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Schlechter Service der Audi Werkstatt

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 25. Juni 2003 um 14:15

Hi, zusammen!

Möchte mal was loswerden! Ich arbeite in München und am vergangenen Mittwoch hatte ich meinen Audi in einer Münchener Autowerkstatt. Am Samstag morgen hat mich der Chef der Werkstatt angerufen und hat mir mitgeteilt, dass alle meine vier Felgen gestohlen worden sind. Diese Werkstatt gab mir weder ein Leihfahrzeug noch irgendwelche Ersatzreifen. Bis gestern ist das Auto noch auf Ziegelsteinen gestanden und nach mehreren Anrufen haben sie sich doch bemüht das Auto auf die "Füsse" zu stellen. Aber mit Reifen eines Kunden, da sie angeblich keine Reifen haben. Ich bin seit Montag nur damit beschäftigt, dass ich irgendwie mein Auto wieder bewegen kann, aber das ist dieser Werkstatt völlig egal. Sie sagen nur, jetzt holen sie mal ihre Winterreifen, dass das Auto hier vom Hof weg kommt.

Ich finde das eine totale Frechheit, dass mir als geschädigter nicht mal versucht wird mir zu helfen.

Ich will mich gerne über diese Firma beschweren. Wisst ihr wo ich das machen soll?

Danke im voraus

Anbei ein Bild meiner Felgen, falls sie mal wer bei ebay sieht :-)

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28 Antworten

Re: Schlechter Service der Audi Werkstatt

 

Zitat:

Original geschrieben von humax

Ich will mich gerne über diese Firma beschweren. Wisst ihr wo ich das machen soll?

Nicht beschweren, sondern sofort einen Rechtsanwalt einschalten!

Die haben das Auto mit Rädern bekommen und sie müssen es Dir auch wieder im entsprechenden Zustand ausliefern!

Themenstarteram 25. Juni 2003 um 15:19

Bist du dir da ganz sicher, dass es von Rechtswegen her so ist? Ich habe jetzt wirklich die Schnautze voll und heute bekomme ich von meiner Firma ein Fahrzeug und hole meine Winterreifen. Am liebsten würde ich hier den Namen verraten!

Die Frage ist: Haftet eine Werkstatt für Schäden, die auf ihrem Gelände durch Dritte angerichtet werden?

Hab ich nicht im Kopf, müßte ich nachschlagen...

Dass die Werkstatt unfreundlich und nicht hilfsbereit ist, ist die eine, ärgerliche Sache. Aber du willst ja sicher nicht irgendwelche Austauschräder, sondern GLEICHWERTIGE. Diese offenbar ziemlich teuren Teile werden sie dir aber nicht mal eben auf Kulanz neu kaufen. Da hilft nur, die Werkstatt in die Haftung zu nehmen.

Evtl. kann man ihnen nachweisen, dass der Wagen nicht ausreichend gesichert war.

(Wurde der Fall eigentlich aufgenommen? Es handelt sich schließlich um einen Diebstahl mit nicht unbeträchtlicher Schadenssumme (vgl. Diebstahl von Fernseher und DVD-Player -> geringerer Schaden!)...)

Biste im ADAC? Da gibts kostenlose Telefon-Rechtsberatung. Suchst du dir einen im Netz raus, sagst deine Mitgliedsnummer und dann berät er dich ganz brauchbar.

 

Viel Glück, und nicht locker lassen!!

Gruss, Ebe.

am 25. Juni 2003 um 16:01

Ich kopier einfach mal was aus dem Netz...

Zitat:

Seit dem 01.01.2002 hat sich das Vertragsrecht in wesentlichen Teilen geändert. Die folgenden Ausführungen berücksichtigen die neue Gesetzeslage. Bei Verträgen, die bis zum 31.12.2001 geschlossen wurden, kann daher etwas abweichendes gelten.

 

Die meisten Werkstätten verwenden die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe entwickelten Reparaturbedingungen. Diese Bedingungen werden nur dann Bestandteil des Reparaturvertrages, wenn der Wortlaut mit dem Auftragsschein zusammen überreicht wird. Ein bloßer Aushang der Bedingungen im Geschäftslokal kann ausreichen, wenn der Unternehmer auf diese hinweist und der Auftraggeber die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen. Reparaturbedingungen auf Rechnungen oder Lieferscheinen, die dem Vertragsabschluss nachfolgen, können nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

Nach den Kfz-Reparaturbedingungen gilt folgendes:

...

Zitat:

Nach den Kfz-Reparaturbedingungen muss die Werkstatt im Rahmen des ihr Möglichen das Fahrzeug und ggf. den in Verwahrung gegebenen Wageninhalt vor Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl schützen. Sie haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen des Wagens durch Mitarbeiter der Werkstatt. Dies gilt insbesondere auch für Schäden aus etwaigen Probe- und Überführungsfahrten. Für den Verlust von Wertsachen (z. B. Schmuck, Geld, Schecks), welche die Werkstatt nicht ausdrücklich in Verwahrung in genommen hat, haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Beschädigung des Fahrzeuges ist die Werkstatt zu einer für den Kunden kostenfreien Reparatur verpflichtet. Ist eine Reparatur unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so hat sie dem Kunden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu ersetzen. Außerdem muss die Werkstatt etwaige Abschleppkosten übernehmen. Nach dem Gesetz hat ein Schadensersatzanspruch zur Voraussetzung, dass die Werkstatt den Schaden zumindest leicht fahrlässig herbeigeführt hat. Dabei trifft die Werkstatt die Beweislast dafür, dass ihr der Vorwurf des schuldhaften Verhaltens nicht gemacht werden kann. Ist ein Schaden lediglich leicht fahrlässig verursacht worden, so haftet die Werkstatt gemäß der Reparaturbedingungen nur beschränkt, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Als Schadensersatz käme beispielsweise ein kostenloser Leihwagen der Werkstatt oder die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen in Betracht. Auch muss die Werkstatt für sämtliche anderen Schäden aufkommen, die durch eine unsachgemäße Reparatur verursacht wurden.

am 25. Juni 2003 um 16:28

Mal ehrlich....wenn es eine "Audi Werkstatt" ist,würde ich nicht weniger als eine wortlose Wiedergutmachung verlangen......scheißegal wie teuer die Felgen\Räder waren und wenn der Wagen noch Kratzer abbekommen hat, sind die auch gleich auszubessern. Nicht mehr und nicht weniger.....denn schließlich gebe ich denen, meinen Autoschlüssel auch ohne wenn und aber in die Hand - und wiege mein Auto in guten Händen....wenn die also nicht fähig sind,mein Eigentum VERANTWORTUNGSBEWUßT zubehandeln, dann müssen sie dafür auch gerade stehen!

Bei soner Hinterhoffirma sieht das sicher schwieriger aus.....da erwarte ich schon Arbeit für den Rechtsanwalt.

Außerdem sollten die Firmen gegen derartige Vorfälle auch versichert sein....mit billigen Ersatz würde ich mich jedoch nicht abspeisen lassen......

 

Als Vertragshändler - sind da nicht die Konzernzentralen für Beschwerden verantwortlich? Schreibe einfach an die Obersten von Audi.....und schön Druck machen,schließlich hattest du vor auch weiterhin ein guter Kunde dieses tollen Autoherstellers zu bleiben....und ich gehe mal davon aus - schlechte Presse möchte jeder Autohersteller vermeiden, es handelt sich bei dir ja um einen Ausnahmefall den Audi sicher kulant regeln wird. Son paar S - Line Felgen und die nächtste Durchsicht kostenlos sollte die ein guter Kunde schon wert sein. Ansonsten gibt es bei BMW auch schöne Autos und das wäre für mich wirklich ein Grund den Hersteller zuwechseln.....Qualität ist die eine Sache,Service die andere.

@Duck: Quellenangabe? :)

Da ich nicht weiss, woher der Text stammt, werd ich ihn auch nicht gross kommentieren. Aber sollte der Wortlaut Gesetztestext darstellen, sieht es nicht allzu gut aus für Darkstar - WENN es hart auf hart kommt.

Wenn es wirklich eine Audi-Werkstatt war, würde das ja echt der Hammer sein: Du bringst deinen Wagen hin und beim Abholen sagt dir jemand "da hinten steht er - der auf den Backsteinen."!

Da muss man von Audi echt den Lizenzentzug dieser Werkstatt fordern. Auf jeden Fall erstmal Krach schlagen und drohen, so viel man kann.

 

Geklaut wurden die Räder aber von Dritten. Und das kann überall passieren - der Schaden hat erstmal nicht direkt mit der Werkstatt zu tun.

Die Werkstatt wird beweisen können, dass es nicht fahrlässig war, den Wagen auf dem Hof abzustellen (ausser wenn man viele andere Opfer aus der Vergangenheit findet, es also eine "gefährliche Gegend" ist).

Meine Meinung zum Thema: Pech gehabt!

Das kann überall und niergends passieren. Deshalb wird man der Audi Werkstatt nicht an den Karren fahren können.

Was nicht so gut gelaufen ist, ist der Kundenservice. Hier würde ich an Audi direkt (Serviceabteilung) schreiben. Vielleicht bekommt dann die Autowerkstatt eine Schulung zum Thema Kundenfreundlichkeit.

am 25. Juni 2003 um 20:42

Hallo

Das kann ich ja bald nicht glauben!!!

Gibt es solch ein Verhalten (Werkstatt) noch?? Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht!

Gruß

Andreas

am 25. Juni 2003 um 20:42

Frage mal so ganz nebenbei.....hat die Werkstatt in deinem Fall - Polizei gerufen,Anzeige gemacht? Finds einfach dreißt, was da abgeht....das Auto stand auf dem Hof der Werkstatt,somit deren Privat/Betriebsgelände - damit sollte Haftung und alles andere bei denen liegen. Natürlich schenkt einem heutzutage niemand etwas und die werden schon versuchen die Schuld von sich abzuwälzen.

Das der Service hier nicht gegeben ist, sehen wir ja....wie es nun mit rechtlicher Haftung ausschaut kann sicher nur ein Rechtsbeistand wirklich beurteilen.....würde da nicht lange fackeln, ab zum Anwalt und die Situation Schildern - und möglichst viel rausholen.

Wir reden hier nicht um einen öffentlichen Parkplatz oder die Parknieschen bei Aldi - hier hat das Autohaus die Aufsicht über deinen PKW übernommen und dafür zu sorgen das dieser nicht durch äußere Einflüsse gefährdet wird.

Wie hätte es ausgesehen, wenn nicht nur die Reifen weg wären...sondern das gesamte Auto? Ich wage zubezweifeln das ein Gericht dir die volle Haftung zusprechen wird.....natürlich ist Audi schön auf Dummenfang,doch schlechte Presse und drohende Gerichtsaktivitäten dürften jeden Autohausbesitzer zum widerwilligen einlenken bewegen.

Sollte mir mal derart schlechter Service bei Audi entgegengebracht werden - bin ich mehr als enttäuscht und werde es entsprechend danken.....dann wars der erste und letzte Herr der Ringe - hab es nicht nötig mich von solchen überheblichen Säcken verarschen zulassen. Dafür bauen BMW und Mercedes zu gute Autos.

Find es schon sehr beschämend....das junge Menschen bei diesen Premiumfabrikaten nicht wirklich ernst genommen werden - 30000 eur bar auf den Tisch zupacken dürfte nicht wirklich ein Problem sein.....doch diese arrogante Haltung von so einem fetten BMW Verkäufer in seinem billige Anzug im örtlichen Autohaus - fand ich damals sehr ärgerlich.....

am 26. Juni 2003 um 3:48

Mein Text ist von der ADAC Rechtsabteilung, die wiederum den neuen Gesetzestext zitieren.

Die Werkstatt hat die Verantwortung für das Fahrzeug übernommen. Seit dem 01.02.2002 ist laut Gesetz jetzt erstmal die Werkstatt in der Beweislast.

Wichtig ist das du dir erstmal anschaust ob die Werkstatt eine einzelne ist oder einer Gemeinschaft angeschlossen ist. Auch musst du dir die Bedingungen besorgen die aushängen müssen (das Kleingedruckte).

So wie es sich anhört ist das aber schon soweit eskaliert das nur noch der Gang zum Anwalt anzuraten ist. Wenn du aus irgendeinem Grund davor scheust rate ich dringend an, wenigstens dir die zuständige Schiedstelle zu suchen.

Bei den meisten Werkstattsvereinigungen ist dein Fall übrigens ganz klar. Leihwagen sofort, Polizei und Versicherung der Werkstatt, neue Felgen und Reifen, fahrtüchtig machen und mit Schreck davon kommen.

Themenstarteram 26. Juni 2003 um 6:38

Vielen Dank für eure Antworten.

Mir geht es jetzt eigentlich nicht mehr den Diebstahl meiner Felgen und der Beschädigung an meinem Auto. Das wird von der Versicherung der Werkstatt übernommen. Sondern um die Frechheit der Werkstatt. Wie gesagt, kein Leihauto, ich muss drei Tage ohne Auto auskommen, ich muss mich kümmern, dass ich Reifen besorge. Gestern bin ich extra mit einem Firmenfahrzeug 150km zu mir nach Hause gefahren und habe meine Winterreifen geholt. Sowas, wie in dieser Werkstatt habe ich noch nie erlebt!! Habe mich auch schon bei Audi direkt beschwert. Ich hoffe, die nehmen das ernst und es kommt was raus dabei! Interessiert sich der ADAC für sowas? Danke

am 26. Juni 2003 um 6:54

Mein Vorschlag wäre erstmal die Antwort von Audi abzuwarten. Nach ein paar Tagen per Telefon nachhaken und ADAC und Autobild einfliessen lassen in das Gespräch, wenn du nicht das hörst was du hören willst.

Sowohl ADAC wie auch Autobild kann man einfach erreichen. Ich denke mal ein Artikel und der Rubrik Recht "Wagen in der Werkstatt - Alufelgen und Reifen Weg! Was nun?" wäre nicht schlecht.

Ich wünsche dir das du Recht bekommst und eine Entschädigung für dieses Verhalten.

am 26. Juni 2003 um 7:49

Münchner Audi-Firma

 

na wenn das mal nicht die Firma ist die mit M anfängt und ein paar mehr Audi Autohäuser in München hat.

Manche Leute, gemeint ist das Personal von Autohäusern, gehen wirklich mit einem bemerkenswerten Selbstverständniss durch die Welt.

Es fängt schon damit an, dass man ewig hinterhertelefonieren muss und hört mit dem geschilderten Fall auf.

Bei einem ähnlich ärgerlichen Fall habe ich damals einen Brief an das Autohaus mit Kopie an die AUDI Service Zentrale geschrieben und mir den Chef des Autohauses in einem persönlichen Gespräch vorgenommen. Oft wissen die gar nicht was abgeht oder es muss ihnen einfach mal gesagt werden, dass die Zeit in der man dankbar war, überhaupt ein Auto zu bekommen schon länger vorbei ist.

Viel Glück und Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen.

Cheers,

Richard

Keinen Kopf machen. Die Werkstatt hat für Ersatz der Felgen zu sorgen. Ich würde den Wagen keinen Meter von deren Hof bewegen, bis für gleichwertigen Ersatz gesorgt ist.

Wie ich schon gelesen habe, ist die Werkstatt für den Wagen in die Pflicht zu nehmen. Das ist korrekt.

Die haben für den Wagen und alle Anbauteile respektive Schäden die während der Reparatur entstehen zu haften.

Also keinen Kopf machen.

Die haben keine andere Wahl. Lass Dich auch nicht abwimmeln. Die Einstellung Deiner Werkstatt ist nicht nachzuvollziehen. Absolut nicht.

Drohe einfach mal mit nem Rechtsanwalt. Die Polizei einschalten wäre auch sehr gut.

Gruss

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