- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- Schausteller LKW frage
Schausteller LKW frage
Hallo Liebes Forum ,ich habe da mal ein Paar fragen an euch.
Ein freund von mir Fährt für ein Schausteller (Autoscooter) ,er hat aber ein Führerschein klasse 3 damals.
Jetzt haben sie ein Daf gekauft in Holland ,ab zu daf Runterlasten auf 7,5 t und Tüv fertig und Angemeldet.Jetzt kommt die Frage was oder wievil darf er hinter Hängen ? ,darf er überhaupt was dahinter hängen ?.Er sagt er darf mit dem Führerschein bis zu 18,5 t Fahren mit dem Alten klasse 3 ,stimmt das ?.Er Fährt ja nur 25 KM/h Schausteller halt.Ist das alles Rechtens ?.
Danke schonmal für die Antwort.
Beste Antwort im Thema
Man darf mit dem CE 79 Füherschein auch einen Sattelzug fahren, das ist ein 7,5 Tonnen Zugmaschine und ein 1 Achs Auflieger. Maximal zul. Gesamtgewicht 18,5 Tonnen. Das gabs doch früher zu genüge. Und von den Kisten hab ich auch noch ein paar in der Kundschaft. Genau wegen der Kombination wurde ja das CE79 Eingeführt, die Kombination durfte man ja mit der alten Pappe schon fahren, musste man nur beim Umschreiben Nachweisen.
Ähnliche Themen
14 Antworten
Was für einen DAF?
Ein paar mehr Informationen bitte!
Was wird mit dem LKW gezogen? Ein Auflieger? Ein Anhänger?
Ist der LKW ein LKW mit Aufbau oder eine Sattelzugmaschine?
Bis zu 18.5 Tonnen mit alter Klasse 3 wäre mir jetzt neu.
Also ich habe noch nie irgendwas gehört, was mit 18,5 Tonnen (so eine komische Zahl hätte ich mir behalten) zu tun hat.
Überhaupt finde ich es sehr schwer deine ganze Fragestellung zu überblicken.
Auch dieses - ?. - macht mich ein bisschen kirre!
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl
siehe hier:http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3
Hallo,
mit der alten Klasse 3 darf man einen 7,5 Tonner fahren und einen Einachs- oder auch Tandemanhänger hinten dran hängen. Die Anhängelast ist durch den Führerschein nicht begrenzt. Es zählt das was in den Papieren vom LKW steht.
Es reicht der rosa Lappen.
Ein Sattelzug darf das Gesamtzuggewicht von 7,5Tonnen nicht überschreiten.
Gruß
Frank
Die Anhängelast wird schon allein dadurch begrenzt das man nur das 1.5 fache des zulässigen gesamtgewichts anhängen darf.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Die Anhängelast wird schon allein dadurch begrenzt das man nur das 1.5 fache des zulässigen gesamtgewichts anhängen darf.
Ich habe noch nie einen 7,5Tonner gesehen hinter dem man das 1,5fache hinter hängen darf. In der Regel ist bei 8-9Tonnen Schluss.
Deshalb ist entscheidend was in Papieren steht.
Man darf mit dem CE 79 Füherschein auch einen Sattelzug fahren, das ist ein 7,5 Tonnen Zugmaschine und ein 1 Achs Auflieger. Maximal zul. Gesamtgewicht 18,5 Tonnen. Das gabs doch früher zu genüge. Und von den Kisten hab ich auch noch ein paar in der Kundschaft. Genau wegen der Kombination wurde ja das CE79 Eingeführt, die Kombination durfte man ja mit der alten Pappe schon fahren, musste man nur beim Umschreiben Nachweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Man darf mit dem CE 79 Füherschein auch einen Sattelzug fahren, das ist ein 7,5 Tonnen Zugmaschine und ein 1 Achs Auflieger. Maximal zul. Gesamtgewicht 18,5 Tonnen. Das gabs doch früher zu genüge. Und von den Kisten hab ich auch noch ein paar in der Kundschaft. Genau wegen der Kombination wurde ja das CE79 Eingeführt, die Kombination durfte man ja mit der alten Pappe schon fahren, musste man nur beim Umschreiben Nachweisen.
Ich bleibe bei meiner Behauptung, das man weder mit der alten Klasse 3 noch mit der eingetragenen 79 einen Sattelzug, der aus einer Zugmaschine mit 7,49Tonnen besteht, fahren darf.
Ich suche jetzt nicht nach den entsprechenden Links. Das hatten wir hier schon alles und ist auch nicht Bestandteil der Frage.
Zitat:
Original geschrieben von xl420
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Die Anhängelast wird schon allein dadurch begrenzt das man nur das 1.5 fache des zulässigen gesamtgewichts anhängen darf.
Ich habe noch nie einen 7,5Tonner gesehen hinter dem man das 1,5fache hinter hängen darf. In der Regel ist bei 8-9Tonnen Schluss.
Deshalb ist entscheidend was in Papieren steht.
Fast jeder Unimog mit 7,49t zGG. kann und darf mehr als nur das 1,5fache seiner Masse ziehen.
Auch die alten VW-MAN waren und sind in der Lage, es mit der selben Anhängelast des Mogs auf zunehmen..
22 t Zuggewicht sind für beide kein Problem, ob das auch für zulasungspflichtige Anhänger für mehr als 25km/h gilt, weiss ich nicht.
Ich weiss ja nicht wo du deinen FS gemacht hast aber in der Strassenverkehrszulassunsverordnung steht etwas anderes Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
Einzig via Ausnahmegenehmigung ist mehr drinn.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ich weiss ja nicht wo du deinen FS gemacht hast aber in der Strassenverkehrszulassunsverordnung steht etwas anderes Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
Einzig via Ausnahmegenehmigung ist mehr drinn.
Es ist nicht die Frage wo, sondern wann..
Die BE C1E Regel betrifft nicht die Alt Klassse 3 und 4 Inhaber
Das Einzige was die intressiert, ist das zGG des Zugfahrzeugs und die höchst zulässige Anhängelast am Selbigen.
Hatten wir doch alles schon mehrmals - unter anderem hier:
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Fast jeder Unimog mit 7,49t zGG. kann und darf mehr als nur das 1,5fache seiner Masse ziehen.
Auch die alten VW-MAN waren und sind in der Lage, es mit der selben Anhängelast des Mogs auf zunehmen..
22 t Zuggewicht sind für beide kein Problem, ob das auch für zulasungspflichtige Anhänger für mehr als 25km/h gilt, weiss ich nicht.
bla bla bla
Du redest von Land und Forstwirtschaft.
Und das möchte ich sehen, das ein VW-MAN mehr als das 1,5fache als Anhängelast hat.
Klar geht mehr, dann aber immer nur mit Ausnahmegenehmigung oder Sondernutzung.
Mein 18Tonner hat eine Anhängelast von 40Tonnen. Das aber nur unter bestimmten Bedingungen und mit Ausnahmegenehmigung. Und das will hier keiner wissen.
Der Unimog ist aber i.d.R. nicht als LKW zugelassen, sondern als Zugmaschine, und da gilt IMO die "1,5er Regel" nicht. Die Anhängelasten sind wesentlich höher. Und das Ganze ohne irgendwelche Sondergenehmigungen.