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Scheibe auf Garantie HILFE!!!
Ich habe am 10.05.2007bei atu meine Frontscheibe wechseln lassen.musste halt die 150euro selbstbeteiligung zahlen und habe ein 75euro gutschein für atu bekommen.am wochenende ist sie wieder gerissen und ich war glei montag wieder da.und atu hat gesagt das es auf garantie ist und haben die firma wieder bestellt damit die die scheibe wechseln können aber die meinten das ist kein garantiefall sondern selbstverschulden und ich soll nochmal die 150euro zahlen .da bich zu einer autoglas firma gefahren und zu 4 anderen autohäuser und alle habe es genau gesagt das die scheibe auf spannung eingebaut wurde.also eigentlich GARANTIE.bin wieder zu atu hin habe den das gesagt und die haben die firma nochmal angerufen drei stunden später habn sie sich bei mir gemeldet und meinten immer noch das,das eigenverschulden von mir ist z.b. weil ein kleines stück vom plaste am der scheibe fehlt behaubten die das ein steinschlag die ursache sei.obwohl alle anderen sagen das es auf spannung eingebaut ist.ich müsste ich zum gutachter oder glei über einen anwalt was meint ihr dazu.BITTE UM HILFE DANKE.
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20 Antworten
Von wem hast du ne Rechnung bekommen?ATU?
Wenn von ATU dann hast du gute Chancen wenn du da mal richtig Druck im Laden machst, ansonsten beschwer dich über die ATU-Homepage.
Über die Homepage hat den Vorteil das der Fall auch wirklich gemeldet und der Sache nachgegangen wird.
Was man im Laden leider nicht immer sagen kann.
ja die rechnung habe ich von atu bekommen die holen dann halt nur eine firma ran die das macht direkt ebi atu.de beschweren oder was?!.ich war ja gestern da und habe denen gesagt was sache ist und der von atu wollte mir auch helfen aber die scheiss firma will nicht weil die sonst auf den kosten stehen bleiben und ich habe es auch gesagt mit anwalt oder gutacher da meinten die bei atu wenn es nicht anders geht müssen sie es machen und 300 euro in eine woche wären dann weg wenn ich schon wieder die selbstbeteiligung bezahlt hätte
Du hast einen Vertrag(Rechnung) mit ATU und mehr braucht dich nicht zu interessieren.
Geh nochmal in den Laden und mach denen Druck, lass dir den Namen von deinem Gesprächspartner geben.
Und sag denen die sollen bei der Scheibenfirma(ich denk mal Carglas) Druck machen, schließlich bekommen die von ATU ständig Aufträge und sollten allein schon deswegen kulant sein.
Falls das nichts hilft beschwer dich über die Homepage.
Meine Erfahrung ist das die Angestellten im Laden wenig motiviert sind.
habe mich grade auf der internet seite beschwerd mal sehen was da raus kommt.die bei atu wollte so wie ich das gefühl hat ja auch helfen aber nicht die glas firma weil die dann halt die kosten alles alleine tragen müssen.so ein mist habe ich noch nie gesehn und gehört 4stimmen gegen eine stimme und alle sagen das es auf spannung eingebaut ist
wie gesagt wenn die im Laden mehr Druck auf die Glas-Firma machen würden wäre das kein Problem.
Ich würde dir auch empfehlen zu sagen das der Wagen übernacht in der Garage stand und am nächsten Tag die Scheibe defekt war...
Deine Beschwerde über die Homepage geht jetzt seinen Weg, dauert aber manchmal ein bis zwei Wochen.
Zitat:
Original geschrieben von eurosky
Ich würde dir auch empfehlen zu sagen das der Wagen übernacht in der Garage stand und am nächsten Tag die Scheibe defekt war...
super tip, aber rechtswidrig... er soll das agen, was passiert ist - nicht mehr, nicht weniger!!! alles andere ist vortäuschen falscher tatsachen und strafbar! recht hat er doch so oder so!
wisst ihr eigentlich was so ein gutachter kostet oder nicht das der mehr haben will als 150 euro dann kann ich ja glei halt die scheibe nochmal bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von Markus214
wisst ihr eigentlich was so ein gutachter kostet oder nicht das der mehr haben will als 150 euro dann kann ich ja glei halt die scheibe nochmal bezahlen
moin,
gutachter kosten die stunde ab 250euro + Anfahrt! Aber auf den Kosten wirst du hocken bleiben, ausser du klagst sie vor gericht ein und dann kriegst du maximal 70% zugesprochen!
Zudem wird dir jeder gutachter sagen, wegen eines solchen schaden lohnt es sich nicht! erst ab 850euro zahlt bei fremdverschulden die gegnerische versicherung diesen gutachter...
mfg
Du musst schonmal gar keinen Gutachter beauftragen, denn die Beweislast liegt innerhalb der ersten 6 Monate bei der Werkstatt. Falls hier jemand einen Gutachter braucht, dann ATU um Dir zu beweisen dass es Steinschlag war.
Dein Vertragspartner ist ATU und nicht der Subunternehmer, der Versuch von ATU, dich an den zu verweisen ist das nächste was hier total daneben ist.
Fahr hin, lass dir die Ablehnung von ATU schriftlich geben und dann ab damit zum Anwalt. Falls die sich weigern, natürlich erst recht. Dein Kostenrisiko ist bei null, auch ohne Rechtsschutz. Der Anwalt wird seine Kosten ggü. ATU geltend machen.
Alternative wäre, den Niederlassungsleiter zu verlangen und ihn auf die Rechtslage hinzuweisen, das sollte eigentlich reichen.
Viel Erfolg.
Bin immer wieder erstaunt, mit was für billigen Tricks Kunden veralbert werden.
Edit: Das nächste mal lass die Scheibe von jemandem tauschen der sich damit auskennt.
atu will mir ja helfen die sind auch der meinung das es kein steinschlag ist aber die scheibenfirma behauptet es das es ein steinschlag ist oder das irgent jemand sich dran zuschaffen gemacht hat.muss ich mir das nicht von der scheibenfirma schriftlich geben lassen das die das net machen und dann zum anwalt.
Thermosprung
Hallo, da ich beruflich aus der Glasbranche komme, würde ich jetzt stark vermuten(ausgeschlossen bei vorheriger Beschädigung der Scheibe) Wenn die Scheibe wirklich auf Spannung eingebaut war entweder eine Erschütterung oder die Temperatur für den Riss verantwortlich.Sieht dann meistens aus wie im 90grad winkel, der sogenannte Thermosprung.Da die Scheibe aus Verbundglas ist, ist dies eine der hauptursachen auch bei Fenerstern oder Dächern für Risse.
Aber Meiner Meinung nach, wenn Sie dir nicht wirklich fremdverschulden nachweisen können.Sprich keine äußeren Fremdeinwirkungen solltest du dich darauf berufen können, das auf die Leistung bei einer "beweglichen Sache" 24 Monate Grantie sein muss und für eine feste Sache5 Jahre. Und da ja keine Scheibe im Normalfall innheralb von 14 Tagen kaputt geht sollten diese kasper vielleicht einfach mal dazu stehen evtl einen Fehler gemacht zu haben. Aber wer gibt schon gerne Fehler zu, so ist es das einfachste Schuld war der Kunde, damit er den Schaden bezahlt. Ist bei uns in der Glasbranche gang und gebe leider:-(
Wie schon von Göölf beschrieben muss die Firma auf ihre ausgeführte Arbeit eine Gewährleistung geben, in dem Ersten halben Jahr nach der Arbeit gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, sprich die Scheibenfirma muss beweisen das die Arbeit mängelfrei ausgeführt wurde, da der Schaden so schnell nach dem Wechsel entstand ist die Sache ziemlich eindeutig.
Alles was du machen musst ist die Arbeit reklamieren und auf eine Nachbessereung bestehen, die einfache Behauptung seitens der Firma die die Arbeiten ausgeführt hat reicht in dem Fall nicht aus, die müssen das eindeutig nachweisen das die Arbeit mängelfrei war und das es sich um einen Steinschlag handelt, können die das nicht hast du einen Anspruch auf eine neue Scheibe, Stichwort Sachmängelhaftung!.
Fahr nochmal hin und verweise genau auf diese Sache, alles andere liegt bei denen, stellen sie sich stur, lass dir das Ganze schriftlich geben und sag das du das ganze über einen Anwalt abwickeln lassen wirst, die werden ihre Behauptung nicht beweisen können und sind damit in der Sachmängelhaftung drin und damit verpflichtet den Schaden zu beseitigen, das ist übrigens Gesetzlich geregelt!
Sollte ein Gutachter etc. ihrerseits in Spiel kommen werden sie dann eventuell versuchen dir die Kosten dafür aufs Auge zu drücken, tut dir davon nichts rein, weil das ist rein ihre Angelegenheit! Du musst deinerseits garnicht tätig werden, weil wie gesagt sie die Beweislast haben.
Die versuchen dich einfach nur auf dumm abzuspeisen auf die Hoffnung hin das du nachgibst, alle Vorteile und Rechte sind aber auf deiner Seite, lass dich nicht für dumm verkaufen.
Zudem ist die interne Abwicklung Sache von ATU, da ja nicht Du die Fremdfirma beauftragt hast, sondern ATU.
Also muss eine evtl. Kostenübernahme intern zwischen diesen beiden Dienstleistern abgewickelt werden. Das ist nicht Deine Aufgabe.
Will ATU Dir helfen, sollen Sie einen Termin mit Dir vereinbaren und die Scheibe tauschen.
Alles andere kann Dir egal sein, da Du eien Rechnung von ATU und nicht von der Fa. hast.
Von Moreetti:
Die versuchen dich einfach nur auf dumm abzuspeisen auf die Hoffnung hin das du nachgibst, alle Vorteile und Rechte sind aber auf deiner Seite, lass dich nicht für dumm verkaufen
So sehe ich das auch, dadurch, das der kleine Mann nicht über alles Bescheid wissen kann, gerade Rechtsangelegenheiten, versucht man ihn auszunehmen...Lass Dich nicht unterbuttern!