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Schnäppchenangebot bei Neuwagen? An diesen Stellen wird gespart:

Themenstarteram 8. Februar 2017 um 16:48

Bitte die anwesenden Profis hier einfach überlesen,

für neue und oder junge Anfänger/Käufer aber recht informativ:

http://www.promobil.de/.../...ppchensuche-bei-wohnmobilen-8816424.html

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20 Antworten

Das ist eine beidseitige Beziehung. Kunden, die, um 500 Euro sparen zu können, Händler und auch deren Verhaltensweisen akzeptieren und eben auch umgekehrt, Händler, die den Kunden einiges zumuten, wissend, dass es nicht mehr billiger geht. Ich habe mit beiden Seiten kein Mitleid, nur noch mit den Händlern, die mit ihren ehrlichen Preisen nicht mehr mithalten können und nach und nach baden gehen.

Ich sehe ein anderes Problem. Ich war auf der CMT in Stuttgart ,weil ich mich für ein Wohnmobil interessiere. Ein ganz großes Problem ist das Leergewicht bzw. die Zuladung bis man auf die Obergrenze von 3,5 Tonnen erreicht. Jeder Händler erzählt was anderes. Auch der Begriff " Fahrbereiter Zustand " scheint nicht genormt zu sein. Und es gibt sogar Händler, deren Zuladung mit 400 kg besonders nieder scheint, die andere Händler des Lüge bezichtigen, wenn dies mehr Zuladung angeben. Oder Händler behaupten sogar sogar im ernst, dass man problemlos überladen kann. Bis 10% seien zulässig und kontrolliert wird eh nicht. Dazu kommt noch, dass die Gewichtsangaben der Händler um +/-5% Schwankungen zulässig sind.

Meine Frage, ob nach dem Einbau der bestellten Wunschausstattung das Wohnmobil beim Händler gewogen werden kann vor Übernahme und Bezahlung? Dies wurde überall abgelehnt, weil der Aufwand zu groß sei. Wie soll man sich da als Kunde verhalten? Ist ein Rückgaberecht durchsetzbar? Was sind Eure Erfahrungen.

Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden.

Der Händler will in erster Linie verkaufen, und deswegen schmiert er dem Kunden auch gerne Honig ums Maul. Wenn der Kunde aufgrund einer Aussage a la "ach das passt scho" hinterher bei einer Kontrolle probleme bekommt, wird ihn das erstmal nicht jucken.

Schliesslich ist der Kunde und späterer Eigentümer dazu angehalten, sich selber um die Einhaltung bestehender Grenzen und Gesetze zu kümmern.

Ich weiß nicht wie es bei einer Bestellung mit Individualisierungs Pakete ist. Ich habe ein Messe WoWa später beim Händler gekauft und darauf bestanden, dass dieser gewogen wird, hat reichlich Sonderausstattung, bevor ich unterschrieben habe. Dies wurde dann auch gemacht und ich habe dann gleich die Auflastung auf 2800kg gleich mitverhandelt. Ich finde, dass das eine legitime Anforderung seitens Kunden ist, den genauen Wert zu kennen und der Lieferant diesem Wunsch nachkommen sollte.

am 9. Februar 2017 um 12:22

Zitat:

@aspergius schrieb am 9. Februar 2017 um 12:35:18 Uhr:

 

Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden.

Einfach zuviel in den Foren gelesen.

Würdest du als Verkäufer auf deine Bedingungen eingehen?

Warum sollte ich als ehrlicher Verkäufer nicht auf diese Bedingungen eingehen?

am 9. Februar 2017 um 16:09

Warum ist der Verkäufer nicht ehrlich?

Er hat dir doch abgesagt, weil er bestimmt keinen Einfluß auf den Hersteller hat.

Du könntest als VK gar nicht ehrlich sein, bezw. den Kundenwunsch erfüllen.

Laut ADAC brennt der Boom der Zulassungen.

Warum also sollten sich die Hersteller und VK Gedanken um schwierige Kunden machen?

Ich kann dein Anliegen das du dir in den zahlreichen Foren angelesen hast nachvollziehen.

Trotzdem aus meiner Sicht so wie du das möchtest nicht durchführbar.

Nur mit einem vorhandenen Fahrzeug.

Themenstarteram 9. Februar 2017 um 17:57

Zitat:

@aspergius schrieb am 9. Februar 2017 um 12:35:18 Uhr:

Ich sehe ein anderes Problem. Ich war auf der CMT in Stuttgart ,weil ich mich für ein Wohnmobil interessiere. Ein ganz großes Problem ist das Leergewicht bzw. die Zuladung bis man auf die Obergrenze von 3,5 Tonnen erreicht. Jeder Händler erzählt was anderes. Auch der Begriff " Fahrbereiter Zustand " scheint nicht genormt zu sein. Und es gibt sogar Händler, deren Zuladung mit 400 kg besonders nieder scheint, die andere Händler des Lüge bezichtigen, wenn dies mehr Zuladung angeben. Oder Händler behaupten sogar sogar im ernst, dass man problemlos überladen kann. Bis 10% seien zulässig und kontrolliert wird eh nicht. Dazu kommt noch, dass die Gewichtsangaben der Händler um +/-5% Schwankungen zulässig sind.

Meine Frage, ob nach dem Einbau der bestellten Wunschausstattung das Wohnmobil beim Händler gewogen werden kann vor Übernahme und Bezahlung? Dies wurde überall abgelehnt, weil der Aufwand zu groß sei. Wie soll man sich da als Kunde verhalten? Ist ein Rückgaberecht durchsetzbar? Was sind Eure Erfahrungen.

Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden.

Ich habe das Gewicht aller ! Extras,

die ab Werk und von mir zusätzlich bestellt worden waren zusammengezählt,

dass vom Werk angegebene Gewicht "fahrbereiter Zustand"

dazu gezählt und es ergab eine Abweichung von nur ca. 50 Kg.

Deshalb habe ich umgehend das Maxifahrwerk bestellt, was ein ziemlicher Aufwand war,

weil es dieses Modell offiziell nur als < 3,5 t zu kaufen gab.

Das sehe ich als einzige Möglichkeit, von "Überraschungen" verschont zu bleiben.

Der Händler hat mich damals mit keinem einzigen Wort auf das "Endgewicht" leer

von 3380 Kg hingewiesen. :eek:

Ich wäre also voll in die "Falle" getappt.

Übergewicht wird in D tatsächlich nur minimal gebußt,

in Ö, I, F, N oder der Schweiz werden ganz andere "Tarife" aufgerufen,

dazu muß an Ort und Stelle ausgeladen werden, bis das erlaubte zGG erreicht ist.

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103cf0a.html

Zitat:

@aspergius schrieb am 9. Februar 2017 um 12:35:18 Uhr:

 

Meine Frage, ob nach dem Einbau der bestellten Wunschausstattung das Wohnmobil beim Händler gewogen werden kann vor Übernahme und Bezahlung? Dies wurde überall abgelehnt, weil der Aufwand zu groß sei.

Wie soll man sich da als Kunde verhalten? Ist ein Rückgaberecht durchsetzbar? Was sind Eure Erfahrungen.

Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden.

Moin,

klar, das der Händler nicht auf einem Bestellfahrzeug sitzen bleiben will.

Kann man nur verhindern, wenn das Gewicht im KV fest verankert wird.

Leider wird sich wohl kaum ein Verkäufer darauf einlassen.

Bleibt also nur, eine Kilo-Klasse höher einzusteigen.

 

Eigentlich dürfte doch das Gewichtsproblem mit den neuen Gewichtsstandards und Personenindex vom Tisch sein.

Kann mich noch an einen 7m Elnagh auf VW LT35 erinnern oder einen Mirage Cinquestelle auch mit 3,5 to.

In der Auswahl der Tragerchassis waren die Hersteller noch nie zimperlich. Es regiert immer der Preis, erinnere da noch an die Talentos...

am 10. Februar 2017 um 9:28

Zitat:

@campingfriend schrieb am 9. Februar 2017 um 19:35:06 Uhr:

 

Bleibt also nur, eine Kilo-Klasse höher einzusteigen.

Und den passenden Führerschein machen.:cool:

Leider ist es so, dass Hersteller versuchen das Gewicht erstmal möglichst klein zu halten damit so viele Zugfahrzeuge wie möglich in Frage kommen, denn wer will sich denn gleich ein anderes Auto kaufen damit er seinen WW ziehen darf.

Die Folge die WW werden mit praktisch Minimalausstattung leicht angeboten. Beim Kauf wird dann kräftig Zubehör bestellt und kaum jemand denkt daran, dass dann letztlich kaum mehr Zuladung möglich ist. Auflastung macht jedoch auch nur dann Sinn, wenn man ein entsprechendes Fahrzeug hat, also wird entweder überladen gefahren, oder alles in`s Zugfahrzeug geladen welches dann aber auch oft überladen ist.

Ein Teufelskreis der nur durchbrochen werden kann indem man Hersteller und Händler verpflichtet offen und ehrlich zu sein indem man dem Kunden ein Rückgaberecht einräumen muss falls die mögliche Zuladung im fertigen Zustand zu gering wird.

Dazu müsste jeder Händler verpflichtet werden einen Wohnwagen nur mit Wiegeprotokoll auszuliefern aus dem dann das tatsächliche Gewicht im fahrbereitem Zustand hervorgeht.

Irgendeine Kieskutscher, oder Zuckerrübenwaage gibt es an fast jedem Ort das ist also kein wirklicher Aufwand.

Augenscheinlich geht es nämlich nicht ohne gesetzliche Vorgaben, denn freiwillig macht das natürlich Keiner.

am 10. Februar 2017 um 12:27

Der RA kämpft doch schon ewige Zeiten für dieses Recht.

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103cf0a.html

Das schaut doch schon mal nach was aus. ;-)

Das lese ich zum 1. x sollte man ausdrucken und zum WW/WoMo-kauf mitnehmen und dem Verkäufer gleich unter die Nase halten bevor er die Zubehörliste vorlegt

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