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Schadensfreiheitsklassen

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 16:30

OT: Schadensfreiheitsklassen

 

Ich habe selbst angemeldet kein Auto, es läuft über Vater oder Mutter, wie entwickelt sich eigentlich meine Schadensfreiheitsklasse bei der Versicherung, wenn ich nie ein Auto gemeldet habe. Wenn ich jetzt zum Beispiel selbst eins angemeldet hätte die Jahre, wäre ich dann jetzt bei einer Neuanmeldung besser dran.

Wie hoch würde ich nach 3 Jahren Fahrerfahrung einsteigen?

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18 Antworten
am 19. Dezember 2005 um 16:39

die fahrerfahrung bringt dir leider null bei der versicherung, denn diese kann schlecht nachgeprüft werden. würdest du jetzt einfach so selbst ein auto anmelden dürftest die ersten zwei jahre tief in die taschegreifen müssen. hat dein vater allerdings einen guten draht zu seinem versicherungs-menschen kann er da unter umständen was zurechtdrehen, dass du nicht direkt mit 240%, sondern vielleicht mit 130% einsteigst (so gings bei mir).

am 19. Dezember 2005 um 16:47

Das kommt ganz drauf an, wen du erwischt, wie er gerade drauf ist und bei welcher versicherung du bist.

Hab damals mit 100% angefangen, mein Vater is da nen Top-redner:)

Sonst hätt ich das auch gemusst, am anfang mit 240% oda wie viel das waren.

Geht aber recht schnell nach unten, sofern du nicht nen unfall baust;)

gruß

Hallo,

habs mal ins passende Forum verschoben, beim nächsten mal bitte selber richtig einordnen, danke...

Auch wenns keine offizielle Regelung ist, reicht es oft, wenn du deiner Versicherung dann einfach deinen Führerschein zeigst.

Das reicht den meisten Versicherungen als Beweis dafür aus, dass du für die zugehörige SFKl. auch die Fahrerfahrung hast. Wenn du deinen Führerschein zum Beispiel 1990 gemacht hast, kommst du in SFKl. 15

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane

die fahrerfahrung bringt dir leider null bei der versicherung

Zitat:

Original geschrieben von hafa

reicht es oft, wenn du deiner Versicherung dann einfach deinen Führerschein zeigst.

So, das wären dann zwei gegenteilige Meinungen, bin mal gespannt wie das weiter geht... ;)

FAQ Versicherungen

Bei den Meinungen oben ist viel Halbwissen, gepaart mit Prahlerei und Vermengung relevanter Maßstäbe (SF-Klassen, Versicherungsprämien) mit relativen Skalen (Prozente), die man nicht vergleichen kann, vertreten.

Lies lieber mal die FAQ durch, da stehen die Fakten richtig drin.

Hi,

schließe mich ytna an und das hier....

Zitat:

Original geschrieben von hafa

Auch wenns keine offizielle Regelung ist, reicht es oft, wenn du deiner Versicherung dann einfach deinen Führerschein zeigst.

Das reicht den meisten Versicherungen als Beweis dafür aus, dass du für die zugehörige SFKl. auch die Fahrerfahrung hast. Wenn du deinen Führerschein zum Beispiel 1990 gemacht hast, kommst du in SFKl. 15

..ist erschreckend falsch!

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

schließe mich ytna an und das hier....

 

..ist erschreckend falsch!

Grüße

Schreddi

Und wie kommst du zu dieser Aussage? Wir habens selbst so gemacht...

Ich glaube dir gerne, dass du irgendwelche Rabatte, von mir aus auch ausgedrückt in gewissen Prozenten, bekommen hast. Dass du eine mitnahmefähige SF-Klasse "geschenkt bekommen" hast, glaube ich nie im Leben.

Im übrigen ist es auch absolut unüblich, dass jemand, der egal wie lange er schon den Führerschein hat, von der Versicherung so gestellt wird, als hätte er auch schon so lange den Führerschein.

Mal interessehalber, um welche Gesellschaft geht es?

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von hafa

Und wie kommst du zu dieser Aussage? Wir habens selbst so gemacht...

Ich komm dazu, da ich sowas noch nie erlebt habe - seit der Wendezeit zumindest als die DDR-Fahrerfahrung (wenn auch nur ungenügend) pauschal angerechnet wurde.

15 Jahre Führerschein ohne irgendeine mitnahmefähige SF-Klasse (ich doppel da ytna, sorry) = SF15 ist schlichtweg nicht wahr.

Grüße

Schreddi

das diese Falschaussagen auftreten hängt doch vor allem nur an den Versicherungsverkäufern. Die trällern dem Kunden ein liedchen von "ja wie gut das Ihr mich kennt, dann kann ich für euch en ganz besondere Nachlass einrichten" usw. bla bla bla.

Frag mich ernsthaft wieso man solche Verkäufer auf die Menschen los lässt. Jeder hat doch Versicherungskaufmann oder BWV Fachmann glernt und wahrscheinlich schon wieder alles vergessen .... ei ei ei

Also Fakt ist ganz einfach das man die Prozente/SF-Klasse wie schon von meinen Vorrednern geschrieben, nicht auf die Führerschein dauer anrechnen kann. Jeder der noch nie ein Fahrzeug angemeldet hat fängt mit SF 1/2 ( oder Partnerregelung SF 2) an.

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger

Jeder der noch nie ein Fahrzeug angemeldet hat fängt mit SF 1/2 ( oder Partnerregelung SF 2) an.

Normal ist der Beginn mit SF 0 =(230%).

Die Zwischenstufe SF 1/2 (110 bis 140%) bekommen:

- Zweitwagen (Erstwagen muss SF 1 und höher sein)

- Führerscheinbesitzer mit mehr als 3 Jahren FS-Dauer für PKW

Die Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat ("Ehegattenregelung").

Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.

Das sind die allgemeingültigen Grundregeln.

Ausnahmen gibt es, aber sie bestätigen die Regel.

Zum Fall selbst:

Der Wagen von drei2er ist vermmutlich mit ihm als Fahrer in SF 1/2 gestartet.

Als Sohn kann er jederzeit die tatsächlich gefahrenen schadenfreien Jahre übernehmen, nach 3 schadenfreien Kalenderjahren also SF 3.

Hi Madcruiser

"Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren."

Diese Aussage ist nicht bei allen Versicherungsunternehmen richtig.

Bitte erst prüfen, bei dem jeweiligen Unternehmen.

Es können bei einigen auch die Kinder mit SF2 starten,

ohne Begrenzung des Nutzerkreises

 

"nach 3 schadenfreien Kalenderjahren also SF 3."

Kann richtig sein, hängt aber entscheident mit dem Führerschein zusammen, hätte er die Jahre nicht fahren können, bekommt er die SF 3 nicht.

Zu Thema zurück: Einen SF Rabatt erst du nur wenn du auch tatsächlich ein Kfz versichert hast.

@smiti81,

für Dich wiederholend:

"Das sind die allgemeingültigen Grundregeln.

Ausnahmen gibt es, aber sie bestätigen die Regel."

Aktuell macht das unter über 100 Anbietern ein Konzern (3 Gesellschaften die allesamt nicht für niedrige Prämien bekannt sind) ab 18,

ein paar Gesellschaften erlauben über die Ehegattenregelung auch die Nutzung durch Kinder ab 23 Jahren.

Sicher ist Dir auch bekannt, dass bei einer Vorzugseinstufung beim Wechsel die "geschenkten" schadenfreien Jahre entfallen.

Den anderen sei es hiermit gesagt.

Vollständig und genauer nachzulesen in den FAQ bzw. dem dort ausgebrachten Link Fahranfänger.

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