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Schnee auf Autodach - gefährlicher Eingriff...?

Themenstarteram 20. Januar 2017 um 13:55

Hallo zusammen,

kann man durch ein NICHT-saubermachen seines KFZ von Schnne/Eis den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllen?

Folgende Szenarios stelle ich mir vor:

1.Pulverschnee fliegt ab einer bestimmten Geschwindigkeit vom Dach und der Hintermann freut sich. Erfüllt man hiermit den Tatbestand? Die "Einschränkung" des Hintermanns ist ja maximal vergleichbar mit natürlichem Schneefall und eine konkrete Gefährdung für ihn wohl nur sehr weit an den Haaren herbeizuziehen?

2. An den Scheinbenwischern bilden sich Klumpen aus Schnee, diese fallen vom Auto. Erfüllt man hiermit ggf den Tatbestand?

Oder denke ich hier schon vil zu abstrakt?

Wie verhält es sich denn für LKW-Fahrer die ihre Plane nicht Eisfrei halten?

Erfüllen diese ggf. den Tatbestand einer fahrlöässigen gefährlichen Eingriffs?

Vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Die Antwort ist doch ganz einfach. Stell dir vor du bekommst die Ladung Schnee von einem vor dir fahrenden Pkw auf die Frontscheibe und du siehst im Moment nichts mehr, verreist das Lenkrad und...... oder dir fliegt eine Eisplatte von einem Lkw in deine Scheibe und du siehst NIE wieder was.

Jetzt kannst du dir die Antwort selber geben.

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Auf die Schnell mal:

Verliert ein Lkw oder auch ein Pkw während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von seiner Ladefäche oder vom Dach, begeht der Fahrer nach § 23 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) i. V. m. § 49 StVO – Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers – eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

http://www.landesverkehrswacht.de/.../...n-auf-lkw-planendaechern.html

Gruß Ulli

Zitat:

@Zylinder-3 schrieb am 20. Januar 2017 um 14:55:55 Uhr:

Hallo zusammen,

kann man durch ein NICHT-saubermachen seines KFZ von Schnne/Eis den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllen?

Folgende Szenarios stelle ich mir vor:

1.Pulverschnee fliegt ab einer bestimmten Geschwindigkeit vom Dach und der Hintermann freut sich. Erfüllt man hiermit den Tatbestand? Die "Einschränkung" des Hintermanns ist ja maximal vergleichbar mit natürlichem Schneefall und eine konkrete Gefährdung für ihn wohl nur sehr weit an den Haaren herbeizuziehen?

2. An den Scheinbenwischern bilden sich Klumpen aus Schnee, diese fallen vom Auto. Erfüllt man hiermit ggf den Tatbestand?

Oder denke ich hier schon vil zu abstrakt?

Wie verhält es sich denn für LKW-Fahrer die ihre Plane nicht Eisfrei halten?

Erfüllen diese ggf. den Tatbestand einer fahrlöässigen gefährlichen Eingriffs?

Vielen Dank schonmal!

Wieso stellen sich dir diese Fragen?

Möchte ein anderer Verkehrsteilnehmer, oder die Verkehrsüberwachung, von dir Geld, wegen verlorenem Schnee/Eis von deinem PKW-Dach?

Gruß,

der_Nordmann

Die Antwort ist doch ganz einfach. Stell dir vor du bekommst die Ladung Schnee von einem vor dir fahrenden Pkw auf die Frontscheibe und du siehst im Moment nichts mehr, verreist das Lenkrad und...... oder dir fliegt eine Eisplatte von einem Lkw in deine Scheibe und du siehst NIE wieder was.

Jetzt kannst du dir die Antwort selber geben.

Abstand halten, dann kann auch kein Schnee auf die Scheibe kommen.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 20. Januar 2017 um 16:37:52 Uhr:

Abstand halten, dann kann auch kein Schnee auf die Scheibe kommen.

Das setzt aber vorraus, dass man das eigene Dach auch schnee- und eisfrei hält. Mir sind aber in den letzten Tagen sehr viele Fahrer begegnet, die es mit freimachen nicht so genau nehmen.

Das Fahrzeug ist vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Gerade die Eisplatten auf LKW werden auf der AB zum Geschoss und man hat schlechte Chancen, diesen auszuweichen. Wird durch eine derartige "Zusatzladung" ein Unfall oder Schaden verursacht, so haftet der "Nichtputzer". In schweren Fällen kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt werden. So zumindest vor einigen Tagen im Rundfunk ein Beitrag, in dem die PI Schweinfurt(?) dringend zum Freischaufeln riet. An dem Tag hatten die Jungs wohl schon in den Frühstunden drei derartige Unfälle in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Wenn es nur loser Pulverschnee ist, dann kann man wohl nicht von Gefahr sprechen.

Schwierig wird es, wenn sich unter dem Schnee eine Eisplatte gebildet hat und die dann durch das erwärmte Autodach komplett mit samt dem Schnee irgendwohin geschleudert wird.

Da man das nicht weiß, wie es unter dem Schnee aussieht, lieber entfernen.

Beim LKW wird es noch schwerer. Haken ist, dass es eigentlich verboten ist auf dem LKW herumzuturnen bzw. sofern es nur Plane/Sprigel ist ziemlich scher ist. Denke nicht, dass jeder LKW eine 4-5m hohe Leiter an Bord hat, um den Schnee zu entfernen, wenn er auf nem Rastplatz übernachtet hat.

Und von innen ist häufig auch nicht möglich, da die LKW ja üblicherweise mit Ware beladen sind.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 20. Januar 2017 um 16:37:52 Uhr:

Abstand halten, dann kann auch kein Schnee auf die Scheibe kommen.

Unkrautvernichter fährt offenbar ausschließlich Einbahnstraßen.

Ich selbst fahre allerdings auch auf Straßen mit Begegnungsverkehr.

Wenn sich da eine Eisplatte Im Gegenverkehr in einer Kurve löst, ist dieses Problem sicher nicht durch Abstand zum Vordermann zu lösen.

Loser Schnee auf dem Dach stellt allerdings kein Problem da. Den kann man nämlich mit dem Scheibenwischer entfernen.

Der Schnee vom Gegenverkehr kommt selten bis gar nicht vor.

Hier mal ein Link in die MT Verkehrs News:

http://www.motor-talk.de/.../...eisebus-mit-extra-ladung-t5917809.html

Im Beitrag ist ein weiterer Link zum Thema Schnee und Eis auf LKW.

am 21. Januar 2017 um 10:04

Zitat:

@querys schrieb am 20. Januar 2017 um 19:32:20 Uhr:

 

Beim LKW wird es noch schwerer. Haken ist, dass es eigentlich verboten ist auf dem LKW herumzuturnen bzw. sofern es nur Plane/Sprigel ist ziemlich scher ist. Denke nicht, dass jeder LKW eine 4-5m hohe Leiter an Bord hat, um den Schnee zu entfernen, wenn er auf nem Rastplatz übernachtet hat.

Und von innen ist häufig auch nicht möglich, da die LKW ja üblicherweise mit Ware beladen sind.

Ob es schwierig ist tut nichts zur Sache, der Fahrer muss die Plane säubern. Du würdest es vermutlich auch nicht akzeptieren, wenn dich eine Eisplatte vom LKW im Fahrgastraum besuchen kommt und dir der Fahrer dann sagt "sorry, ich kam da nicht so gut ran, war mir zu mühsam".

Ein LKW sollte groß genug sein, um einer Leiter Platz zu bieten.

Ich bin vielleicht etwas sensibel bei dem Thema weil ich kürzlich nur mit viel Glück einer Kollision mit einer Eisplatte entgehen konnte. Übrigens in einer Kurve, also nix mit "genügend Abstand löst das Problem".

Zitat:

@qwertpoiuz schrieb am 21. Januar 2017 um 11:04:26 Uhr:

 

Ein LKW sollte groß genug sein, um einer Leiter Platz zu bieten.

Ich bin vielleicht etwas sensibel bei dem Thema weil ich kürzlich nur mit viel Glück einer Kollision mit einer Eisplatte entgehen konnte. Übrigens in einer Kurve, also nix mit "genügend Abstand löst das Problem".

Es gibt zumindest hier in Sachsen auch Autohöfe, welche Gerüste aufgestellt haben, um einen LKW auch von oben säubern zu können.

Und offenbar werden diese auch genutzt, da mir in den letzten Tagen kein LKW mehr begegnet ist, welcher Eis und Schnee in beachtlichen Mengen drauf hätte.

Das waren nur PKW, welche halb verschneit waren. Krönung war ein Geländewagen, wo die Frau als Fahrzeugführer nur ein Loch in die Windschutzscheibe gerieben hat. Alle anderen Scheiben waren mit Schnee und Eis verdeckt. Gut, dass es die Polizei auch gleich bemerkt hat.

Wobei es eigentlich schlimm genug ist, dass der Fahrerin das Scheiben enteisen erstmal gesagt werden muss. Aber davon bekommt man ja kalte Finger, womöglich brechen die Fingernägel ?

Mir bleibt es auch ein Rätsel, warum manche VT sich nur mit dem Freimachen der Scheiben, wenn überhaupt, begnügen.

Wenn man sich mal überlegt wieviel Gewicht ein paar Zentimeter Schnee auf Hauben und Dach mit sich bringen, sollte man sich schon aus Gründen des Verbrauchs die wenigen Minuten nehmen und das Auto ganz Eis- und Schneefrei machen. Die Aerodynamik leidet auch darunter!

Und beim ersten Bremsen rutscht der Kram dann einem selbst auf die Windschutzscheibe.

Ist auch nicht lustig, wenn man auf der Landstr. oder AB einen vor sich hat, der mit seinem Wagen zur Schneekanone wird und die Sicht für die Fahrzeuge hinter ihm auf ein paar wenige Meter verringert.

Ja Abstand hilft dann, aber soll das denn zum Freifahrtschein für alle Faulen sein? Ich denke nicht!

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@querys schrieb am 20. Januar 2017 um 19:32:20 Uhr:

Beim LKW wird es noch schwerer. Haken ist, dass es eigentlich verboten ist auf dem LKW herumzuturnen bzw. sofern es nur Plane/Sprigel ist ziemlich scher ist. Denke nicht, dass jeder LKW eine 4-5m hohe Leiter an Bord hat, um den Schnee zu entfernen, wenn er auf nem Rastplatz übernachtet hat.

Und von innen ist häufig auch nicht möglich, da die LKW ja üblicherweise mit Ware beladen sind.

Das sind keine Gründe, sich vor der Pflicht drücken zu können, daß es nicht möglich war den LKW, bzw. dessen Auflieger von Schnee und Eisplatten zu befreien, sondern das ist das Problem des Fahrers... wie er das anstellt interessiert Niemanden.

Man muß auch nicht auf dem LKW rumturnen. Es gibt geeignete Leitern und Tritte um ohne direkt auf den LKW steigen zu müssen das Eis zu entfernen.

Fakt ist nur, daß man auch die Leiter oder den Tritt dabei hat.

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