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Scheibe gerissen.. versicherungsfall??

Audi A3 8L
Themenstarteram 19. August 2011 um 15:18

Hallo leute,

hab ein kleines problem.. beim scheibenwischer wechseln ist mir der scheibenwischerarm (ohne scheibenwischer) auf meine scheibe geknalt.. nach 100m fahrt ist direkt ein riss von dieser stelle entstanden..

ich hab zwar TK mit 150€ SB, hab mir aber überlegt, die 150€ zu sparen und die sache über privatehaftpflicht zu regeln.. ist das möglich, schließlich war es keine absicht...??

danke voraus!

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13 Antworten
am 19. August 2011 um 18:43

Nabend,

also die DEINE Privathaftpflicht zahlt nur wenn Du Eingentun ANDERER beschädigst.

Wenn Du z.B. beim Fussballspielen aus versehen die 2x3 Meter grosse Fensterscheibe des Nachbarn kaputt machst, musst Du ihm ne Neue bzw. die Reparatur bezahlen. Da das verdammt teuer wird, gibts solche Versicherungen, die dann für Dich den Schaden bezahlen, damit Du nicht im schlimmsten Falle durch so einen "Unfall" vollständig pleite gehst.

Deine eigene Scheibe, die Du beschädigt hast, zahlt Deine Haftpflicht nicht.

Ist der Riss denn sehr gross? Kleine Risse kann man ja bei den Spezialisten kostenlos reparieren lassen. Gibt da aber die diversen Bedingungen (Nicht im Sichtfeld des Fahrers, nicht näher als x cm zum Rand der Scheibe, vom Durchmesser nicht grösser als x, etc. Die genauen Werte weiss ich gerade nicht).

Ansonsten musst halt mit den 150 Euro leben. Ohne sowas wie ne TK kostet nen Scheibentausch sogar um die 600 Euro. Da sind 150 Euro echt nen Geschenk....

Gruss

Ich würde mal nicht zu dem Unternehmen mit dem "Car" am Anfang gehen sondern zB zu United Autoglas oder zu deiner Vertragswerkstatt.

Ich habe innerhalb von zwei Jahren, drei Scheiben getauscht und es wurde seltsamerweise immer günstiger als bei Car... zudem hat Car... mir die Karre vollends von innen versaut.

Schlussendlich habe ich trotz 150 Euro SB "nur" beim letzten mal 60 Euro bezahlt, also scheint es wohl auch eine Spanne zu geben...

Zitat:

ich hab zwar TK mit 150€ SB, hab mir aber überlegt, die 150€ zu sparen und die sache über privatehaftpflicht zu regeln.. ist das möglich, schließlich war es keine absicht...??

Lies dir mal deine Versicherungspolice genau durch. VORSÄTZLICHE Taten zahlen werden in seltenen Fällen gedeckt. abgesehen wie oben beschrieben, das is für schaden andere...

Danke für den kurzen Lacher

 

evtl. kann man das noch als Steinschlag deklarieren... was eigentlich Versicherungsbetrug ist... ich hab nix gesagt...

am 21. August 2011 um 11:10

fahr zu eine Autoglasswerkstatt, egal was für eine und zeig denen das das die scheibe kaputt is und wie es passiert is. die meisten werden dir die über die versicherung ersetzten egal wie die geschichte is. weiß doch keiner ;) und die wollen auch verdienen.

viele glasswerkstätte tauschen dir sie auch ohne deine 150SB, einfach mal ansprechen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von 19dawid89

fahr zu eine Autoglasswerkstatt, egal was für eine und zeig denen das das die scheibe kaputt is und wie es passiert is. die meisten werden dir die über die versicherung ersetzten egal wie die geschichte is. weiß doch keiner ;) und die wollen auch verdienen.

Es liegt beim TE ein Glasbruchschaden vor, welcher legal und ohne zu tricksen über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden kann.

Der TE hat die Scheibe nicht vorsätzlich beschädigt.

Versicherung anrufen und den Schaden exakt so schildern, wie er geschehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von 19dawid89

viele glasswerkstätte tauschen dir sie auch ohne deine 150SB, einfach mal ansprechen

Dies machen aber nur "Glaswerkstätten", welche unseriös arbeiten und ihre Kunden zum Versicherungsbetrug anstiften.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

am 21. August 2011 um 12:42

ich will hier keinen Anstiften damit er Versicherungsbetrug macht oder sowas, bitte nicht falsch verstehen. Ich hätte auch nicht gedacht das das zum Versicherungsbetrug gilt wenn der Betrieb keine SB haben will..Dachte eher zum gunsten des Kunden..

Ich rede nur aus erfahrungen die man immerwieder hört "ach fahr doch zum XXX da musst du keine SB zahlen und die machen Top arbeit"..

am 21. August 2011 um 13:59

man kann es auch seriöser ausdrücken die Glasbude übernimmt die Teilkasko für dich :p wird bei uns immer so gemacht.

Themenstarteram 21. August 2011 um 15:13

danke für die hilfe.. werde wohl ne "glasbude" aufsuchen die, die SB übernimmt..

oder vlt. war es doch mein freund der die scheibe kaputt gemacht hat :-)

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von EJ9 Limo

man kann es auch seriöser ausdrücken die Glasbude übernimmt die Teilkasko für dich :p wird bei uns immer so gemacht.

Klingt zwar seriöser ist es aber nicht, da es sich um das gleiche Tatmuster handelt.

Zitat:

Original geschrieben von speznas16

danke für die hilfe.. werde wohl ne "glasbude" aufsuchen die, die SB übernimmt..

Und damit bewusst und vorsätzlich einen Versicherungsbetrug begehen.

Zitat:

Original geschrieben von speznas16

oder vlt. war es doch mein freund der die scheibe kaputt gemacht hat :-)

Auch hier wäre es Versicherungsbetrug!!!

 

Der Volkssport Nummer 1 zu Lasten aller Ehrlichen.

Armes Deutschland und ein Armutszeugnis für alle die so handeln.

am 21. August 2011 um 21:14

Autoglasmeister: is schon richtig alles was du schreibst. aber wenn es jemanden in irgendeiner werkstatt angeboten wird die SB zu sparen da würd doch quasi jeder ja sagen und nicht direkt an den Versicherungsbetrug denken..

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von 19dawid89

Autoglasmeister: is schon richtig alles was du schreibst. aber wenn es jemanden in irgendeiner werkstatt angeboten wird die SB zu sparen da würd doch quasi jeder ja sagen und nicht direkt an den Versicherungsbetrug denken..

Und genau da liegt ja das Problem.

Viele wissen gar nicht, dass sie, wenn sie auf so ein Angebot eingehen, eine Straftat begangen haben.

Hier ist es leider so, dass es noch viel Aufklärungsarbeit erfordert, damit diesem unseriösen Treiben Einhalt geboten wird, damit niemand mehr Gefahr läuft, unbewusst in die Falle zu tappen.

 

Leider ist es halt so, dass bei Vielen einfach der Verstand aussetzt, wenn sie das Wort "sparen" hören.

Frei nach dem Motto:

Geiz ist geil. Und wenn etwas geil ist, dann brauche ich doch nicht darüber nachzudenken und auch nicht einhalten, was ich einem Anderen (hier der Versicherung) vertraglich zugesichert habe.

 

Meine Meinung:

Ich möchte gar nicht erst wissen, was ein Betrieb, welcher nicht zurückschreckt seine Kunden zum Versicherungsbetrug anzustiften, im Bezug auf die Ehrlichkeit gegenüber seinen Kunden hält.

am 22. August 2011 um 5:55

ok dann anders, man zahlt beim Glaser seine SB bekommt sie aber später

als Gutschrift zurück ;)

Sehe hier keinen Versicherungsbetrug man hat ja die SB gezahlt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von EJ9 Limo

ok dann anders, man zahlt beim Glaser seine SB bekommt sie aber später

als Gutschrift zurück ;)

Sehe hier keinen Versicherungsbetrug man hat ja die SB gezahlt.

Aber man hat wieder einen Rabatt erhalten, welcher im Bezug auf die ausgetauschte Frontscheibe steht. Und eben dieser Rabatt in welcher Form auch immer, steht nicht dem Kunden zu, sondern der Versicherung.

Gleiches gilt für Tankgutscheine, Werbeaufkleber welche man spazieren fährt, kostenloser Ölwechsel oder Folie auf die Scheiben usw... .

Also alle Zugaben, welche man erhält weil man die Scheibe tauschen lässt, die einen geldwerten Vorteil bringen. Und es ist egal, ob dies vorher, wärend oder danach passiert.

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