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Schlechter BMW Service !

BMW
Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 15:21

1) Service BMW Schadenabteilung

========================

Vorab:

Seit 2009 habe ich aquaplaning bedingt ein Total schaden an mein alte BMW 325d. BMW allerdings hat ein Totalschaden erst nicht anerkannt, aber nach langes hin und her hat BMW Totalschaden anerkannt. Vorab hat BMW mir eine Gutachten geschickt:

Schaden: 27978,35

Wiederbeschaffung: 24.789,92

Differenz: 3188,43.

Das sollte ich dann so freundlicherweise überweisen auf Konto BMW. Da blieb mir erst mal mein Atem stehen. Ich hatte Vollkasko, all inkl. keine Anzahlungen oder was sonstiges, also das Max für Versicherungen und dann dass.

Natürlich sofort BMW angerufen und gefragt wie das eigentlich aussieht mit meine Anzahlung (mein Vertrag war erst 1,5j alt, genau auf die Hälfte von mein Vertrag). BMW:" Ach, die haben Sie ja auch geleistet, ja.. dann müssen Sie nix mehr Zahlen.".

"wie bitte... also habe ich ein Anwalt genommen, weil mir dass alles zu stressig mit BMW war".

Jetzt ist es inzwischen 2010, und BMW schickt Briefe die mein Anwalt nicht versteht und Mein Anwalt schickt Briefe die BMW nicht ließt.

Das geht also so nicht mehr weiter, also habe ich mich hingesetzt und:

Leasing Vertrag gelesen:

Und siehe da, meine Rettende § -> "Leasing-Extra bei Totalschaden"! Dass heißt bei ein Totalschaden brauche übernimmt BMW die Differenz Kosten. Quasi, ich bekomme jetzt noch 3188,43 EURO von BMW.

Dass versuche ich momentan zu klären mit BMW, aber ich rufe seit Anfang diese Woche täglich bei BMW an (089 99 82 2 131). Nach Standard ca. 4 Minuten Warten bekommt man eine freundliche Person dran. Die kann oder darf nix Aussagen, das macht eine andere Abteilung von BMW. So diese Abteilung scheint sehr "busy" zu sein! Ständig wird ein Rückruf vereinbart (mit Prio!) aber bis dato nix von BMW! Ein andere Möglichkeit gibt es nicht, auch kein Durchwahl...

Ich versuche es am Montag wieder, weil heute arbeiten die nur bis 15u00. Service BMW -> 0 Punkte!

 

2) weiter geht es jetzt mit Service Werkstatt mit meine Aktuelle BMW 335i ->

========================================================

Seit letztes Jahr hat mein FZG Start Probleme. Stellen Sie sich ein 900 EUR Leasing FZG vor und Sie drucken auf Start Knopf. 10 Sekunden wird versucht zu starten, das Auto Rückelt, Leute gucken und Fängen an zu Lachen.... ja, das nenne ich BMW Werbung pur in Wolfsburg! genau in Wolfsburg und auf Parkplatz von VW! Da hört dass Spaß auf aber das ist BMW ja anscheinend Wurst!

Das FZG war jetzt wegen dieses Problem sogar ca. 10x in der Werkstatt (wobei Teilweise 2 tage lang!), aber das problem war immer noch da und wird immer schlimmer.

 

inzwischen habe ich neue Kraftstoffpumpe, Leitungen, Motor SW, SW Updates, Zündkerzen, und heute(!) endlich neue Injektors.

Jetzt wollte ich mein Auto abholen, und was denkt ihr, leider ist es noch nicht fertig! Aaaarghhh ich hatte extra gefragt:

habt ihr alle Injektoren -> JA

dauert das Wechseln lange-> NEIN

Wann ist mein Auto fertig -> 15u00

Perfekt dachte ich mir, aber was kommt?!?! Es tut uns leid aber wir haben noch ein Injektor gefunden was nicht richtig funktioniert. Ehhhh.... Wie bitte?

Mein Gott, das kann doch wohl nicht war sein dachte ich mir, wieso nicht gleich alle Injektoren erneuern?? Sowieso die hatten ja alle bestellt?

Oh mann...

Aber gut, Morgenfrüh sollte mein 335i fertig sein, bis dahin kann ich weiter fahren in mein "gleich-würdige" 116i BMW ersatz FZG! Danke BMW!

3) Die Zukunft

================

Irgendwie wird das ganze folgen für BMW haben, weil ich überlege mir ob ich überhaupt noch ein M3 nach mein 335i lease! Weil soviel Probleme hatte ich noch nie mit ein FZG.

Ich hoffe auch sehr das BMW mit liest!

Danke fürs lesen...

Beste Antwort im Thema

Sehr wirr das Ganze. Und wohl auch nicht wirklich entwirrend geschrieben.... ich versuche es trotzdem mal:

Zu Punkt 1:

Ich hatte damals mit meinem E90 ein verblüffend ähnliches Ereignis:

Totalschaden durch Aquaplaning nach ca. 1,5 Jahren Leasingzeit (Leasingdauer wären damals 30 Monate gewesen). Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten sind ebenfalls bis auf weinge hundert Euro identisch mit den Angaben des TE. Zufälle gibt´s :eek:

@TE: Der von dir aufgeführte Paragraph regelt die sogenannte GAP Versicherung (automatisch bei jedem Leasing über die BMW Bank dabei). Es bedeutet im Klartext aber nicht, dass die Differenz zwischen Reparaturkosten und Restwert bezahlt wird. Denn wen interessiert bei einem Totalschaden die theoretische Höhe der Reparatur? Repariert wird ja schließlich eh nix mehr...:rolleyes:

Die GAP springt ein, um die Lücke zwischen dem reellen Restwert, den deine Versicherung für dein Auto mit dem zum Unfallzeitpunkt bestehenden Fahrzeugalter und den gefahrenen Km ermittelt und dem Restwert nach Leasingvertrag (in der Regel viel höher!) zu schließen.

Fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:

Die Versicherung ermittelt einen Zeitwert von € 20.000. Laut BMW-Leasing ist der Wagen aber noch € 25.000 wert. Diese € 25.000 will BMW dann natürlich auch haben. Du bekommst also 20.000 von der Versicherung und musst aber 25.000 an BMW bezahlen. Genau hier kommt die GAP Versicherung ins Spiel: Denn diese bezahlt die 5.000 € Differenz zwischen dem ermittelten Restwert und dem RW laut Leasingvertrag. BMW bekommt sein Geld, (deine Versicherungsprämie steigt :D ) und der Leasingvertrag wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Fertig!

Somit ist die Sache kostenneutral für dich. War sie für mich damals auch.

Achtung, hier bin ich mir jetzt nicht 100% sicher: Deine Anzahlung ist aber, soweit ich weiß, weg.

Alles, was ich oben geschrieben habe sind Sachen, die dein Anwalt eigentlich wissen sollte. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum da immer noch von so völlig falschen Beträgen und falschen Rechenwegen ausgegangen wird?!?

Wie gesagt, ich kann dir absolut 100%ig versichern, dass die Höhe der Reparaturkosten keine Rolle bei einem Totalschaden spielt. Wären die Reparaturkosten bei 40.000 gewesen, hättest du dann 16.000 € nachgezahlt? Wie doof ist das denn??

In diesem ganzen Fall liegt imho mal grundsätzlich ein Kommunikationsproblem vor. Und -bitte verstehe das jetzt Folgende nicht falsch; nicht jeder hat Deutsch als Muttersprache- wenn der Schriftverkehr mit BMW ähnlich deinem Posting war, könnte ich das verstehen. (Wie gesagt: Das soll kein Angriff sein; nur eine Feststellung mit mutmaßlicher Schlußfolgerung).

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Sehr wirr das Ganze. Und wohl auch nicht wirklich entwirrend geschrieben.... ich versuche es trotzdem mal:

Zu Punkt 1:

Ich hatte damals mit meinem E90 ein verblüffend ähnliches Ereignis:

Totalschaden durch Aquaplaning nach ca. 1,5 Jahren Leasingzeit (Leasingdauer wären damals 30 Monate gewesen). Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten sind ebenfalls bis auf weinge hundert Euro identisch mit den Angaben des TE. Zufälle gibt´s :eek:

@TE: Der von dir aufgeführte Paragraph regelt die sogenannte GAP Versicherung (automatisch bei jedem Leasing über die BMW Bank dabei). Es bedeutet im Klartext aber nicht, dass die Differenz zwischen Reparaturkosten und Restwert bezahlt wird. Denn wen interessiert bei einem Totalschaden die theoretische Höhe der Reparatur? Repariert wird ja schließlich eh nix mehr...:rolleyes:

Die GAP springt ein, um die Lücke zwischen dem reellen Restwert, den deine Versicherung für dein Auto mit dem zum Unfallzeitpunkt bestehenden Fahrzeugalter und den gefahrenen Km ermittelt und dem Restwert nach Leasingvertrag (in der Regel viel höher!) zu schließen.

Fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:

Die Versicherung ermittelt einen Zeitwert von € 20.000. Laut BMW-Leasing ist der Wagen aber noch € 25.000 wert. Diese € 25.000 will BMW dann natürlich auch haben. Du bekommst also 20.000 von der Versicherung und musst aber 25.000 an BMW bezahlen. Genau hier kommt die GAP Versicherung ins Spiel: Denn diese bezahlt die 5.000 € Differenz zwischen dem ermittelten Restwert und dem RW laut Leasingvertrag. BMW bekommt sein Geld, (deine Versicherungsprämie steigt :D ) und der Leasingvertrag wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Fertig!

Somit ist die Sache kostenneutral für dich. War sie für mich damals auch.

Achtung, hier bin ich mir jetzt nicht 100% sicher: Deine Anzahlung ist aber, soweit ich weiß, weg.

Alles, was ich oben geschrieben habe sind Sachen, die dein Anwalt eigentlich wissen sollte. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum da immer noch von so völlig falschen Beträgen und falschen Rechenwegen ausgegangen wird?!?

Wie gesagt, ich kann dir absolut 100%ig versichern, dass die Höhe der Reparaturkosten keine Rolle bei einem Totalschaden spielt. Wären die Reparaturkosten bei 40.000 gewesen, hättest du dann 16.000 € nachgezahlt? Wie doof ist das denn??

In diesem ganzen Fall liegt imho mal grundsätzlich ein Kommunikationsproblem vor. Und -bitte verstehe das jetzt Folgende nicht falsch; nicht jeder hat Deutsch als Muttersprache- wenn der Schriftverkehr mit BMW ähnlich deinem Posting war, könnte ich das verstehen. (Wie gesagt: Das soll kein Angriff sein; nur eine Feststellung mit mutmaßlicher Schlußfolgerung).

Nachtrag: (Ich reduziere mein Zitat deiner relevanten Aussagen im Folgenden mal auf das Wesentliche)

Zitat:

Original geschrieben von TheAggressoR

 

Schaden: 27978,35

Wiederbeschaffung: 24.789,92

Differenz: 3188,43.

Das sollte ich dann so freundlicherweise überweisen auf Konto BMW. Da blieb mir erst mal mein Atem stehen. Ich hatte Vollkasko, all inkl. keine Anzahlungen oder was sonstiges, also das Max für Versicherungen und dann dass.

Natürlich sofort BMW angerufen und gefragt wie das eigentlich aussieht mit meine Anzahlung (mein Vertrag war erst 1,5j alt, genau auf die Hälfte von mein Vertrag). BMW:" Ach, die haben Sie ja auch geleistet, ja.. dann müssen Sie nix mehr Zahlen.".

Leasing Vertrag gelesen:

Und siehe da, meine Rettende § -> "Leasing-Extra bei Totalschaden"! Dass heißt bei ein Totalschaden brauche übernimmt BMW die Differenz Kosten. Quasi, ich bekomme jetzt noch 3188,43 EURO von BMW.

Noch etwas, dass leider nicht ganz klar aus deinem Post hervorgeht:

Du hast also nichts an BMW bezahlt, richtig?!

Und jetzt meinst du trotzdem, du hättest noch von BMW die von dir erwähnten € 3.188,43 zu kriegen. WARUM DENN? Soll BMW dich noch mit über 3.000 € dafür entlohnen, dass du deinen Wagen zu Schrott gefahren hast? Wenn das funktioniert, dann sag mir Bescheid. Dann fahre ich meinen auch am nächsten Tag gegen den Baum. :D

Ich will das Ganze keinesfalls ins Lächerliche ziehen, weil es für dich sicherlich eine sehr unangenehme Situation ist. Aber erkennst du nicht, wie völlig falsch deine Auffassung in diesem Punkt ist??

Das "Leasing Extra bei Totalschaden" ist die GAP! Wie die funktioniert, kannst du in meinem ersten Post nachlesen.

Und nochmal: WARUM weiß dein Anwalt sowas nicht???

Zitat:

Original geschrieben von TheAggressoR

 

 

1) Service BMW Schadenabteilung

========================

Vorab:

Seit 2009 habe ich aquaplaning bedingt ein Total schaden an mein alte BMW 325d. BMW allerdings hat ein Totalschaden erst nicht anerkannt, aber nach langes hin und her hat BMW Totalschaden anerkannt. Vorab hat BMW mir eine Gutachten geschickt:

 

Schaden: 27978,35

Wiederbeschaffung: 24.789,92

Differenz: 3188,43.

 

Das sollte ich dann so freundlicherweise überweisen auf Konto BMW. Da blieb mir erst mal mein Atem stehen. Ich hatte Vollkasko, all inkl. keine Anzahlungen oder was sonstiges, also das Max für Versicherungen und dann dass.

 

Natürlich sofort BMW angerufen und gefragt wie das eigentlich aussieht mit meine Anzahlung (mein Vertrag war erst 1,5j alt, genau auf die Hälfte von mein Vertrag). BMW:" Ach, die haben Sie ja auch geleistet, ja.. dann müssen Sie nix mehr Zahlen.".

 

"wie bitte... also habe ich ein Anwalt genommen, weil mir dass alles zu stressig mit BMW war".

 

Jetzt ist es inzwischen 2010, und BMW schickt Briefe die mein Anwalt nicht versteht und Mein Anwalt schickt Briefe die BMW nicht ließt.

Das geht also so nicht mehr weiter, also habe ich mich hingesetzt und:

 

Leasing Vertrag gelesen:

 

Und siehe da, meine Rettende § -> "Leasing-Extra bei Totalschaden"! Dass heißt bei ein Totalschaden brauche übernimmt BMW die Differenz Kosten. Quasi, ich bekomme jetzt noch 3188,43 EURO von BMW.

 

Dass versuche ich momentan zu klären mit BMW, aber ich rufe seit Anfang diese Woche täglich bei BMW an (089 99 82 2 131). Nach Standard ca. 4 Minuten Warten bekommt man eine freundliche Person dran. Die kann oder darf nix Aussagen, das macht eine andere Abteilung von BMW. So diese Abteilung scheint sehr "busy" zu sein! Ständig wird ein Rückruf vereinbart (mit Prio!) aber bis dato nix von BMW! Ein andere Möglichkeit gibt es nicht, auch kein Durchwahl...

 

Ich versuche es am Montag wieder, weil heute arbeiten die nur bis 15u00. Service BMW -> 0 Punkte!

Also vorweg. Das lesen ist schwer!

 

Also wenn ich das richtig verstehe:

 

du hattest keine Anzahlung beim Leasingvertrag?

 

Warum denkst du das dir Geld zusteht?

 

masha hat den rest schongeschrieben

 

gretz

egal wie oft ich das lese irgendetwas stimmt da nicht! wenn man 10-mal wegen der gleichen Sache Probleme hat kann man Wandeln. Das geht ja schon deutlich früher.

 

Warum anerkennt BMW den Totalschaden nicht an? So was hat mit BMW gar nichts zu tun, das ist die BMW Bank und das ist ein selbständiges Unternehmen in der BMW Group.

 

Übrigens noch was ein Auto verliert seinen Wert degressiv, das heißt am Anfang mehr und gegen Ende der Leasingzeit weniger. Deshalb ist auch die Anzahlung weg. Der 2 Vorteil von Anzahlungen ist es gibt besser Leasingraten weil das Risiko für die Bank geringer ist falz nicht mehr gezahlt wird.

 

Einen ordentlichen Anwalt scheinst Du ja nicht zu haben denn so wie ich das lese hat er null Ahnung von der Materie.

 

so weit ich verstanden habe (tatsächlich ziemlich wirr geschrieben) hat er schon eine Anzahlung geleistet..... Aber so bald er mit einem Anwalt redet dürfen die Jungs und Mädels von BMW nicht mehr direkt mit ihm reden, das hat nichts mit bösem Willen zu tun sondern damit dass er rechtsverbindlich nicht mehr aussagefähig ist. Der Anwalt übernimmt das Mandat und spricht ab diesem Moment für ihn.

 

Nebenbei ist das Auto tatsächlich kein Totalschaden, bis 20% über Restwert darf repariert werden. Das hängt damit zusammen dass die Wiederbeschaffung teurer ist als der Restwert.

 

lg

Peter

und ich bin nun komplett verwirrt:confused:

am 9. Oktober 2010 um 14:11

also mit dem lausigen Service muss ich meinem ausländischen Mitbürger zustimmen, hätte ich mehr erwartet von nem Premiumhersteller...

aber mich würde auch noch eine andere Aussage interessieren, Worauf stützt sich der Kommentar mit den bis 20 % über Restwert reparieren? Dann brauche ich ja keine GAP-Deckung. Wenn Totalschaden dann raus aus dem Vertrag, steht doch eindeutig in den Leasingverträgen drin oder täusche ich mich doch und hab das BMW-Deutsch auch nur nicht verstanden?:confused:

Themenstarteram 20. November 2010 um 13:36

Leute, das mit meine Anwalt etc.. das kennt er alles... nur jetzt hat mir endlich jemand vom BMW angerufen!

Es wird noch besser, diese GAP Versicherung von BMW würde nicht im Kraft treten, weil mein FZG nur für 96% Totalschaden hat.

 

Sprachlos... (aber demnächst mehr info)

Interessant. Ich dachte immer es gibt nur zwei Ausprägungen: Totalschaden oder aber kein Totalschaden.

Scheinbar wird da aber noch differenziert nach dem Motto: "Nein, tut uns leid, wir sehen da nur 99% Totalschaden. Der ist noch gut!"

Das ist aber eine Art Musterbeispiel dafür, wie hart Leasing sein kann. Solange alles glatt läuft, gibt es keine Probs. Aber wehe irgendwas juristisch auslegbares passiert...

am 5. Januar 2011 um 22:29

Guten Abend alle zusammen.

Ich versuche kurz mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Es gibt unterschiedliche Schadenarten:

1. wenn die Reparaturkosten lt. Gutachten unter 60% des angegebenen Wiederbeschaffungswertes liegen liegt ein Reparaturschaden vor. In diesem Fall wird auf jedem Fall eine Reparaturfreigabe herausgegeben, alternativ hat der ausliefernde Händler die Möglichkeit das Fahrzeug zum Buchwert abzulösen und damit wird der Leasingvertrag beendet.

2. wenn die Repararturkosten bei oder über 60% aber unter 100% liegen liegt ein "wirtschaftlicher Totalschaden vor, bei welchen dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht angeboten wird. Er bekommt ein Schreiben wo ganz klar drin steht das er, sofern er sich zur Kündigung entscheidet, eine evtl. vorhandene negative GAP selber tragen muss ( diese Werte sind in dem Schreiben ganz klar ausgewiesen) Alternativ gibt es die Möglichkeit der Reparatur, daher greift hier Leasing Extra nicht, denn der Kunde hat ja die Möglichkeit mit seiner Kündigung vorzeitig aus dem Leasingvertrag rauszukommen, muss er aber nicht.

3. wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen handelt es sich um einen sogenannten "echten Totalschaden" und dann kündigt die BMW Leasing den Vertrag und Leasing Extra greift, WENN die GAP Deckung oder eine Neupreisregulierung nicht im Versicherungsumpfang des Leasingnehmers inbegriffen ist, denn es ist nur ein Extra und keine Versicherung.

Einen Unterschied gibt es noch zwischen Haftpflichtschäden und Kaskoschäden.

Bei Haftpflichtschäden greift Leasing Extra grundsätzlich wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Im Kaskoschadenfall muss der Anspruch an Leasing Extra geprüft werden und daher die Versicherungspolice eingereicht werden.

Man muß darauf achten was im Gutachten steht, denn oft werden die Reparaturkosten netto und der Wiederbeschaffungswert brutto ausgewiesen. Dann muss man noch die Steuer abziehen und dann beide Werte gegenüber stellen.

Ein Anwalt sollte das wissen!

Eine Leasingsonderzahlung wird anteilig wieder ausbezahlt sowie bereits im Voraus gezahlte Leasingraten.

Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen :-)

Zitat:

Original geschrieben von namenlos80

Guten Abend alle zusammen.

Ich versuche kurz mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Es gibt unterschiedliche Schadenarten:

1. wenn die Reparaturkosten lt. Gutachten unter 60% des angegebenen Wiederbeschaffungswertes liegen liegt ein Reparaturschaden vor. In diesem Fall wird auf jedem Fall eine Reparaturfreigabe herausgegeben, alternativ hat der ausliefernde Händler die Möglichkeit das Fahrzeug zum Buchwert abzulösen und damit wird der Leasingvertrag beendet.

2. wenn die Repararturkosten bei oder über 60% aber unter 100% liegen liegt ein "wirtschaftlicher Totalschaden vor, bei welchen dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht angeboten wird. Er bekommt ein Schreiben wo ganz klar drin steht das er, sofern er sich zur Kündigung entscheidet, eine evtl. vorhandene negative GAP selber tragen muss ( diese Werte sind in dem Schreiben ganz klar ausgewiesen) Alternativ gibt es die Möglichkeit der Reparatur, daher greift hier Leasing Extra nicht, denn der Kunde hat ja die Möglichkeit mit seiner Kündigung vorzeitig aus dem Leasingvertrag rauszukommen, muss er aber nicht.

3. wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen handelt es sich um einen sogenannten "echten Totalschaden" und dann kündigt die BMW Leasing den Vertrag und Leasing Extra greift, WENN die GAP Deckung oder eine Neupreisregulierung nicht im Versicherungsumpfang des Leasingnehmers inbegriffen ist, denn es ist nur ein Extra und keine Versicherung.

Einen Unterschied gibt es noch zwischen Haftpflichtschäden und Kaskoschäden.

Bei Haftpflichtschäden greift Leasing Extra grundsätzlich wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Im Kaskoschadenfall muss der Anspruch an Leasing Extra geprüft werden und daher die Versicherungspolice eingereicht werden.

Man muß darauf achten was im Gutachten steht, denn oft werden die Reparaturkosten netto und der Wiederbeschaffungswert brutto ausgewiesen. Dann muss man noch die Steuer abziehen und dann beide Werte gegenüber stellen.

Ein Anwalt sollte das wissen!

Eine Leasingsonderzahlung wird anteilig wieder ausbezahlt sowie bereits im Voraus gezahlte Leasingraten.

Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen :-)

Bisschen spät, aber trotzdem interessant! :)

Thx!;)

am 6. Januar 2011 um 12:32

Interessant ist auch noch ( das hatte ich noch vergessen) das bei allen Neuverträgen seit Juli/August 2010 durch AGB Änderung die GAP Deckung beim "echten Totalschaden" auch nur noch greift wenn ein Anschlußvertrag gemacht wird. Die Haftpflichtschäden sind von der Änderung bei der GAP Deckung unberührt. Man sollte auch noch wissen das diese Extras nicht bei jedem Leasingunternehmen zu finden sind. Aber dafür kann man ja das Kleingedruckte lesen..

Tut mir leid, ich habe Euch erst jetzt gefunden, bin aber gern bereit (soweit es mir möglich ist) Fragen dieser Art zu beantworten. :o))

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