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Scheiben tönen
Hallo!
Ich würde mir gerne meine Scheiben mittels Folie (z.B. Folia Tec) verdunkeln.
Weiß jemand was in ÖSTERREICH erlaubt ist? Ich meine welche Folien, welche Scheiben darf ich dann überhaupt verdunkeln, muß ich das eintragen lassen.....?
Ich will aber schon noch raussehen können bei den Scheiben.
MFG Andy
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11 Antworten
würd mich auch mal interesieren... und was kostet der Spass?
Weiß den niemand hier die österreichischen Bestimmungen?
also in jedem Land der EU ist es erlaubt, die heckscheibe und die beiden hinteren scheiben so zu tönen wie man lustig ist. In Holland und Belgien war es bis zu kurzen noch so, dass man sogar mit Folie vorne die beiden Fahrer- scheiben tönen durfte, ob es jetzt noch so ist weiß ich nicht.
Ich selber haben Hinten zu 99% schwarz und meine beiden Fenster vorne zu 45% schwarz ebenfalls mit Folie. Der ganze Spass hat ich damals beim Händler 350€ gekostet inkl. Einbau und ich muss sagen, dass er es echt sauber gemacht hat, und man hat 4 jahre garantie auf blasenbildung etc.
nun zum Sichtfeld:
Über Tags ist alles garkein Problem, ich selber finde es sogar noch als schutz, wegen der sonne, die blendet dann nicht so. Wenn man jetzt aber abends fährt, und man möchte rückwarts einparken, dann hat man schon eine etwas eingeschränktere sicht. ich habe damit noch mehr probleme, weil bei mir ja auch vorne die scheiben getötnt sind und ich nicht so easy in den fahrer und beifahrerspiegel gucken kann. aber damit kann man leben (scheibe runter kurbeln )
Einbau/Montage:
Ich habe es auch einmal selber versucht zu machen. Ich habe es damals leider nicht hinbekommen. Wenn man sich so eine Rolle bei FoliaTec etc. kauft, bekommt man meistens 3m mitgeliefert welche man sich dann nachher zurecht schneiden muss. diese 3m sind sowas von knapp, wegen Heckscheibe und hinten die seiten scheiben. sprich, es muss beim ersten mal sofort klappen ansonsten gegen de wand hauen oder neue folie kaufen .
nun zur heckscheibe:
um die folie easy und entspannt hinten eingebaut oder drangeklebt zu bekommen, muss man die verkleidung von innen an der heckklappe lösen, ist eigentlich ne arbeit von 5- 10 minuten. dann sprüt man von innen das mitgelieferte zeug drauf, welches man vorher mit wasser verdünnt hat und klatscht dann die folie drauf, passt sie an und scheidet sie aus. so, nach dem anpassen, kann man dann de klebe-film abziehen und dann heißt es nur noch Rackeln bis der der Arzt kommt. Es ist besonders schwer, weil die heckscheibe so "gewölbt" ist, deswegen tauchen immer irgendwo blasen auf.
Fazit: 2 Päckchen Zigaretten, Folie war im Arsch, Nerven lagen aufm boden.
hinteren Seitenscheiben:
Man klebt die Folie von außen auf die scheiben, sprüht die scheibe vorher wieder mit dem zeugs ein, passt sie an und anschließend schneidet man sich dann die gewünschte form aus. dann geht man in den innenraum und klebt von innen dann die folie an die scheibe, zieht den klebe-film ab und dann heißt es wieder rackeln bis der arzt kommt.
Kostenpunkt:
ca. 30- 60€ für die Folie inkl. für ungeübte 2- 4 stunden montage.
ich hoffe ich konnt euch nen kleinen überblick verschaffen.
Also ich muss mich meinem Vorredner anschließen. Die Heck- und die hinteren Seitenscheiben kannst du nach belieben tönen.
Bei meinem 3er Golf habe ich es auch mal selbst probiert und total versaut. Wie schon gesagt, ungeübt und es muss bei ersten mal klappen.
Wenn es wärmer wird, lasse ich es bei meinem 4er auch machen. Zahle lieber etwas mehr und dann stimmt es auch.
Meine Nerven waren nach dem Selbstversuch auch total am Boden und die Wut habe ich dann an dem Rest ausgelassen. Die Aktion war ein Reinfall......
350 Euro ist ein realistischer Wert. Allerdings soll Carglass schon komplett für 300 machen (habe ich so gehört).
Viel Spaß!
hi, vorne darf man doch keine 45% haben...
ich weiß jetzt net den genauen wert aber es war etwas zwischen 25% - 28% die man vorne haben darf, und von werk aus haben die meisten scheiben bzw die neuere generation und damit auch golf4 gemeint, alle getönte scheiben vorne, das nennt sich coloriertes glas, der wert der verdunkelung liegt bei 15%-18%, dann kann man sich ja ausrechnen wieviel erlaubte 25% sind und ob es sich lohnt dafür noch geld auszugeben...??
dazu heisst es, dass auf die vordere scheiben keine folie darf, aber man es fluten lassen darf und die eintragung auch fragwürdig ist, aber die methode ist die, die am ehesten genehmigt wird. habe mal einen auszug bzw ein schreiben vom tüv münchen gefunden:
Hier das Schreiben vom TÜV:
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Sehr geehrter Herr ..... ,
zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.
Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.
Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Danner
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge
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hier nochmal ein bericht von FOLIATEC:
Thema: Genehmigungen
FOLIA TEC-FOLIEN beeinträchtigen nicht die Funktion
von Heckscheibenheizungen und Scheibenantennen.
Die Montage erfolgt auf der FENSTERINNENSEITE.
Nicht geeignet für Plexi- oder Acrylglas.
Getönte AutoglasFolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von weniger
als 70% dürfen an den HINTEREN Seitenscheiben und an der Heckscheibe
angebracht werden.
Diese Bestimmungen gelten in Verbindung mit 2 Außenspiegeln
ausserhalb Deutschlands (bitte nationale Bestimmungen beachten).
TRANSPARENTE AutoglasFolien wie Securlux® dürfen an der Heckscheibe, an
den hinteren und auch an den vorderen (NUR in Verbindung mit farblosem Glas)
Seitenscheiben angebracht werden.
FOLIA TEC® AutoglasFolien sind geprüft, getestet,
zugelassen und mit der FOLIA TEC® Zulassungskennung versehen.
Achten Sie auf dieses Markenzeichen. Es ist Garant für hochwertige
Produktqualität, Schutz, Sicherheit und markantes Styling.
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Laut TÜV und Dekra ist das NICHT erlaubt.
Kein Prüfer wird trotzdem eine Eintragung vornehmen,das er sich strafbar macht und für haftbar gemacht werden kann.
Hier ist dazu ein Artikel aus einem anderen Board.
Der Mann ist Moderator,selber KFZ-Gutachter und unter anderem arbeitet er die die Zeitschrift Tuning und die Fernsehreihe Tunig TV.
Und unten ist eine Mail vom TÜV zu dem Thema.
Thema:
Sonderabnahmen sind kein Freibrief:
Zitat:
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Da sehr viele Meinungen zu den Abnahmen nach § 21 und §19.2 der STVZO bestehen, möchte ich ich mit diesem Thema mal ausführlicher beschäftigen !
Es gibt diesen berühmten Satz der sich in den Köpfen festgesetzt hat...es liegt im Ermessen der Prüfers...
Der Prüfer muß nach den besehenden Richtlinien der STVZO die Anbauteile technisch prüfen !
Das heißt:
Es gibt Bestimmungen für sämtliche Anbauteile
* welche Auflagen und Bestimmungen diese entsprechen müßen
* auch sind diese Prüfungen in den T-Gutachten oder ABE's der einzelnen Anbauteile aufgeführt oder zur Erlagen dieser geprüft worden.
Möchte hier mal zum besserem Verstäniss ein Beispiel bringen, das für alle Anbauteile steht
LM Felgen ohne T-Gutachten oder ABE ( Größe und Ausführung spielen keine Rolle )
Folgende Unterlagen müßen zur Abnahme angewendet werden
* Festigkeitsnachweiß
dieser beinhaltet folgende Prüfungen
Biegeprüfung
geprüft bis xxx kg pro Felge
Impactest ( Felgenhornprüfung
Umlaufprüfung
* Reifenfreigabe zur verbauten Felgengröße und Fahrzeug
* Bei Überschreiten der ET von mehr als 2% gegenüber der Serie
Fahrwerksfestigkeitsprüfung
* Bei Abweichen des Radumfangs noch mehr als 8% gegenüber der Serie
Abgasprüfung ( keine ASU )
* Bei Anweichen des Radumfangs von mehr als 2& gegenüber der Serie
Tachoüberpüfung oder Angeichung
Sollten alle diese zur Abnahme zwindend erforderlichen Unterlagen vorhanden sein, erst dann liegt es im Ermessen des Prüfers diese LM Felgen technisch abzunehmen da sämmtliche Bestimmungen eingehalten wurden.
Auch ist dieser gesetzlich angehalten, alle gemachten Einträge zu dokumentieren und auf Verlangen allen gesetzlichen Stellen ( KBA, Polizei oder TÜV/Dekra ) offen zu legen.
Hier gibt es dann auch die Unterschiede zu legalen oder ilegalen Abnahmen !
Sollten diese oben aufgeführten Unterlagen nicht zur Abnahme herangezogen wurden, ist keine technische Voraussetzung gegeben und dieser Eintrag ist nicht gesetzlich haltbar. Also ilegal !!!!!
Das Fahrzeug ist folglich BE erloschen.
Diese Aufzählung könnte ich seitenweiße fortsetzen..da es bei allen Anbauteile ähnliche Bestimmungen gibt die einzuhalten sind.
Fazit:
Eintrag ist nicht gleich Eintrag, auch wenn viele das glauben wollen !
Deswegen Vorsicht bei Firmen die behaupten für eine schmale Mark alles eintragen zu wollen/können, ich denke hier an Schwarz -TÜV oder Döner- TÜV.
Leider schützen solche Eintragen nicht und der Halter des Fahrzeugs ist für solche Eintragungen haftbar.
Klar das auch der Prüfer der diese Abnahme unterzeichnet hat auch dafür haftet ( meistens gitt es eine Anzeige und die Geschäftsleitung wird eine Kündigung des Prüfers aussprechen) , aber die BE ist weg und die Punkte sowie Strafe hat der Halter selbst zu tragen.
Letzendlich...Geld weg...Fahrzeug weg.....und die erforderliche Gesamtabnahme des Fahrzuegs nach § 21 der STVZO kostet richtig Geld, da der Brief erloschen ist und wieder neu ausgestellt werden muß. Leider sind auch hier alle gemachten Einträge im Brief wieder neu abzunehmen.
Denkt mal drüber nach...ob sich hier und da nicht einpaar mehr EURO's zu investieren lohnen würden und eine legale Abnahme vornehmen zu lassen.
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Zitat Ende.
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Sieh Homepage der Dekra.
Als Beweis von deiner Seite ansonsten eine Kopie des Fahrzeugscheines.
Kein TÜV Prüfer wird sich wegen so einem Mist strafbar machen.
Für unerlaubte Eintragungen,die zur Gefährdung beitragen oder Unfälle zur Folge haben ist es möglich,gegen den Prüfer Klage einzulegen.
Also ist das Unsinn.
Folien auf Scheiben
Was muss ich bei der Anbringung von Folien an Seiten- und Heckscheiben beachten?
Bei den Folien auf Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es sich nach § 22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
1. Für "glasklare" Folien gilt:
Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch:
nicht an vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu
nicht an der Windschutzscheibe
Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindert, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein.
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbaufall ? "vordere Seitenscheiben" ? eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.
2. Für "getönte" Folien gilt :
Zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, jedoch nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen.
Anbaulage: an allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.
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HOFFE ICH KONNTE HELFEN
VIEL SPASS
und nicht vergessen, bei nichteintragung gibt es 3 PUNKTE in Flensburg und Geldstrafe
Und noch was zum Preis...
Bei uns in Lübeck habe ich für meinen Golf4 € 150,- bezahlt beim FolienMeister, der Mann hat schon Weltmeisterschaften und Europameisterschaften gewonnen, und ist auch schon mehrere Jahre selbständig, und jedes Jahr wird sein Betrieb/Halle um einiges größer..... das Geschäft boomt
wie gesagt € 150,- mit lebenslanger Garantie und das in eine sehr guten Quali, die anderen Mitstreiter wie Car Glas müssen bei uns in Lübeck auch die Preise drücken, und bieten fast identische Preise an, jedoch gehen die meisten tuner und Interessenten zu FolienMeister. der ist auch Inet zu finden unter den genannten Namen
lol keine antwort mehr drauf!!! war das zuviel an info???? ;-)
moin,
carglass verlangt zwischen 200 - 250euro je nach Folie und Ort. Vorne sind nur 20% erlaubt, diese hat der Golf bei Colorverglasung von werk aus!
ALLES ANDERE bedeutet 3Punkte und versicherungsverlust! ich warte auf so'nen Helden, dem ich reinfahre... der hat dann echt spass mit meinem anwalt. Der ist aus aktuellem Anlass sehr belesen in sowas und das wird dann richtig teuer!
lass hinten machen und fetig, ab zu carglass, die machen das so oft, bis das blasenfrei ist mit 5jahren garantie...
mfg
du darfst vorne 28% haben, jedoch nicht mit aufgesetzter folie, nur mit ner anderen methode.
lohnt sich aber wie gesagt nicht
Ich hab eh nur vor mir das an den beiden hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe zu machen.Dort ist die Lichtdurchlässigkeit egal was ich so mitbekommen habe, oder?
MFG Andy
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
moin,
carglass verlangt zwischen 200 - 250euro je nach Folie und Ort. Vorne sind nur 20% erlaubt, diese hat der Golf bei Colorverglasung von werk aus!
ALLES ANDERE bedeutet 3Punkte und versicherungsverlust! ich warte auf so'nen Helden, dem ich reinfahre... der hat dann echt spass mit meinem anwalt. Der ist aus aktuellem Anlass sehr belesen in sowas und das wird dann richtig teuer!
lass hinten machen und fetig, ab zu carglass, die machen das so oft, bis das blasenfrei ist mit 5jahren garantie...
mfg
Hehehe ich bin so ein held
Hab alles bei Carglass machen lassen...
Hinten SL Llumar Alu Dark preis: 280 €
Vorne SL Llumar Titanium preis: 120€ also 60€ pro scheibe.