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Scheibentönung brauche spezielle Tips

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 18. Februar 2011 um 13:25

hallo gemeinschaft,

ich fahre nun ca 1 jahr schon mit getönten scheiben rundrum (ausser windschutzscheibe) rum. schon x-mal an der rennleitung vorbei gefahren und der tüv hat auch nie was gesagt (nein die scheiben waren nicht immer unten sondern immer oben).

heute musste mich doch wirklich einer anhalten und die tönung vorne bemängeln naja und ich war nicht angeschnallt, aber dazu sag ich nur...selber schuld :D

in der abe und da bin ich mir grade nicht sicher steht immer drin, dass an den vorderen scheiben nicht verklebt/getönt werden darf??? (schau ich heute abend nach). andererseits gibt von foliatec die diebstahlschutzfolie die vorne verklebt werden darf. diese ist zwar nicht getönt aber vom mechanischen her gesehen das selbe wie mit tönung.

bekannt ist mir auch, dass 70% lichtdurchlässigkeit gegeben sein muss. meine folie ist im tönungsgrad ungefähr so wie originale dunkel getönte scheiben vom werk aus. also nicht die normale scheibentöung sondern wie es oft gesehen wird die dunkleren hinten scheiben.

wer sagt mir nun das die folie ich ich drauf habe weniger als 70% licht durchlässt? ausserdem gibts vielmehr vorteile bei rundrumtöung als nachteile: diebstahlschutz, klima muss bei weitem nicht so lange laufen im sommer wie ohne folie (weniger emission), sonne blendet nicht mehr so übel wenn sie tief steht und durch fahrer und beifahrerseite scheint. optik spreche ich jetzt nicht an, das ist zweitrangig.

wie kann ich nun tüv oder rennleitung davon überzeugen (am besten mit papieren) das es nicht mehr aussergewöhnlich ist, dass man scheiben auch vorne getönt haben darf bzw tönen kann.

weiss jemand rat?

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19 Antworten

Ich dachte in DE ist es nicht erlaubt die 3 Scheiben vorne zu tönen oO?

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von hmmyo

Ich dachte in DE ist es nicht erlaubt die 3 Scheiben vorne zu tönen oO?

hab "nur" fahrer und beifahrerseite getönt

oO Ja ich dachte die 3 Scheiben Windschutz, Fahrer und Beifahrer sind net erlaubt? Nur ab den hinteren Säulen oder irre ich mich?^^

Naja vielleicht weiß hier jemand mehr.

Schön, schön, hatte mir auch schon überlegt die Vorderen Scheiben ( Fahrer/Beifahrer) zu tönen, aber da hat anscheinend der Gesetzgeber was dagegen, hat auch der derjenige gemeint der die scheiben tönt,

früher war das irgendwie mit einem Sehtest verbunden damit man eine sonder Genehmigung bekommt mit der man zu einem gewissen Prozentsatz auch vorne tönen kann, wie das aber heute so ist weis ich leider auch nicht.

Wenn Du einen weg findest sag uns bescheid, und vor allem mit welcher Folie man das auch machen darf!

am 18. Februar 2011 um 15:12

Man darf schon aber nur wenige %, glaub 30 oder so und das "insgesamt" also mit der Grundtönung die die Scheibe schon hat zusammen. Und das ist der Knackpunkt, man weiß meist weder genau was die Scheibe schon hat noch was das genau mit der Folie ergibt.

Bei Foliatec haben die zB n Messgerät dafür damit kann man dann für die fertige Scheibe ein Gutachten bekommen wenn die Messung halt die Einhaltung der Grenzen bestätigt.

Ob jetzt für alle 3 oder nur Fahrer/Beifahrerseitenscheiben weiß ich aber auch nicht mehr so genau.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 15:13

ich möchte es auch eigentlich nicht glauben, dass es bei uns als einzigstes land in der EU komplett verboten ist.

wie gesagt, für mich persönlich hat so eine tönung nur als nebeneffekt die optik, ansonsten finde ich sie nur praktisch und gut.

will mir auch kein attest aus allergie o.ä. holen müssen oder von foliatec die securefolie draufkleben damit dort die nummer von der foliatecfolie an der scheibe pappt und dann noch ne tönung drüber ohne nummer.

mich würde aber dennoch interessieren, WENN ich jetzt z.b. TÜV machen lasse und der prüfer klebt eine aktuelle plakette drauf, hat er doch das auto als nach der stvzo zulässig und mit einer gültigen betriebserlaubnis gekennzeichnet?! ist doch richtig oder? die plakette bestätigt eine betriebserlaubnis und zwar in dem umfang in dem das auto zum zeitpunkt der prüfung war. oder???

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von nvrmr

Man darf schon aber nur wenige %, glaub 30 oder so und das "insgesamt" also mit der Grundtönung die die Scheibe schon hat zusammen. Und das ist der Knackpunkt, man weiß meist weder genau was die Scheibe schon hat noch was das genau mit der Folie ergibt.

Bei Foliatec haben die zB n Messgerät dafür damit kann man dann für die fertige Scheibe ein Gutachten bekommen wenn die Messung halt die Einhaltung der Grenzen bestätigt.

Ob jetzt für alle 3 oder nur Fahrer/Beifahrerseitenscheiben weiß ich aber auch nicht mehr so genau.

ja und das ärgert mich zum beispiel auch, die rennleitung sieht "oh dunkel - muss ich anhalten" (subjektiv von der rennleitung so betrachtet) können aber vor ort nicht beweisen das es ZU dunkel ist.

am 18. Februar 2011 um 15:40

Seiten alles schön und gut...aber wie verhält es sich in der Nacht? Ein Fußgänger oder Radfahrer übersieht man dann bestimmt schneller.Da zahlt dann keine Versicherung.Denke ich mir mal.:rolleyes:

 

Grüßle Frank

Hallo zusammen,

 

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

 

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

 

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

 

Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Geamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit.

 

Die Polizei braucht Dir vor Ort gar nicht beweisen zu können, dass die Folie nicht in Ordnung wäre, denn Du als Fahrzeugführer bist verpflichtet den ordnungsgemässen Zustand zu beweisen. Zum Beispiel in Form einer ABG, welche belegt, dass diese Folie zulässig wäre.

Hast Du keine ABG dabei oder keine Eintragung im Schein oder keine Nummer auf der Folie, dann ist dies sofort ein Mangel, für den man keinen "Beweis" benötigt.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Trendi

Seiten alles schön und gut...aber wie verhält es sich in der Nacht? Ein Fußgänger oder Radfahrer übersieht man dann bestimmt schneller.Da zahlt dann keine Versicherung.Denke ich mir mal.:rolleyes:

 

Grüßle Frank

und so ist es halt nicht. also wen mir jmd sagen würde er schaut beim fahren mindestens 50% durch die seitenscheiben, dann müsste ich schmunzeln. und wenn dir jmd von der seite in die karre läuft dann macht auch eine durchsichtige ungetönte scheibe kein meter gut.

und was den schulterblick angeht, dann müsste hinten die tönung auch verboten sein, meint ihr nicht???

wie gesagt, meine folie ist zwar recht dunkel von aussen nach innen, jedoch hast du einwandfreie sicht auch bei nacht

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von A6NRWA6

und was den schulterblick angeht, dann müsste hinten die tönung auch verboten sein, meint ihr nicht???

Es gibt Fahrzeuge da nützt Dir ein Schulterblick nichts, da diese nach hinten keine Scheiben haben.

Deswegen ist auch ein 2. Aussenspiegel vorgeschrieben, sobald man Folie auf die Heckscheibe anbringt.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

 

Die Polizei braucht Dir vor Ort gar nicht beweisen zu können, dass die Folie nicht in Ordnung wäre, denn Du als Fahrzeugführer bist verpflichtet den ordnungsgemässen Zustand zu beweisen. Zum Beispiel in Form einer ABG, welche belegt, dass diese Folie zulässig wäre.

Hast Du keine ABG dabei oder keine Eintragung im Schein oder keine Nummer auf der Folie, dann ist dies sofort ein Mangel, für den man keinen "Beweis" benötigt.

sehr gut erklärt, danke.

ich verweise aber auf meinen beitrag über deinem in dem ich eine tüvprüfung fiktiv nannte einhergehend mit bestandener prüfung und geklebter plakette. mit normaler tönungsfolie ohne auflagenerfüllung die die securefolie (durchsichtig) hat und dennoch von einem seriösen tüv geklebter plakette?!??!!...was is denn dann???

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von A6NRWA6

ich verweise aber auf meinen beitrag über deinem in dem ich eine tüvprüfung fiktiv nannte einhergehend mit bestandener prüfung und geklebter plakette. mit normaler tönungsfolie ohne auflagenerfüllung die die securefolie (durchsichtig) hat und dennoch von einem seriösen tüv geklebter plakette?!??!!...was is denn dann???

Ein bei der Hauptuntersuchung NICHT ERKANNTER Mangel ist kein Freifahrtsschein, da der Mangel immer noch ein Mangel ist, aber nur nicht erkannt wurde.

Mein vorbesitzer meines A6 hat auch ringsum außer frontscheibe getönt.....die vorderen zwar wirklich nur gering aber man sieht es ( siehe fotoalbum ).

muste auch zum Tüv und prüfer hat es nicht gesehen oder nichts gesagt....kaum 500m vom Tüv weg schon winkt mich der schnittlauch raus und die sind sowas von pingelisch gewesen....hinteren scheiben hatte ich abe aber vorderen nicht....naja gab ne mängelkarte oder wie das heißt und muste nochmal zu einer polizei stelle fahren und es nachweißen das es runtergemacht wurde....

naja ich fand es Optisch zwar schön und es war weniger getönt als wenn man eine sonnenbrille aufhat aber da ist D irgendwie bissel hinterher was sowas angeht......

 

Auf Kabel 1 gabs mal nen bericht da hat nen LKW fahrer auch seitenscheiben getönt und der hat nen Punkt und geldbuse bekommen.....das ist es irgendwie ned wert

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