1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Scheinwerfer Gutachten ?

Scheinwerfer Gutachten ?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 18. November 2008 um 14:38

Hallo ich war beim tüv und die haben gesagt das ich ein abe oder nen gutachten brauche wo drauf steht das die scheinwerfer für das fahrzeug sind.. nun weiß ich nicht wo ich so was herbekommen soll weil ich das auto so mit den scheinwerfern gekauft habe.. vorne sind Klarglasscheinwerfer drin es steht groß H4 drauf und dann HCR 00 E prüfzeichen und dann 00 1509 HY202 .. und bei den rückleuchten 2aRS1AR 01020200 E 11 0423 kann mir jemand helfen ?? währe nett

Ähnliche Themen
19 Antworten

sind die SW denn für den Golf? Wie sehen die aus? I.d.R braucht man kein Gutachten für SW, wenn sie eine E-Nummer haben.

Mahlzeit !!

Alsooo.....es spielt keine Rolle was für Scheinwerfer Du in dein Auto verbaust !! Du kannst in nen Golf welche von nen 5er BMW bauen oder von nen Opel in einen Audi !!

Das kommt daher, dass Scheinwerfer, sowie alle Lichtechnischen-Einrichtungen BAUARTGENEHMIGT sind !! Da iss dein "TÜV" Mann wahrscheinlich von gestern.....:):D

mfg

am 18. November 2008 um 14:57

dein ernst?

ich dachte schon mal an die "schlafaugen" vom 323F.

(nicht für den 2er)

eintragungsfrei? einbauen und gut?

Themenstarteram 18. November 2008 um 15:08

hm wenn das so ist :-) dann ist ja alles super aber der tüv prüfer hat es ja so gesagt und die haben es bestimmt nit so gerne wenn man den wiederspricht ..

@2erlei: ja das ist nicht nur mein ernst sondern auch vom Gesetzgeber so genehmigt !!! Bei den Schlafaugen darfst du keine baulichen veränderungen am KFZ vornehmen....sonst ist das auch kein Problem !!

Austausch von Scheinwerfern

Auch beim Austausch der serienmäßig eingebauten Scheinwerfer für Fernlicht u

Abblendlicht gegen solche für Halogen-Fern- u Abblendlicht bleibt, sofern keine

baulichen Veränderungen am Fz vorgenommen werden, nach § 19 Abs 2 die BE

des Fz (§§ 20 oder 21) wirksam, zumal, wie schon oben erwähnt, auch die ABG für

Scheinwerfer keine Auflage enthalten, die die Wirksamkeit von der Abnahme des

Einbaus der Geräte abhängig macht.

Auszug aus dem §49a StVZ

@catnick: sag deinem Prüfer schöne Grüße und er soll sich mal die Anlagen zum §49a StVZO durchlesen :)

am 18. November 2008 um 15:47

du beliebst wohl zu scherzen.

klar, müßte ich etwas baulich verändern.

die motorhaube muß ja den "schlafaugen"

hin angepasst werden.

oder zählt das nicht als bauliche veränderung?

Themenstarteram 18. November 2008 um 15:55

hm cool ich glaub dann druck ich mir das mal aus und zeig den das gg :-) dankeschön :-) hm hoffe die meckern nit noch i wo anders dran war nämlich shcon so oft da beim tüv wisst ihr wo die prüfer nit so streng sind ??

Gut zur Erläuterung.....ein kleines Fallbeispiel: wir nehmen mal einen Opel Senator B und einen Golf 1.......!!!

wir entnehmen dem Golf die Äuglein und transplantieren diese in den Senator.....sieht zwar sch***se aus weil rund um die Golfaugen ein rießen Krater klafft.....ist aber technisch und gesetzlich durchaus zu vertreten ;)

Soooo.....nun das gleich nur anders herum.....die Senator Funzeln in den armen Golf1.....aha passt nicht....Motorhaube stört, sowie die Kotflügel usw....also muss man was verändern damit die passen......!!!!

Es ergibt sich nun folgende Quintessenz: der Senator B darf so weiter fahren und der arme geschundene Golf1 muss zur Abnahme in eine technische Prüfstelle und wird da nach den Regeln des §19 Abs 2 der StVZO untersucht, weil seine BE erloschen ist....weil wir ja eine bauliche Veränderung vorgenommen haben......alles kloar ?

mfg

'n Abend zusammen ! :)

@DekraPruefer:

Das heißt dann schlussendlich, dass man kleinere Scheinwerfer einfach in die leere "Augenhöhle" von großen einsetzen darf und dann irgendwie versuchen und rumbasteln kann, um die dann dort auch zu befestigen? :confused:

Und das läuft dann nicht unter baulicher Veränderung bzw. unterliegt dann keiner Bauartgenehmigung? :confused:

Kann ich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen!

 

Gruß, Dynator :)

kurz und knapp: solange ich nur scheinwerfer gegen scheinwerfer tausche.....ist alles schön :) !!!

muss ich aber z.B. an der karosserie was verändern, ist das eine bauliche veränderung !! wenn ich die lampen vom golf in dem senator normal fest bekomme mit irgendwelchen schrauben....dann ist das auch in ordnung....egal ob da lücken sind oder nicht !!!!

solange man nur scheinwerfer gegen scheinwerfer tauscht ist das alles rechtens !!! z.B MAN TGA scheinwerfer in nen MB Actros....und alles wird gut....auch die kollegen von der rennleitung haben dann zu schweigen !!

So hier eine Übersicht von allen Bauartgenehmigten teilen laut §22a Abs.1 der StVZO:

Bauartgen. Fz-Teile alphabetisch

Nrn. gemäß § 22a Abs. 1 StVZO

Nr.

Auflaufbremsen

5

Begrenzungsleuchten

8

Blinkleuchten für Hubladebühnen

17a

Bremsleuchten

14

Einsatzhorn

19

Fahrradbeleuchtung

22

Fahrtrichtungsanzeiger

17

Fahrtschreiber

20

Gleitschutzeinrichtungen

2

Kennleuchten blaues/gelbes Blinklicht

11/12

Kennzeichenbeleuchtung

21

Heizungen

1

Kindersicherungen

27

Ladungssicherungsleuchten

26

Lichtquellen

18

Luftreifen

1a

Nebelscheinwerfer

10

Nebelschlussleuchten

16a

Parkleuchten und -warntafeln

9

Rückfahrscheinwerfer

12a

Rückstrahler

15

Scheiben aus Sicherheitsglas

3

Scheinwerfer

7

Schlussleuchten

13

Seitenmarkierungsleuchten

8b

Sicherheitsgurte

25

Spurhalteleuchten

8a

Umrissleuchten

9a

Verbindungseinrichtungen

6

Warndreiecke und -leuchten

16

Warnmarkierungen für Hubladebühnen

17a

Bist du eigentlich wirklich Prüfer bei der Dekra?

Sohat mir das der TÜV onkel und Dekra onkel auch gesagt.

nananana ihr verwechselt etwas zu sehr

solange die scheinwerfer net verändert werden haben sie eine bauartgenehmigung und sind eintragungsfrei, muss man darum die karosse verändern verlieren dei scheinwerfer nicth die genehmigung aber die änderung an der karosse musste eintragen lassen solange es die sicherheit verändert

Deine Antwort
Ähnliche Themen