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Schnellstraße Innerorts - rechts vorbeifahren links langsamer Verkehr

Themenstarteram 29. November 2017 um 6:26

Hallo,

einmal eine kurze Frage zur Verständniss. Auserorts rechts vorbeifahren ist ja fast immer verboten (bis auf sehr wenige Ausnahmen).

Nun jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit habe ich und viele genervte andere folgendes Problem:

Die Bundesstraße A hört auf und zweigt sich in Bundesstraße B und auf die Innenstadt auf. (Am Ende, es die ersten Fahren bereits 10km davor auf der linken Spur obwohl rechts alles frei ist. Alles.)

Leider fahren manche sehr konsequent auf der linken Spur (obwohl Rechts ALLES frei ist), da diese am Schluss auf die Bundesstraße B weiterfahren wollen. Das zieht sich mehrere Kilometer.

Es ist Tempo 70 und links wird nur 60 gefahren, ewiges Trauerspiel da zu nah aufgefahren wird... dann ausgebremst... gehupt... Sind halt alles Idioten.

Nur etwa 1/5 des Verkehres will am Ende nach rechts abbiegen in die Innenstadt (Industriegebiet).

Meine Frage:

Auf der Bundesstraße A kommt plötzlich ein Ortsschild (mit Tempo 70). Darf rechts vorbeigefahren werden? Wenn rechts nicht übehrolt wird, würde sich der Verkehr noch weiter Stauen auf Tempo 50 oder niedriger. Es könnte PROBLEMLOS Tempo 70 gefahren werden, da vor den linksschleichern + am ende Abbiegern ALLES frei ist.

Im Späteren Verlauf ist auf der Bundesstraße A (nach dem Ortsschild) Tempo 50 wo die Abzweigung zu erkennen ist.

Einen dicken Fahrstreifen oder dicke Mittelstreifen gibt es erst etwa 100m vor der Abfahrt.

Danke und Gruß,

Lukas

Unbenannt
Beste Antwort im Thema

Was eine kleine praktische Schwierigkeit mit sich bringt.

Ich bin ja so'n notorischer Rechtsfahrgeboteinhalter. Jetzt haben wir eine dicht belegte Autobahn mit Kolonnenverkehr. Links rollt's mit sagen wir 70, ich darf nun nach der üblichen Interpretation (siehe voriger Post) nicht vorbei, fahre also auch 70.

Jetzt wird's links langsamer, ich muss mitbremsen. Sind wir auf 60 runter, darf ich aber Gas geben und regelgerecht mit 80 vorbei.

Nun muss ich aber aufpassen. Sobald ich Anzeichen sehe, dass es links wieder etwas schneller geht, sagen wir 65, muss ich sofort bremsen und rechts ebenso maximal 65 fahren. Das ist natürlich praktischer Blödsinn. Ich oute mich jetzt mal. Ich mache das an der Stelle nämlich anders:

Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

Nun steinigt mich.

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Innerorst darfst du bei mehreren Fahrstreifen pro Richtung immer rechts schneller fahren als links, unter Beachtung der zHG.

Wenn links nur 60 in der Kolonne gefahren wird, darfst du auch außerorts rechts mit max. + 20 km/h vorbeifahren (in deinem Fall max 70, weil zHG), so die regelmäßige Rechtsprechung.

Steht doch eindeutig in der StVO:

Zitat:

StVO §7

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Gruß

Uwe

Hallo Bierloch,

lies dir mal die StVO durch (Eigeninitiative),

hier Alles hinein zu kopieren und zu kommentieren, wäre zu mühsam.

https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/

Themenstarteram 29. November 2017 um 7:47

Zählt es trotzdem als geschlossene Ortschaft?

Es ist zwar ein Ortsschild, aber immernoch eine Bundesstraße mit Tempo 70.

Bezüglich "Kolonne". Es kommt auf die Frühe Stunde an, manchmal ist es nur ein oder 2 Fahrzeuge die links hintereinander fahren. In der "Rush hour" sind es etwas mehrere.

Führerschein ist ne weile her und ich ich komme ehemals aus einem Dorf wo es solche Verkehrssituationen nie gab...

Schande über mein Haupt.

Danke und Gruß,

Lukas

Nach einem Ortsschild gilt 50, nicht 70 (außer auf Autobahnen). Und ja, eine geschlossene Ortschaft fängt am Ortsschild an.

Du darfst innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf der Fahrspur fahren auf der Du möchtest, mit der Geschwindigkeit mit der Du möchtest.

Lediglich nicht schneller als es erlaubt ist.

Es spricht in der von dir geschilderten Situation imho nichts dagegen, rechts 70 zu fahren (wenn 70 erlaubt sind), während links alle 50 oder 60 fahren.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2017 um 08:54:19 Uhr:

Nach einem Ortsschild gilt 50, nicht 70 (außer auf Autobahnen). Und ja, eine geschlossene Ortschaft fängt am Ortsschild an.

Oft, aber natürlich nicht immer.

Doch, immer. So ist das schließlich definiert.

Wo sollte das nicht so sein?

Themenstarteram 29. November 2017 um 8:28

Also für den ganz langsamen unter uns.

bei Ortsschild + Bundesstraße + Tempo 70 darf rechts immer schneller gefahren werden als links?

Außerorts + Bundesstraße + Tempo 70/100 darf rechts vorbeigefahren werden wenn ohne ersichtlichen Grund sich links eine Schlange bildet die langsamer fährt (die Kilometer lang gegen das Rechtsfahrtgebot verstoßen) als das ausgeschriebene Höchsttempo.

Danke und Gruß,

Lukas

Um es noch konkreter zu machen:

Gerichtsentscheide haben sich oft an "Kolone, die langsamer als 60 fährt" gehalten und es darf nur mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz und äußerster Vorsicht daran rechts vor gefahren werden.

HTC

Was war an dem allerersten post denn nicht konkret genug?

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2017 um 09:15:32 Uhr:

Doch, immer. So ist das schließlich definiert.

Wo sollte das nicht so sein?

Na wenn nach dem Ortsschild ein höheres Tempolimit vorgegeben wird (ist doch hier laut TE der Fall).

Gruß Metalhead

Aber darum geht es doch gar nicht. Meine Aussage war: "Nach einem Ortsschild gilt 50, nicht 70 (außer auf Autobahnen). Und ja, eine geschlossene Ortschaft fängt am Ortsschild an." Das war als Antwort auf "Zählt es trotzdem als geschlossene Ortschaft?" gegeben.

Dass eine zusätzliche Beschilderung natürlich ein anderes Tempolimit, ein Überholverbot, ein Haltverbot oder eine verkehrsberuhigte Zone anordnen kann, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Eine geschlossene Ortschaft fängt trotz aller vom Tempolimit abweichender Beschilderung am Ortsschild an, und darauf bezieht sich ja auch das erlaubte Rechtsüberholen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2017 um 09:15:32 Uhr:

Doch, immer. So ist das schließlich definiert.

Wo sollte das nicht so sein?

Eben überall dort wo man schneller als 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften fahren darf.

Aber darum gehts ja scheinbar laut deinem neuesten Posting gar nicht, auch wenn es zunächst deine Behauptung war:

 

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2017 um 08:54:19 Uhr:

Nach einem Ortsschild gilt 50, nicht 70 (außer auf Autobahnen).

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