- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- schindet die Versicherung Zeit?
schindet die Versicherung Zeit?
Moin Moin,
ich hatte am 06.12.2024 einen unverschuldeten Unfall mit einem LKW aus der Türkei, ich habe bereits den Partner der Versicherung aus der Türkei gefunden und angeschrieben. Ein Anwalt ist ebenfalls schon im Boot und das Gutachten erstellt. Etwa Anfang Januar 2025 wurde die Versicherung informiert über den Unfall, seit dem warte ich auf die Regulierung, dauert das immer so lange?
Mein Anwalt hat am 17.02.2025 nochmal eine Frist zur Regulierung gegenüber der Versicherung gestellt über 7 Tage, mit der Antwort von der Versicherung „ne, man warte auf Akteneinsicht bei der Polizei“.
Was wäre wenn ich keine Polizei gerufen hätte, der Fahrer des LKW hatte noch an Ort und Stelle zugegeben Schuld zu haben, auch gegenüber der Polizei.
Schaden liegt bei netto ca. 18000€, hätte ich nicht bereits einen neuen Seitenspiegel gekauft (ca. 700€ gebraucht) würde der Wagen nun knappe 3,5 Monate in der Garage stehen da er durch den Unfall nicht mehr verkehrssicher war bzgl. des Seitenspiegels.
Habt ihr eine Meinung dazu, vielleicht schon mal Erfahrungen gemacht?
Lg
Ähnliche Themen
11 Antworten
An deiner Stelle würde ich mich auf den Sommer freuen, denn viel eher wird das nichts werden. Und falls geklagt werden muss auf den nächsten Sommer.
Müsste dir der Anwalt aber aus seiner Erfahrung heraus auch beantworten können.
Das Büro Grüne Karte hat eine klagefähige eigene Regulierungsbefugnis, wenn der Schaden nicht innerhalb 3 Monaten nach Meldung reguliert wurde. Daran muss man sie "erinnern" indem man einen Klageentwurf vorlegt und fragt, ob es wirklich diesen Weg nehmen muss. Dann kommt schon mal die Zusage der Reparaturkosten. Bei Unfällen mit Beteiligung des Büros Grüne Karte dauert es oft 6 Monate + x wenn man nicht nachhakt.
Wir haben unseren Nizza-Unfall auch beklagen müssen, taten das aber mit einem darauf spezialisierten deutschen Anwalt in Deutschland bei unserem Amtsgericht. Kaum war Klage erhoben, haben sie gezahlt und wir konnten die Klage für erledigt erklären.
Ohne Klage könnte es nichts werden, fürchte ich.
Ob das ohne EU auch so einfach ist?
Der Unfall des TE war aber in Deutschland, das ist nicht vergleichbar..
@VWCC98 hast du in deinem Versicherungsvertrag evtl. Auslandsschadenschutz welcher auch Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland abdeckt abgeschlossen? Dann könntest du die Schadenregulierung der eigenen Versicherung überlassen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 25. März 2025 um 08:43:19 Uhr:
Der Unfall des TE war aber in Deutschland, das ist nicht vergleichbar..
Schon klar, aber man muss trotzdem eine ausländische Versicherung verklagen.
Paul schrieb schon richtig, dass das Büro Grüne Karte eine klagefähige eigene Regulierungsbefugnis hat.
Meine Frau hatte auch mal einen Unfall mit einem spanischen LKW in Deutschland ,linke Seite von vorne bis hinten beschädigt, mit Anwalt und grüner Karte hat die Regulierung ca. 6 oder 8Monate gedauert, war glaub ich 2023 .
Ich hatte das Glück den Lackierer privat zu kennen, alles mit Abtrettung gemacht Auto war nach 14 Tagen schon wieder repariert.
Warum hat der Anwalt des TE, nicht gleich die Grüne Karten Gesellschaft angeschrieben bzw. eingeschaltet?
Zitat:
@germania47 schrieb am 25. März 2025 um 08:43:19 Uhr:
Der Unfall des TE war aber in Deutschland, das ist nicht vergleichbar..
Doch, ich kann hier die ausländische Versicherung auch verklagen. Zustellungsbevollmächtigt ist der dt. Regulierungsbeauftragte.
Zitat:@Mondeo 2364 schrieb am 25. März 2025 um 19:02:20 Uhr:
Mein Anwalt hatte am Anfang die Grüne Karte e.V. angeschrieben um die Versicherung in der Türkei zu ermitteln und somit die Deutsche „Partner“ Versicherung zu erhalten. Die Versicherung in Deutschland wurde dann zur Regulierung aufgefordert, was mit der Antwort endete das man davor noch auf Akteneinsicht warten muss.Zitat:
Ich hatte das Glück den Lackierer privat zu kennen, alles mit Abtrettung gemacht Auto war nach 14 Tagen schon wieder repariert. Warum hat der Anwalt des TE, nicht gleich die Grüne Karten Gesellschaft angeschrieben bzw. eingeschaltet?
"...das man davor noch auf Akteneinsicht warten muss."
Standardantwort, dabei muss nur der Unfall an sich nachgewiesen sein. Akteneinsicht lt. OLG-Urteil nicht notwendig.