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Scheiben rundum verspiegeln

Themenstarteram 24. Januar 2008 um 1:39

Hallo,

ich möchte meine Scheiben rundum verspiegeln, wieviel % Verspiegelung dürfen die vorderen und die Seitenscheiben maximal haben...natürlich sollen alle gleich stark verspiegelt werden, sonst sieht´s schei$$e aus...

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19 Antworten

darf mann überhaupt dei vorderen seitenscheiben und frontscheibe verspiegeln

 

Themenstarteram 24. Januar 2008 um 1:54

Ja! Weiss nur nicht wie stark, sollte schon Folie sein, gibt ja sonst auch die Möglichkeit zu fluten. UV-Schutzfolie von Foliatec ist z.B. erlaubt.

...an den vorderen Seitenscheiben sind 30% Tönung erlaubt...wenn die serienmäßig getönt sind, bist Du meist kurz davor und somit fällt Tönungsfolie raus. Die Folien die ich kenne waren grundsätzlich nicht für die vorderen Scheiben zugelassen. Und selbst wenn Du einen TÜV-Prüfer findest, der das einträgt, ist es nicht legal...hier in der Gegend ist man von der Polizei knallhart dagegen vorgegangen und die Eintragungen wurden für nichtig erklärt und somit fahren ohne Betriebserlaubnis...!

Es ist dabei aber völlig unabhängig ob Folie oder Scheibenfluten...getönt ist getönt

Folien sind auf der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben nicht mit der STVZO konform.

Kurz gesagt: Verboten

folie ist nicht erlaubt. aber in ner uralt speed oder wob gabs doch mal diesen beitrag zum fluten. glaub da wars am beispiel corrado gezeigt. soweit ich mich erinnern kann waren's vorne 25% und an den vorderen seitenscheiben 30%. kamm aber arg schwarz rüber. billig war waren damals die preise aber nicht gerade.

aber verspiegeln, weiß ich nicht. denk mal, dafür sind die golfscheiben auch zu senkrecht. versuch z.b. mal wenn du 5m vor nem calibra stehst zu erkennen, ob da jemand drin sitz (tagsüber, mit oder ohne sonne ist egal) da siehst nix. bist aber auch, wenn du jemanden mit 'hand-ober-aufm-lenkrad-2finger-hoch' grüßen willst beim serienlenkrad mit den fingern an der scheibe..

Themenstarteram 24. Januar 2008 um 10:31

Danke für die vielen Infos, damit ist das wohl klar, schade :(

am 26. Februar 2008 um 15:47

Gibt öfter mal im TV berichte drüber(abenteuer auto und co) Und das Letzte was ich mitgekriegt hab ist, das es für sowas ne grenze gibt. Aber wenn man vorher nen Lichtdurchlässigkeits machen lässt, weiß man (Normalerweise) genauer drüber Bscheid. Hoffe ich konnte helfen. Gruß, Murksmeister

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Folien sind auf der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben nicht mit der STVZO konform.

Kurz gesagt: Verboten

hm..

also bei uns fährt so ein 330Ci mit verspiegelten Scheiben (also alle Scheiben) herum.

Aber ob das legal ist? Der wirds doch nicht "einfach so" beklebt haben :confused:

Am besten beim spezailisten nachfragen.

Gruß

:)

Zitat:

Original geschrieben von Murksmeister

Gibt öfter mal im TV berichte drüber(abenteuer auto und co) Und das Letzte was ich mitgekriegt hab ist, das es für sowas ne grenze gibt.

und die wird zu 99% schon durch die werksseitigen scheiben ausgereizt.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Murksmeister

Gibt öfter mal im TV berichte drüber(abenteuer auto und co) Und das Letzte was ich mitgekriegt hab ist, das es für sowas ne grenze gibt.

und die wird zu 99% schon durch die werksseitigen scheiben ausgereizt.....

aber ob das schon beim "alten" 2er auch der fall ist :confused:

Gruß

:)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Murksmeister

Gibt öfter mal im TV berichte drüber(abenteuer auto und co) Und das Letzte was ich mitgekriegt hab ist, das es für sowas ne grenze gibt.

und die wird zu 99% schon durch die werksseitigen scheiben ausgereizt.....

Hehe ach ne der RG^^, ja kann mich dem nur anschliessen, und eine verspiegelung der Frontscheibe ist nach STVO definitiv nicht drin;)

Zitat:

Original geschrieben von GolfGTI1988

und eine verspiegelung der Frontscheibe ist nach STVO definitiv nicht drin;)

1. ist dafür nicht die stvo, sondern die stvzo (ferner die fzv) zuständig

2. ist eine verspiegelung sehrwohl legal möglich....dazu muss erstmal die aktuelle tönung der scheibe bestimmt werden und wenn man diese dann vom grenzwert (imho irgendwas um die 32%) hat man den wert, den man noch nachtönen darf.......und nun wirds schwer, denn das sind meist weniger als 10% und nun finde mal ne folie die neine tönung von weniger als 10% hat...

3. hallo olli! :p

1. ok kleiner fehler

2. Nein defintiv keine SPIEGELUNG, tönung ist was anderes, weil in der stvZo steht was drin von wegen der Fahrer muss immer von aussen Klar zu erkennen sein! und ich rede jetzt leddiglich von der Frontscheobe(windschutzscheibe)

3. Hallo rene ;)

Zitat:

Original geschrieben von GolfGTI1988

2. Nein defintiv keine SPIEGELUNG, tönung ist was anderes, weil in der stvZo steht was drin von wegen der Fahrer muss immer von aussen Klar zu erkennen sein!

die tönung geht mit der spiegelung einher.....und bei unter 10% spiegelt das in etwa so, als wenn die scheibe mit einem wasserfilm beim regenfahren belegt ist, also wenig bis garnicht..... ^^

und da es eh keine zulässigen folien dafür gibt, hat sich das thema auch damit erledigt.....

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