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Schadensregulierung bei vorläufiger Deckung
Hallo,
ich habe hier einen Sonderfall vorliegen:
Ende Juni habe ich ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und die vorläufige Deckung über eine EVB-Nummer erhalten. Den Antrag habe ich vor ca. 2 Wochen per Post zugeschickt bekommen und am 13.08.2012 an die Versicherung zurückgeschickt (leider erst Abends). Am 14.08. um 1 Uhr hatte ich einen Wildunfall und das ganze wurde von der Polizei festgehalten. Der Schaden an sich ist nicht ohne. Stoßstange, Kotflügel, Tür und Scheinwerfer müssen erstetzt werden. Jetzt zu meinem Problem: Ich vermute, dass die Versicherung rumzicken wird, weil der Antrag erst einen Tag vor dem Unfall rausgeschickt wurde und somit die Regulierung wahrscheinlich verweigern wollen.
Eventuell würde die Versicherung kulant sein und den Schaden regulieren, da das Auto ein Zweitfahrzeug und bei derselben Versicherung versichert ist. Ich habe mein Erstfahrzeug Vollkasko versichert und im Antrag Vollkasko inkl. 150€ Selbstbeteiligung für den Zweitwagen angekreuzt (was selbstverständlich bei einem 1 Jahr alten BMW ist). Einen KFZ-Anhänger habe ich ebenfalls bei der Versicherung. Ich habe meine Prämien immer bezahlt und somit sollte ich kein "Problem"-Kunde sein. Das sind aber alles Gedanken zum Thema "Kulanz".
Rein rechtlich sieht die Situation nicht schlecht aus, da sehr viele Urteile zum Vorteil der Versicherungsnehmer entschieden wurden. Hier ein Beispiel:
http://www.helms-kollegen.de/.../...ige-deckung-kaskoversicherung.html
http://www.finanztip.de/.../...cherung-vorlaeufiger-deckungsschutz.htm
Die Versicherung MUSS mich unterwiesen haben, dass mein Fahrzeug nur Haftplicht versichert ist, was nicht der Fall war. Das habe ich nicht gewusst. Was meint Ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Jetzt zu meinem Problem: Ich vermute, dass die Versicherung rumzicken wird, weil der Antrag erst einen Tag vor dem Unfall rausgeschickt wurde und somit die Regulierung wahrscheinlich verweigern wollen.
Zitat:
...
Zitat:
Was meint Ihr dazu?
Ich vermute mal, dass der Schaden reguliert wird.
Und daher meine ich dazu, dass der ganze Thread ziemlich unsinnig ist.
Lass uns wissen, wie es ausging.
Bis dahin ist doch alles andere Server-Verschwendung.
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20 Antworten
Noch ein schönes Urteil:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p00001.htm
Hallo,
vermutest Du weiterhin, dass die Versicherung rumzicken wird, oder weißt Du es mittlerweile?
Alles andere ist leider Kaffeesatzleserei.
Im Normalfall sollte das kein Problem sein, wenn Du von vornherein bei Angebotsanfrage und Antragsstellung bereits auf Kasko hinauswolltest.
(Im Übrigen ist der Antrag erstmal nur eine einseitige Erklärung von Deiner Seite aus, die Versicherung muss hier dann annehmen, erst dann ist der Drops eigentlich gelutscht (=Police), nicht indem Du zurückschickst).
Wie gesagt - was hat die Versicherung gemeint, als Du gestern den Schaden gemeldet hast?
Grüße
Schreddi
Es kommt darauf an wann der Poststempel drauf ist, denn spät Abends absenden kommt darauf an wo du den Brief abgesendet hast. Nach 17:00 Uhr wird normalerweise ein Briefkasten nicht mehr geleert. Steht aber immer drauf wann es geleert wird. Daher wird der Brief erst am nächsten Tag entnommen und wird dann den Poststempel vom 14.08 haben.
Beim Postschalter könntest du Glück haben dass dieser hier schon den Poststempel vom 13.08 bekommt. Im ersten Fall kann die Versicherung davon ausgehen, dass du den Brief erst nach dem Unfall versendet hast.
Und wie hier schon gesagt wurde, sendest du ja nur ein Unterschrieben Antrag zurück. Obwohl normal ist man ab dem Tag der Zulassung mit der eVB schon versichert, sonst dürfte man ja nicht mehr fahren. Welche Bedingungen jetzt genau nach so langer Zeit bestehen, weiß ich auch nicht.
Den Unfall musst du so oder so melden, daher wirst du schon raus bekommen ob sie zahlen.
Mir ist hier auch etwas schleierhaft wie man fast 2 Monate mit dem Antrag warten kann.
Als ich letztens mein neuen Wagen mit einer eVB Nummer angemeldet habe, hatte ich schon bei der Versicherung angegeben dass hier VK und TK mit dabei sein sollten. Also war dieses schon ab dem Tag der Zulassung mit dabei.
Moin,
leider hast Du nicht geschrieben, ob Du bereits vorher einen Zweitwagen auf diesen Vertrag versichert gehabt hast.
Wenn ja mit zumindest Teilkasko, dann dürfte es keine Probleme geben, die meisten Versicherer gewähren für das Ersatzfahrzeug genau den gleichen Versicherungensschutz, wie das alte KFZ bisher versichert war.
Alles andere ist dann wohl Kaffeesatz lesen, ob der Versicherer die vorläufige Deckung bietet, wenn nicht vorher eine schriftliche Zusage vorliegt.
Was für ein Zufall das der Antrag gerade erst ein paar Stunden vorher abgeschickt wurde nachdem er schon 2 Wochen rumgelegen hat...
So einen Fall hatten wir hier schon.Wagen lief noch auf der eVB mit Versicherungswechsel.Da war es wohl mündlich mit dem Versicherungsvertreter besprochen das eine VK gewünscht ist.Fahrzeug war Totalschaden.Versicherung hat gezahlt
Ich vereinbare schon bei Anforderung der eVB VK Schutz und den Antrag mache ich möglichst am selben oder nächsten Tag beim Vertreter.Das läuft übrigens online und er bekommt sofort eine Bestätigung das der Antrag dort eingegangen ist
Ich denke die Versicherung wird den Schaden zahlen.
Warum haben die so lange benötigt den Antrag zu schicken?
Warum hast du ihn so lange liegen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Was für ein Zufall das der Antrag gerade erst ein paar Stunden vorher abgeschickt wurde nachdem er schon 2 Wochen rumgelegen hat...
Es soll manchmal echt dumme Zufälle geben...... Unfall gebaut, ach du scheiße der Vertrag liegt noch zuhause schnell in den Briefkasten aber ganz schnell, und dann kommt die Amnesie........... Hmm war der Unfall zuerst oder habe ich, ach jaaa klar ich war gestern doch schon am Briefkasten.
Zitat:
Jetzt zu meinem Problem: Ich vermute, dass die Versicherung rumzicken wird, weil der Antrag erst einen Tag vor dem Unfall rausgeschickt wurde und somit die Regulierung wahrscheinlich verweigern wollen.
Zitat:
...
Zitat:
Was meint Ihr dazu?
Ich vermute mal, dass der Schaden reguliert wird.
Und daher meine ich dazu, dass der ganze Thread ziemlich unsinnig ist.
Lass uns wissen, wie es ausging.
Bis dahin ist doch alles andere Server-Verschwendung.
Ihr habt recht. Zur Zeit ist es mehr Kaffeesatz lesen als alles andere. Ich melde mich, sobald ich relevante Infos habe.
Ende gut, alles gut. ;-)
Die Versicherung hat überhaupt nicht gemuckt und der Schaden wird bezahlt. Vielen Dank für eure Kommentare.
Hallo,
na das ist doch ne gute Nachricht. Glückwunsch.
Und vielen Dank für die Rückmeldung.
Grüße
Schreddi
PS: ...und ab sofort aber wirklich gute Fahrt
Hallo zusammen, ich stehe vor einem großen Scherbenhaufen.
Wir haben und dieses Jahr unser Traum-Wohnmobil gekauft (unser 4. Womo im Wert von 77.000 €)
Leider hatte es etwas Verzug und wurde ca. 2 Wochen später ausgeliefert als geplant und wir hatten im Geschäft unseren Urlaub fest geplant. Also zum Punkt. Ich hatte alles vorbereitet für die Zulassung und habe auch das 4. Womo beim selben VR wieder abgeschlossen, so dachte ich jedenfalls.
Jetzt kommt’s. Abholung neues Womo am 05.06., Zulassung mit EVB Nummer am 06.06. Den Antrag gleich danach zur Post gebracht und ab in den Urlaub gefahren.
Am 22.06. sind von Rom aus weitergefahren , wollten noch ein paar Sachen einkaufen und haben unser Womo auf dem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum abgestellt.
Kommen raus und stellten fest, dass wir ausgeraubt wurden. Nachdem Polizei alles aufgenommen hatte, haben wir den VR angerufen und wollten den Schaden melden.
Der Hammer: Ich hatte vergessen ein Kreuz bei der Vollkasko zu setzen. Man hätte uns per Post angeschrieben, weil der Kaskoschutz nicht klar war. Die Post war im Briefkasten, aber wir in Italien. Wir hatten alle Womos mit VK 500/TK 150.
Aber der VR will uns hängen lassen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn die VK nicht beantragt wurde, dann besteht eben kein VK-Schutz für den Diebstahlsschaden.
Aber evtl. ist die Hausratsversicherung teilweise eintrittspflichtig (Bekleidung, Haushaltsgeräte, nicht eingebaute Wertgegenstände).
Danke für Deine Antwort. Das war meinerseits ein Fehler, den
Haken nicht zu setzen, aber wer versichert sein Womo, das teuerste von 4 Womos plötzlich ohne Kaskoschutz?
Das Ding ist ja, dass die EVS Schwenger bei der wir den Antrag falsch bzw. unvollständig gestellt haben nur der Makler der HDI ist. Die HDI würde zahlen, aufgrund der Vorversicherungen, aber der Makler gibt den Antrag nicht weiter :-(
Hausrat zahlt zum Glück. aber der größte Schaden ist der Kaskoschaden
Ist zwar jetzt zu spät, aber für die nächste Versicherung.
Bei der Beantragung der EVB gleich die TK/VK ab dem Tag der Zulassung mit schriftlicher Bestätigung anfordern.
Das klappt bei meiner Versicherung schon seit 40 Jahren ohne Probleme.