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Schadensgutachten der Dekra zu gering .. was tun ?
Moin,
also zu der vorgeschichte: ich habe einen Wagen Bj. 2005 welcher hier vor einigen monaten durch einen Hagelsturm ziemlich zerbeult wurde .. Versicherung (winterthur) hatte mich zu der ortlichen Dekra geschickt um ein gutachten erstellen zu lassen. Gutachten liegt nun bei 3800 € incl. Mwst. laut Dekra kann man ALLE dellen wieder rausziehen.
So, nun war ich bei Ford und habe erstmal den schaden schätzen lassen, der zuständige meinte zwischen 5000 € und 6000 € weil man einige Dellen eben nicht rausziehen kann und dementsprechend gespachtelt und gelackt werden muß.
Hab dann bei der Versicherung angerufen und denen erzählt dass Ford einen Schaden zwischen 5 und 6K € geschätzt hatte daraufhin meinte der Typ die prüfen die unterlagen und schicken mir nächste Woche Unterlagen zu weil ich nochmal bei der Dekra vorfahren soll.
Dieses Telefonnat liegt nun über 3 Wochen zurück ohne eine antwort zu erhalten .. also hab ich gestern nochmal angerufen und denen gesagt dass ich nun zu Ford möchte um dort ein Gutachten anfertigen zu lassen weil ich langsam die schnauze voll habe und den schaden reguliert haben möchte.
Da meinte der Typ dass es so net möglich ist, sondern Ford noch nen Dekra mann hinzufügen muß oder ich direkt wieder zu der Dekra soll ..
Meine Frage nun was soll ich tun ?! Die Scheiß dekra hat ja schon beim ersten mal den schaden falsch veranschlagt und wird es auch beim zweiten mal wahrscheinlich nicht besser tun. Und dass der Dekra mann nun auch noch bei ford auftaucht und denen ins gewissen redet will ich auch nicht !
Ob ich Reparieren lasse steht noch offen und kommt auf die ausgezahlte summe an , jedenfalls wäre meine wahlwerkstatt der örtliche Fordhändler und nicht irgendeine hinterhof beulenbude.
War auch schon bei einigen Leuten die sich damit auskennen (meister, kleine werkstatt) die meinten dass die 3800 € aufjedenfall zu wenig sind.
Soll ich nun zu Ford fahren und einfach nen gutachten anfertigen lassen und der versicherung zuschicken ? Denn dass die Versicherung nun alles tut um weniger zahlen zu müssen und auch bewusst fehlinfo´s gibt kenn ich schon aus eigener erfahrung .... die schrecken ja vor fast nix zurück
Beste Antwort im Thema
Hallo TE,
ich schlage Dir vor, zusammen mit dem DEKRA-Mann das Fahrzeug in Deiner FORD-Werkstatt nachbesichtigen zu lassen. Dies setzt voraus, dass Du keinen Vertrag mit Werkstattbindung hast.
Sollte es zwischen dem SV der DEKRA und Deiner Werkstatt nicht zu einer einvernehmlichen Einigung über die Höhe der Reparaturkosten und des Reparaturweges kommen, bleibt Dir nur die Möglichkeit, ein Gegengutachten auf zunächst eigene Rechnung anfertigen zulassen. (§ 14 AKB Sachverständigenverfahren)
Sollte der von Dir gewählte Gutachter (möglichst öffentlich bestellt und vereidigt) zu einer deutlichen Abweichung der Reparaturkosten kommen, so kannst Du ein Sachverständigenverfahren einleiten.
Dies bedeutet, dass sich zunächst Dein Gutachter und der Gutachter der DEKRA im Rahmen der vorliegenden Gutachten einigen sollten. Gelingt dies nicht, so wird ein Obmann bestellt, der im Rahmen der beiden Gutachten die Reparaturkostenhöhe ermittelt.
Der Weg zum Gereicht steht Dir als letzte Möglichkeit immer noch zur Verfügung.
Gruss HCING
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21 Antworten
da sind schon einige unterstellungen dabei.
sicher machen auch dekra gutachter mal fehler, die im gespräch mit werkstatt und versicherung geklärt werden koennten ( 2. dekra gutachten).
desweiteren kann deine werkstatt (fast immer) kein gutachten ausstellen, sondern nur einen kostenvoranschlag.
wenn du reparieren lassen willst, wird deine versicherung alle kosten uebernehmen die dazu notwendig sind den wagen fachmaennisch instandsetzen zu lassen.
( ob du einen teilkasko vertrag mit werkstattbindung hast, kannst du nur wissen/nachsehen)
deiner versicherng zu unterstellen, dass sie "bewusst fehlinfos" rausgibt, ist wohl auch nicht bewiesen.
Harry
Hallo TE,
ich schlage Dir vor, zusammen mit dem DEKRA-Mann das Fahrzeug in Deiner FORD-Werkstatt nachbesichtigen zu lassen. Dies setzt voraus, dass Du keinen Vertrag mit Werkstattbindung hast.
Sollte es zwischen dem SV der DEKRA und Deiner Werkstatt nicht zu einer einvernehmlichen Einigung über die Höhe der Reparaturkosten und des Reparaturweges kommen, bleibt Dir nur die Möglichkeit, ein Gegengutachten auf zunächst eigene Rechnung anfertigen zulassen. (§ 14 AKB Sachverständigenverfahren)
Sollte der von Dir gewählte Gutachter (möglichst öffentlich bestellt und vereidigt) zu einer deutlichen Abweichung der Reparaturkosten kommen, so kannst Du ein Sachverständigenverfahren einleiten.
Dies bedeutet, dass sich zunächst Dein Gutachter und der Gutachter der DEKRA im Rahmen der vorliegenden Gutachten einigen sollten. Gelingt dies nicht, so wird ein Obmann bestellt, der im Rahmen der beiden Gutachten die Reparaturkostenhöhe ermittelt.
Der Weg zum Gereicht steht Dir als letzte Möglichkeit immer noch zur Verfügung.
Gruss HCING
Schließe mich HCING an.
Fahrzeug in deiner Werkstatt zusammen mit dem Dekra Gutachter anschauen.
Je nach Ergebnis der erneuten Begutachtung, die weitere Vorgehensweise festlegen.
Es ist ja schon vorgekommen, dass sich Gutachter geirrt haben, aber auch das Werkstätten
zuviel reparieren wollten.
Bin auf das Ergebnis gespannt.
Gruß
Frank
Die Nachbesichtigung beim Ford-Händler ist wohl die naheliegendste und sinnvollste Empfehlung, die dir auch in diesem Forum gegeben werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Der Weg zum Gereicht steht Dir als letzte Möglichkeit immer noch zur Verfügung.
In der Regel ist mit einem durchgeführten Sachverständigenverfahren der Streit über eine Schadenhöhe beendet. Der Weg zum Gericht steht allenfalls dann frei, sofern der aus zwei Sachverständigen bestehende Ausschuß nicht zu einem einheitlichen Ergebnis kommt und der von beiden Ausschußmitgliedern oder vom zuständige Amtsgericht bestimmte Obmann sein Gutachten offensichtlich auch für einen aussenstehenden Betrachter erkennbar falsch erstellt hat.
Der Obmann kann das Gutachten des SV A oder das Gutachten des SV B für richtig halten.
Oder er entscheidet innerhalb der Bandbreite beider Sachverständigengutachten.
Er darf nicht unter dem A Gutachten liegen, aber auch nicht über dem B Gutachten.
Auch wenn er das Vielleicht gern möchte.
Gruß Delle
Also was mir am gutachten direkt aufgefallen ist, z.b die Farbe ist falsch angegeben ... die anzahl der Dellen wurde nicht erfasst sonder nur grob geschätzt. Bei all meinen bekannten,kumpels oder vom hören/sagen kenn ich es nur so dass der gutachter wirklich versucht alle beulen zu zählen der gutachter aber stellt sich einfach nur paar meter vor den wagen nuschelte sich was in den bart und notierte es sich auf seinen zettel.
Weiterhin hatte er mir auch noch die visitenkarte seines "kumpels" zugesteckt der auch beulen entfernt ... daher kam es mir alles bissel spanisch vor.
Werde die Tage dann mal zu Ford fahren um etwas klarheit zu bekommen ..
vielen dank erstmal bis hierhin =)
deine ganze schilderung kam mir auch etwas spanisch vor (und ich unterstelle dir auch nichts)
du arbeitest aber mit vielen spekulationen oder dingen, die hier keiner nachpruefen kann.
ich koennte nun genauso behaupten (nur als gegenbeispiel !!) :
du willst die ford summe um dann beim dekra "kumpel" billiger instandsetzen zu lassen ?
bei der argumentation fuehlst DU dich auch nicht gut, oder ICH mich bestaetigt ?
beides bleibt unbewiesen, und somit mach DU dir erstmal nen kopf was du eigentlich willst?
Harry
Ich würd Fragen ob ich den Wagen einfach bei einer Fachwerkstatt abgeben kann und die den wieder Instandsetzen und deren Rechnung dann beglichen wird .
@ Harry ... ob ich den wagen instandsetzen lasse oder nicht bleibt doch ertmal in meiner entscheidung (dekra setzt nix intand sondern erstellt nur ein gutachten)... wenn der schaden z.b 5000 € beträgt steht die mir auch die summe zu EGAL ob ich das machen lasse oder nicht, dafür zahle ich jeden monat bei der versicherung ein !!
Und wenn die Dekra diesen schaden zu gering einschätzt (was offentsichtlich der fall ist) dann habe ich doch wohl das recht dies anzuzweifeln, oder ?!
Zitat:
Original geschrieben von Golfsen
@ Harry ... ob ich den wagen instandsetzen lasse oder nicht bleibt doch ertmal in meiner entscheidung (dekra setzt nix intand sondern erstellt nur ein gutachten)... wenn der schaden z.b 5000 € beträgt steht die mir auch die summe zu EGAL ob ich das machen lasse oder nicht, dafür zahle ich jeden monat bei der versicherung ein !!
Und wenn die Dekra diesen schaden zu gering einschätzt (was offentsichtlich der fall ist) dann habe ich doch wohl das recht dies anzuzweifeln, oder ?!
welcher der beiden einschaetzungen ( gutachter/markenwerkstatt) und aus welchem grund SO weit auseinanderliegen, kann hier keiner ohne schriftliches material beurteilen.
deswegen ja auch der vorschlag der nachbesichtugung des schadens durch die VS.
das recht etwas anzuzweifeln nimmt dir ja keiner, aber dass dir nie die gesamte summe zusteht, wenn du nur aufgrund des gutachten abrechnest, weisst du aber schon? (ich wollte es nur klarstellen)
im falle eines NICHT (nachweisbaren) instandgesetzen schadens und eines neuen TK schadenfalls ist der vorschaden anzugeben und wird BIS zu 100% von der reguliereung ausgeschlossen.
mfg
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Golfsen
@ Harry ... ob ich den wagen instandsetzen lasse oder nicht bleibt doch ertmal in meiner entscheidung (dekra setzt nix intand sondern erstellt nur ein gutachten)... wenn der schaden z.b 5000 € beträgt steht die mir auch die summe zu EGAL ob ich das machen lasse oder nicht, dafür zahle ich jeden monat bei der versicherung ein !!
Und wenn die Dekra diesen schaden zu gering einschätzt (was offentsichtlich der fall ist) dann habe ich doch wohl das recht dies anzuzweifeln, oder ?!
Hi golfson,
bedenke dabei, dass dir die Summe zusteht, die nach der Reparatur auf der Rechnung steht. Möglicherweise versucht die Versicherung den Betrag zu kürzen.
Rechnest du nach Gutachten ab, um das Geld in ausbezahlt zu bekommen, wirst du max. den Wert des Gutachtens abzüglich der 19% Mehrwertsteuer erhalten. Wenn du danach selbst reparierst und Teile, Material beschaffst, kannst du im nachhinein die MwSt. für diese Teile geltend machen.
Gruß hoppla0112
@TE: Deinem ersten Post nach hast Du dem Ford-Mechaniker nicht das Gutrachten vorngelegt und gefragt, ob er den Schaden zu diesem Kurs beheben kann, sondern -nachdem Dir das Gutachten vorlag- den Fordmenschen gefragt, wieviel die Instandsetzung bei ihm kosten würde.
Wenn das tatsächlich so gelaufen ist (und so hast Du es eben geschreiben) wäre das aus meiner Sicht erstens unsinnig und zweitens wäre damit Stress vorprpgrammiert. Ich muss hier wohl nicht mühsam abtippen, warum...
Außerdem geht aus Deinen Beiträgen nicht hervor, ob von Ford -wenigstens- ein vollständiger Kostenvoranschlag gemacht wurde, den man dann auch bei der Versicherung mit dem Dekra-Gutachten vergleichen könnte oder ob da bei Ford mal eben einer zum Tor rausgeguckt hat und Dir eine Zahl zugerufen hat.
Für den Fall wüsste ich aber auch, wem ich mehr zu glauben hätte...
Gruß
Hafi
Kleines Update:
Da sich ford weigerte ein gutachten zu erstellen weil die es nicht dürfen und die dekra sich ebenfalls anfangs querstellte da ich schon ein gutachten der dekra besaß und ich die faxen so langsam echt dicke hatte bin ich da nach einigen wochen wieder hin, diesmal aber ohne das vor-gutachten zu erwähnen und es lief diesmal alles glatt.
Versicherung rief dann endlich vor einigen tagen an und meinte das neue gutachten liege nun vor. Die auszahlungssumme abzüglich Selbstbeteiligung (150€) liegt bei 3900 € und wollte im selben atemzug noch wissen ob sofort überwiesen werden soll. Da ich versicherungen inzwischen überhaupt nicht mehr traue habe ich natürlich abgelehnt und das gutachten erstmal angefordert ..
Also der Schaden laut gutachten incl. Mwst liegt nun bei etwa 5500 €, abzgl. der Mwst komme ich also auf knapp 4500 € auszahlung .. wenn ich die selbstbeteiligung abziehe 150 € weniger. Zur erinnerung, das sind nahezu 2000 € mehr als bei dem 1ten Dekra Gutachten, während des 2ten Gutachtens meinte der Prüfer dass es sich hier event. sogar um einen Totalschaden handeln könnte.
Mir stellen sich nun aber noch einige Fragen:
- Muss ich tatsächlich die selbstbeteilung beim Hagelschaden übernehmen ? War ja schließlich höhere Gewalt und nicht mein verschulden (wagen ist übrigens vollkasko versichert)
- Rein aus Interesse: Wie würde abgerechnet wenn es sich um einen total schaden gehandelt hätte ? Angenommen der Schaden liegt bei 6500 €, wiederbeschaffungswert bei 8000 € und Restwert bei 5000 € --> Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt Auszahlungssumme ?
Frohe und erholsame Feiertage wünsche ich euch =)
Ja die 150 must du selbst bezahlen, hast ja so den Vertrag abgeschlossen. Hättest ja auch einen ohne SB nehmen können.