- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Schieben abgemeldetes Bike legal?
Schieben abgemeldetes Bike legal?
Weiß jmd. sicher, ob man ein abgemeldetes Bike auf der Strasse schieben darf zB paar Meter zum Anhänger oder 300m in eine andere Garage ?
Bitte keine Vermutungen sondern Fakten, danke.
Beste Antwort im Thema
Selbstverständlich darfst Du das Bike schieben.
Auch auf dem Gehweg bei Bedarf.
(Hauptsache der rechtmäßige Eigentümer des Bikes ist damit einverstanden)
Ist zwar schon länger her, aber ich hab schön öfter Mopeds/Motorräder mangels Zulassung und mangels Anhänger nach Hause geschoben.
Auch mal über mehrere KM.
Bin einmal auch von der Polizei dabei kontrolliert worden, aber die wollten nur sichergehen daß es nicht geklaut oder Unterschlagen war. Papiere dabei gehabt, alles paletti...
Das ist Fakt!
Wie kommst Du darauf daß es nicht erlaubt sein könnte?
Ähnliche Themen
31 Antworten
Selbstverständlich darfst Du das Bike schieben.
Auch auf dem Gehweg bei Bedarf.
(Hauptsache der rechtmäßige Eigentümer des Bikes ist damit einverstanden)
Ist zwar schon länger her, aber ich hab schön öfter Mopeds/Motorräder mangels Zulassung und mangels Anhänger nach Hause geschoben.
Auch mal über mehrere KM.
Bin einmal auch von der Polizei dabei kontrolliert worden, aber die wollten nur sichergehen daß es nicht geklaut oder Unterschlagen war. Papiere dabei gehabt, alles paletti...
Das ist Fakt!
Wie kommst Du darauf daß es nicht erlaubt sein könnte?
? Ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug nicht zugelassen auf öffentlichem Grund ?
Egal ob 2, 3 oder mehr Räder und egal ob parkend, geschoben, selbstfahrend :
Welche Versicherung zahlt, falls da z.B. Öl raustropft ?
Oder du ein Auto damit schrammst ?
Also ich glaub, das geht nur mit zugedrücktem Auge der Ordnungshüter für die 300m . . .
Wer ein motorisiertes Zweirad auf dem Gehweg schiebt, betreibt ja kein Kraftfahrzeug mehr.
Auf diese Weise kommt man auch ganz legal durch vollgesperrte Straßen: bis zur Sperrung, Motor aus, runter vom Möp, das gesperrte Stück über den Gehweg schieben, druffsetzen, weiterfahren. So hab ich mir schon manchen km-langen Umweg gespart (was auf nem 50ccm Roller sonst schon länger dauern kann).
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 24. Okt. 2019 um 08:16:34 Uhr:
? Ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug nicht zugelassen auf öffentlichem Grund ?
Egal ob 2, 3 oder mehr Räder und ob parkend, geschoben, selbstfahrend :
Welche Versicherung zahlt, falls da z.B. Öl raustropft ?
Oder du ein Auto damit schrammst ?
Privathaftpflicht?
Da das Fahrzeug ja weder im Kraftfahrzeug-Sinne (FAHREN) gebraucht, noch im öffentlichen Verkehrsraum geparkt wird, müsste es eigtl OK sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html
P.S.:
Eigentlich ein Thema für das Versicherungsforum.
Gab sogar schon mal ein Urteil übers Schieben. Da hatte jemand sein Motorrad in einer Straße geparkt, wo Durchfahrt verboten war. Freigesprochen, denn die Einlassung, er hab das Motorrad dort hin geschoben, konnte nicht widerlegt werden.
Genauso wie wenn Du einen Kinderwagen schiebst. Ist noch nicht verboten.
Hab ich auch schon gemacht - 50 m Einbahnstrasse geschoben - 2 Km Umweg gespart.
Ein Bekannter hat eine Anzeige von der Polizei bekommen, da er einen abgemeldeten PKW-Anhänger ein paar Meter an seiner Grundstücksgrenze über einen öffentlichen Parkplatz geschoben hat. Zugegebenermaßen war der Polizist überall als "dienstgeil" bekannt, aber ich würde daher sagen, dass es verboten ist. Leider habe ich dorthin keinen Kontakt mehr, um zu erfragen, was daraus geworden ist.
Würde denn jemand seinen PKW nicht angemeldet schieben? Im Grunde ja nichts anderes, beides abgemeldete Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Grund.
Und dann gibt es doch auch die Diskussionen, dass abgemeldete Fahrzeuge nicht einmal auf öffentlichem Grund stehen dürfen, was ich noch unbedenklicher als Schieben einstufen würde.
Schieben ist kein Problem. Parken darf es nicht und laut §3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch nicht in Bertrieb genommen werden. Dazu gehört aber nach Def. ein Fortbewegen unter eigenem Motor.
Die Autotransporter parken auch sehr oft auf der Straße und "entladen" dann ihre nicht zugelassenen PKWs über die vierspurige Straße in den Hof des Händlers. Macht hier in der Nachbarschaft z.B. das Porschezentrum und ein Kiesplatzhändler. Neben Porsche ist übrigens die Polizeistation.
Das wäre dann auch illegal?
Offiziell illegal . . . Augen zugedrückt dann wohl.
Bis dann eben doch mal was passiert . . .
Ok, die könnten das zumindest über ihre bestimmt vorhandenen roten Kennzeichen abdecken. Müßten aber gleich jedes Fahrzeug in ihr Büchlein eintragen . . .
Oder die haben halt eine Sondergenehmigung und/oder eine spezielle Versicherung. Steuerhinterziehung wird denen wohl nicht vorgeworfen werden. Sicherheitshalber sollte man den Bereich vielleicht aber doch absperren.
In einem anderen Forum gefunden:
" acdc-rocker hat geschrieben:
Ich glaube sogar mal gelesen zu haben, dass man bergab auch (natürlich langsam.. 8-) ) runterrollen darf, sofern die Zündung aus ist bzw. kein Schlüssel drin steckt.
Hätten wir natürlich die Frage, wie dieses Motocrossmoped ausgestattet ist.
Falsch, deswegen habe ich mal eine Anzeige bekommen. Das gilt als Führen des KFZ weil wichtige Dinge wie Lenkung und Bremsen funktionieren müssen.
Laut Aussage unserer Polizei darf man aber schieben. Dazu habe ich extra nachgefragt...."
Aber jetzt brauchen wir noch Paragraphen.
Ich hätte überhaupt keinen Gedanken daran verschwendet, dass man nicht schieben dürfte.
Alles wegen Benzin verlieren, Öl ist Quatsch. Dann dürfte ich auch keinen Reservekanister tragen.
Man kann alles übertreiben.
Denn wenn ich schiebe, dann ist das kein Kfz, sondern eine "schiebbare" Sache, wie ein Karton mit Motor drin.
Aber wie gesagt - Paragrafen müssen her, sonst seid ihr ja doch nicht zufrieden.
§25 StVO!
Dem entnehme ich, dass das Schieben wohl erlaubt ist, in Deinem Fall wohl am rechten Fahrbahnrand unter Beachtung der genannten Verkehrsregeln.
Schäden die Du dabei verursachst, hast Du auch zu übernehmen, egal ob es das Öl auf der Fahrbahn ist oder wenn Du ein Auto anrempelst, Dein Moped einem Fußgänger auf die Füße fallen lässt...,
... genau so, als wenn Dein Hund einen anderen beißt, Dir der Kaffe aus der Hand rutscht, ein Ziegel vom Dach Deines Hauses auf ein Auto fällt...