei verkaufen etc.

VW (dort ist das Auto auch versichert) würde sich den Wagen anschauen, uns sind die Kosten egal, trägt ja der Gegner (so er denn einsichtig ist). Oder sollte man den Wagen an einen unabhängigen Gutachter übergeben?

Sorry für die vielen Fragen, hatte seit 1986 noch keinen Crash ;-) Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Hallo hnsptr,

 

danke für deinen freundlich gemeinten Hinweis. Habe hier bewußt von Täuschung der Gerichte gesprochen und nicht von Prozessbetrug 8-)). So hat die HUK dem Gericht erklärt, dass das auf den Bildern aufgeführte Fahrzeug Ihres VN nur einen Unfallschaden von 350,- (netto) erlitten habe (Defekt laut Polizeiaufnahme Kühler, Motorhaube, Scheinwerfer, Stoßstange). Die HUK habe nun aufgrund des Schadensbildes eine max. Unfallbeschleunigung von 5g (zufällig unter der angeblichen "Harmlosigkeitsgrenze") ermittelt. Dies ist wohl offenkundig nur gutachterlich/sachkundig möglich. Habe nach persönlicher bestätigung dieser dem Gericht mitgeteilten Sachlage durch den Vorstand den PKW der VN nochmals abgelichtet. folgende Schäden sind offenkundig: total verzogener Vorderwagen, unlackierte Austauschhabe vom Schrottplatz, die Scheinwerfer/Blinker hängen wegen verzogener Scheinwerferbrille alle auf unterschiedlicher Höhe (+/- ca 2cm), der Stahlschweller hat von meiner AHK ein Loch durchgestanzt bekommen. Wie man da mit "Nachdruck" dem Gericht erklären kann, dass es eine "banale Fahrzeugberührung" war und geringste Schäden vorliegen ist schleierhaft.

 

Haben dem Gericht auch erklärt, dass ich meine außergewöhnliche Unfallposition (Stand im Rückstau vor der roten Ampel und war mich gerade am durchräckel, also mit dem Kopf praktisch an der Frontscheibe) mir ein Jahr nach dem Unfall für das Gericht habe einfallen lassen. Schade nur, dass die den Personenschadenmeldebogen mit eingereicht haben. Dort hatte ich in weiser Vorahnung die Sitzposition extra beschrieben und eine skizze dazu gemalt 8-))

 

Ferner haben die illegal Photos von mir gemacht und gespeichert. Nach Rechtsauffassung der HUK habe ich durch nicht erfolgten Widerspruch genehmigt, dass man mich ohne mein Wissen von hinten mit Zoom fotografiert !! Dies ist m. E. ein Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte! Hier liegt wohl ein kleineres Problem mit dem Rechtsverständnis der Konzerninnenrevions/Datenschutzbeauftragten der HUK vor. Ebenso haben die bei meinem Arzt nicht schadensrelevante Krankendaten abgefragt, ohne dafür eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu haben. Haben dem Arzt geschrieben, dass man eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung habe. Dies ist m. e. nicht zulässig. Wie siehst du das?

 

Ebenso hat die HUK gegenüber der Polizei einfach verkünden lassen, dass Ihr Schadensregulierer von mir Repressalien zu erwarten hätte, da ihm bekannt sei, dass man in einem Tötungsdelikt gegen mich ermittel hätte. Ist natürlich unwahr und frei erfunden. Die HUK stellt zwar fest, dass man dies ja nicht belegen könnte und dass die weitergegebene Aussage der nicht der Wahrheit entspreche, jedoch sei dies rechtlich nicht zu beanstanden. Deine Meinung dazu?

 

Habs alles schriftlich. Der Landesbeauftragte für Datenschutz ist damit seit dem 1.8.2007(!!) dran.

 

An die Löschvorschriften wird sich dort auch nicht gehalten. So hatte man dort Anfang 2007 noch Daten eines Unfalls von 1993/94 gespeichert. Man dürfte das. Die kennen dort eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist die länger ist als die Steuervorgaben. Welche das sein soll möchte man nicht erklären. Ebenso werden dort "gesperrte" Daten nach mehreren Jahren einfach bearbeitet. (gesperrte Daten werden nur zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen i. d. R. Fiskalrecht gespeichert) Das man diese Daten nach Jahren ändern darf ist mir neu!

 

Sicherlich hast du recht, dass man nur Sachen schreiben sollte die man belegen kann. Habs aber alles schriftlich und kann daher belegen dass meine Ausführungen zutreffen. Soweit mir bekannt darf man doch die Wahrheit durchaus mitteilen, oder?

 

Nicht zu vergessen, dass die HUK den vollständig anerkannten Sachschaden an meinem PKW im UNIWAGNIS als besonders auffälliger Versicherungsschaden mit Verdacht des Versicherungsbetruges eingespeichert hatte. Wurde auch nur gelöscht, weil ich mich an den GDV gewendet habe.

 

Ist zum kotzen. Hatte denen damals 1000Euro für mein massives Schleudertrauma vorgeschlagen, da ich meine Ruhe haben wollte. Da ich am Bauen war, wollte ich damit eine Ersatzkraft bezahlen, die an meiner statt die Arbeiten vornimmt. Dazu erklärte der Schadensregulierer der HUK, dass es grundsätlich kein Schmerzensgeld mehr für HWS-Verletzungen gäbe. Dies hätten die Gericht abgeschafft, da man festgestellt hätte, dass die Versicherungen ja nur geschädigt würden. Ich hätte max. Anspruch auf 400 Euro für 2 Wochen länger wohnen im alten Haus. Das erschreckende daran ist, dass dort auch ein Zeuge zu gegen war, der nur noch mit den Ohren schlackerte als er dies gehört hat..

 

Wird wohl noch was dauern. Bin aber gespannt wie die Ihr 5g "Gutachten" begründen wollen und den angeblich geringen Schaden des PKW der VN. Die reparierende Werkstatt sagte dazu "Wieso geringer Schaden? Der Wagen hatte einen massiven Rahmenschaden. Den sieht man immer noch. ICh sollte den Wagen nur so zurechtkloppen, dass man damit wieder fahren kann..."

 

Kannst du meine Verärgerung jetzt verstehen?

Kann das vielleicht sein, dass du uns hier nur die Hälfte der Geschichte erzählst?

 

Und kann es vielleicht sein, dass du bei deinem hier geschriebenen und wohl geforderten Schmerzensgeld evetuell eine Null vergessen hast?

 

Und kann es sein, dass das Foto von dir auf der Baustelle (Dein Haus) aufgenommen wurde, während du da fleissig gwerkelt hast, anstand dein dramatisches HWS Trauma auszukurieren ? 

 

Und wie komme ich auf diese Fragen?

 

Nun, ganz einfach:

 

Keine Versicherung, nicht einmal die HUK holt wegen 1.000 Euro Schmerzensgeld ein analytisches Gutachten ein und beauftragt einen Privatdektiv oder einen Ermittler um hinter dir herzuschnüffeln. 

 

Nicht bei solchen Beträgen.  

 

Fragen über Fragen........:D

 

Aber sicher hast du für das alles eine Erklärung, kannst Sie dir aber auch schenken.

 

Nur, hör auf hier so dick aufzutragen..........

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten
am 15. Januar 2009 um 12:53

Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen und die gestellten Fragen dort klären.

 

Kommt Dir was komisch vor, hier posten oder gleich einen Anwalt hinzuhiehen.

naja aber einen Versicherungsvertrag wirst du doch haben - da steht ansich alles an Pflichten und Rechten drin

Daten des Verursachers komplett vorhanden?

Daten nicht bekannt dann 0180 – 25 0 26 und versicherung erfragen beim Zentralruf der Versicherungen

Versicherung anrufen - auch die Eigene

Kostenvoranschlag einholen

Gutachter beauftragen bei über 1000,-

Versicherungen sind auch berechtigt "Smart-Repair" zu veranlassen und Vertragswerkstätten zu beauftragen

Kosten fürs telefonieren und den Zeitaufwand fürs Regeln kannst du nur zivilrechtlich einklagen

Leichter Blechschaden fachgerecht repariert muss nicht als Unfallschaden angegeben werden - dazu aber Fachanwalt konsultieren

am 15. Januar 2009 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Versicherungen sind auch berechtigt "Smart-Repair" zu veranlassen und Vertragswerkstätten zu beauftragen

Seit wann das denn?

 

Nicht, daß ich das mit "Smart-Repair" bei bestimmten Schadenfällen nicht gut finden würde.

seit wann? seit es in den Vertägen steht, hast du einen Alten, der nicht zwischendurch mal nebenbei angepasst wurde durch ein Infoschreiben auf das nicht widersprochen wurde hast du Glück

Nennt sich Schadensminimierung

Es geht hier um einen Haftpflichtschaden, nicht um einen Kaskoschaden (mit einer evtl. Werkstattbindung).

Ansonsten hilft ein Blick in die FAQ (siehe meine Signatur)+

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Es geht hier um einen Haftpflichtschaden, nicht um einen Kaskoschaden (mit einer evtl. Werkstattbindung).

 

Ansonsten hilft ein Blick in die FAQ (siehe meine Signatur)+

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

...vielen Dank für den Link, sehr hilfreich!

am 16. Januar 2009 um 12:21

Hallo zusammen,

ganz wichtig - sofern nicht ohnehin ein Anwalt eingeschaltet wurde - umgehend die Versicherung MIT FRIST zu Schadensanerkennung und Kostendeckungszusage auffordern. Alles nur schriftlich mit Empfangsbestätigung (Fax/Einwurfeinschreiben) machen. Und auch die Versicherung zur Schadensminderung auffordern. Dies wird viel zu selten gemacht. Diese hat als "Schadensverursacher" deinen Schaden ebenfalls gering zu halten! So tolle Áussagen wie "Das dauert noch was - Sachbearbeiter gerade in Urlaub" oder "wir haben noch sooo viele andere Schäden zu bearbeiten, da dauerts halt" sind schon vor Jahren vom BGH mit dem Kommentar, dass die Versicherung dann halt mehr Mitarbeiter einstellen müßte beschieden worden.

Die haben für normale Sachverhaltsaufklärungen 10 AT Zeit. Falls der Unfallgegner bei einer Coburger Versicherungsgruppe ist -> Auf jeden Fall ab zum Anwalt. Die Schrecken vor Täuschungen von Gerichten, Datenschutzverstößen etc nicht zurück...

Zitat:

 

Falls der Unfallgegner bei einer Coburger Versicherungsgruppe ist -> Auf jeden Fall ab zum Anwalt. Die Schrecken vor Täuschungen von Gerichten, Datenschutzverstößen etc nicht zurück...  

 

 

Für den von dir hier behaupteten Prozessbetrug hast du doch sicher ein rechtskräftiges Urteil, falls nicht würd ich solche Äußerungen unterlassen-

nur ein kleiner rat um viel geld zu sparen.

hatte zwar mit der HUK auch so meine Erlebnisse, aber Prozessbetrug o. Datenschutzverstöße haben die ganz

sicher nicht nötig....

am 16. Januar 2009 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

Zitat:

 

Für den von dir hier behaupteten Prozessbetrug hast du doch sicher ein rechtskräftiges Urteil, falls nicht würd ich solche Äußerungen unterlassen-

nur ein kleiner rat um viel geld zu sparen.

hatte zwar mit der HUK auch so meine Erlebnisse, aber Prozessbetrug o. Datenschutzverstöße haben die ganz

sicher nicht nötig....

Hallo hnsptr,

danke für deinen freundlich gemeinten Hinweis. Habe hier bewußt von Täuschung der Gerichte gesprochen und nicht von Prozessbetrug 8-)). So hat die HUK dem Gericht erklärt, dass das auf den Bildern aufgeführte Fahrzeug Ihres VN nur einen Unfallschaden von 350,- (netto) erlitten habe (Defekt laut Polizeiaufnahme Kühler, Motorhaube, Scheinwerfer, Stoßstange). Die HUK habe nun aufgrund des Schadensbildes eine max. Unfallbeschleunigung von 5g (zufällig unter der angeblichen "Harmlosigkeitsgrenze") ermittelt. Dies ist wohl offenkundig nur gutachterlich/sachkundig möglich. Habe nach persönlicher bestätigung dieser dem Gericht mitgeteilten Sachlage durch den Vorstand den PKW der VN nochmals abgelichtet. folgende Schäden sind offenkundig: total verzogener Vorderwagen, unlackierte Austauschhabe vom Schrottplatz, die Scheinwerfer/Blinker hängen wegen verzogener Scheinwerferbrille alle auf unterschiedlicher Höhe (+/- ca 2cm), der Stahlschweller hat von meiner AHK ein Loch durchgestanzt bekommen. Wie man da mit "Nachdruck" dem Gericht erklären kann, dass es eine "banale Fahrzeugberührung" war und geringste Schäden vorliegen ist schleierhaft.

Haben dem Gericht auch erklärt, dass ich meine außergewöhnliche Unfallposition (Stand im Rückstau vor der roten Ampel und war mich gerade am durchräckel, also mit dem Kopf praktisch an der Frontscheibe) mir ein Jahr nach dem Unfall für das Gericht habe einfallen lassen. Schade nur, dass die den Personenschadenmeldebogen mit eingereicht haben. Dort hatte ich in weiser Vorahnung die Sitzposition extra beschrieben und eine skizze dazu gemalt 8-))

Ferner haben die illegal Photos von mir gemacht und gespeichert. Nach Rechtsauffassung der HUK habe ich durch nicht erfolgten Widerspruch genehmigt, dass man mich ohne mein Wissen von hinten mit Zoom fotografiert !! Dies ist m. E. ein Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte! Hier liegt wohl ein kleineres Problem mit dem Rechtsverständnis der Konzerninnenrevions/Datenschutzbeauftragten der HUK vor. Ebenso haben die bei meinem Arzt nicht schadensrelevante Krankendaten abgefragt, ohne dafür eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu haben. Haben dem Arzt geschrieben, dass man eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung habe. Dies ist m. e. nicht zulässig. Wie siehst du das?

Ebenso hat die HUK gegenüber der Polizei einfach verkünden lassen, dass Ihr Schadensregulierer von mir Repressalien zu erwarten hätte, da ihm bekannt sei, dass man in einem Tötungsdelikt gegen mich ermittel hätte. Ist natürlich unwahr und frei erfunden. Die HUK stellt zwar fest, dass man dies ja nicht belegen könnte und dass die weitergegebene Aussage der nicht der Wahrheit entspreche, jedoch sei dies rechtlich nicht zu beanstanden. Deine Meinung dazu?

Habs alles schriftlich. Der Landesbeauftragte für Datenschutz ist damit seit dem 1.8.2007(!!) dran.

An die Löschvorschriften wird sich dort auch nicht gehalten. So hatte man dort Anfang 2007 noch Daten eines Unfalls von 1993/94 gespeichert. Man dürfte das. Die kennen dort eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist die länger ist als die Steuervorgaben. Welche das sein soll möchte man nicht erklären. Ebenso werden dort "gesperrte" Daten nach mehreren Jahren einfach bearbeitet. (gesperrte Daten werden nur zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen i. d. R. Fiskalrecht gespeichert) Das man diese Daten nach Jahren ändern darf ist mir neu!

Sicherlich hast du recht, dass man nur Sachen schreiben sollte die man belegen kann. Habs aber alles schriftlich und kann daher belegen dass meine Ausführungen zutreffen. Soweit mir bekannt darf man doch die Wahrheit durchaus mitteilen, oder?

Nicht zu vergessen, dass die HUK den vollständig anerkannten Sachschaden an meinem PKW im UNIWAGNIS als besonders auffälliger Versicherungsschaden mit Verdacht des Versicherungsbetruges eingespeichert hatte. Wurde auch nur gelöscht, weil ich mich an den GDV gewendet habe.

Ist zum kotzen. Hatte denen damals 1000Euro für mein massives Schleudertrauma vorgeschlagen, da ich meine Ruhe haben wollte. Da ich am Bauen war, wollte ich damit eine Ersatzkraft bezahlen, die an meiner statt die Arbeiten vornimmt. Dazu erklärte der Schadensregulierer der HUK, dass es grundsätlich kein Schmerzensgeld mehr für HWS-Verletzungen gäbe. Dies hätten die Gericht abgeschafft, da man festgestellt hätte, dass die Versicherungen ja nur geschädigt würden. Ich hätte max. Anspruch auf 400 Euro für 2 Wochen länger wohnen im alten Haus. Das erschreckende daran ist, dass dort auch ein Zeuge zu gegen war, der nur noch mit den Ohren schlackerte als er dies gehört hat..

Wird wohl noch was dauern. Bin aber gespannt wie die Ihr 5g "Gutachten" begründen wollen und den angeblich geringen Schaden des PKW der VN. Die reparierende Werkstatt sagte dazu "Wieso geringer Schaden? Der Wagen hatte einen massiven Rahmenschaden. Den sieht man immer noch. ICh sollte den Wagen nur so zurechtkloppen, dass man damit wieder fahren kann..."

Kannst du meine Verärgerung jetzt verstehen?

Themenstarteram 16. Januar 2009 um 13:45

...um zum eigentlichen Thread zurückzukommen, so geht's weiter:

 

Ich habe zunächst selbst den Schaden 'gegutachtet' (um auszuschließen, dass die Werkstatt eine Story erzählt):

Es handelt sich um 3 Kratzer/Einschnitte im Bereich der rechten Stoßstange, zwischen Scheinwerfer und Kennzeichen.

Man konnte das erst sehen, nachdem ich den Schnee-Schmutz der letzten Wochen beseitigt hatte.

Der Unfallgegner glaubte das gestern mit einem bisschen Schnee erledigen zu können ("...da ist doch nichts...").

Also, Schaden lt. VW => EUR 700,-. Stoßstange muss lackiert werden und Mietwagen erforderlich.

 

Zwischenzeitlich hat meine Frau die Versicherungsdaten beim Unfallgegner angefragt, der nun - wie zu erwarten - nur eine Teilschuld zugibt (warum kann der nicht einfach seinen Fehler zugeben und die Sache der Haftpflicht überlassen?).

 

Habe meiner Frau geraten, dem Typen die Optionen: gutliche Einigung oder Kanzlei aufzuzeigen und hoffe auf sein Verständnis...

Sonst gibt es eben das große Programm mit Anwalt und dann werden wir alle Kosten, die rechtlich durchsetzbar sind, einklagen - fertig.

am 16. Januar 2009 um 13:55

Warte einfach mal die Antwort der Versicherung ab. Bei eigentlich klarer Sachlagé wollen die den Schaden i. d. R. schnell und ohne Rechtsanwalt regulieren. Bei 700 Euro sollte das normalerweise im Interesse der Versicherung liegen, zumal du den Wagen ja wohl auch bei der Vertragswerkstatt reparieren lassen willst, so dass man ja auch sieht, dass du dich nicht bereichern willst. Mit den Mietwagenkosten besser vorher mit der Versicherung klären wg. Kostendeckung oder zumindest 3 Angebote einholen und dann das günstigste wählen, ansonsten heißt es nachher du hättest die Schadensminderungspflicht nicht beachtet!

Meinte oben natürlich UNIWAGNIS nicht IGVP!

Immer wieder derselbe Fehler. Wer nicht selbst Profi in Sachen Schadensabwicklung ist, sollte SOFORT einen Rechtsanwalt einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Hallo hnsptr,

 

danke für deinen freundlich gemeinten Hinweis. Habe hier bewußt von Täuschung der Gerichte gesprochen und nicht von Prozessbetrug 8-)). So hat die HUK dem Gericht erklärt, dass das auf den Bildern aufgeführte Fahrzeug Ihres VN nur einen Unfallschaden von 350,- (netto) erlitten habe (Defekt laut Polizeiaufnahme Kühler, Motorhaube, Scheinwerfer, Stoßstange). Die HUK habe nun aufgrund des Schadensbildes eine max. Unfallbeschleunigung von 5g (zufällig unter der angeblichen "Harmlosigkeitsgrenze") ermittelt. Dies ist wohl offenkundig nur gutachterlich/sachkundig möglich. Habe nach persönlicher bestätigung dieser dem Gericht mitgeteilten Sachlage durch den Vorstand den PKW der VN nochmals abgelichtet. folgende Schäden sind offenkundig: total verzogener Vorderwagen, unlackierte Austauschhabe vom Schrottplatz, die Scheinwerfer/Blinker hängen wegen verzogener Scheinwerferbrille alle auf unterschiedlicher Höhe (+/- ca 2cm), der Stahlschweller hat von meiner AHK ein Loch durchgestanzt bekommen. Wie man da mit "Nachdruck" dem Gericht erklären kann, dass es eine "banale Fahrzeugberührung" war und geringste Schäden vorliegen ist schleierhaft.

 

Haben dem Gericht auch erklärt, dass ich meine außergewöhnliche Unfallposition (Stand im Rückstau vor der roten Ampel und war mich gerade am durchräckel, also mit dem Kopf praktisch an der Frontscheibe) mir ein Jahr nach dem Unfall für das Gericht habe einfallen lassen. Schade nur, dass die den Personenschadenmeldebogen mit eingereicht haben. Dort hatte ich in weiser Vorahnung die Sitzposition extra beschrieben und eine skizze dazu gemalt 8-))

 

Ferner haben die illegal Photos von mir gemacht und gespeichert. Nach Rechtsauffassung der HUK habe ich durch nicht erfolgten Widerspruch genehmigt, dass man mich ohne mein Wissen von hinten mit Zoom fotografiert !! Dies ist m. E. ein Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte! Hier liegt wohl ein kleineres Problem mit dem Rechtsverständnis der Konzerninnenrevions/Datenschutzbeauftragten der HUK vor. Ebenso haben die bei meinem Arzt nicht schadensrelevante Krankendaten abgefragt, ohne dafür eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu haben. Haben dem Arzt geschrieben, dass man eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung habe. Dies ist m. e. nicht zulässig. Wie siehst du das?

 

Ebenso hat die HUK gegenüber der Polizei einfach verkünden lassen, dass Ihr Schadensregulierer von mir Repressalien zu erwarten hätte, da ihm bekannt sei, dass man in einem Tötungsdelikt gegen mich ermittel hätte. Ist natürlich unwahr und frei erfunden. Die HUK stellt zwar fest, dass man dies ja nicht belegen könnte und dass die weitergegebene Aussage der nicht der Wahrheit entspreche, jedoch sei dies rechtlich nicht zu beanstanden. Deine Meinung dazu?

 

Habs alles schriftlich. Der Landesbeauftragte für Datenschutz ist damit seit dem 1.8.2007(!!) dran.

 

An die Löschvorschriften wird sich dort auch nicht gehalten. So hatte man dort Anfang 2007 noch Daten eines Unfalls von 1993/94 gespeichert. Man dürfte das. Die kennen dort eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist die länger ist als die Steuervorgaben. Welche das sein soll möchte man nicht erklären. Ebenso werden dort "gesperrte" Daten nach mehreren Jahren einfach bearbeitet. (gesperrte Daten werden nur zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen i. d. R. Fiskalrecht gespeichert) Das man diese Daten nach Jahren ändern darf ist mir neu!

 

Sicherlich hast du recht, dass man nur Sachen schreiben sollte die man belegen kann. Habs aber alles schriftlich und kann daher belegen dass meine Ausführungen zutreffen. Soweit mir bekannt darf man doch die Wahrheit durchaus mitteilen, oder?

 

Nicht zu vergessen, dass die HUK den vollständig anerkannten Sachschaden an meinem PKW im UNIWAGNIS als besonders auffälliger Versicherungsschaden mit Verdacht des Versicherungsbetruges eingespeichert hatte. Wurde auch nur gelöscht, weil ich mich an den GDV gewendet habe.

 

Ist zum kotzen. Hatte denen damals 1000Euro für mein massives Schleudertrauma vorgeschlagen, da ich meine Ruhe haben wollte. Da ich am Bauen war, wollte ich damit eine Ersatzkraft bezahlen, die an meiner statt die Arbeiten vornimmt. Dazu erklärte der Schadensregulierer der HUK, dass es grundsätlich kein Schmerzensgeld mehr für HWS-Verletzungen gäbe. Dies hätten die Gericht abgeschafft, da man festgestellt hätte, dass die Versicherungen ja nur geschädigt würden. Ich hätte max. Anspruch auf 400 Euro für 2 Wochen länger wohnen im alten Haus. Das erschreckende daran ist, dass dort auch ein Zeuge zu gegen war, der nur noch mit den Ohren schlackerte als er dies gehört hat..

 

Wird wohl noch was dauern. Bin aber gespannt wie die Ihr 5g "Gutachten" begründen wollen und den angeblich geringen Schaden des PKW der VN. Die reparierende Werkstatt sagte dazu "Wieso geringer Schaden? Der Wagen hatte einen massiven Rahmenschaden. Den sieht man immer noch. ICh sollte den Wagen nur so zurechtkloppen, dass man damit wieder fahren kann..."

 

Kannst du meine Verärgerung jetzt verstehen?

Kann das vielleicht sein, dass du uns hier nur die Hälfte der Geschichte erzählst?

 

Und kann es vielleicht sein, dass du bei deinem hier geschriebenen und wohl geforderten Schmerzensgeld evetuell eine Null vergessen hast?

 

Und kann es sein, dass das Foto von dir auf der Baustelle (Dein Haus) aufgenommen wurde, während du da fleissig gwerkelt hast, anstand dein dramatisches HWS Trauma auszukurieren ? 

 

Und wie komme ich auf diese Fragen?

 

Nun, ganz einfach:

 

Keine Versicherung, nicht einmal die HUK holt wegen 1.000 Euro Schmerzensgeld ein analytisches Gutachten ein und beauftragt einen Privatdektiv oder einen Ermittler um hinter dir herzuschnüffeln. 

 

Nicht bei solchen Beträgen.  

 

Fragen über Fragen........:D

 

Aber sicher hast du für das alles eine Erklärung, kannst Sie dir aber auch schenken.

 

Nur, hör auf hier so dick aufzutragen..........

Themenstarteram 16. Januar 2009 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

Immer wieder derselbe Fehler. Wer nicht selbst Profi in Sachen Schadensabwicklung ist, sollte SOFORT einen Rechtsanwalt einschalten.

...wahrscheinlich hast Du mit diesem Statement recht. Der spezialisierte Anwalt wird dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird. Leider ist man - auch in der heutigen Ellenbogenzeit - versucht, im Einvernehmen mit dem Unfallgegner zu agieren; wozu das allerdings führt, konnte man in diesem Bsp. sehen: Der Gegner beschafft sich einige Zeugen (Kollegen), die im Auto gesessen haben und nur 'beschwören' können, dass meine Frau 'zu dicht' aufgefahren sei und der Gegner deshalb rückwärts auf unser Auto gefahren ist. Termin mit RA am Dienstag ist gebongt.

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