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Schnelle Frage zur Betriebserlaubnis / Verlust

Themenstarteram 16. August 2022 um 14:05

Hallo zusammen,

ich wollte mir gleich einen 50er Roller anschauen fahren, aber wie es aussieht, hat der Verkäufer die Betriebserlaubnis verloren und im Anschluss nur ein Gutachten (§21 StVZO i.V.m. §4 Abs. 1 FZV) organisiert. Um letztlich an eine neue Betriebserlaubnis zu kommen, braucht man doch besagtes Gutachten und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder?

Besten Dank mal wieder im Voraus :)

LG

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13 Antworten

TÜV - Zulassungsstelle (zahlen) - wieder TÜV (zahlen) - wieder Zulassungsstelle (wieder zahlen) heim - Versicherungskennzeichen besorgen (zahlen) - wieder heim - Schild montieren und hoffen das der Bock vernünftig läuft.

Kaufvertrag machen mit 14 Tagen Rückgaberecht.

Gruß

Hallo Hoshi, beim Kymco Roller (50 ccm) braucht man z.B. eine Unbedenklichkeits Bescheinigung und kann dann über den Kymco Händler eine Ersatz Betriebserlaubnis beantragen. Kosten ca. 80 bis 100 Euro.

Gruß Uwe

Der Verkäufer soll die Ersatzpapiere besorgen, fertig.

Dieses ganze gerede Ist gelogen.

 

Viele Hersteller gibt es nicht mehr.

Selbst viele Importeure können nicht mehr helfen.

 

Falls doch, bis 200 Euro kosten.

 

Am Ende doch einzel Abnahme.

 

Finger weg.

 

Glaub mir das

 

Wenn es so einfach ist, soll der Verkäufer es machen und dann verkaufen!

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 16. August 2022 um 18:37:05 Uhr:

...

Wenn es so einfach ist, soll der Verkäufer es machen und dann verkaufen!

Genau so sehe ich das auch.

Frank

am 16. August 2022 um 16:57

Schreibt doch dabei, um welches Modell es sich handelt. Ist das so schwer?

Bei Chinaböllern, Hände weg.

Bei Markenherstellern ist die Beschaffung einfacher, da kann man sehr gut die Preise drücken. Wenn er vom TÜV bereits ein Gutachten hat warum macht er nicht den letzten Schritt?

Themenstarteram 16. August 2022 um 17:00

Sorry, gerade erst wieder zurück. War eben etwas hektisch. Ist ein wohl tatsächlich unverbastelter Speedfight 2.

Der Verkäufer war wohl tatsächlich der Meinung, dass das Gutachten die Betriebserlaubnis ersetzt, weil er so ja auch den Roller versichern konnte.

am 16. August 2022 um 17:01

Dann sollte die Neubeschaffung kein Problem sein.

Aber es kostet...

Themenstarteram 16. August 2022 um 17:05

Hier steht was von 120€:

https://www.peugeot-motocycles.de/.../zweitschrift-fahrzeugpapiere?...

Das Gutachten des Rollers vom TÜV ist von 2019. Das sollte aber doch kein Problem sein, wenn ich das richtig sehe, da ich Peugeot nur die Fahrzeugnummer/Typ mitteilen muss, die ich ja dank des Gutachtens habe und dann besorge ich mir noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die möglicherweise sogar nichts kostet, wenn ich das richtig gesehen habe.

Du brauchst eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine teure Einzelabnahme nach $ 21.

 

Viele machen es so, Hauptsache Versicherung akzeptiert und die ABE "braucht" man ja nicht.

 

Bei Peugeot könnte es sich lohnen, dort solltest du Erfolg haben.

 

Die unbedenklichkeitsbescheinigung kostet manchmal nichts, je nach Ort, manchmal Polizei zuständig, manchmal das Straßenverkehrsamt.

 

Natürlich ist das auch keine Gewähr, das sagt Nur aus, dass der Roller nicht eingezogen,. Stillgelegt oder geklaut ist.

 

Die meisten Importeure oder Hersteller fordern weitere Eigentumsnachweise, z.b. Kaufvertrag.

 

Trotzdem, es gibt unfassbar viele roller. Der Großteil ist verbastelt, weil jeder meint, Ahnung zu haben, wie von Computern auch.

 

Finger weg, wenn keine Papiere.

 

Beispiel, kreidler oder keeway, 10 Jahre alt, viele noch jünger, keine Chance.

 

Ich spreche aus Erfahrung. Und die einzelabnahme kostet mitunter mehr als das Teil selbst.

 

Bitte, lasst euch niemals blenden oder von vermeintlich goldenen Preisen beeindrucken.

 

Denke selbst selbst, wenn es so einfach ist, warum werden die Papiere nicht besorgt und der Verkaufs Preis erhöht? Seltsam, oder?

 

(Genau wie, Klima muss befüllt werden, dann befüll sie doch!)

 

Nochmal, wenn es so einfach ist, soll der Verkäufer das erledigen. Ist aber alles gerede, die wissen, dass es nur bei einer Handvoll großer Marken funktioniert. Und auch dort hat man hohe Kosten, Stress, hin und her und rennerei. Und deine Preisangabe ist richtig, andere Hersteller und importeure wollen mehrere hundert Euro.

 

Das ist es, angesichts mehr rollern als Autos, nicht wert. Der Markt ist unfassbar, unerträglich groß.

 

Wenn ich 1x in 10 Jahren ein Auto verkaufe, gibt es einen Ordner voll, ganze historie, jeder Beleg wird aufbewahrt und abgeheftet, jede Reparatur und jeder teile Tausch wird protokolliert.

 

Es muss ja nicht jeder so sein, aber besonders bei rollern ist es sehr schlimm. Dort gibt es wie immer nichts. Aber natürlich alles neue teile.

Zitat:

@Hoshi schrieb am 16. August 2022 um 19:05:52 Uhr:

 

Das Gutachten des Rollers vom TÜV ist von 2019. Das sollte aber doch kein Problem sein, wenn ich das richtig sehe, da ich Peugeot nur die Fahrzeugnummer/Typ mitteilen muss, die ich ja dank des Gutachtens habe

Ich würde aber unbedingt die eingeschlagene FG-Nr auf dem Rahmen mit der

FG-Nr im Gutachten vergleichen !!!

Das Typenschild würde ich zum Vergleich auch nicht heranziehen, da austauschbar.

Traue Keinem mehr, heutzutage !

Zitat:

@garssen schrieb am 16. August 2022 um 17:14:27 Uhr:

Der Verkäufer soll die Ersatzpapiere besorgen, fertig.

Was hier wortgewaltig verbreitet wird schrieb ich schon in einem Satz, siehe Zitat.

Themenstarteram 17. August 2022 um 13:44

Also das Problem an dem Ganzen ist, dass wir hier eine anscheinend unverbastelte Speedfight 2 mit 6000KM haben, die optisch einen guten Eindruck macht und die wir wirklich gerne kaufen wollten. Wir sind auch mit dem Vorsatz losgefahren "wenn das Ding wirklich keine Betriebserlaubnis hat, kaufen wir die nicht". Dann konnte der Besitzer in Kooperation mit seiner Frau, die plötzlich wild mit dem Vorbesitzer telefonierte, uns aber glaubhaft machen, dass es wirklich nur aus Unwissenheit keine Papiere gab. Ich vermute, dass sie damit den ein oder anderen potentiellen Käufer auch locker überzeugt hätten und für uns somit kein Platz für irgendwelche Bedingungen gewesen wäre.

FIN auf dem Rahmen haben wir natürlich kontrolliert und auch den Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung als Bedingung mit in den Vertrag aufgenommen. Die habe ich mir heute bei der Polizei abgeholt. Falls es jemand nicht weiß - kostet da nichts und bekommt man "sofort". Bei der Zulassungsbehörde kostet es wohl ein paar Euro. Hätte ich die Bescheinigung nicht bekommen, hätte ich den Roller, laut Vertrag, zurückgebracht und das Geld wieder bekommen.

Die Bescheinigung ging nun an Peugeot, gemeinsam mit dem Antrag auf einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis. Leider mit 120€ sauteuer, wie ich finde. Dauer bis zu fünf Wochen, was hoffentlich stimmt. Ob das Gutachten, dass wir vom TÜV haben nach drei Jahren noch frisch genug ist, um damit beim KBA für deutlich weniger Geld anzufragen, weiß ich nicht. Als ich beim KBA auf der Homepage aber was von 25 Wochen Bearbeitungszeit gelesen habe, waren die für mich ohnehin raus. Außerdem bekommt man kein Feedback über den Eingang des Antrags und soll gefälligst zwischendurch auch nicht nachfragen. Gefiel mir nicht.

Ich hoffe jetzt mal, dass meine etwas naiv anmutende Menschenkenntnis nicht wieder enttäuscht wird und der Roller einfach mal in Ordnung ist. Bisher ist mir "nur" ein Rasseln aus Richtung Variomatik und eine quietschende Trommelbremse aufgefallen. Ersteres kann vermutlich so ziemlich alles sein, zweiteres ist hoffentlich mit etwas Schleifpapier schnell behoben...

Vielen Dank für die Beiträge jedenfalls. Den Pessimisten bzw. Realisten, gebe ich im Übrigen absolut Recht - ohne Papiere besser nicht kaufen. Bei irgendwelchen halbstarken Kids wären wir auch sofort wieder nachhause gefahren. Den Fehler hatten wir schon...

LG

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