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Schönes Neujahrsgeschenk

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 7:29

Hallo zusammen,

gestern hatte ich ein schönes "Geschenk" im Briefkasten: Eine Vorladung zu einer Vernehmung wegen Nötigung und Beleidigung im Strassenverkehr

Der Vorfall soll sich am 25.12.04 auf der A7 auf Höhe Petersberg (AB-Polizeistation) ereignet haben.

Nach langem überlegen mit meiner Freundin ist es uns dann eingefallen:

Es war ein "alter" Renault 19 dessen Reaktionen damit begannen uns kurz nach dem Hattenbacher Dreieck in Richtung Würzburg bei einem Überholvorgang auszubremsen. Danach betätigte ich kurz die Lichthupe und er fuhr dann mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte vor mir her.

Er machte auch keine Anstalten die Überholspur wieder freizugeben als rechts alles frei wurde. Ich zeigte ihm nochmals die Lichthupe und als eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 angezeigt wurde wechselte ich auf die rechte Spur und er fuhr stur links.

Das ging über ca 20 km so weiter, bis die AB dann dreispurig wird und kein anderes Auto mehr zu sehen war, wechselte er auf die ganz rechte Spur.

Ich fuhr daneben und wir sahen wie sich die Personen im Renault (Mann und Frau so mitte 30 und "schmieriges" Aussehen) freuten wie die Schneekönige.

Ich fuhr so ca. 2 km neben ihnen her und zeigte einige "Gesten" um ihm ein wenig deutlich zu machen was gelaufen ist, dann rauschten wir davon.

Der Renault kam nicht hinterher.

Ich weiss nicht was sich manche denken, aber wegen dem "Idioten" habe ich keine Lust ein Bussgeld aufgebrummt zu bekommen.

Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und bin gespannt was dabei rauskommt.

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25 Antworten

Ist ja hart. Provokation PUR. Hast du ihn eigentlich bedrängt? oder eher Lichthupe aus sicherem Abstand?

Bin ebenfalls gespannt was da raus kommt. wann hättest den Termin?

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 7:50

Hi,

wie das nunmal so ist, man fährt ein wenig dichter und betätigt die Lichthupe.

Aber was er gemacht hat ist Provokation. Und dann noch die Frechheit zu besitzen eine Anzeige zu starten.

Ich habe alles meinem Anwalt übergeben. Man muss abwarten was in den Akten steht.

Das ist ja echt hart!!

Ich würde solche (ich nenn sie jetzt einfach nett Gestalten) am liebsten auf null runterbremsen und die aus dem Auto ziehen!!

Manche Leute sind gleich in ihrer Ehre gekränkt, wenn sie freundlich von hinten den Hinweis bekommen (Lichthupe), dass sie sich doch bitte an das Rechtsfahrgebot halten sollen und die Fahrbahn räumen sollen!! Echt unglaublich!!!!!

Wünsch dir viel Glück bei der Verhandlung!!

Nun das Betätigen der Lichthupe ist außerhalb von geschlossenen Ortschaften, zum Anzeigen eines Überholfvorganges erlaubt und zählt nicht als Nötigung...Das du zu dicht drauf wast, soll er dir mal beweisen...desnn da muss er schon echt Fakten präsentieren, sonst ist das eine zu subjektive Einschätzung...Er müsste schon sagen, das du so nah drauf warst, dass er nichtmal deine Scheinwerfer mehr erkennen konnte...

Nun du hast relativ gute Karten, da du nicht allein warst...da steht dann Aussage gegen Aussage und es wird nichts passieren...

Eine Möglichkeit, wäre eine Anzeige deinerseits, aber bitte beachte...sowas kommt echt nur duch, wenn mindestens 2 Leute den Sachverhalt genau gleich schildern...nun das wirst du ja mit deiner Freundin hinbekommen...

Mal zu den Vergehen die sich der Renault geleistet hat:

dauerlinksfahren: Verstoß gehen das Rechtsfahrgebot

Ausbremsen: Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Nebelschlußleuchte: regelwidrige Benutzung, Zweckentfremdung einer Lichtanlage zum Zwecke der Nötigung, Verstoß gegen die 50km/h Regel bei eingeschalteter NSL

So hinzu kommt noch das er dich angezeigt hat...dagegen würde ich noch mit einer Verleumdungsklage vorgehen...

Bei sowas habe ich immer meinen Spaß...Immer diese selbsternannten erzieher auf der Autobahn...

Wo ist dein Problem, du kannst ihn genauso wegen Nötigung (Nebelschlußleuchte, etc.) anzeigen, und dann steht Anzeige gegen Anzeige ;) Wenn du nicht mit 30 CM Abstand hinter ihm hergefahren bist kann er dir auch nichts, da man die nderen mit der Lichthupe schonmal drauf aufmerksam machen darf, dass da rechts alles frei ist, natürlich sollte man die nicht alle 5 Sekunden benutzen, aber ich denke du weißt wie ich das meine. Glaube nicht das du was zahlen musst, mein Kumpel wurde genau deshalb auch schon mal angezeigt, ist auch nichts draus geworden.

EDIT: Rest siehe Diesel-Wiesl ;)

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 8:15

richtig!

Das ärgert mich am meisten daran!

Eigentlich hätte ich IHN anzeigen müssen und nicht umgekehrt.

Bevor gleich alle auf mich einschlagen: Ich bin auch der Meinung, dass der Renault-Fahrer bestraft gehört. Aber ich finde, ihr seht die Sache ein wenig zu einseitig und einfach. Stellt Euch doch mal vor, wie ein solches Verfahren am Ende abläuft:

Renault-Fahrer wird behaupten, er habe mehrere LKW überholen wollen und sei dabei von hinten mit Lichthupe und dichtem Auffahren gedrängelt und genötigt worden. Du wirst behaupten, er sei zu langsam gefahren und das auch noch auf der Überholspur. So und wem wird der greise Richter, der sich selbst öfter über die bösen Raser aufregt, nun mehr Glauben schenken? Natürlich dem anderen. Und dann gehst Du nach Urteilsverkündung nach Hause, bist immer noch im Unrecht und oben drein noch drei Monate Fußgänger. Toll, was?

Daher würde ich in einem solchen Fall immer sagen, dass ich mich persönlich an eine solche Situation nicht erinnern kann. Daher hatte ich das Auto wohl wie so oft an einen Freund/Bruder/etc. verliehen. An welchen weiß ich natürlich nach so langer Zeit auch nicht mehr. Basta. Ich glaube nämlich kaum, dass es dann weitere Ermittlungen geben wird, weil kein Beweis-Foto vorliegt. Und wenn doch würde Dich der Schnecken-Renault-Fahrer im Zweifel sowieso niemals erkennen. Ich denke das ist das einfachste, um aus der Sache rauszukommen...

Nun da gebe ich dir natürlich recht...ist die einfachste Sache...

Aber der Richter urteilt nicht nach seinem Glaubensstand...er muss schon genaue Aussagen haben, auf die er sich stützen kann...und das wird ja nicht der Fall sein...

Stressfrei wäre natürlich echt, sich an nichts erinnern zu können *feiks*

Naja, was heißt in diesem Fall genaue Aussagen? Die eine Partei wird Version A und die andere Version B erzählen. Tja und dann wird schon ein klein wenig der Glaubensstand des Richters mitspielen, oder nicht??

Nun mein Wissenstand bei diesen Dingen ist so;

Es muss von mindestens 2 Personen eine endeutige und exakte Beschreibung des Sachverhaltes und des Tatbestandes vorliegen. Sollten da Unklarheiten drin sein, wird es zu keiner Verurteilung kommen...Beispiel ist eben der Abstand...wenn der Typ sagt, wer wurde genötigt durch dichtes Auffahren, muss der Richter fragen wie dicht...wenn er das nicht belegen kann, z.B. durch bildliche Vergleiche gehts in die Hose...und wenn er meint ihn im Rückspiegel gesehen zu haben...kann schon mal die Beifahrerin als Zeugin ausfallen...Hab schon paar Prozesse da erlebt...nur wenn man allein war hat man sehr schlechte Karten...sobald Zeugen da sind ist man als Angeklagter ganz gut dran...

Edit: Lichthupe ist auch so ein Ding...der kann erzählen, das der "Nötiger" hinten ein Feuerwerk gezündet hat mit der Lichthupe...wenn kein Zeuge den Vorgang bestätigen kann -->essig...

am 5. Januar 2005 um 9:25

*aufreg* Der soll sich mal nen Hobby suchen, ist der Rentner oder was? Wer kann es sich denn leisten so über die Autobahn zu schippern und dann noch die zeit haben zur Polizei zu gehen *ätz*..

Also ich reg mich auch ganz gerne mal über langsamfahrer auf (aber dann auch nur wenn die echt rechts fahren und links ist alles Frei), aber andererseits gabs auch Leute die mir am arsch klebten und dauer lichthupe gemacht haben als ich nen LKw überholt habe (mit meinem 45Ps Corsa damals) und da ging es net schneller, und dann sollte man auch net so stressen.

Überleg dir das mit dem verliehen nochmal, das ist meißt ne praktische lösung, sie dürfen dich net bestrafen wenn du nicht gefahren bist, und du mußt nicht gegen angehörige aussagen. Das dumme ist bloß das die Renault-Mongs auch im Gerichtssaal sein werden, und euch wiedererkennen werden.

Gruß Tim

am 5. Januar 2005 um 9:36

past zwar jetzt nicht wirklich dazu, aber gibts unter euch zufällig den einen oder anderen 8angehenden) juristen, der sich auch mit privatrecht & internetrecht verdammt gut auskennt ?

wenn wäre ich sehr dankbar wenn er sich bei mir per pn meldet (sorry @ admins dass es überhaupt net dazupasst, aber es ist dringend *gg*)

Zitat:

Original geschrieben von I_Am_Bizarre

(aber dann auch nur wenn die echt rechts fahren und links ist alles Frei)

Hm, du regst dich also ziemlich oft auf, oder? :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl

Stressfrei wäre natürlich echt, sich an nichts erinnern zu können *feiks*

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und da der Renaultfahrer ihn ausfindig gemacht hat, ist ihm "bewiesen" das er auf der AB zu der Zeit war. Außer man kann anderes widerlegen.

Ich würde einfach Deinen Sachverhalt klären, aber so darlegen, dass Du dich 100% richtig verhalten hast, und sogar auf die Rechte Spur bist, weil überholen nicht ging (Rechtsfahrgebot).

Und eigentlich wolltest Du ihn ja anzeigen, aber Deine Freundin hat Dich abgehalten, da das eh Kleinkrämerei ist. Über solche sollte man sich nicht aufregen und Abstand halten.

Mit dieser Einstellung bekommt der Renaultfahrer eins vorn Kopp, muss blechen (Kosten) und Du lächelst ihn müde an. Wichtig ist nur, das Du nicht das kleinste Fehlverhalten zugibst. Denn dann biste dran!!!

Senci

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