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Schilderwald Deutschland

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 17:55

Aus einer anderen Diskussion mal hier ein Sachverhalt zum Thema Geschwindigkeitsbeschränkung.

Seit ein paar Wochen hat man hier auf einer Umgehungsstraße Tempo 30 eingeführt, da die Umgehungsstraße offensichtlich durch weitere Bebeauung zu einer Durchgangsstraße wurde. Die Straße selbst befindet sich innerhalb der Ortsgrenzen, also generell gilt Tempo 50.

Da es innerhalb der 30er Zone zahlreiche Abzweigungen gibt, hat man sich wohl genötigt gefühlt, am Ende des Bereichs wieder ein Temo 50-Schild zu montieren.

Wäre hier nicht die Aufhebung der 30er Zone durch das entsprechende Aufhebungszeichen korrekter gewesen?

Wollte man durch das 50er Schild nur dem Autofahrer das Denken erleichtern?

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16 Antworten

Rein Schildertechnisch gesehen gilt auf der Strecke dann 50, da die Zone aber nicht zu Ende ist, würde beim z.B. Abbiegen wieder die 30 km/h der Zone gelten.

Ob dies so gewollt und der Verwaltungsvorschrift der StVO entspricht weiß ich aus dem Stehgreif nicht.

Es stand mal in der VwV drin, daß man (30) innerorts nicht darf.

Inzwischen aber nicht mehr...

Theoretisch könnte man. (kann aber auch nen Fehler in der VwV sein, so tief steck in der VwV nicht drin)

 

Rein nach StVO kann man sowieso. Die VwV hat nur die Verwaltung zu interessieren.

 

 

Ich bin übrigens aus einem anderen Grund ganz bei dir:

Ein (30) mit einem (50) aufzuheben

Ist eine unzulässige Beschränkung für Radfahrer!

Denn ein (50) richtet sich an alle FAHRZEUGführer.

Ein [Ortsschild] dagegen hat die [50] nur für KRAFTfahrzeuge.

 

Edit:

du schreibst "Umgehung".

Meinst du 30 Zone = [30] Beschilderung

oder wird die Umgehung mit (30) rund, normales Zeichen 274 beschildert?

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 18:10

Interessanter Aspekt.

Die Aufhebung durch die 50 km/h wurde übrigens erst mehrere Tage später montiert, offensichtlich hat da einer erstmal drüber nachgedacht, ob eine Beschränkung nicht sowieso durch eine Einmündung automatisch aufgehoben wird.

So hat man es jedenfalls mal in der Fahrschule gelernt, aktuelle Rechtsprechung siehts offenbar anders.

Anfangs waren dort drei Tempo 30 Schilder, danach eines dieser unsäglichen Geräte die die akt. Geschwindigkeit anzeigen und durch rotes Blinken der Zahl dem Autofahrer ein schlechtes Gewissen machen sollen.

Da offensichtlich viele Autofahrer zu früh Gas gegeben haben (Einmündung vor der elektronischen Anzeige) hat man das 50 Schild danach aufgestellt.

Sieht für mich aus, als wenn die Mitarbeiter der zuständigen Behörde auch nicht unbedingt sattelfest sind.

Also haben wir (30) Schilder?

 

Naja im Prinzip (Streckenverbot, ortskundigkeit, sollen) gelten die 30 weiter über die Einmündung hinaus bis zum Ortsschild.

 

Das (50) wäre dann als Aufhebung zu sehen.

Und üblich.

Daß man damit Kutschen :D und Radfahrer einschränkt ist zwar richtig, aber mehr ein theoretisches Problem.

 

Eine (30) innerorts wäre inzwischen eben auch nach VwV theoretisch machbar, aber ich hab noch keine gesehen.

 

OT:

Ich empfehle dir echtmal die VwV StVO durchzulesen wenn du Zeit hast.

http://...svorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm

Ist sehr lustig und unterhaltsam. Und durchaus bildend. :)

Mit "Bearbeiten" und "Suchen" kannst du auch Stichworte leicht finden.

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 18:20

Ja, passt zum "Regulierungsland" Deutschland.

Alles wir geregelt, sonst ist man als Bürger ja komplett orientierungslos.

Und die EU kümmert sich obendrein noch so essentielle Dinge wie die Größe von Gurken, den Krümmungsgrad von Bananen sowie offenen Ölflaschen auf Pizzeria-Tischen.

am 19. Mai 2014 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Ja, passt zum "Regulierungsland" Deutschland.

Alles wir geregelt, sonst ist man als Bürger ja komplett orientierungslos.

Und die EU kümmert sich obendrein noch so essentielle Dinge wie die Größe von Gurken, den Krümmungsgrad von Bananen sowie offenen Ölflaschen auf Pizzeria-Tischen.

http://www.sueddeutsche.de/.../...buerokratie-irrsinn-steckt-1.1957663

Das ist oft nicht die EU, sondern wird auf Veranlassung von Lobbygruppen (Landwirtschaft, Handel, Industrie) gemacht. Die Minister unterstützen das und waschen nachher ihre Hände in Unschuld, schieben seehoferartig die Verantwortung bequemerweise auf "die EU". So ist man Regierung und Opposition in einer Person.

Aber der Schilderwald ist schon ungeheuerlich. Baden-Württemberg tut sich besonders hervor. Kurz hintereinander auf wenigen Kilometern gilt 30, 40, 50, 60, 70, 100 usw. in bunter Mischung. Und dann sofort eine Kamera in jedem Dorf.

Ist doch ein erfolgreiches Geschäftsmodell.

In Zeiten leerer Kassen muss man eben kreativ sein.

*wegduck*

k-hm

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 8:50

Die Schilderindstrie will halt auch leben.

Komisch nur, dass der Regulierungswahn in manchen anderen EU-Ländern nicht solche Auswüchse annimmt.

Der größte Schildbürgerstreich war in Hessen das Aufstellen von Tempoüberwachungs-Warnschildern, bzw. die wenig später erfolgte Demontage :D Leider haben wir in Hessen das große Pech, einen grünen Verkehrsminister bekommen zu haben.

http://www.autobild.de/artikel/radarwarner-in-hessen-4556959.html

am 21. Mai 2014 um 18:00

70€ für einen Markierer und 10 Farbkugeln erleuchten jede Radarfalle. Man muß nicht mal aussteigen.

Themenstarteram 21. Mai 2014 um 18:25

Kurzes Update:

Offensichtlich war die Stadt selbst auch unschlüssig, daher hat man jetzt nach jeder Abzweigung das Schild wiederholt.

Damit hat man die Schilderdichte massiv erhöht

Ich hörte, das das Amt zwei Fußgänger hat die Straße überqueren sehen, damit waren die Bedingungen erfüllt für eine Fußgängerzone, jetzt ist dort Tempo 7 erlaubt.

Mal ehrlich und vielleicht lesen die hier mal mit, die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun...

und an die Häuslebauer, wenn ich am Flughafen baue, kann ich mich nicht über Fluglärm beschweren.

Themenstarteram 21. Mai 2014 um 19:07

Jaaa, Fußgängerzone.

Das plant man hier in meiner Stadt auch.

Zur Info: Die Stadt hat nur Stadtrecht, weil man für die notwendigen 10.000 Einwohner zahlreiche Dörfer eingemeindet hat

Die Fußgängerzone im "Zentrum" hätte eine Länge von rund 100 Meter, wobei das schon den 50 Meter Marktplatz beinhaltet.

Dass die Stadt dem aktuellen Verkehr schon nicht mehr gewachsen ist,, interessiert keinen.

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