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Scheinwerfer Gutachten ?
Hallo ich war beim tüv und die haben gesagt das ich ein abe oder nen gutachten brauche wo drauf steht das die scheinwerfer für das fahrzeug sind.. nun weiß ich nicht wo ich so was herbekommen soll weil ich das auto so mit den scheinwerfern gekauft habe.. vorne sind Klarglasscheinwerfer drin es steht groß H4 drauf und dann HCR 00 E prüfzeichen und dann 00 1509 HY202 .. und bei den rückleuchten 2aRS1AR 01020200 E 11 0423 kann mir jemand helfen ?? währe nett
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19 Antworten
sind die SW denn für den Golf? Wie sehen die aus? I.d.R braucht man kein Gutachten für SW, wenn sie eine E-Nummer haben.
Mahlzeit !!
Alsooo.....es spielt keine Rolle was für Scheinwerfer Du in dein Auto verbaust !! Du kannst in nen Golf welche von nen 5er BMW bauen oder von nen Opel in einen Audi !!
Das kommt daher, dass Scheinwerfer, sowie alle Lichtechnischen-Einrichtungen BAUARTGENEHMIGT sind !! Da iss dein "TÜV" Mann wahrscheinlich von gestern.....
mfg
dein ernst?
ich dachte schon mal an die "schlafaugen" vom 323F.
(nicht für den 2er)
eintragungsfrei? einbauen und gut?
hm wenn das so ist :-) dann ist ja alles super aber der tüv prüfer hat es ja so gesagt und die haben es bestimmt nit so gerne wenn man den wiederspricht ..
@2erlei: ja das ist nicht nur mein ernst sondern auch vom Gesetzgeber so genehmigt !!! Bei den Schlafaugen darfst du keine baulichen veränderungen am KFZ vornehmen....sonst ist das auch kein Problem !!
Austausch von Scheinwerfern
Auch beim Austausch der serienmäßig eingebauten Scheinwerfer für Fernlicht u
Abblendlicht gegen solche für Halogen-Fern- u Abblendlicht bleibt, sofern keine
baulichen Veränderungen am Fz vorgenommen werden, nach § 19 Abs 2 die BE
des Fz (§§ 20 oder 21) wirksam, zumal, wie schon oben erwähnt, auch die ABG für
Scheinwerfer keine Auflage enthalten, die die Wirksamkeit von der Abnahme des
Einbaus der Geräte abhängig macht.
Auszug aus dem §49a StVZ
@catnick: sag deinem Prüfer schöne Grüße und er soll sich mal die Anlagen zum §49a StVZO durchlesen
du beliebst wohl zu scherzen.
klar, müßte ich etwas baulich verändern.
die motorhaube muß ja den "schlafaugen"
hin angepasst werden.
oder zählt das nicht als bauliche veränderung?
hm cool ich glaub dann druck ich mir das mal aus und zeig den das gg :-) dankeschön :-) hm hoffe die meckern nit noch i wo anders dran war nämlich shcon so oft da beim tüv wisst ihr wo die prüfer nit so streng sind ??
Gut zur Erläuterung.....ein kleines Fallbeispiel: wir nehmen mal einen Opel Senator B und einen Golf 1.......!!!
wir entnehmen dem Golf die Äuglein und transplantieren diese in den Senator.....sieht zwar sch***se aus weil rund um die Golfaugen ein rießen Krater klafft.....ist aber technisch und gesetzlich durchaus zu vertreten
Soooo.....nun das gleich nur anders herum.....die Senator Funzeln in den armen Golf1.....aha passt nicht....Motorhaube stört, sowie die Kotflügel usw....also muss man was verändern damit die passen......!!!!
Es ergibt sich nun folgende Quintessenz: der Senator B darf so weiter fahren und der arme geschundene Golf1 muss zur Abnahme in eine technische Prüfstelle und wird da nach den Regeln des §19 Abs 2 der StVZO untersucht, weil seine BE erloschen ist....weil wir ja eine bauliche Veränderung vorgenommen haben......alles kloar ?
mfg
'n Abend zusammen !
@DekraPruefer:
Das heißt dann schlussendlich, dass man kleinere Scheinwerfer einfach in die leere "Augenhöhle" von großen einsetzen darf und dann irgendwie versuchen und rumbasteln kann, um die dann dort auch zu befestigen?
Und das läuft dann nicht unter baulicher Veränderung bzw. unterliegt dann keiner Bauartgenehmigung?
Kann ich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen!
Gruß, Dynator
kurz und knapp: solange ich nur scheinwerfer gegen scheinwerfer tausche.....ist alles schön !!!
muss ich aber z.B. an der karosserie was verändern, ist das eine bauliche veränderung !! wenn ich die lampen vom golf in dem senator normal fest bekomme mit irgendwelchen schrauben....dann ist das auch in ordnung....egal ob da lücken sind oder nicht !!!!
solange man nur scheinwerfer gegen scheinwerfer tauscht ist das alles rechtens !!! z.B MAN TGA scheinwerfer in nen MB Actros....und alles wird gut....auch die kollegen von der rennleitung haben dann zu schweigen !!
So hier eine Übersicht von allen Bauartgenehmigten teilen laut §22a Abs.1 der StVZO:
Bauartgen. Fz-Teile alphabetisch
Nrn. gemäß § 22a Abs. 1 StVZO
Nr.
Auflaufbremsen
5
Begrenzungsleuchten
8
Blinkleuchten für Hubladebühnen
17a
Bremsleuchten
14
Einsatzhorn
19
Fahrradbeleuchtung
22
Fahrtrichtungsanzeiger
17
Fahrtschreiber
20
Gleitschutzeinrichtungen
2
Kennleuchten blaues/gelbes Blinklicht
11/12
Kennzeichenbeleuchtung
21
Heizungen
1
Kindersicherungen
27
Ladungssicherungsleuchten
26
Lichtquellen
18
Luftreifen
1a
Nebelscheinwerfer
10
Nebelschlussleuchten
16a
Parkleuchten und -warntafeln
9
Rückfahrscheinwerfer
12a
Rückstrahler
15
Scheiben aus Sicherheitsglas
3
Scheinwerfer
7
Schlussleuchten
13
Seitenmarkierungsleuchten
8b
Sicherheitsgurte
25
Spurhalteleuchten
8a
Umrissleuchten
9a
Verbindungseinrichtungen
6
Warndreiecke und -leuchten
16
Warnmarkierungen für Hubladebühnen
17a
Bist du eigentlich wirklich Prüfer bei der Dekra?
Sohat mir das der TÜV onkel und Dekra onkel auch gesagt.
nananana ihr verwechselt etwas zu sehr
solange die scheinwerfer net verändert werden haben sie eine bauartgenehmigung und sind eintragungsfrei, muss man darum die karosse verändern verlieren dei scheinwerfer nicth die genehmigung aber die änderung an der karosse musste eintragen lassen solange es die sicherheit verändert