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Scheiben

VW Vento 1H
Themenstarteram 14. Juli 2003 um 21:00

Hallo,

wollte fragen ob einer von euch schon mal die Scheiben mit Spray getönt hat...und was er davon hält?

Habe gehört,das das nicht erlaubt sein soll....was ich mir eigendlich nicht vorstellen kann.Würde auch gerne meine Scheiben tönen...wollte aber die vorderen Seitenscheiben auch leicht angehaucht haben.Schreib mir doch mal eure eindrücke und ggf. vorschläge wie man sowas am besten anstellen kann ohne viel theater.

Greeetz

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23 Antworten
am 14. Juli 2003 um 21:02

vergiss dass mit dem spray, gib lieber mehr geld aus und kauf dir gescheite folie (foliatec etc), das spray ist soweit ich weiss wirklich nicht zulässig, und schon garnicht vorne weil die du paar prozent die du tönen darfst schlecht abschätzen kannst.

wie man vorredner schon sagt ist es absolut nicht zulässig die scheiben mit spray zu tönen.

wenn du dir gescheite folie kaufen willst kostet das ca. 100€

dann versuchst du es selber und du hast blasen, dann sind 100€ fürn ar***. also am besten gehste zu jemanden der professionell scheiben tönt.

(ich hab einen 4-türer und hinten komplett tönen lassen inkl. folie hab ich 130€ bezahlt, die folie ist von bruxsafol)

noch schnell was zu deen vorderen seitenscheiben, die darf man nur maximal 3ß% tönen, d.h. wenn du colorglas hast kannst du es gleich vergessen, falls nicht, musst du die schwächste folie (28%) nehmen und somit ist fast keine tönung mehr sichtbar also ist es nicht sinnvoll diese mit zu tönen.

na klar gibt es eine methode die scheiben mit "spray" zu tönen!!! war mel ne anzeige in der vw-scene. das muss aber proffesionell gemacht werden und dann darfst du dir ALLE scheiben tönen lassen zwar nicht zu 100% aber immerhin 35 oder 40% oder so...

ich werde mal schauen ob ich den artikel finde dann poste ich nochmal.

es geht aler ganz sicher!!!

nur seber machen darfst du es nicht... aber ich denke das sit klar :D

Beffen

@Beffen: dann darfst du dir ALLE scheiben tönen lassen zwar nicht zu 100% aber immerhin 35 oder 40%

 

 

alles klar und morgen kommt der weihnachtsmann, die frontscheibe darf man definitiv nicht tönen (nur blendstreifen) und die seitenscheiben dürfen nur zu 30% getönt werden, da bin ich mir zu 100% sicher.

wenn da irgendein schwindelanbieter was anderes sagt darf man keinen wert darauf legen.

ausserdem darf man nicht vergessen, das dieses tönungsspray wieder ausblast und gute folien farbenecht sind.

windschutzscheiben darf man auch tönen, der % satz ist zwar noch geringer aber man darf, gibts ja auch ab werk zu kaufen

Dieses so genannte "Fluten" ist nicht erlaubt, jedenfalls nicht an den vorderen Scheiben!

Vergesst es einfach Leute, immer diese sinnlosen Diskussionen über die Frontscheiben Tönung...Es ist einfach nicht erlaubt, basta!

Cya

merkwürdig, wie kommen die leute immer wieder auf die idee die frontscheiben zu tönen, es ist einfach verboten und das würd euch dann auch in jeder polizeikontrolle gesagt, man darf vorne nur einen blendstreifen rein machen, mehr geht nicht. oder man kauft sich bei vw ne original colorglas scheibe, wie ich :-)

Ich glaube die einzigen die übehaupt die Seitenscheiben tönen dürfen sind US-Amerikaner. Also bei mir in der Stadt fahren sehr viele mit getönten Scheiben rum. Da sieht man absolut nicht ob da jetzt jemand drin sitzt oder ob das Auto ferngesteuert ist....:-)

Die Frontscheiben zu Tönen ist nicht verboten!!!

Darf aber nur minimal getönt werden.

Hier ist eine HP dazu!!!!

http://www.keinefolie.de

MfG

Suksten

da steht nirgendwo, das es legal ist die frontscheiben tönen zu lassen, oder kann ich nicht lesen?

eben!

@Hackstock: Die Wagen sind dann natürlich auch in den USA zugelassen, dann dürfen die das.

Cya

Aus dem FoliaTec Technik Forum:

[1] Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?

Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.

Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.

O.g. Angaben sind ohne Gewähr.

 

[1.1] Prüfungen von Folien für das nachträgliche Aufbringen auf Scheiben von KFZ, an Stellen, die für die Fahrersicht von Bedeutung sind (außer Windschutzscheibe)

- Anhang 3 der ECE Regelung 43

(Bestrahlungsbeständigkeit, Bewitterung, Erhöhte Temperatur)

- Anhang 5 der ECE Regelung 43

(Bruchstruktur, Kugelfallprüfung, Lichtdurchlässigkeit)

- Anhang 9 der ECE Regelung 43

(Abriebprüfung, Feuchtigkeitsbeständigkeit, Temperaturwechselbeständigkeit, Brennverhalten, Chemikalienbeständigkeit)

- T.A. Nr. 29 Abschnitt 3.8 des Entwurfes zur Erweiterung

(Verhalten bei stoßartigem Auftreffen stumpfer und massiger Körper, Reflexionsgrad, Brennverhalten, Bruchstruktur)

- Optische Eigenschaften

(in Anlehnung an T.A. Nr. 29 Abschnitt 3.6.8.3)

O.g. Angaben sind ohne Gewähr.

@eraser2222

Also ich weiß nicht ob die in den USA zugelassen Sind. Haben ja auch das "normale"Eurokennzeichen mit dem Europakreis und den Sternen drauf....

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