- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Schadenfreiheitsklasse - weitergabe durch Vorversicherer ...
Schadenfreiheitsklasse - weitergabe durch Vorversicherer ...
Hallo,
erstmal zu meiner Historie:
Ich habe 1992 den Führerschein gemacht.
Bis zum heutigen Tage habe ich nur einen (Auffahr-)Unfall selbst verursacht.
Dies war ca. im Jahre 2007/2008.
Nun ist es so das ich egentlich der Meinung war das ich mittlerweile wieder bei ca. sechs schadenfreien Jahren bin, also "SF 6 / 55 Prozent".
Heute habe ich Post von meiner letzten Versicherung erhalten das es eine Nachforderung vom knapp 200 Euro gibt da der Versicherer davor eine Haftplicht von 120 Prozent weitergegeben hat.Den Wagen hatte ich ca. sechs Monate.
Daraufhin habe ich ma meine Unterlagen gecheckt und tatsächlich, den Wagen welchen ich auch nur Übergangsweise für vier Monate hatte, wurde mit einer Teilkasko von 120 Prozent und einer Haftpflicht von 120 Prozent abgerechnet.
Nun meine Frage.
Da ja nun seit über einem Jahr nichts aufgefallen war, habe ich leider auch nur Unterlagen der letzten Versicherer bis 2011.
Gibt es irgendwie eine "Stelle" bei der man sich erkundigen kann welche SF man hat ?
Das also z.B. im System steht:
...Herr XXX hat 1992 den Führerschein erworben ... und bis dato einen gemeldeten Unfall welchen er selbst verursacht hat laut unseren Unterlagen.
Aktuell besteht folgende SF für Herrn XXX.
Es kann doch eigentlich nicht sein das ich theoretisch alle bisherigen Versicherer anrufen muss um meine jeweiligen SF-Klassen zu erfahren.
Was ist denn zum Beispiel wenn man seine Unterlagen durch einen Brand verliert ?
Und man dadurch vielleicht nur noch 1-2 Policen hat ...
Die Versicherer können sich auch mal irren und dann hat man den Salat und muss z.B. das Doppelte an Prämie bezahlen.
Vielleicht gibts hier ja jemanden der bei einer Versicherung arbeitet...
Vor ein paar Jahren war mal sowas das sich eine Versicherung sozusagen geirrt hatte.
Die Dame sagte mir: "wir haben von ihrer vorversicherung erfahren das sie die SF 7 haben und nicht die SF 6. dann habe ich den vorversicherer angerufen und da war dann das gleiche. ich hätte also die ganze schlange von hinten aufrollen müssen...
Toll.
Nur weil eine Versicherung mal mist gebaut hat zieht sich das bis heute hin.
denen muss doch eigentlich klar sein das jemand der seit 20 jahren den führerschein hat und nur einen unfall (schaden 2000 euro) verursacht hat, keine haftpflicht von 120 prozent haben kann. ich habe durchgehend immer ein auto gehabt !
schön das sich die aktuelle versicherung (vertrag wurde anfang april durch verkauf des fahrzeuges beendet) jetzt auch schon meldet...
Seit dem ich den Wagen dort versichert hatte, knapp sechs Monate wurde ich mit einer SF 6 mit 55 Prozent berechnet...
Und heute kommt wie erwähnt erst die geforderte Nachzahlung.
Gibt es da nicht eine Frist bis zu welchem Zeitpunkt die Versicherer sich darüber informiert haben müssen was der Versicherte für einen Schadenfreirabatt besitzt ?
sowas passiert mir auf jeden fall nicht mehr und ich behalte ab sofort alle unterlagen für 10 jahre oder so ;-( !
freu mich über eure baldigen tipps.
gruss
tobias
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Scheiss online Versicherer.
Oder Kundschaft ?
Sicher hat die Versicherung Schuld, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, seine Vorversicherung richtig anzugeben...
Ähnliche Themen
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
Hallo,
erstmal zu meiner Historie:
Ich habe 1992 den Führerschein gemacht.
Bis zum heutigen Tage habe ich nur einen (Auffahr-)Unfall selbst verursacht.
Dies war ca. im Jahre 2007/2008.
....und welche SFR Einstufung hast Du 2009 gehabt ?
Nun ist es so das ich egentlich der Meinung war das ich mittlerweile wieder bei ca. sechs schadenfreien Jahren bin, also "SF 6 / 55 Prozent".
..........Meihnung oder Tatsache ?
Heute habe ich Post von meiner letzten Versicherung erhalten das es eine Nachforderung vom knapp 200 Euro gibt da der Versicherer davor eine Haftplicht von 120 Prozent weitergegeben hat.Den Wagen hatte ich ca. sechs Monate.
Daraufhin habe ich ma meine Unterlagen gecheckt und tatsächlich, den Wagen welchen ich auch nur Übergangsweise für vier Monate hatte, wurde mit einer Teilkasko von 120 Prozent und einer Haftpflicht von 120 Prozent abgerechnet.
.... in der Teilkasko gibt es nur 100%
Nun meine Frage.
Da ja nun seit über einem Jahr nichts aufgefallen war, habe ich leider auch nur Unterlagen der letzten Versicherer bis 2011.
.......was sagen die Unterlagen des letzten Versicherers?
Gibt es irgendwie eine "Stelle" bei der man sich erkundigen kann welche SF man hat ?
..........ja der letzte Versicherer
Das also z.B. im System steht:
...Herr XXX hat 1992 den Führerschein erworben ... und bis dato einen gemeldeten Unfall welchen er selbst verursacht hat laut unseren Unterlagen.
Aktuell besteht folgende SF für Herrn XXX.
Es kann doch eigentlich nicht sein das ich theoretisch alle bisherigen Versicherer anrufen muss um meine jeweiligen SF-Klassen zu erfahren.
Was ist denn zum Beispiel wenn man seine Unterlagen durch einen Brand verliert ?
Und man dadurch vielleicht nur noch 1-2 Policen hat ...
Die Versicherer können sich auch mal irren und dann hat man den Salat und muss z.B. das Doppelte an Prämie bezahlen.
........irren? aber nur wenn Fehler in der Antragstellung gemacht wurden sind.
Vielleicht gibts hier ja jemanden der bei einer Versicherung arbeitet...
..........mehrere User hier, die können aber nicht in die Glaskugel sehen.
Vor ein paar Jahren war mal sowas das sich eine Versicherung sozusagen geirrt hatte.
Die Dame sagte mir: "wir haben von ihrer vorversicherung erfahren das sie die SF 7 haben und nicht die SF 6. dann habe ich den vorversicherer angerufen und da war dann das gleiche. ich hätte also die ganze schlange von hinten aufrollen müssen...
Toll.
Nur weil eine Versicherung mal mist gebaut hat zieht sich das bis heute hin.
.........ich denke eher, dass Du nicht Deine Policen kontrolliert hast.
denen muss doch eigentlich klar sein das jemand der seit 20 jahren den führerschein hat und nur einen unfall (schaden 2000 euro) verursacht hat, keine haftpflicht von 120 prozent haben kann. ich habe durchgehend immer ein auto gehabt !
schön das sich die aktuelle versicherung (vertrag wurde anfang april durch verkauf des fahrzeuges beendet) jetzt auch schon meldet...
Seit dem ich den Wagen dort versichert hatte, knapp sechs Monate wurde ich mit einer SF 6 mit 55 Prozent berechnet...
Und heute kommt wie erwähnt erst die geforderte Nachzahlung.
.........rufe mal dort an und frage, warum im Nachherein eine Nachberechnung gemacht wurde ?
Gibt es da nicht eine Frist bis zu welchem Zeitpunkt die Versicherer sich darüber informiert haben müssen was der Versicherte für einen Schadenfreirabatt besitzt ?
i.d.R. kann der SFR nach nach 20 Jahren erfragt werden, man muß nur wissen, bei welcher Versicherungsgesellschaft und welche Vertragsnummer man fragen muß
sowas passiert mir auf jeden fall nicht mehr und ich behalte ab sofort alle unterlagen für 10 jahre oder so ;-( !
freu mich über eure baldigen tipps.
gruss
tobias
....und welche SFR Einstufung hast Du 2009 gehabt ?
Keine Ahnung da ich keine Policen von 2009 mehr habe ...Leider.
Muss ja dann eine SF7/8 gewesen sein, 65% oder 75%.
..........Meihnung oder Tatsache ?
Laut meiner Recherche und von der Logik her MUSS ich SF6 bei 55% haben.
Dies habe ich bisher bei meinen letzten drei Versicherungen nach bestem Gewissen immer so angegeben.
.... in der Teilkasko gibt es nur 100%
In einem Schreiben steht der VORVERSICHERUNG steht es exakt so:
Haftpflicht 120% für den Zeitraum vom 07.07.2011 - 13.08.2011 (Vertragsende) 60,67 Euro
Teilkasko 16,13 Euro
(auch genauso untereinander angeordnet)
.......was sagen die Unterlagen des letzten Versicherers?
Mein Fehler war das ich nicht sofort beim Vorversicherer angerufen habe, wie die auf 120% kommen...
..........ja der letzte Versicherer
........irren? aber nur wenn Fehler in der Antragstellung gemacht wurden sind.
Schade das die neue Versicherung immer so lange wartet/warten muss bis die Vorversicherung die SF weitergibt.
..........mehrere User hier, die können aber nicht in die Glaskugel sehen.
Da hast Du natürlich recht.
.........ich denke eher, dass Du nicht Deine Policen kontrolliert hast.
Ja, mein Fehler.
Leider ist bei den beiden Versicherungen niemand am Wochenende zu erreichen was Vertragsfragen angeht ;-(
frage zwecks alternative.
könnte meine frau die prozente ihrer mutter übernehmen ?
wir wohnen allerdings separat in einem anderen ort, aber gleichem landkreis.
und ich dann die alten prozente meiner frau ?
wohnen in einem haushalt.
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
....und welche SFR Einstufung hast Du 2009 gehabt ?
Keine Ahnung da ich keine Policen von 2009 mehr habe ...Leider.
Muss ja dann eine SF7/8 gewesen sein, 65% oder 75%.
Die SFR Tabellen der einzelnen Versicherer sind unterschiedlich mit %ten ausgestattet.
i.d.R. sind SF7/8 50%, aber wenn Du es nicht weißt, kannst Du auch nichts belegen.
..........Meihnung oder Tatsache ?
Laut meiner Recherche und von der Logik her MUSS ich SF6 bei 55% haben.
Dies habe ich bisher bei meinen letzten drei Versicherungen nach bestem Gewissen immer so angegeben.
.........was Du bei den VR angibst und was der Vorversicher bestätigt, können zweierlei sein (deshalb auch vermutlich Dein Ärgernis)
.... in der Teilkasko gibt es nur 100%
In einem Schreiben steht der VORVERSICHERUNG steht es exakt so:
Haftpflicht 120% für den Zeitraum vom 07.07.2011 - 13.08.2011 (Vertragsende) 60,67 Euro
Teilkasko 16,13 Euro
(auch genauso untereinander angeordnet)
........richtig, die 120 % bezog sich auch nur auf die Haftpflicht.
.......was sagen die Unterlagen des letzten Versicherers?
Mein Fehler war das ich nicht sofort beim Vorversicherer angerufen habe, wie die auf 120% kommen...
..........ja der letzte Versicherer
........irren? aber nur wenn Fehler in der Antragstellung gemacht wurden sind.
Schade das die neue Versicherung immer so lange wartet/warten muss bis die Vorversicherung die SF weitergibt.
.....Frage, hast Du überhaupt eine Vorversicherung angegeben ?
..........mehrere User hier, die können aber nicht in die Glaskugel sehen.
Da hast Du natürlich recht.
.........ich denke eher, dass Du nicht Deine Policen kontrolliert hast.
Ja, mein Fehler.
Leider ist bei den beiden Versicherungen niemand am Wochenende zu erreichen was Vertragsfragen angeht ;-(
........... aber am Montag wieder
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
frage zwecks alternative.
könnte meine frau die prozente ihrer mutter übernehmen ? im Prinzip ja, aber dann müßte Deine Frau auch als Nutzerin bei der KFZ Vers. ihrer Mutter eingetragen sein und sie könnte dann in diesem Fall nur sie SF Jahre übernehmen, die sie mit ihren FS erfahren hätte.
Tritt die Mutter den SFR an die Tochter ab, müßte die Mutter bei einer KFZ Zulassung wieder neu anfangen.
wir wohnen allerdings separat in einem anderen ort, aber gleichem landkreis.
und ich dann die alten prozente meiner frau ?
natürlich nur von den Zeitraum, wo Deine Frau den SFR übernommen hat und Du als Nutzer eingetragen bist.
wohnen in einem haushalt.
Die SFR Tabellen der einzelnen Versicherer sind unterschiedlich mit %ten ausgestattet.
i.d.R. sind SF7/8 50%, aber wenn Du es nicht weißt, kannst Du auch nichts belegen.
Das ist doch aber von der Logik her echt selten dämlich wenn es nicht eine Zentrale Stelle gibt wo man sowas erfragen kann...
Wär doch auch für die Versicherungen einfacher.So müssen die sich immer auf die Angabe der Vorversicherung verlassen oder ellenlang warten bis die SF weiter gegeben wird.
.....Frage, hast Du überhaupt eine Vorversicherung angegeben ?
ja, habe ich.
habe meine versicherungen bisher meißtens online abgeschlossen, da muss man sowas oft mit angeben.
........... aber am Montag wieder
Ja, bis dahin macht man sich Gedanken...
Scheiss online Versicherer.
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
Die SFR Tabellen der einzelnen Versicherer sind unterschiedlich mit %ten ausgestattet.
i.d.R. sind SF7/8 50%, aber wenn Du es nicht weißt, kannst Du auch nichts belegen.
Das ist doch aber von der Logik her echt selten dämlich wenn es nicht eine Zentrale Stelle gibt wo man sowas erfragen kann...
Wär doch auch für die Versicherungen einfacher.So müssen die sich immer auf die Angabe der Vorversicherung verlassen oder ellenlang warten bis die SF weiter gegeben wird.
es ist wie es ist
.....Frage, hast Du überhaupt eine Vorversicherung angegeben ?
ja, habe ich.
habe meine versicherungen bisher meißtens online abgeschlossen, da muss man sowas oft mit angeben.
Ok, dass ist der Online-Nachteil, Du hast kein Ansprechpartner, der dafür sorgt, dass alles in die richtige Bahn verläuft.
........... aber am Montag wieder
Ja, bis dahin macht man sich Gedanken...
Scheiss online Versicherer.
Tipp: wende Dich ein ein Makler oder Fachmann in Deiner Nähe, dafür zahlst Du zwar etwas mehr an Beitrag, mußt Dir aber kein Kopf über die Dinge machen und für den Fall, dass er falsch berät, muß er Schadenersatz leisten.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
frage zwecks alternative.
könnte meine frau die prozente ihrer mutter übernehmen ? im Prinzip ja, aber dann müßte Deine Frau auch als Nutzerin bei der KFZ Vers. ihrer Mutter eingetragen sein und sie könnte dann in diesem Fall nur sie SF Jahre übernehmen, die sie mit ihren FS erfahren hätte.
Tritt die Mutter den SFR an die Tochter ab, müßte die Mutter bei einer KFZ Zulassung wieder neu anfangen.
wir wohnen allerdings separat in einem anderen ort, aber gleichem landkreis.
und ich dann die alten prozente meiner frau ?
natürlich nur von den Zeitraum, wo Deine Frau den SFR übernommen hat und Du als Nutzer eingetragen bist.
wohnen in einem haushalt.
Aha, meine Schwiegerma hat seit ein paar monaten kein auto mehr. fährt jetzt öfters mal das auto ihres neuen ehepartners.
wie sieht das da aus ?
müsste dann meine frau bei der versicherung des besagten autos auch als nutzer eingetragen sein ?
bei dem wagen meiner frau bin ich z.b. mit angegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
Die SFR Tabellen der einzelnen Versicherer sind unterschiedlich mit %ten ausgestattet.
i.d.R. sind SF7/8 50%, aber wenn Du es nicht weißt, kannst Du auch nichts belegen.
Das ist doch aber von der Logik her echt selten dämlich wenn es nicht eine Zentrale Stelle gibt wo man sowas erfragen kann...
Wär doch auch für die Versicherungen einfacher.So müssen die sich immer auf die Angabe der Vorversicherung verlassen oder ellenlang warten bis die SF weiter gegeben wird.
es ist wie es ist
Ja, bekloppt.
.....Frage, hast Du überhaupt eine Vorversicherung angegeben ?
ja, habe ich.
habe meine versicherungen bisher meißtens online abgeschlossen, da muss man sowas oft mit angeben.
Ok, dass ist der Online-Nachteil, Du hast kein Ansprechpartner, der dafür sorgt, dass alles in die richtige Bahn verläuft.
Richtig, daher werde ich das wie gesagt auch nicht mehr machen.
........... aber am Montag wieder
Ja, bis dahin macht man sich Gedanken...
Scheiss online Versicherer.
Tipp: wende Dich ein ein Makler oder Fachmann in Deiner Nähe, dafür zahlst Du zwar etwas mehr an Beitrag, mußt Dir aber kein Kopf über die Dinge machen und für den Fall, dass er falsch berät, muß er Schadenersatz leisten.
Das grösste Kopfzerbrechen macht mir folgendes:
ich habe mir einen neuen wagen bestellt inklusive einer vollkasko.
diese vollkasko war eine sonderregelung welche nur bei einer bestellung bis ende märz 2012 gilt und vorraussetzt das der nutzer mindestens einen SFR von "6" hat.
Klasse...
Werd mich mal an einen meiner beiden Bekannten wenden was die Rabattüberahmen angeht.
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Aha, meine Schwiegerma hat seit ein paar monaten kein auto mehr. fährt jetzt öfters mal das auto ihres neuen ehepartners.
wie sieht das da aus ?
müsste dann meine frau bei der versicherung des besagten autos auch als nutzer eingetragen sein ?
ja, nur für die Zeit, wo sie als Nutzer eingetragen war
bei dem wagen meiner frau bin ich z.b. mit angegeben.
Zitat:
Scheiss online Versicherer.
Oder Kundschaft ?
Sicher hat die Versicherung Schuld, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, seine Vorversicherung richtig anzugeben...
gut, scheiss online versicherer nehme ich zurück !
trotzdem hab ich nur einen fehler gemacht. die damalige versicherung sofort anzurufen wie die auf 120% kommen.
DAS habe ich definitiv nicht angegeben.
Es steht auf jeden Fall eines fest:
Irgendein Mitarbeiter einer Versicherung hat mich mal falsch eingestuft.
Und dadurch muss ich nun beweisen das ich bei 55% bin.
aber generell ist es schon praktischer wenn man einen makler um die ecke hat...
Zitat:
Original geschrieben von tobsim
gut, scheiss online versicherer nehme ich zurück !
trotzdem hab ich nur einen fehler gemacht. die damalige versicherung sofort anzurufen wie die auf 120% kommen.
DAS habe ich definitiv nicht angegeben.
Es steht auf jeden Fall eines fest:
Irgendein Mitarbeiter einer Versicherung hat mich mal falsch eingestuft.
......und Du hast das nicht gleich beanstandet, also eigener Fehler
Und dadurch muss ich nun beweisen das ich bei 55% bin.
aber generell ist es schon praktischer wenn man einen makler um die ecke hat...
Zitat:
aber generell ist es schon praktischer wenn man einen makler um die ecke hat...
Wohl wahr, nun bleibt die Frage, wo Dein Schadenfreiheitsrabatt ist. Das Kennzeichen Deines / Deiner bisherigen Autos wirst Du ja wohl noch haben. Die bisherigen Versicherer sollten Dir bekannt sein. Also mal eine Runde telefonieren.