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Scheiben vorne Verspiegeln

VW Vento 1H
Themenstarteram 20. Juni 2005 um 13:56

Hallo zusammen!!!

Wollte mal fragen wie es ist mit den verspiegeln der beiden vorderen schreiben beim 3 Türer.

Habe so viel im Internet gefunden aber alle Meinungen gehen voll auseinander blicke da nicht durch.

Also ich habe hinten die verspiegelt und wollte mir vorne die nun auch verspiegeln lassen aber geht das überhaupt und wenn ja wie viel % sind erlaubt.

oder ist es überhaupt erlaubt.

würde mich freuen wenn ihr mal nen par Erfahrungen hier rein posten würdet.

Achso noch was kennt jemand eine Firma im Kreis Kassel die so was macht???

Bin drauf gespannt Mfg

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35 Antworten
am 20. Juni 2005 um 13:59

Definitiv verboten.

Max. 30% Tönung, die meist schon durch die Colorverglasung erreicht wird. Bei klaren Scheiben nur die Securelux von Foliatec zulässig, das ist aber auch ne klare Folie.

am 20. Juni 2005 um 14:01

Ein Kassler grüß dich Kollege! :-)

Also ich hab beim TUV gefragt und die haben gesagt es ist überhaup nicht erlaubt vorne mit Folie zu verspiegeln. Es gibt aber noch andere arten scheiben zu tönen.. Ist wohl so ne art bestrahlung oder so... wie es damit ist weiß ich nicht...

In Kassel macht es zum beispiel KlarGlas "Leipziger Strasse."

Und ATU soviel ich weiß auch aber da musste das Auto nen paar tage stehen lassen.

Gruß Kain

Bestrahlung?? Vielleicht meinst du ja das Fluten. Die vordern Scheiben dürfen sehr wohl geflutet werden. Mehr auf diesem Link:

http://www.kaefershop-niederrhein.de/glastone.html

Themenstarteram 20. Juni 2005 um 14:12

Erstmal dank an den Kassler Kollegen!!!

werde da mal vorbei schauen!!

 

@ DC-Viper

ja das habe ich schon in nem anderem Forum gefunden aber da meinte einer das selbst denen ihr Zertifikat wertlos ist und das verboten ist.

werde mich da mal weiter informieren und wenn ich was finde auf jeden fall hier rein Posten.

Soweit ich weiß, geht es bei diesem Verbot der Tönung von Windschutz- und vorderen Seitenscheiben doch darum, daß man sich nicht selbst im Streben nach der vermeindlichen Super-Optik das Licht nimmt, was man in dunkler Nacht doch so dringend benötigt.

Mach' Dir nichts vor: Ich schätze ''mal, dass es egal ist, wie das Verfahren denn nun heißt (Folie oder Fluten). Zusätzliches Tönen der vorderen Scheiben, durch die der Fahrer sieht, wohin er fährt, ist und bleibt verboten.

Anders wird es vielleicht, wenn es selbsttönende Scheiben gibt, die ihren Tönungsgrad der Umgebungshelligkeit anpassen können. Aber das ist noch Zukunftsmusik.

Schönen Gruß

Themenstarteram 20. Juni 2005 um 14:54

ja hast ja schon recht!!!!!

aber will sie ja nur verspiegeln habe das hinten und da kann man auch im dunkeln noch gut durchsehen ist halt verspiegelt

naja verstehe deine einwede ja aber weißt ja wie es ist mit der optik ;-)

naja mal schauen was die zukunft so bringt

Als ich hier eben am Lesen war und merkte, dass es so strikt verboten ist, die vorderen Scheiben zu tönen/verspiegeln fiel mir dazu auch ne dumme Frage ein:

Ein Freund von mir, n Ami, hat sein Auto rundum getönt und verspiegelt - die dürfen das ja (ich frag mich ehrlich gesagt, warum, die fahrn ja hier genauso im Dunkeln wie unsereiner auch, und wir dürfens net.....)

Nun meine Frage: Darf ich mit seinem Auto (und meinem deutschen Führerschein) fahren????? Hab ihn gefragt, er wusste es auch net. Bin als mal mit seinem Auto unterwegs, kann man mir dafür "an den Karren fahren", falls ich doch mal kontrolliert werden sollte?? Wenns damit so Probleme gibt lass ich das nämlich besser sein.....

Danke für eure Antworten.

DivaStar

@DivaStar:

Ich vermute 'mal, dass der Wagen auch mit einer amerikanischen Zulassung unterwegs ist. D. h. wenn der das darf, darfst Du das auch. Schließlich ist so eine Betriebserlaubnis nicht an einen speziellen Führerscheininhaber gebunden, sondern an das Fahrzeug.

Sollte er das aber nicht abgeklärt haben, ob das auch für einen längeren Zeitraum (ich weiß ja nicht, wie lange er sich in D aufzuhalten gedenkt) gilt, könnte es doch Probleme geben. Denn vielleicht gibt es da ein Limit in der Art: Touristen-Autos bis 3 Monate o. k., amerik. Staatsbürger, der hier für 1 Jahr arbeitet, nicht o. k.. Frag' ihn doch 'mal.

Schönen Gruß

Ich kann es zwar nicht beweisen, aber logisch gedacht müßte das Verspiegeln der Frontscheibe aus dem folgenden Grund verboten sein:

Bei Geschwindigkeitsverstößen u.ä. muß es doch gewährleistet sein, daß man den "Verursacher" durch die Scheibe auch erkennen kann, oder?

Und mit verspiegelten Scheiben ist das nicht möglich, oder?

Gruß

am 20. Juni 2005 um 15:36

Das Bekleben der vorderen Scheiben mit Folie ist nicht zulässig, weil die Scheibe von Rettungsfritzen eingeschlagen können werden muß.

Deshalb gibts die ganzen Folien (meist) nur für hintenrum (http://v2.foliatec.de/.../index.php?...).

am 20. Juni 2005 um 15:39

Die transparenz der vorderen Scheiben ist wichtig und die Vorschrift berechtigt. Beispiel Blickkontakt beim Abbiegen usw.

Wenn ihr bereit seid, maximal 65 mph zu fahren und von spätpubertären 16-Jährigen und vor-jeder-bodenwelle-vollbremsern auf der Straße genervt zu werden, dann beschwert euch weiter über die deutsche Zulassungsordnung. Wer schnell fahren möchte, muss auch mal auf eine völlige Individualisierung verzichten können.

Themenstarteram 20. Juni 2005 um 19:28

also dem rettungsdienst ist es eh egal

wenn dann die Feuerwehr aber die stört es auch nicht denn die scheibe wird gesägt!!!!

Außerdem war meine frage auf die seitenscheiben bezogen!!!!!

Naja aber wird wohl drauf hinauslaufen das ich mal beim TÜV fragen werde!!!!

Naja werde dann mal bescheidsagen was die sprechen!!!

Aber danke schonmal bis hier hin

Zitat:

Original geschrieben von Opterix

Bei Geschwindigkeitsverstößen u.ä. muß es doch gewährleistet sein, daß man den "Verursacher" durch die Scheibe auch erkennen kann, oder?

Korrekt.

Das ist neben der Gewährleistung der Sicht nach außen der zweite Grund, warum es verboten ist.

am 20. Juni 2005 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Korrekt.

Das ist neben der Gewährleistung der Sicht nach außen der zweite Grund, warum es verboten ist.

Sind die Infrarot-Filter-Scheiben nicht auch erlaubt?

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