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Schadensfreiheitsrabatt übertragen von 2 verschiedenen Fahrzeugen
Ich wende mich wieder mal an die Versicherungsexperten:
Ich habe einen neuen PKW bestellt, den ich haftpflichtversichern muß und vollkaskoversichern will. Gleichzeitig lasse ich einen Euro 4 Diesel verschrotten und werde einen anderen PKW verkaufen, d.h., 2 Fahrzeuge werden ab- und nur noch eins angemeldet. Der Diesel ist derzeit in FS 8, zuletzt war er 2015 vollkaskoversichert in SF 17 (in Vollkasko kein Schaden, in KH schlechtere Einstufung wegen eines Schadens 2011).
Das andere Auto, das verkauft wird, ein Benziner, ist derzeit in SF 11 (nur KH und Teilkasko). Es war nur zu Beginn vollkaskoversichert, hier weder ein Schaden in KH noch bei VK, so daß bei Abschluß einer Vollkasko auch die SF 11 gelten müßte.
Halter und VN bin ich in allen Fällen.
Nun die Frage: Kann ich von dem abzumeldenden Benziner die SF 11 in KH auf den neuen Vertrag übertragen und vom ebenfalls abzumeldenden Diesel die SF 17 in Vollkasko?
Vielen lieben Dank für Eure kompetenten Antworten!
Beste Antwort im Thema
Es gilt die Unzertrennbarkeit des SF. Sprich Dir einen SFR aus zwei zusammenzubasteln geht nicht.
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14 Antworten
Nimm den VS- Vertrag vom Diesel und nutze die SF 11 für die Haftpflicht. Die SF17 in der VK ist ja noch da. Du solltest das mit der Versicherung besprechen, denn da gibt es unterschiedliche Regelungen wie die es handhaben
Zitat:
@celica1992 schrieb am 23. September 2017 um 13:38:44 Uhr:
Nimm den VS- Vertrag vom Diesel und nutze die SF 11 für die Haftpflicht. Die SF17 in der VK ist ja noch da. Du solltest das mit der Versicherung besprechen, denn da gibt es unterschiedliche Regelungen wie die es handhaben
Celica1992, danke! Die abzumeldenden Fahrzeuge sind bei verschiedenen Versicherungen. Bei welcher ich das neue Auto versichere, weiß ich noch nicht. Aber Du meinst, grundsätzlich geht es, von einem Versicherungsvertrag die KH-SF-Klasse und vom anderen die VK-SF-Klasse zu übertragen?
Da es unterschiedliche Versicherungen sind und die neue vielleicht auch noch eine andere, solltest du das mit der Versicherung besprechen, wo du das neue versicherst.
Meiner Meinung nach müsstest du es bei einer der bisherigen Versicherungen versichern, das es funktioniert.
Denn hier handelt es sich um einen Rabatttausch mit gleichzeitigem Versicherungswechsel aufgrund eines
neu hinzukommenden Fahrzeuges.
Es gilt die Unzertrennbarkeit des SF. Sprich Dir einen SFR aus zwei zusammenzubasteln geht nicht.
Du kannst nur einen Vetrag nehmen,und nicht aus zweien das beste zusammenwürfeln
Da bleibt nur der SF 11
Auf die Idee gebracht hat mich ein Artikel im "Finanztip-Newsletter", der von früheren Chefredakteur der Stiftung Warentest herausgeben wird:
"Wer bei der Autoversicherung sparen möchte, sucht ganz selbstverständlich nach einer neuen Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Das muss aber nicht sein: Als Autobesitzer können Sie auch nur die Haftpflicht kündigen, die Kasko aber behalten. Das ist möglich, weil es sich um zwei getrennte Verträge handelt.
Ein guter Versicherer ist nicht unbedingt gleich günstig bei beiden Versicherungstypen. So sind zum Beispiel Haftpflicht-Versicherungen bei den Autoherstellern in der Regel teurer als bei den preiswertesten Direktversicherern. Bei der Teilkasko haben wir aber zum Teil günstigere Versicherungen vom Autobauer gefunden. Zum Beispiel bei Mercedes: In einem Fall war der Hersteller sogar ein Fünftel billiger, nämlich 85 Euro.
Ein Risiko gibt es: Die Versicherung darf Ihre Kasko kündigen, nachdem Sie die Haftpflicht gewechselt haben.
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Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen?
Noch nie davon gehört, dass du eine TK bei einem Versicherer und die HP bei einem anderen abschließen kannst. Das gehört meiner Meinung nach immer zusammen und wird vermutlich auch gemischt kalkuliert.
eben und das ist (wiedermal) ein lebender Beweis dafür, dass stift und warentest genauso wie plusminus, wiso und wie sie alle heißen unter müll eingeordent. und selbst wenn dies theoretische konstrukt in praxi machbar wäre, ist das natürlich von der Tapete bis zur Wand bzw. bis zum Tapetenkleister gedacht.
Schadenfall:
Will man sich wirklich bei einem Schadenereignis (z.B. Auffahrunfall) mit Versicherer A über den Haftpflichtschaden sprechen und mit Versicherer B über den Kaskoschaden?
SFR:
Die Versicherer am Markt erkennen nicht zwei SFR für einen Vertrag an. Mit einem Haftpflichtschaden zerstört daher entweder den guten Kasko - SFR oder fängt in der KH wieder bei SF 0 an.
Schadenrenta:
Lustig wird es wenn man doch bei einen Glasschaden hat. Dann stehen nämlich schnell 200€ Beitrag 600-1000 Schadenzahlungen gegenüber, weil es ja keine KH gibt und der Versicherer drückt dann bei einer Renta von 500% auf den Knopf und schwups steht man ohne Kaskoschutz
Das waren so die Überlegegungen aus den ersten 30 Sekunden... ich denke lieber nicht weiter...
Ich überlege gerade, ob hier nicht sowieso ein Denkfehler vorliegt.
Der seit 2015 nicht mehr genutze SF der VK sollte sich doch schon in Luft aufgelöst haben, da er nur 12 Monate nach Beendigung bestehen bleibt.
Demnach bleibt für KH und VK automatisch nur SF 11 (oder 8).
Der VK SF bleibt bestehen. Der VK SF wird dem HP-SF nur angepasst, wenn der VK-SF schlechter als der HP-SF ist und 12 Monate keine Vollkasko bestand
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. September 2017 um 21:20:19 Uhr:
Der VK SF bleibt bestehen. Der VK SF wird dem HP-SF nur angepasst, wenn der VK-SF schlechter als der HP-SF ist und 12 Monate keine Vollkasko bestand
Gehe ich recht in der Annahme, daß ein erworbener SF-Rabatt sieben Jahre erhalten bleibt?
Sogar länger, wenn du ihn nachweisen kannst
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. September 2017 um 21:20:19 Uhr:
Der VK SF bleibt bestehen. Der VK SF wird dem HP-SF nur angepasst, wenn der VK-SF schlechter als der HP-SF ist und 12 Monate keine Vollkasko bestand
exakt bzw. ganz genau: Der VN hat nach den 12 Monaten ein Wahlrecht, ob der den alten SFR weiterführt oder den Kasko SFR angleicht (Best-Off).
Im Ergebnis führt das natürlich zu obigen, denn er würde ja nicht den schadenbelasteten Kasko-SFR weiterführen, wenn er die Möglichkeit hat einen besseren zu erlangen.
Zitat:
@soringer schrieb am 26. September 2017 um 23:52:06 Uhr:
Gehe ich recht in der Annahme, daß ein erworbener SF-Rabatt sieben Jahre erhalten bleibt?
Grundsatz:
Es ist immer von zwei Seiten zu betrachten. Einmal aus Sicht des Versicherer, bei dem der SFR liegt und einmal aus Sicht des Versicherer zu dem der SFR soll.
Abgebender Versicherer:
Dieser gibt den SFR prinzipiell (ein paar hier nicht relevante Ausnahmen gibt es) sturr ab. Was der aufnehmende Versicherer mit dem SFR macht, ist ihm völlig egal. Dies ist auch insofern nachvollziehbar, als dass der Versicherer zumindest in einem gewissen Umfang nach § 5 VII PflVG verpflichtet ist, den SFR zu bescheinigen.
Um es mal auf die Spitze zu treiben: Wenn der VN beantragt, dass für seinen Anhänger det SFR von seinem PKW Vertrag geholt werden soll, gibt der Versicherer, bei dem der PKW versichert ist, den SFR sturr ab. Für die Praktiker unter uns, müsste noch ein "grundsätzlich" eingefügt werden.
Aufnehmender Versicherer:
Der neue Versicherer bekommt den SFR und bestimmt dann anhand seiner AKB (AGB), ob und in welchem Umfang der SFR für den Vertrag angerechnet werden kann. Wenn der neue Versicherer die Anrechnung eines acht Jahre alten SFR nach AKB verweigert, hilft es auch nicht, wenn der abgegebende Versicherer ihn bestätigt hat.
Wiederholung Grundsatz:
Es gilt also immer: Was macht der abgebende Versicherer, was der aufnehmende Versicherer.
Marktgängige Bedingungen:
Marktgängig ist das der SFR nach sieben Jahren nicht mehr angerechnet wird. Es gibt Versicherer, die auch ältere SFR anerkennen.
Nachweispflicht / Nachweis in Papierform:
Um den Nachweis braucht man sich i.d.R. bis zu zehn Jahren keine Gedanken zu machen (gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach HGB). Auch erfolgt heut zu tage die Bestätigung elektronisch. Teilweise sogar bei deutlich älteren SFRs. Wenn dies nicht mehr möglich ist, muss man halt schauen, ob man noch ein Schriftstück von dem alten Versicherer bekommt o.a. Die Anrechnung muss dann geprüft werden.