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Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 5. April 2024 um 7:12

Hallo,

bei meinem VW Golf 4 1.4 16V ist beim betätigen der Scheibenwischanlage die Scheinwerferreinigungsanlage mit ausgefahren und dadurch ist vorne links wohl durch den Druck der Düsenstock / Düsenträger herausgeschossen und mit der Abdeckkappe verloren gegangen.

Ich weiß, dass die Scheinwerferreinigungsanlage nur funktioniert, wenn man das Licht an hat.

Ich selber brauche diese Anlage aber gar nicht, find ich unnötig. Nun ist aber mein Problem, dass das Scheibenwischwasser durch den verloren Düsenstock ausläuft.

Verblendkappe hab ich gefunden im Internet.

Den Düsenstock hab ich nur bei eBay gefunden ,für satte 60€, find ich generell teuer.

Gibt es eine andere Möglichkeit das Loch durch den fehlenden Düsenstock dicht zu bekommen. Das Problem ist ja auch noch, dass die Verblendkappe am Düsenstock befestigt wird, also komme ich ohne ja gar nicht aus.

Vielleicht passt ja auch ein anderer Düsenstock(billiger), dass weiß ich eben nicht , um das Loch dicht zu bekommen.

Bitte um Rat.

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30 Antworten

Da es Werksausstattung ist hilft nur reparieren sonst keinen Tüv mehr! Oder Illegalen

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. April 2024 um 11:21:48 Uhr:

Da es Werksausstattung ist hilft nur reparieren sonst keinen Tüv mehr! Oder Illegalen

Würde ich nicht so sehen. Ich denke, es kommt auch noch drauf an, ob man die SRA, z. B. wegen Xenon-Scheinwerfern, haben muss oer nicht.

Ich habe meine SRA schon seit sehr vielen Jahren mittels herausgezogener Sicherung stillgelegt - bis jetzt hat es den TÜV nie interessiert.

Hintergrund: Setzt sich auch nur ein kleines Staubkorn in die Dichtung, dann schließt die Spritzdüse nicht mehr dicht ab und das Waschwasser läuft weitestgehend aus dem Kübel heraus.

Beim ersten mal - noch in der Garantiezeit - hat VW gleich den ganzen Zylinder getauscht (die Möglichkeit habe ich dann noch genutzt, um ohne zusätzliche Arbeitskosten die eintönige Mööp-Mööp-Hupe gegen die Doppeltonfanfare tauschen zu lassen). Danach wurde zweimal nur die Dichtung gesäubert.

Als es dann wieder aufgetreten ist, habe ich mich ein paar monatelang mit nur geringen Wasserstand im Kübel rumgeplagt. Irgendwann testweise etwas weiter aufgefüllt - es war wieder dicht. Dann habe ich die Sicherung gezogen, damit die Düsen nie wieder herausfahren. Auch bei VW beim Service gebe ich diese Info immer mit, damit niemand unbedacht wieder eine Sicherung steckt.

Naja, sofern kein Xenon verbaut ist, denke ich ist eine Zurückrüstung durchaus zulässig. Pumpe ausbauen und durch Blindkappe ersetzen wäre eine einfache Möglichkeit, ich denke Stecker der Pumpe ziehen reicht für die Funktion schon, fällt dann aber unter die Kategorie was dran ist muss auch funktionieren…

Zitat:

@Mr_Bensinstopp schrieb am 5. April 2024 um 12:44:08 Uhr:

Naja, sofern kein Xenon verbaut ist, denke ich ist eine Zurückrüstung durchaus zulässig. Pumpe ausbauen und durch Blindkappe ersetzen wäre eine einfache Möglichkeit, ich denke Stecker der Pumpe ziehen reicht für die Funktion schon, fällt dann aber unter die Kategorie was dran ist muss auch funktionieren…

Wie geschrieben: bei mir ist komplett alles vorhanden - ich habe wirklich NUR die Sicherung herausgezogen. Und ich war bisher immer bei einem teilweise recht kleinlichem TÜV Süd Standort.

Ja bis das einer seinen Job ernst nimmt dann gibt es keine Plakette mehr Sicherheitszubehör darf nicht zurückgerüstet werden.

Für mich gabs keine Plakette weil ich den Heckwischer weggerüstet hatte an nem G4

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. April 2024 um 11:21:48 Uhr:

Da es Werksausstattung ist hilft nur reparieren sonst keinen Tüv mehr! Oder Illegalen

Ich war jetzt mit meiner stillgelegten Reinigungsanlage bei insgesamt vier verschiedenen Prüfern in den letzten Jahren. Nicht einer hat sich dafür interessiert. Ich habe die Kappen fest auf der Stoßstange verklebt (beide Halterungen waren ohnehin abgebrochen), habe die Pumpe für die SRA ausgebaut und das Loch verschlossen und die Schläuche entfernt. Noch nie gab es irgendein Problem damit. Selbst wenn, sagt man halt man hat mal eine neue Stoßstange gebraucht und nur so eine bekommen, wo ist das Problem? Da die SRA nur bei Xenon vorgeschrieben ist, wird es bei Halogen keinen jucken.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. April 2024 um 13:14:05 Uhr:

Ja bis das einer seinen Job ernst nimmt dann gibt es keine Plakette mehr Sicherheitszubehör darf nicht zurückgerüstet werden.

Für mich gabs keine Plakette weil ich den Heckwischer weggerüstet hatte an nem G4

Der Heckwischer war aber Serie am Golf 4, die SWRA hingegen war Zusatzausstattung in Form des Winterpaket bei Halogenlicht. Bei Xenonlicht war sie, wie schon erwähnt wurde, serienmäßig, bzw. Pflicht.

Viel Spaß ihr habt recht und wenn der TE keine Plakette mehr bekommt kann er sich ja mal dankend melden

Themenstarteram 5. April 2024 um 12:35

Danke schon einmal für die schnellen antworten.

Ich denke beim TÜV brauche ich mir keine Gedanken machen, da kein Xenon verbaut ist.

Schnelle Lösung wäre also:

- Kappe ankleben, Frage wäre aber womit ? Was hält am besten. Die Kappen kosten ja nichts.

- Sicherung Nr. 33 ziehen, die nur für die Scheinwerferreinigungsanlage ist.

- Pumpe demontieren und nach einem Blindstopfen suchen, oder Pumpe drinnen lassen und einfach die Leitungen dicht setzen + halt Sicherung raus.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. April 2024 um 13:14:05 Uhr:

Ja bis das einer seinen Job ernst nimmt dann gibt es keine Plakette mehr Sicherheitszubehör darf nicht zurückgerüstet werden.

Aber wo ist das ein „Sicherheitszubehör“ wenn sie nur durch das Winterpaket (als „Komfortzubehör“) ins Auto gekommen ist?

Sicherheit weil man mit SW Reinigung mehr sieht im Dunkel im Winter!

Sicherung ziehen, fertig.

Was dran ist muß auch funktionieren. Schlimmer wird es bei den jetzt neuen Fahrzeugen, wenn irgendwelche Assistenten nicht mehr laufen. Da weiß der TÜV, was verbaut sein muß. Stillegen/Ausbauen ist dann nicht mehr.

Zitat:

@85mz85 schrieb am 5. April 2024 um 18:11:59 Uhr:

Was dran ist muß auch funktionieren.

Jo, am besten beim über 20 Jahre alten Golf 4 anhand der FIN beim TÜV Verbauliste ab Werk ziehen und anhand dessen sämtliche optionale Ausstattung immer wiederkehrend bei der anstehenden HU prüfen.

Was für'n Bohei...

Ich kann mir vom Verwerter aus Gründen der zeitwertgerechten Reparatur nen Stoßfänger mit Löcher holen, weil grad ein Exemplar ohne SWRA Aussparung nicht verfügbar ist und die Löcher mit Abdeckkappen oder Abziehbildern zukleben.

Bemängelt der Prüfer dann auch die Nichtfunktion der SWRA?

Einfach mal die Kirche im Dorf lassen, hier baut ja niemand ein serienmäßiges ABS aus.

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