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Schädiger gibt sich als Geschädigter aus - was nun?

Themenstarteram 12. November 2009 um 17:39

Ich hatte vor knapp 2,5 Wochen nen Auffahrunfall. Ich musste anhalten, weil auf meiner Spur ein Bus entgegen kam. Kurz darauf fuhr mir ein Passat rein. Nun hat sich die gegnerische Versicherung gemeldet und teilte mir mit, dass ich angeblich rückwärs auf den Passat fuhr. Als Zeugen hätte er seine Frau und seine Tochter. Ich hatte dagegen eine Bekannte mit dabei.

Wie stehen die Chancen dass ich jetzt nicht auf meinem Schaden sitzen bleibe bzw. auf einmal der Schädiger werde?

Beste Antwort im Thema

Bei einem Auffahrunfall gilt der Beweis des ersten Anscheins, auch Prima-facie-Beweis genannt.

 

Der Anschein besagt: Wer einem anderen hinten drauf fährt ist Schuld.

 

Will derjenige, gegen den der Anscheinsbweis spricht (also dein Unfallgegner), diesen Anscheinsbeweis erschüttern oder umkehren, so ist dieser vollumfänglich in der Beweislast.

 

OK, der Gegner hat Zeugen, du aber nach deiner Beschreibung auch.

 

Wenn der Gegner also die Verursachung bestreitet (mit dem Hinweis auf seine "Zeugen") und die Versicherung aufgrund dieser Angaben die Regulierung verweigert, dann bleibt dir kein anderer Weg, als der zum Anwalt, um deine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken ist das auch finanziell risikolos, kann sich aber u.U. eine ganze Weile hinziehen.

 

Stellt sich also die Versicherung des Gegners weiterhin streitig, muss auch ich dir diesen Tipp geben:

Anwalt beauftragen, ggf. prozessieren - das geht in einem solchen Fall nicht anders, wenn du nicht tatsächlich auf dem Schaden sitzenbleiben solltest.

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Bei einem Auffahrunfall gilt der Beweis des ersten Anscheins, auch Prima-facie-Beweis genannt.

 

Der Anschein besagt: Wer einem anderen hinten drauf fährt ist Schuld.

 

Will derjenige, gegen den der Anscheinsbweis spricht (also dein Unfallgegner), diesen Anscheinsbeweis erschüttern oder umkehren, so ist dieser vollumfänglich in der Beweislast.

 

OK, der Gegner hat Zeugen, du aber nach deiner Beschreibung auch.

 

Wenn der Gegner also die Verursachung bestreitet (mit dem Hinweis auf seine "Zeugen") und die Versicherung aufgrund dieser Angaben die Regulierung verweigert, dann bleibt dir kein anderer Weg, als der zum Anwalt, um deine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken ist das auch finanziell risikolos, kann sich aber u.U. eine ganze Weile hinziehen.

 

Stellt sich also die Versicherung des Gegners weiterhin streitig, muss auch ich dir diesen Tipp geben:

Anwalt beauftragen, ggf. prozessieren - das geht in einem solchen Fall nicht anders, wenn du nicht tatsächlich auf dem Schaden sitzenbleiben solltest.

na ja, schwiedriger fall, zunächst spricht der anscheinsbeweis im rahmen der beweiswürdigung gegen deinen unfallgegner, weil dieser aufgefahren ist.

dieser muß diesen anscheinsbeweis versuchen zu entkräften, das wird er wohl mit seinen zeugen versuchen.

das ganze schaut außergerichtlich nach 50 / 50 aus.

meld einfach den schaden der versicherung deines unfallgegners mit der zeugenaussage als anlage.

wart mal ab, was die schreiben. dann kannst du immer noch überlegen, ob du hier anwaltschaftliche hilfe in anspruch nehmen willst.

das ganze stellt natürlich meine laienhafte meinung dar u. verstößt daher nicht gegen das rechtsberatungsgesetz.

grüsse hnsptr

oh, da war das grünzeug schneller- wenn ich das gewußt hätte...

ich grüsse die koniferen

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Wie stehen die Chancen dass ich jetzt nicht auf meinem Schaden sitzen bleibe bzw. auf einmal der Schädiger werde?

wurde der schaden durch die polizei aufgenommen?!

hast du direkt nach dem unfall dich bei der gegn. vers gemeldet?!

habt ihr iwas nach dem unfall schriftlich festgehalten?!

als erstes würde ich deine kfz-haftpflicht anrufen, denen den fall schildern, als zweites die deckungszusage der rechtschutzvers. einholen und schnellstens zu anwalt!

Themenstarteram 12. November 2009 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Wie stehen die Chancen dass ich jetzt nicht auf meinem Schaden sitzen bleibe bzw. auf einmal der Schädiger werde?

wurde der schaden durch die polizei aufgenommen?!

hast du direkt nach dem unfall dich bei der gegn. vers gemeldet?!

habt ihr iwas nach dem unfall schriftlich festgehalten?!

als erstes würde ich deine kfz-haftpflicht anrufen, denen den fall schildern, als zweites die deckungszusage der rechtschutzvers. einholen und schnellstens zu anwalt!

Nein, die Polizei wurde leider nicht verständigt. Wir haben auch leider nach dem Unfall nichts schriftlich festgehalten, weil niemand was zum schreiben dabei hatte.

Ich habe mich ungefähr 3 Tage nach dem Unfall bei der Versicherung gemeldet (über den Zentralruf der Versicherer), nach dem seine Handynummer nicht vollständig war. Meine Versicherung hingegen hat sich noch nicht gemeldet.

Ich hoffe, ich kann den Busfahrer noch aufindig machen und hoffen, dass er zu einer Aussage bereit ist (ist ja schon 2,5 Wochen her).

 

Übrigens habe ich einen Anwalt bereits eingeschaltet, kann ich aber erst morgen vormittag sprechen. Mich würde es einfach interessieren, ob jemand von euch schon solche Erfahrungen gesammelt hat. Also es ist eigentlich keine Rechtsberatung gewünscht.

Themenstarteram 13. November 2009 um 17:45

Naja, ein bisschen Beratung ist vielleicht doch gewünscht.

Ich bin nicht Rechtsschutzversichert (armer Student), ist es evtl. möglich PKH zu erhalten? Das hab ich vergessen meinen Anwalt zu fragen.

Sonst könnte es für mich haarig werden...

Hatte mich mal mit einem Gutachter unterhalten. Der meinte, er könne so einen Sachverhalt bei begutachtung der beiden Autos klären. Als Laie stelle ich mir das so vor, dass ein Auto beim vorwärtsfahren - rückwärtsfahren - oder stillstand einen bestimmte Neigung hat. Daran könnte man das durch ausmessen der Höhe z.B. feststellen. Die Gutachter haben da aber bestimmt noch ganz andere Tricks auf Lager.

WEnn es wirklich so war, wie du geschildert hast, dann wird der Typ hinter dir gebremst haben, den ungebremst selbst mit 30 km/h wären beide Autos nicht mehr fahrbereit. Da das Auto dann erheblich einfedert kann der Gutachter aus der Höhe des Einschlags bei dir das relativ leicht feststellen. Dazu brauchst du aber Fotobeweise von beiden Fahrzeugen. Die Einschlagstelle an deinem Fahrzeug muss auf jeden Fall gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Gab es Bremsspuren ?

Leider ist so ein Verhalten nicht auf das Prekariat beschränkt. Ich hatte sogar mal einen Rechtsanwalt, der sowas ähnliches behautptet hat - ich hätte beschleunigt und ihn gerammt, als er aus einer Parklücke fährt. Da konnte aber gut nachgewiesen werden, dass mein Fahrzeug beim Zusammenprall mindestens fünf Zentimeter eingefedert war.

Dein Unfallgegner macht sich mit solchen Aussagen ja sogar strafbar, falsche Verdächtigung usw. Das ist definitiv ein Fall für den Staatsanwalt. Man kann vollkommen kosten- und problemlos einen solchen Fall wahrheitsgemäß der Staatsanwaltschaft schildern und die "Verfolgung aller in Frage kommender Straftaten" beantragen. Dann geht das alles auf Kosten der Allgemeinheit, auch der Gutachter. Wenn das Strafverfahren dann durch ist, kannst du auf Basis dieses Gutachtens dann dein Zivilverfahren durchsetzen. BTW ein Gutachten, das nicht vom Gericht beauftragt worden war, ist nutzlos und Geldverschwendung.

Gib die Sache einem Rechtsanwalt, der klärt das für dich. Und Zeugen die im FZG des Unfallgegners sind keine wirklichen Zeugen...

Themenstarteram 15. November 2009 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Hatte mich mal mit einem Gutachter unterhalten. Der meinte, er könne so einen Sachverhalt bei begutachtung der beiden Autos klären. Als Laie stelle ich mir das so vor, dass ein Auto beim vorwärtsfahren - rückwärtsfahren - oder stillstand einen bestimmte Neigung hat. Daran könnte man das durch ausmessen der Höhe z.B. feststellen. Die Gutachter haben da aber bestimmt noch ganz andere Tricks auf Lager.

Danke für den Hinweis, ich werde mal mit dem Gutacher reden, vielleicht kann er mir weiterhelfen.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

WEnn es wirklich so war, wie du geschildert hast, dann wird der Typ hinter dir gebremst haben, den ungebremst selbst mit 30 km/h wären beide Autos nicht mehr fahrbereit. Da das Auto dann erheblich einfedert kann der Gutachter aus der Höhe des Einschlags bei dir das relativ leicht feststellen. Dazu brauchst du aber Fotobeweise von beiden Fahrzeugen. Die Einschlagstelle an deinem Fahrzeug muss auf jeden Fall gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Gab es Bremsspuren ?

Bremsspuren gab es keine, der Passat hat ABS und die Straße war auch noch feucht. Aber das mit dem Einnicken (wie bereits IceIceHowie erwähnt hat) klingt sehr interessant. Aber da wird mir wohl nur der Gutachter weiterhelfen können.

Zitat:

Leider ist so ein Verhalten nicht auf das Prekariat beschränkt.

Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen.

Zitat:

Dein Unfallgegner macht sich mit solchen Aussagen ja sogar strafbar, falsche Verdächtigung usw. Das ist definitiv ein Fall für den Staatsanwalt. Man kann vollkommen kosten- und problemlos einen solchen Fall wahrheitsgemäß der Staatsanwaltschaft schildern und die "Verfolgung aller in Frage kommender Straftaten" beantragen. Dann geht das alles auf Kosten der Allgemeinheit, auch der Gutachter. Wenn das Strafverfahren dann durch ist, kannst du auf Basis dieses Gutachtens dann dein Zivilverfahren durchsetzen. BTW ein Gutachten, das nicht vom Gericht beauftragt worden war, ist nutzlos und Geldverschwendung.

Dass klingt wirklich sehr interessant, also nicht nur wegen den Kosten für das Gutachten, sondern dass ich den Gegner rechtlich belangen kann. Ich finde es eine Unverschämtheit, einen Schaden zu produzieren und die Schuld auf jemanden anderen zu schieben, nur weil man Angst hat, dass die Versicherungsprämie ein paar Euro hochgeht. Ich danke Dir für die Infos und werd das dann nochmal mit meinem Anwalt besprechen.

Zitat:

Gib die Sache einem Rechtsanwalt, der klärt das für dich. Und Zeugen die im FZG des Unfallgegners sind keine wirklichen Zeugen...

Die Sache ist bereits beim Anwalt und für die gegnerische Versicherung (HUK) sind die Zeugen wohl durchaus von Bedeutung, da sie die Regulierung verweigert.

Ich schau das ich den Busfahrer als Zeugen auftreiben kann, dann hab ich schon mal kein Problem mehr mit der Regulierung. Den Rechtsweg werde ich dann dennoch beschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Naja, ein bisschen Beratung ist vielleicht doch gewünscht.

Ich bin nicht Rechtsschutzversichert (armer Student), ist es evtl. möglich PKH zu erhalten? Das hab ich vergessen meinen Anwalt zu fragen.

Sonst könnte es für mich haarig werden...

Rechtshilfe sichert hier das "Beratungshilfegesetz"

 

Ist Dein Einkomen abzüglich der Wohnkosten einschl. Heizung nicht höher als  380 € ist, gehe zum Amtsgericht und schildere dem/ der für Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger/Rectspflegerin Dein Problem. Entweder gewährt Dir das AG sofort Hilfe oder stellt einen Berechtigungsschein aus, mit dem Du direkt zu einem Anwalt gehen kannst.

Du kannst auch dierkt zum Anwalt gehen, Deine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und den RA bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe durch das AG nachträglich zu stellen.

Eigenleistung ist m.E. derzeit 10 €.

RA kann Beratungshilfe nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Da Du Student bist, sollten die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Prozesskostenhife kommt erst ins Spiel, wenn ein Prozess anhängig ist.

 

O.

Themenstarteram 9. Dezember 2009 um 17:24

Ich war mittlerweile beim Anwalt. Er hat mir aufgrund vom Prozesskostenrisiko davon abgeraten zu klagen.

Heute habe ich einen Brief von der gegnerischen Versicherung erhalten, in dem oh wunder die Ehefrau des Unfallgegners aufeinmal durch eine andere Mitfahrerin ersetzt wurde.

Werd morgen mal den Anwalt kontaktieren, vielleicht stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Klage nun doch besser?

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Ich war mittlerweile beim Anwalt. Er hat mir aufgrund vom Prozesskostenrisiko davon abgeraten zu klagen.

Heute habe ich einen Brief von der gegnerischen Versicherung erhalten, in dem oh wunder die Ehefrau des Unfallgegners aufeinmal durch eine andere Mitfahrerin ersetzt wurde.

Werd morgen mal den Anwalt kontaktieren, vielleicht stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Klage nun doch besser?

Das hat er bestimmt gemacht, weil eine Aussage vor Gericht eines Fremden mehr Wert ist als die von der Ehefrau.

Ich würde aufjedenfall vor einem Gericht ziehen, egal was der Anwalt sagt, wahrscheinlich hat er keine Lust oder es lohnt sich für ihn nicht.

TE: Tu das, was ChrisCRI Dir empfohlen hat, und erstatte Anzeige gegen den Unfallgegner.

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