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Schild vom Baum verdeckt - Auffahrunfall

Themenstarteram 10. September 2009 um 9:39

Guten Tag,

Folgende Situation: ich hatte kürzlichen einen Unfall gehabt. So ist es dazu gekommen:

- Bin von der Autobahn auf ein Stadtteil indem ich mich nicht auskenne abgefahren.

- Dadurch das ich mich da nicht auskenne, musste ich mich an Schildern orientieren

- Ich fahre auf eine grüne Ampel zu und versuche dabei ein von einem Baum verdecktes Schild zu lesen.

- In der zwischenzeit schaltet die Ampel auf rot und dadurch hällt der Ford Ka vor mir.

- Dadurch dass ich von dem verdeckten Schild abgelenkt war konnte ich nicht mehr rechtzeitig zum stehen kommen.

Fazit: Kleiner Auffahrunfall, das Motorrad mit dem ich gefahren bin ist nichts passiert, bei dem Ka ist die Heckschürze und die Befestigung beschädigt.

Ist irgendwo festgeschrieben, dass eine gemeinde, ein ort oder ein Kreis oder was es da sonst noch gibt dafür verantwortlich ist, dass ein Schild leserlich und unverdeckt sein muss?

GGF. könnte ich dadurch Ansprüche geltend machen.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Beste Antwort im Thema

Folgende Situation:

Ich fahre durch die Stadt.

Auf dem Gehweg rechts läuft eine gutgebaute Blondine im Minirock.

Statt auf den Verkehr und die Lichtzeichenanlage zu achten glotze ich lieber der Blondine auf die ..........Ohren.

Vor mir hält so ein Heini einfach an, nur deswegen, weil für ihn die Ampel auf "Rot" Schaltet.

 

Nachdem meine Augen (und nicht nur die) immer noch an den ......Ohren der Blondine kleben, knalle ich dem Fahrzeug, welches ordnungsgemäss angehalten hat in den A......- will sagen:In das Heck.

 

Kann ich nun Ansprüche geltend machen:

1. Gegen die Blondine...wegen Erregung öffentlicher Erregung?

2. Gegen den Hersteller des Minirockes...(unglaublich, solche Teile überhaupt in den "Verkehr" zu bringen)?

 

3. Gegen das städtische Ordnungsamt, weil diese die Blondine nicht sofort aus dem "Verkehr" gezogen haben?

4. Gegen.....ach lassen wir es lieber..............bei manchen Fragen hier ist es wirklich besser, keine Antwort zu geben.

 

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Unabhängig davon, muss man sein Fahrweise so anpassen um einem Hinderniss, in dem Fall das zum stehende Auto an der Ampel, auszuweichen, bzw. nicht hinten drauf fährt.

Ja, die Stadt hat so etwas wie ein Verkehrssicherungspflicht, selbst wenn diese verletzt würde ändert das nix an der Pflicht zur Aufmerksamkeit.

Zitat:

Original geschrieben von RedZaC123

GGF. könnte ich dadurch Ansprüche geltend machen.

fassen wir zusammen (chronologische reihenfolge):

1. du fährst auf eine ampel zu

2. die ampel ist bereits länger grün

3. du guckst überallhin nurNICHT auf die ampel

4. die ampel schaltet gelb

5. die ampel schaltet rot

6. es kommt zu einem unfall

kannste knicken!

mit deiner "ausrede" wirst du keinen cent rausholen.....

Folgende Situation:

Ich fahre durch die Stadt.

Auf dem Gehweg rechts läuft eine gutgebaute Blondine im Minirock.

Statt auf den Verkehr und die Lichtzeichenanlage zu achten glotze ich lieber der Blondine auf die ..........Ohren.

Vor mir hält so ein Heini einfach an, nur deswegen, weil für ihn die Ampel auf "Rot" Schaltet.

 

Nachdem meine Augen (und nicht nur die) immer noch an den ......Ohren der Blondine kleben, knalle ich dem Fahrzeug, welches ordnungsgemäss angehalten hat in den A......- will sagen:In das Heck.

 

Kann ich nun Ansprüche geltend machen:

1. Gegen die Blondine...wegen Erregung öffentlicher Erregung?

2. Gegen den Hersteller des Minirockes...(unglaublich, solche Teile überhaupt in den "Verkehr" zu bringen)?

 

3. Gegen das städtische Ordnungsamt, weil diese die Blondine nicht sofort aus dem "Verkehr" gezogen haben?

4. Gegen.....ach lassen wir es lieber..............bei manchen Fragen hier ist es wirklich besser, keine Antwort zu geben.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Folgende Situation:

Ich fahre durch die Stadt.

Auf dem Gehweg rechts läuft eine gutgebaute Blondine im Minirock.

Statt auf den Verkehr und die Lichtzeichenanlage zu achten glotze ich lieber der Blondine auf die ..........Ohren.

Vor mir hält so ein Heini einfach an, nur deswegen, weil für ihn die Ampel auf "Rot" Schaltet.

 

Nachdem meine Augen (und nicht nur die) immer noch an den ......Ohren der Blondine kleben, knalle ich dem Fahrzeug, welches ordnungsgemäss angehalten hat in den A......- will sagen:In das Heck.

 

Kann ich nun Ansprüche geltend machen:

1. Gegen die Blondine...wegen Erregung öffentlicher Erregung?

2. Gegen den Hersteller des Minirockes...(unglaublich, solche Teile überhaupt in den "Verkehr" zu bringen)?

 

3. Gegen das städtische Ordnungsamt, weil diese die Blondine nicht sofort aus dem "Verkehr" gezogen haben?

4. Gegen.....ach lassen wir es lieber..............bei manchen Fragen hier ist es wirklich besser, keine Antwort zu geben.

Schade das es keine Roten Daumen hier gibt, von mir hättest Du einen sicher. Ich sehe schon eine Berechtigung der Frage das TE. Es soll Schilder geben deren Informationen sehr wichtig für den Lenker eines KFZ sind. Ist dieses Schild aber, aus welchem Grund auch immer, nicht einzusehen und es kommt zu Komplikationen hat dies Versicherungstechnisch schon einen Einfluss. In diesem Falle wohl weniger aber ich bin da nicht der Experte.

Ohne Gewähr:

Es gibt da wohl unterschiede bei den Schildern.

Gebotsschilder nicht lesbar -> du kannst Einspruch einlegen wenn ne Knolle kommt

Verbotsschilder nicht lesbar -> siehe Gebotsschilder

Infoschilder nicht lesbar -> persönliches Pech.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Es soll Schilder geben deren Informationen sehr wichtig für den Lenker eines KFZ sind.

ampeln stehen eigentlich über der "wichtigkeit" von schildern!

wer dann auf eine ampel zufährt die bereits länger grün ist und dabei sowohl die rückleuchten des vordermannes sowie die ampel außer acht lässt...brauch sich nicht zu wundern wenns dann kracht!

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Schade das es keine Roten Daumen hier gibt, von mir hättest Du einen sicher.

Das macht mich jetzt zutiefst betroffen............

 

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Es soll Schilder geben deren Informationen sehr wichtig für den Lenker eines KFZ sind.

 

Ist dieses Schild aber, aus welchem Grund auch immer, nicht einzusehen und es kommt zu Komplikationen hat dies Versicherungstechnisch schon einen Einfluss.

Bitte um Erklärung des "versicherungstechnischen Einflusses" - kann ich so leider nichts mit anfangen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

aber ich bin da nicht der Experte.

Das merkt man (sorry für das OT).

Themenstarteram 12. September 2009 um 14:30

Alles klar danke für eure Hilfe!

 

ist dann wohl PP :)

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