Schaffen die NSW-Birnen das?
Guten Abend,
ich habe mir für meinen '96er C180 NSW für die unteren Aussparungen in der Stoßstange gekauft weil ich diese einfach schöner finde als die unsichtbaren Nebler im Hauptscheinwerfer und der Effekt ist ja der selbe. Nun zu meinem Problem:
Die Birne für die NSW im HSW ist eine 55W Birne, allerdings ist die Birne die mit den zwei Nebelgehäusen mitgeliefert wurde und schon drin war eine 21W Birne. Mein Plan war dass ich das Kabel der NSW auf beiden Seiten von den original Nebels trenne und nach unten verlege und somit die oberen Nebels tot lege und nur die unteren, nachgerüsteten nutze.
Jetzt frage ich mich allerdings war passiert wenn die 55W Birne einer 21W weicht. Es klingt für mich nur logisch dass die neue 21W relativ schnell kaputt geht weil sie die Leistung nicht aushält ..
Stimmt das oder ist meine Schlussfolgerung falsch? Wenn ja was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen und schönen Abend
PS: Auf dem Bild habe ich sie mal zur Veranschaulichung in die Aussparung gelegt und ja die zwei fehlenden Gitter kommen natürlich wieder rein. Und nein ich brauche keine Moralapostel-Kommentare wegen der gelben Farbe, vielen Dank :-)
Beste Antwort im Thema
Was sollte denn passieren? Es kommen doch bei beiden nur 12 Volt an.
Wenn du zu Hause eine Glühlampe wechselst geht sie doch auch nicht kaputt, weil du vorher 40Watt hattest und nun 20 Watt verbaust. Da hast du halt den 230 Volt-Bereich.
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20 Antworten
Was sollte denn passieren? Es kommen doch bei beiden nur 12 Volt an.
Wenn du zu Hause eine Glühlampe wechselst geht sie doch auch nicht kaputt, weil du vorher 40Watt hattest und nun 20 Watt verbaust. Da hast du halt den 230 Volt-Bereich.
Zitat:
@finch70 schrieb am 19. Januar 2016 um 20:51:50 Uhr:
Was sollte denn passieren? Es kommen doch bei beiden nur 12 Volt an.
Wenn du zu Hause eine Glühlampe wechselst geht sie doch auch nicht kaputt, weil du vorher 40Watt hattest und nun 20 Watt verbaust.
Also leuchten sie dann nur dunkler aber gehen nicht früher flöten o.ä.?
Die Frage kannst du dir ganz einfach selbst beantworten
Wenn dir das Licht aus einer 100 Watt Birne auf dem Klo zu hell ist, dann rufst doch keinen Elektriker, oder die Stadtwerke an um das Licht zu dimmen.
Du schraubst eine 60 Watt oder 40 Watt Birne in die Lampe...
Strom wird nicht geschoben, er wird verbraucht, also entnommen.
Wichtig ist nur dass die Spannung stimmt (12 Volt), und das tut sie.
Wenn man allerdings einen größeren Verbraucher irgendwo einbaut, dann muss man darauf achten dass die Zuleitung etc. für den höheren Durchfluß ausreichend dimensioniert ist.
*EDIT* da war jemand schneller...
Zitat:
@Subwooof schrieb am 19. Januar 2016 um 20:54:00 Uhr:
Zitat:
@finch70 schrieb am 19. Januar 2016 um 20:51:50 Uhr:
Was sollte denn passieren? Es kommen doch bei beiden nur 12 Volt an.
Wenn du zu Hause eine Glühlampe wechselst geht sie doch auch nicht kaputt, weil du vorher 40Watt hattest und nun 20 Watt verbaust.
Also leuchten sie dann nur dunkler aber gehen nicht früher flöten o.ä.?
Jetzt hast du's.
Hallo, das dumme da dran ist nur, daß jede verbaute Lampe funktionieren muss. D.h. Du darfst nicht einfach einen Teil still legen. Der tüvtelmann wird da wohl meckern. Zusätzlich wird das LampenkontrollGerät meckern, da der Verbraucher zu wenig Strom zieht.
Gruß Stefan
Zitat:
@mercedesstrichacht schrieb am 19. Januar 2016 um 21:26:52 Uhr:
Hallo, das dumme da dran ist nur, daß jede verbaute Lampe funktionieren muss. D.h. Du darfst nicht einfach einen Teil still legen. Der tüvtelmann wird da wohl meckern. Zusätzlich wird das LampenkontrollGerät meckern, da der Verbraucher zu wenig Strom zieht.
Gruß Stefan
TÜV ist eh abgelaufen und wird nächste Woche erneuert und logischerweise erst danach die NSW montiert.
Aber das mit dem Kontrolllämpchen im Tacho stimmt allerdings. Muss ich mir mal was überlegen. ??
Hallo mercedesstrichacht
Werden die Neblers überhaupt vom Lampenwächter überwacht?
Ich bezweifle es.
Volllicht wird meines Wissens nach beim W202 (wie bei allen Autos dieser Generation) ja auch nicht überwacht.
Sonniger Gruß Howard
Hi,
Zitat:
...allerdings ist die Birne die mit den zwei Nebelgehäusen mitgeliefert wurde und schon drin war eine 21W Birne
äh, meine letzten habe ich zwar vor über 30 Jahre verbaut, jedoch Nebler mit 21Watt???
Sind das vielleicht nur Tagfahrleuchten???
Und wie Howard schon schrieb werden die Nebler nicht überwacht.
grüße
chris
... und die betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeuges erlischt natürlich, aber das war ja nicht gefragt - sag ich mal.
Zitat:
@chris6891 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:01:41 Uhr:
Hi,
Zitat:
@chris6891 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:01:41 Uhr:
Zitat:
...allerdings ist die Birne die mit den zwei Nebelgehäusen mitgeliefert wurde und schon drin war eine 21W Birne
äh, meine letzten habe ich zwar vor über 30 Jahre verbaut, jedoch Nebler mit 21Watt???
Sind das vielleicht nur Tagfahrleuchten???
Und wie Howard schon schrieb werden die Nebler nicht überwacht.
grüße
chris
Nein sind normale Nebler aber halt nur dunklere Birnen drin, wie ich ja jetzt gelernt habe ????
Und wieso sollte die Betriebserlaubnis erlöschen? Ich habe ja nichts StVO-gefährdendes geändert. Die NSW blenden nicht und stehen nicht über die Stoßstange raus. Nur die Farbe ist halt gelb aber das dürfte niemanden stören.
Zitat:
@Subwooof schrieb am 10. Februar 2016 um 22:22:48 Uhr:
Zitat:
@chris6891 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:01:41 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Subwooof schrieb am 10. Februar 2016 um 22:22:48 Uhr:
Zitat:
@chris6891 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:01:41 Uhr:
äh, meine letzten habe ich zwar vor über 30 Jahre verbaut, jedoch Nebler mit 21Watt???
Sind das vielleicht nur Tagfahrleuchten???
Und wie Howard schon schrieb werden die Nebler nicht überwacht.
grüße
chris
Nein sind normale Nebler aber halt nur dunklere Birnen drin, wie ich ja jetzt gelernt habe ????
Und wieso sollte die Betriebserlaubnis erlöschen? Ich habe ja nichts StVO-gefährdendes geändert. Die NSW blenden nicht und stehen nicht über die Stoßstange raus. Nur die Farbe ist halt gelb aber das dürfte niemanden stören.
Weil: Jeder zugelassene NSW eine Prüfnummer auf der Streuscheibe besitzt. Diese Prüfung ist in Deinem Fall mit 55 W Leuchtmittel erfolgt. Veränderst Du nun die gesamte Leuchte ( NSW) in dem einfach eine 21 W eingebaut wird, dann erlischt die Bauartgenehmigung des betreffenden NSW / der veränderten Leuchte. Somit darf dieser NSW nicht im öffnend. StV angebaut / betrieben werden. Ignorierst Du diesen Sachverhalt, kann ein williger, eifriger Beamter Dir das Erlöschen der BE des gesamten KFZ konstruierend unterstellen. Ob davon nun zwingend eine Gefahr von ausgeht oder nicht bestimmt lediglich die Endscheidung vor Ort: Das FZ bleibt stehen, oder, das FZ fährt mit Mängelschein weiter.
Hinweis : Durch das Einsetzen eines anderen Leuchtmittels veränderst Du die fotometrischen Eigenschaften der gesamten Leuchte, hier des NSW. Darum geht es.
Ja Moment. So wie ich lese, sind die neuen NSW ja mit diesen 21W-Funzeln geliefert worden und vermutlich auch so homologisiert - schon weil der Sockel sonst nicht passt. Kritisch wird es nur insofern, dass du eine werkseitig verbaute Lichtfunktion außer Kraft und durch eine andere ersetzt (soweit ja kein Problem), die allerdings nicht gleichwertig ist.
Ob das aber irgend jemanden juckt - keine Ahnung. Da die Leuchten als Einheit ja rechtlich OK und geprüft sind (denke ich doch?), vermutlich nicht.
Wollte er nicht 55W gegen 21W tauschen ? So habe ich das verstanden.
Davon mal ab, das es NSW geben soll, die mit 21 M Bajonett - Fassung betrieben werden ? - davon ist mir nichts bekannt. Hier bitte ich mal die Runde ggf. ein Bild oder Link zu stellen, wo man definitiv einen NSW mit 21W Herstellerbestückung und Zulassung als NSW anschauen kann.
Nich dass er die kleinen , rechteckigen , gelben meint. Diese werden in Track - Stors vertrieben und haben auch 21W. ABER sie besitzen weder als NSW noch als TFL noch als sonst irgendetwas eine Genehmigung , in ( D ).
Werden auch als "Schweden - FFL " bezeichnet.
Fast identisch mit den damaligen RFSW aus der DDR, für 11,00 DDR - Mark.