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Scheiben fluten doch legal... ;-)
So, nabend...
also, vor kurzem habe ich einen unschönen Riss (ca 2,5cm) in der Frontscheibe meines Golfs entdeckt und mir gedacht wenn sowas schon über die Teilkasko (ohne Selbstbeteiligung) gehen kann, warum dann nicht gleich fluten, bedampfen, wie auch immer...
hab ja,da nun auch schon einige Zeit, wenn auch mehr passiv dabei, einige hitzige Diskussionen rund um das Thema vordere Scheiben tönen, fluten, bedampfen, wie auch immer, mitgelesen.
Habe heute nun mit der Firma Maboglas telefoniert
( http://www.maboglas.de ) und dort teilte der sehr seriös und fachkundig wirkende Mitarbeiter mir folgendes mit:
Seit knapp 2 Jahren ermöglicht die Firma Glastone ( www.glastone.de ) das Fluten der vorderen Seitenscheiben, sowie der Frontscheibe, jedoch war bislang eine Tüv-Einzelabnahme mit Sichtprüfung etc. für ca. 180 € (so seine Angaben) notwendig, um mit Glück eine Sondereintragung zu bekommen.
Jedoch, und das dürfte jetzt sicherlich für einige interessant werden, erteilte der Tüv am 16.12.04 der Firma Glastone eine Bauartgenehmigung für die von Glastone selber (Hauptsitz Krefeld) und Maboglas gefluteten Scheiben...
Diese werden also seit dem 16.12.04
mit einer sog. "Bildmarke" versehen, das heisst, dass die Scheiben nach dem Fluten oder währenddessen, wie auch immer... mit einer E-Prüf-Nummer versehen werden und somit sowohl legal, als auch Eintragungsfrei sind.
Hier kann ich mich natürlich nur auf das verlassen, was mir bei Maboglas mitgeteilt wurde, jedoch meinte der Herr, dass es Glastone sehr viel Geld gekostet hätte und lange Zeit gebraucht hätte, bis diese Bauartgenehmigung nun vorlag.
Da meine Frontscheibe eh über Versicherung laufen würde, denke ich, werde ich denen mal einen Besuch abstatten und dann wohl auch die beiden vorderen Seitenscheiben mitmachen lassen....
hinten kann man dann ja mit Folie machen, muss ja nicht noch teurer werden ;-)
Vorne ist 25% machbar, Seiten 30%
wobei, wenn ihr nen Steinschlag etc...habt das für die erheblich weniger Arbeitsaufwand darstellt, so wurde mir gesagt....
nun ja, wollte das mal allen miteilen, um so vielleicht die Streitereien zu beenden, korrigiert mich, wenn ich falsch liege ;-)
ach ja, er sagte mir auch, dass leider in letzter Zeit immer mehr Firmen probiert hätten diesen Service zu kopieren und dadurch oftmals "illegale" Scheiben-tönungen entstanden sind, bei denen das Gutachten dann auf sich warten ließ oder "in Arbeit sei"
wie gesagt diese Scheiben hier gibts komplett mit neuer, Zertifizierter E-nummer und die beiden Vertriebe sind bislang die einzigen in Deutschland, die das durchführen düfen, laut der Bauartgenehmigung vom 16.12.04, welche ja auch relativ neu ist!!
so long.....
(hoffe jezz nicht die riesen Streit-diskussion hier loszutreten, aber müsste ja jetzt klar sein....)
mfg, Alex
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13 Antworten
Also mit dieser Tönung ist man bei jeder Polizeikontrolle fällig. Das Gute ist, man trainiert seine sprachlichen Fähigkeiten, sowie Verhandlungsgeschick
Das Fluten wurde damals in der VW scene vorgestellt und am Beispiel eines Corrado gezeigt.Das Fluten war definitiv erlaubt. Aber es wurde gleich von einem der größten deutschen folien hersteller geklagt.
Kurz darauf wurde es erneut verboten.Dies wurde mir damals auf anfrage mitgeteilt.Vor knapp einem Monat hörte ich von einem bericht, das es nun wieder legal sei. Ist schon etwas komisch.
Laut meinem Dekratypen ist das Tönen der vorderen Scheiben nicht erlaubt, egal durch was getönt wird.Er würde es nur bei Personenschützern oder Privatdetektiven eintragen:" so viel spielraum hab ich!" Weiß auch nicht was das soll.Mir hatt er es nicht abgenommen.Ich hatte in meinem POLo alle scheiben ausser der frontscheibe mit grauer spiegelfolie(3M) beklebt.
Das ging 7 jahre gut, 3x in der Zeit TÜV ohne probleme bekommen.Als ich meinen Wagen verkaufte wurde er nach nicht mal 2 Wochen von ganz schlauen Polizisten zwangsstillgelegt.
MfG Gunnar
LOL lustig :-)
aber wozu scheiben tönen,ich zeig lieber was ich drinnen habe...
wems gefällt der solls ruhig machen,aber wenn dann richtig,manchmal sieht man dann solche freaks die das selber gemacht haben und überall die blasen sind..hmm naja ohne worte.
mfg
edit: warum haben die tüver sich da eigentlich so? ich seh doch auch noch bei 25% verdunkelung genug!
@ kniefi
was ich nicht so richtig verstehe ist, du hast doch einen Riss in der FS. Also muss definitiv eine neue Scheibe her. Wie willst du dann das alles (und noch das Fluten) ohne Selbstbeteiligung abrechnen....?????
In den Folien ABE'S steht: "nicht für scheiben die für die sicht des fahrers für bewandnis sind!"
Genau da liegt das Problem.Jede scheibe ist am ende wichtig, sonst wäre dort stahl.
Desweiteren gibt es nur die aussage, das bei getönter heckscheibe 2 aussenspiegel erforderlich sind.
Es steht nichts von den vorderen Seitenscheiben.
Angeblich könnte man im Falle eines Unfalls schlechter gerettet werden, weil die folie die scheiben nicht splittern läßt.Es gibt aber eben auch klare antidiebstahlfolie, die auch an den vorderen scheiben geklebt werden kann.
Es ist ein verzwicktes thema.Ich habe da schon viele geschpräche geführt.Ich kenne einen Fall, da hat die dame auf der zulassungsstelle die polizei gerufen, als einer seine folienabnahme inklusive der seitenscheiben eintragen lassen wollte.Weil sie Betrug vermutete.
Es steht bis heute nicht im Fahrzeugschein.Ähnlich wird es auch mit dem Fluten sein.Eintragung ja, aber die polizei darf es auf der straße anfechten und du hast am ende trotzdem trouble.
gunnar
25% sind außerdem nicht sonderlich viel; das hat man ja schon fast mit der Coloverglasung. Wenn dann noch das Fluten dazukommt ist man 100%ig drüber...
Ich dachte bisher das sogar 28% erlaubt seien, meine Foklie hatte 28%.Im polo hatte ich auch nur Fensterglas(ohne tönung) drin, deshalb hatte ich eigentlich bei den kontrollen nie größere probleme.
Hatte fahrzeugschein mit anhang und auch alles eingetragen, bis auf die Folie. Vielleicht haben sie deshalb ein auge zugedrückt.
mfg gunnar
Dann lass mal die Standard -Tönung der Seitenscheiben bei neueren Autos 20% betragen, somit kann man das auf jeden Fall sein lassen, wenn's danach 45% sind.
MfG
Es gibt irgendein gerät da können die im innenraum mit ner lampe eine bestimmte helligkeit erzeugen, von außen wird dann gemessen wieviel durchkommt. So ermitteln sie die Tönung in Prozent. Die frage ist halt nur ob die das beim fluten auch nachmessen, weil ich mir nicht vorstellen kann, das beim fluten exakte tönungsgrade erziehlt werden.Da wird es doch sicher abweichungen geben.
mfg gunnar
@ lecaro
ja klar, bei der Frontscheibe muss über kurz oder lang eh eine neue her, der Riss ist wie gesagt zwar nicht groß, aber dachte, dass ich auf die Weise günstig an ne getönte Frontscheibe rankomme...
nein, es soll keineswegs alles über die Versicherung laufen, das soll ja auch rechtens zugehen, es soll lediglich die eh zu ersetzende Frontscheibe, also dan die Nagelneue, gleich von der Firma Maboglas geflutet werden in 25% Abdunklung.... (gesamt)
die beiden Seitenscheiben (vorderen) würde ich dann aus eigener Tasche bezahlen, was immehin noch so ca 300 € sein dürften und hinten muss ich ja nicht unbedingt fluten, sondern da kann man ja auch auf ne gute Folie zurückgreifen.
@ GunnarGTI
so wie ich das verstanden habe mussten die für jeden einzelnen Tönungsgrad also von 0 - 25% solch eine Sichtüprüfung mit Einzelabnahme etc. machen lassen, weshalb das ganze ja auch so aufwändig und kostenintensiv für die Firma war, da das ja jedesmal doch einiges kostet.
@ all
ich denke auch, dass der blaue Golf aus den Niederlanden auf mehr als 25% kommen wird ;-)
aber vielleicht war das ja Kundenwunsch, ausserdem bin ich mir nicht sicher wies da rechtlich in NL aussieht...
aber versichern konnten die mir auf nochmalige Nachfrage das eine Tönung der Scheiben durch Fluten auf insgesamt 25% mit ener neuen E-Nummer bei denen zu 100% legal sei, nun gut,
sonst ruft da gerne nochmal selber an ;-)
02158-400510
sie Beantworten sicher gerne die etwaigen entstandenen Fragen, da es ja doch zugegebenermaßen verwirrend ist, erst legal, dann Gutachten zurückgenommen, jetzt vor knapp 1-2 Monaten doch wieder legal... :-D
gruss, Alex
In holland sieht die sache sicher anders aus.Ich denke nur an den ganzen tupperware-spiolerkram den ich mir da immer auf VW-treffen ansehen muß.
Bei mir im ort fuhr mal ein chevy rum bei dem war sogar die Frontscheibe komplett getönt.LEGAL-weil US-zulassung.Bei dem hat man gerade noch von vorn das Lenkrad erkannt,Da brauch man weder parkchein, noch parkuhr, weil das eh keihner sieht!!!
wenn die dir das so versichern wird es schon mittlerweile legal gehn.auf mich haben die jedenfalls vor jahren in essen (motor show) und am telefon einen seriösen eindruck gemacht.
mfg gunnar
Zitat:
Original geschrieben von GunnarGTI
....Ähnlich wird es auch mit dem Fluten sein.Eintragung ja, aber die polizei darf es auf der straße anfechten und du hast am ende trotzdem trouble.
gunnar
nochmal Nachtrag....
das ists ja gerade, die haben jetzt seit 16.12.04 eine Bauartgenehmigung mit E-nummern durch den Tüv erhalten, sprich eine Eintragung und somit eventueller Stress mit dem Tüv-Menschen ist gar nicht mehr notwendig...
und mir wurde ebenfalls gesagt,dass dann jeder der damit Probleme hat (bei nächster Tüvabnahme, oder Polizeikontrolle etc) dann anhand der jeweiligen E-nummer, die als "Bildmarke" auf jeder gefluteten Scheibe ist, nachgucken kann, dass alles seine Richtigkeit hat....
also wenn das echt so stimmt, hört sichs für mich ganz nett an, da wenn Scheiben tönen nur ringsrum und dezent für mich in rage kommt, will eigentlich nur ein wenig dunkler, leicht bläuliche Scheiben, das wär schon was ;-)
ach ja, bei vielen neueren opel Modellen ists mir schon aufgefallen, dass die anscheinend Serienmäßig leicht rot-Orange getönte Frontscheiben haben?! auf alle Fälle eine deutlich andersfarbige Windschutzscheibe im Gegensatz zu den anderen 5 Scheiben.... wer weiss was darüber?
gruss, Alex
Die frontscheiben gibt es bei bestimmten modellen auch getönt, daher weniger blendwirkung. Das haben dann die hersteller aber aufwendig prüfen lassen, damit gibt es auch keine probleme.
Zu deinem text: nicht alles was im fahrzeugschein steht wird von der polizei akzeptiert, man muß daher genau nachfragen!!! manche schreiben:" tüv bei uns im haus!" das heißt aber nicht das du ihn woanders auch bekommen würdest,bzw ob er bei ner kontrolle ärger erspart.
mfg gunnar