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Schadenfreiheitsrabatt Übertragung rückwirkend unwirksam?
Hallo!
Ich bin schon seit einigen Wochen im Dauergespräch mit der HDI und der Volkswagen Versicherungs GmbH (VVG)... und irgendwie scheinen die mich nunmehr mit Vorliebe auf den jeweils anderen zu verweisen. Bevor ich jetzt härter mit denen ins Gericht gehe, möchte ich mal versuchen, aus eurem Erfahrungsschatz "Kanonenfutter" zu erlangen.
Im Juni 2013 habe ich einen Audi gekauft. Im Rahmen des Kaufs wurde eine Versicherung mit der "Volkswagen Versicherungs GmbH" abgeschlossen: ziemlich günstiges Paket, ca. 50,- € pro Monat. Voraussetzung hierfür war, dass ich mind. einen SFR der Klasse 1 mit einbringe.
Der Audi-Mitarbeiter rief bei der HDI an, und nach kurzer Zeit war klar, dass ich noch einen SFR der Klasse 3 bei der HDI liegen habe, den man wahrscheinlich verwenden könnte.
1 1/2 Jahre war dann Ruhe. Im September 2014 dann meldete sich die VVG damit, dass der damals eingebrachte SFR der Klasse 3 nun von der HDI doch nur noch als "SF einhalb" eingestuft wurde.
Auf einmal war rückwirkend ein Betrag von 1500,- Euro fällig, weil bei Nichteinbringen eines SFR mind. der Klasse 1 der 3-fache Betrag fällig sei.
Auf Nachfrage wieso erklärte mir dann die VVG, dass es eine Sondereinstufung gegeben haben könnte, oder aber einen Unfall in der versicherten Zeit o.ä. ... Dass uns die HDI die Auskunft gegeben hatte, es sei ein SFR der Klasse 3, sei wohl ein Fehler des Mitarbeiters gewesen, der nicht tief genug in die Unterlagen geschaut hätte.
Die VVG sagte nun, ich solle mich an die HDI wenden, denn die Einordnung des SFR als "einhalb" sei evtl. aus Kulanz und auch weil die HDI von einer für mich besseren Einordnung ja keine Nachteile hat, noch im Nachhinein korrigierbar. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen.
Ich meldete mich dann bei der HDI und fragte nach, wieso im Nachhinein die Einstufung als "einhalb" erfolgte, und ob die HDI nicht aus Kulanz die Einstufung für mich besser gestalten könnte...
Die HDI sagte darauf in der Kurzversion: könnten sie nicht, sie seien an die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" gebunden.
Der Wortlaut war:
"Sehr geehrter Herr schraubschraub,
bei der Einstufung in die Sf-Klasse 2 handelte es sich um einen Sondereinstufung als Zweitwagen, die gemäß I.1.9.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die nicht an einen Nachversicherer weitergegeben wird. Somit haben wir dem Nachversicherer nicht die SF 3 bestätigt, sondern nur den schadenfreien Verlauf vom 17.10.2015 – 16.11.2006.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir gemäß der AKB handeln müssen. Eine Besserstufung müssen Sie leider mit dem Nachversicherer aushandeln. "
So. Nun soll ich mich also wieder an die VVG wenden.
Bevor ich das jetzt tue möchte ich euch mal fragen, wie Ihr das seht. Vielleicht ist ja sogar jemand dabei, der auch bei einer KFZ-Versicherung arbeitet, und mir ehrlich sagen kann, welche Partei hier Kulanz zeigen sollte.
Als Nachtrag möchte ich noch hinzufügen, dass meine Familie mit einigen Verträgen bei der HDI ist.
Danke für eure Hilfe im Voraus!
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61 Antworten
Also ich blicke jetzt nicht so richtig durch.
Verstanden habe ich, 2013 hattest Du ein SF3 Vertrag bei HDI (lt telefonischer Auskunft), wie lange hat dieser Vertrag vorher ohne Schaden bestanden ?
Also wenn die SF 3 sich durch eine Sondereinstufung hier beginnend SF 2 als "erweiterte" Zweitwagenversicherung, sonst SF1/2, entstanden ist, ist alles korrekt gelaufen. Sicher hat Dir eine begabte Hotlinemitarbeiterin am Telefon die SF 3 genannt, hatte möglicherweise gedacht, es wird wieder ein Fahrzeug bei HDI versichert und nicht ein Versichererwechsel durchgeführt. Aber wer hat wann mit wem gesprochen? Kannst nur sehen, ob jemand kulant ist. Aber so wie von Dir beschrieben alles richtig so.
LEjockel
Die beiden Versicherungen verhalten sich beide korrekt.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 22. Juni 2015 um 09:38:39 Uhr:
Also ich blicke jetzt nicht so richtig durch.
Verstanden habe ich, 2013 hattest Du ein SF3 Vertrag bei HDI (lt telefonischer Auskunft), wie lange hat dieser Vertrag vorher ohne Schaden bestanden ?
Ich blick ja auch nicht durcht ;-) ... Der vermeintliche SF3 stammt aus einer Versicherung die seit 16.11.2006 lief und beim Kauf (also Juni 2013) gekündigt war. Sonst wär der SF ja auch nicht frei gewesen... Wenn ich LEjockel unten richtig verstehe, scheint das anfangs (2006) ein SF2 gewesen zu sein, der sich bis Juni 2013 zu einem SF3 verbessert hatte...
Zitat:
@lejockel schrieb am 22. Juni 2015 um 09:52:07 Uhr:
Also wenn die SF 3 sich durch eine Sondereinstufung hier beginnend SF 2 als "erweiterte" Zweitwagenversicherung, sonst SF1/2, entstanden ist, ist alles korrekt gelaufen. Sicher hat Dir eine begabte Hotlinemitarbeiterin am Telefon die SF 3 genannt, hatte möglicherweise gedacht, es wird wieder ein Fahrzeug bei HDI versichert und nicht ein Versichererwechsel durchgeführt. Aber wer hat wann mit wem gesprochen? Kannst nur sehen, ob jemand kulant ist. Aber so wie von Dir beschrieben alles richtig so.
LEjockel
Heißt das also, dass am 16.11.2006 eine ""erweiterte" Zweitwagenversicherung" bei der HDI als "SF 2" begonnen haben muss? Das Versicherungsdeutsch sind für mich leider böhmische Dörfer... Möchte nur wissen, ob ich archivierte Verträge durchforsten sollte, um herauszufinden, ob jetzt alles korrekt läuft...
Zitat:
@P10723 schrieb am 22. Juni 2015 um 10:04:37 Uhr:
Die beiden Versicherungen verhalten sich beide korrekt.
Danke hierfür - meine Skepsis bleibt naturgemäß bestehen ;-)
Danke erstmal und vorab für weitere Mühen...
Zitat:
@lejockel schrieb am 22. Juni 2015 um 09:52:07 Uhr:
Also wenn die SF 3 sich durch eine Sondereinstufung hier beginnend SF 2 als "erweiterte" Zweitwagenversicherung, sonst SF1/2, entstanden ist, ist alles korrekt gelaufen. Sicher hat Dir eine begabte Hotlinemitarbeiterin am Telefon die SF 3 genannt, hatte möglicherweise gedacht, es wird wieder ein Fahrzeug bei HDI versichert und nicht ein Versichererwechsel durchgeführt. Aber wer hat wann mit wem gesprochen? Kannst nur sehen, ob jemand kulant ist. Aber so wie von Dir beschrieben alles richtig so.
LEjockel
Woran sehe ich im Nachhinein ggf. in irgendwelchen Dokumenten, ob es so eine ""erweiterte Zweitwagenversicherung" war?
Danke!
Das solltes Du im Ursprungsantrag sehen können. Da steht bei Vorversicherer irgend was wie eine Nummer eines laufendes Vertrages oder Vertrag der Eltern, oder "Sondereinstufung" oder so ähnlich. Das Ding musst Du mal suchen!! Der Mitarbeiter der Versicherung muss ja einen Anlass gehabt haben, eine bestimmte SF Klasse bei der Policierung einzutragen. Im Zweifel beim HDI anrufen und das Rabattgrundjahr des Vertrages erfragen.
LEjockel
Zitat:
@lejockel schrieb am 22. Juni 2015 um 11:13:52 Uhr:
Das solltes Du im Ursprungsantrag sehen können. Da steht bei Vorversicherer irgend was wie eine Nummer eines laufendes Vertrages oder Vertrag der Eltern, oder "Sondereinstufung" oder so ähnlich. Das Ding musst Du mal suchen!! Der Mitarbeiter der Versicherung muss ja einen Anlass gehabt haben, eine bestimmte SF Klasse bei der Policierung einzutragen. Im Zweifel beim HDI anrufen und das Rabattgrundjahr des Vertrages erfragen.
LEjockel
Schade, hab nur die grüne Versicherungskarte... dann muss ich mich wohl auf die Richtigkeit der Aussage der HDI verlassen...
Danke!
Beginnend 2006 und 2013 in SF3 kann aber nur heißen, dass entweder 2006 mit einer Sondereinstufung begonnen wurde und der Vertrag 2 max. 4 Jahre aktiv war (wenn kein Schaden gemeldet wurde) oder Stand 2013 SF3 mit der Sondereinstufung vom Bildschirm abgelesen wurde, ohne das die Sondereinstufung mitgeteilt wurde.
Wenn nun bei einer Revision festgestellt wurde, dass eine falsche Einstufung weitergegeben wurde und diese berichtigt im Nachherein an den VVD.
Das wäre dann meine Erklärung dazu.
VVD hat dann eine Änderung durchgeführt.
Ich weiß auch nicht, was es beim Konzern (VW) da vorgeht.
Eine Kundin hat ein Seat geleast inkl. Versicherungsprämie und das AH wollte unbedingt eine schriftliche SFR Bestätigung haben (obwohl die elektronische Anfrage üblich ist).
Ich frage mich auch, was soll das ?
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 22. Juni 2015 um 14:33:47 Uhr:
Beginnend 2006 und 2013 in SF3 kann aber nur heißen, dass entweder 2006 mit einer Sondereinstufung begonnen wurde und der Vertrag 2 max. 4 Jahre aktiv war (wenn kein Schaden gemeldet wurde) oder Stand 2013 SF3 mit der Sondereinstufung vom Bildschirm abgelesen wurde, ohne das die Sondereinstufung mitgeteilt wurde.
Wenn nun bei einer Revision festgestellt wurde, dass eine falsche Einstufung weitergegeben wurde und diese berichtigt im Nachherein an den VVD.
Das wäre dann meine Erklärung dazu.
VVD hat dann eine Änderung durchgeführt.
Ich weiß auch nicht, was es beim Konzern (VW) da vorgeht.
Eine Kundin hat ein Seat geleast inkl. Versicherungsprämie und das AH wollte unbedingt eine schriftliche SFR Bestätigung haben (obwohl die elektronische Anfrage üblich ist).
Ich frage mich auch, was soll das ?
Äh... nicht ganz leicht dir zu folgen... aber ich stimme in dem letzten Punkt überein: ich frage mich auch, was das soll! Werde da nochmal bei VVD und HDI nachhaken...
Wie oben geschrieben, hat die HDI der VVD ja einen schadenfreien Verlauf von "17.10.2015 bis 16.11.2006" zugesagt.
Daher fällt ja ein Schadenfall als Grund für Korrektur der Einstufung aus. Bleibt noch diese Sondereinstufung als Zweitwagen... da muss ich erstmal den Antrag finden...
Was ich nicht begreife, wieso hat HDI vom 16.11.2006 - 17.10.2015 einen schadenfreien Verlauf bestätigt, obwohl das KFZ beim VVD seit 2013 versichert ist ?????
Da kann der HDI doch nur von 2006 - 2013 einen schadenfreien Verlauf bestätigen (was soll da der 17.10.2015, den gibt es doch noch gar nicht).
Zitat:
@schraubschraub schrieb am 22. Juni 2015 um 09:26:53 Uhr:
Der Audi-Mitarbeiter rief bei der HDI an, und nach kurzer Zeit war klar, dass ich noch einen SFR der Klasse 3 bei der HDI liegen habe, den man wahrscheinlich verwenden könnte.
Warum kriegt der überhaupt Auskunft von der HDI?
Hallo,
beim VVD wirst Du jenseits von Kulanz nicht weiterkommen. Ich sehe hier auch kein Fehlverhalten. Voraussetzung war nun mal, dass Du SF 1 hast. Es hat sich im nachhinein herausgestellt, dass sdies nicht so ist, somit sind die Voraussetzungen für die - sagen wir mal - priviligierte Prämie weggefallen und der VVD stellt eine Nachforderung.
Der Hdi gewährte Dir 2006 wohl eine Sondereinstufung, die grundsätzlich anderen Gesellschaft nicht bestätigt wird. Man möchte damit den Kunden binden (nett ausgedrückt) oder knebeln (negativ ausgedrückt). Als erstes würde ich in die Versicherungspolice einen Blick werfen, ob darin die Sondereinstufung dokumentiert wurde. Hast Du diese nicht ehr kannst Du ein Nachtrag anfordern.
Der Schadenveruf wird dann in zweierlei Hinsicht über die Laufzeit geführt. Zum einen wird der Schadenfreiheitsrabatt geführt; zum anderen die schadenfreien Jahre, die anderen Gesellschaften bei einem Versichererwechsel bestätigt werden. Wenn keine Sondereinstufung besteht sind beide deckungsgleich. Wenn eine besteht eben nicht.
Die doppelführung des Schadenverlaufes kannst Du Dir so vorstellen:
2006: SF 2 bzw. 0 bzw. 1/2 schadenfreie Jahre (kommt auf das Tarifwerk an)
2007: SF 3 bzw. 0 bzw. 1/2 schadenfreie Jahre (keine 180 Tage im Vorjahr - sf wird nicht gestuft)
2008: SF 4 bzw. 1 schadenfreies Jahr
2013: SF 9 bzw. 6 schadenfreie jahre
Warum in 2013 nur sf 3 bzw. nur ein halbes schadenfreies Jahr vorhanden ist kann ich nicht sagen. Dies kann entweder an Schäden in der Vergangenheit liegen oder der Vertrag war unterbrochen. Wobei ich mir letztes fast schon nicht vorstellen kann.
gruß
@ Phaeti
Das ist ja das Kuriose an der Sache, ich kann mir auch keinen Reim darauf machen.
Vor allem aber die schadenfreie Bestätigung bis Oktober 2015 der HDI, obwohl das KFZ schon seit 2013 beim VVD versichert ist.
naja für mich durchaus plausibel; ich habs ja oben erklärt.
die bestätigung zu 2015 der HDI ist natürlich quark, aber das beeindruckt mich nicht weiter. Pfusch, husch, husch gibt es überall.
Hat der Sachbearbeiter im DokText-Nummer 124 wohl das falsche Datum eingesetzt :-)
(zahl natürlich nur repräsentativ für die heutzutage hochgradig maschinelle bearbeitung).
Also schlichtweg ein Fehler vom Sachbearbeiter sonst würde der Schadenverlauf für den zeitraum 2013- 2015 doppelt bestehen.
gruß