1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. 850, S70, V70, V70 XC, C70
  6. Scheinwerfer "Styling" schwarz Volvo S70 V70 C70

Scheinwerfer "Styling" schwarz Volvo S70 V70 C70

Volvo V70 1 (L)
Themenstarteram 19. September 2015 um 21:29
Volvo-1
Volvo-2
Ähnliche Themen
14 Antworten

W#re mal interessant zu wissen, was der da für Tagfahrlichter reingebretzelt hat.

Wette, das ist der helle Balken unter den Fernlicht Reflektoren...

Brauchst nicht wetten - ist so ! Normalerweise sitzt da die Standlicht-Dirne.

Nur was hat der da eingebaut ? Wollte ich bei mir auch mal machen, nix wirklich mechanisch passendes gefunden.

Kommt man mit sowas durch den TÜV?

Nein. Natürlich nicht. Die Scheinwerfer habe keine Erlaubnis als DRL. Dementsprechend darf man die nicht mit den Leds fahren. Die Frage ist ja ob die überhaupt abdimmen oder immer so hell bleiben.

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 21. September 2015 um 08:09:11 Uhr:

Nein. Natürlich nicht. Die Scheinwerfer habe keine Erlaubnis als DRL. Dementsprechend darf man die nicht mit den Leds fahren. Die Frage ist ja ob die überhaupt abdimmen oder immer so hell bleiben.

Manche TFL haben die Dimmersteuerung schon in der Leuchte integriert, müsste also machbar sein. Ich frage mich, ober der Mann vom TÜV das überhaupt merkt, wenn man alles schön im SW vertüdelt. Aber bei den Scheinwerfern wird er wohl eh zweimal nachschauen. Wird schon einen Grund haben, weshalb die Leuchten für 130 Euro verscheuert werden.

130? Gestern waren es noch 170 xD.

Die Genehmigung ist das Problem bei einem Unfall. Weswegen ich mich nicht gern in die Nesseln setzen würde. Aufgrund solcher Geschichten kann die Kasko die Zahlung einstellen und die Haftpflichtversicherung Geld von dir zurück verlangen. Der Spaß heißt nämlich erloschene Betriebserlaubnis.

Themenstarteram 21. September 2015 um 19:56

Den TÜVi hast es nicht interessiert!

Der sagte nur besser wie gar keine, und wenn es einen stört der kann die SW auch mit den orginalen Standlichtern haben.

Die Blinkleuchten sind halt nicht dabei und deswegen jetzt auch der Preis von 130€

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 21. September 2015 um 08:32:35 Uhr:

130? Gestern waren es noch 170 xD.

Die Genehmigung ist das Problem bei einem Unfall. Weswegen ich mich nicht gern in die Nesseln setzen würde. Aufgrund solcher Geschichten kann die Kasko die Zahlung einstellen und die Haftpflichtversicherung Geld von dir zurück verlangen. Der Spaß heißt nämlich erloschene Betriebserlaubnis.

Übrigens genau das gleiche Spiel mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln und Xenon Einsätzen...

Themenstarteram 21. September 2015 um 20:13

interessiert mich nicht.

Du musst sie auch nicht kaufen.

Zudem hatte ich geschrieben dass die SW ohne probleme wieder auf orginal Zustand zurück bauen kann.

Wie wäre es denn wenigstens die Leute darauf hinzuweisen? Nur weil es deinen nicht interessiert heißt das nicht das jemand anderes dafür n Fahrverbot. Bußgeld. Punkte. Aufbauseminar und Abschleppkosten bekommen/zahlen kann

Themenstarteram 21. September 2015 um 21:02

Hast ja so recht.

Das weis jeder was man tut oder auch nicht.

Man kann auch ewig rumnörgeln.

Naja, den Winkefinger von wegen erloschener Betriebserlaubnis kriegt man virtuell für jeden Sch.... gezeigt. Wer ohne Schuld, werfe den ersten Stein bitte.

Bau einem alten Elch eine Superbremsanlage ein - Hat sie keine Zulassung, erlischt die Betriebserlaubnis des Wagens. Wer auf MT fährt nicht alles mit SW- oder Chipgepimpten Steuergeräten durch die Gegend, ohne Eintragung wohlgemerkt? Über Sinn und Unsinn der Deutschen Bürokratie kann man tagelang referieren. Ich persönlich mache nicht jeden Käse mit und trage kalkulierbare Risiken ggf. gerne.

So schlimm finde ich das mit dem TFL im Scheinwerfer nicht. In der Praxis hat das auf die Funktionalität der Scheinwerfer nun wirklich keinen Einfluss. Und wenn man es auch noch zurückrüsten kann, umso besser.

Immer wieder lustig, wie die Verfechter der alleseits geltend zu habenden BE hier wieder auf die Taste treten .... :D

Normalerweise bin ich bei wichtigen Dingen ja auch dabei, aber hier ?

Zum TFL - wenn nachgeüstet:

- Es darf/muss nur SOLO ohne Rückfahrleuchten bei geschalteter Zündung/im Fahrbetrieb aktiv sein !

- Als Erstaz für ein Standlicht (oder Pos.-Leuchte) darf die Leuchtkraft nur noch max. 1/2 sein.

TFL's gibt es sowohl in zugelassener Ausführung mit E4-Nummer und entsprechender Schaltung integriert.

Natürlich auch ohne E4-Nummer, aber mit Modul und logo ab 1€ auch ohne alles aus PingPongLand.

Von den "sylischen" China-Böller-Scheinwerfern hab ich mittlerweile 3 Satz hier. Allerdings in klar. Ungefärbt.

Alle haben eine E-13-Nummer - also zugelassen. Das steht jeweils nur oben auf dem Glas.

Nur einer hat eine E-4 Nummer: Der, welcher ein neues org. Volvo-Glas vom C70 hat ! Passt 100%

Ich war damals damit sogar absichtlich zur "Lichtwoche" bei der DEKRA wegen korrekter Einstellung und hab ausdrücklich mit dem Finger drauf gezeigt und "CHINA" gesagt.

"Kein Problem. Zulassung, vertikale und horizontale Winkel sind OK. Keine Beanstandung"

Auch der ansteigende Winkel der Seitenraumausleuchtung nach rechts ist OK.

Anmerkung zu den Teilen:

Der Hell-Dunkel-Schnitt ist recht scharf und sieht aus wie bei echten Linsenbrennern.

Ausleuchtung bei Abblendlich im Nahbereich (10-20 vor dem Wagen) ist allerdings eher mau - nicht vorhanden.

Fernlicht finde ich sehr OK.

.... vorrausgesetzt: Die richtigen Leuchtmittel sind drin (getestet und aktuell: OSRAM Nightbreaker)

Umbau auf TFL:

... daran hatte ich auch schon mal gedacht, aus Zeitgründen wieder Vergessenheit geraten.

Reloaded:

Unter dem Fernlicht sitzt eine Plastikstreublende für den dahinter liegenden Reflektor des Standlichts, was eher sehr funzelig wirkt mit der 5W-Glühdirne Standard.

Diese Blende kann man ganz einfach aushebeln, so das sich ein Raum von ca. min. 190,.. x ~18 mm frei gibt. Min 30 mm tief, ansteigend zur Mitte.

Exakt genau diese Idee wird auch steidle gehabt haben und seinem Basteldrang vollem Lauf gelassen haben.

Nur die Frage: Was hat er da an TFL eingebaut und vor allen wie ?

Ich hätte, bzw. hab da nun meine Erkentnisse ....

Und nun zurück zu den Quengeleien der ewigen BE-Verfechter:

-> Hier wurde m. E. n. ein Scheinwerfer "ergänzt" - nicht verändert !

( jajajajaja, er ist nicht mehr ORIGINAL wie bei Zulassung .......)

Sofern nun das TFL (logo mit E-Nummer ?) in seiner Anforderung und Beschaltung korrekt funktioniert .... ?

Die 1.000.000.000-€ Fragen:

- welcher Prüfkittel beanstandet diese Schweinewerfer ? ... eher keiner. Ansonsten Fingerzeig auf E-Nummer.

- welcher Prüflittell weiß, das "genau diese" SW normalerweise kein TFL beinhalten ? Müsste er explizit nachforschen ... Tut er das ?

- wird der Prüfkittel ausgerechnet - wenn sonst alles fahrzeug- und beleuchtungstechnisch i.O. ist (auch die KZ-Beleuchtung hinzen und die Innenraum-Belechtung) die Lämpis weil nicht original anmeckern wollen ?

..... ja - wird es im Einzelfall geben, aber die/der Betroffene möge uns dann bitte den NAMEN NENNEN ! :D

So weit erst mal. Noch fragen Kienzle ? Nein, Hauser !

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. 850, S70, V70, V70 XC, C70