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schon wieder einer mit doppel-bremslicht in nebelschlußleuchte...
hi! hatte das thema schon mal mit den bremslichter in der nebelschlußleuchte.
es gibt das normale bremslicht aussen und auch noch in der nebelschlussleuchte. aber die nebelschl.lecute muss doch auch da drin sein?!
hab das jetzt schon wieder 2 - 3 mal gesehn das es welche haben. kann mir nicht vorstellen das es nicht illegal sein sollte.
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25 Antworten
Es ist ja vorrangig illegal, weil die Leuchte ihre betriebserlaubnis nur so bekommen hat, wie sie ursprünglich ausgeliefert wurde, und dadurch dass du sie veränderst erlischt diese Betriebserlaubnis...
Auf jeder Leuchtenkammer ist eine Buchstaben/Zahlenkombination aufgeprägt, die die Funktion derselben nach TÜV-Norm festlegt.
Eine Verwendung der Leuchte zu einem anderen als den angegebenen Zweck führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wird trotzdem gern gebastelt...
Hallo,
jeglicher Umbau, betrieb mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln führt wie schon erwähnt zum erlischen der Betriebserlaubnis, was den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht...
Ich denke es kommt immer drauf an ob ich mein auto tiefer lege, bis es am boden streift oder mir billige no name bremsen kaufe,,, usw.. oder ob ich das brems licht umbaue so, dass es besser zu sehen ist,,, klar dar es die andern verkehrsteilnehmer nicht ablenken darf!
auch bewusst bin ich mir, dass ich die überbrückung bim vorzeigen raus nehmen muss. Denke jedoch ist immer ne sachte des verstandes
Fahre schon seit jahren supermotard mit Wettbewerbsbereifung (nicht zu gelassene Regenreifen) Polizei hatte bis nun immer gesagt so lange gutes Profil drauf ist ,,, sie haben erst ein problem wen die sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann,,, denke das selbe gilt mit den modifizierunegen der autos.
Diese Einstellung habe ich auch.
Solange es meine Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkersteilnemer nicht beeinträchtigt - sondern sogar verbessert! Werde ich es um-/anbauen.
mfg
ck222
Da so ein Umbau aber manche Leute eher irritiert wie das er Vernesserungen schafft, ist er nicht gerade wirklich sinnvoll! Dann sehen es andere, sin dnicht mehr so konzentriert, weil sie überlegen warum, wieso und wie etc... Ausserdem könnte es zu blendungen kommen...
habe nur ein kostantes rücklicht eingebaut. es ist einfach über die ganze breite so helbeleuchted wie das "herkömmliche quadrat"
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Da so ein Umbau aber manche Leute eher irritiert wie das er Vernesserungen schafft, ist er nicht gerade wirklich sinnvoll! Dann sehen es andere, sin dnicht mehr so konzentriert, weil sie überlegen warum, wieso und wie etc...
Na wenn das Argument gültigkeit hätte, müßten auch FlipFlop-Lacke und kurze Röcke verboten werden!
Aber mal vom Logischen her: Es gibt viele Autos, die serienmäßig über 4 Bremsleuchten verfügen und deren Helligkeit ist auch nicht geringer als die der "gemoddeten" Golf Rücklichter.
Wer es sich leisten könnte und ein lichttechnisches Gutachten machen ließe, käme mit absoluter Sicherheit damit durch.
Da aber die entsprechende Kennzeichnung der Leuchtenkammer fehlt, ist und bleibt diese Bastelei eben illegal.
€NÄF
man man, hast ja echt verständnisvolle Polizisten bei dir, ne seltenheit, ich hab bis jetzt nur Schikane von den Bullen erlebt...
Ich habe die Brems- und die Standlichtlampe untereinander getauscht (natürlich auch die Belegung) und möchte es echt nicht mehr missen. Meiner Meinung nach sind die äußeren Bremsfunzeln viel zu mikrig! In der mittleren Kammer ist die Wirkung viel größer. Von Bremslicht-Nebelfunzeln halte ich nichts!
ich erinner nur mal an die bremslichter der alten c klasse
da wird man blind wenn man dahinter steht.
Ist aber wie schon erwähnt eigentlich auch verboten.
Die Doppelbelegung find ich affig.
Ist aber immer noch besser als die ganzen Spezialisten die ihre Lampen schwarz angüllern.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Hallo,
jeglicher Umbau, betrieb mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln führt wie schon erwähnt zum erlischen der Betriebserlaubnis, was den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht...
das kannst du so nicht sagen, es gibt kein gesetz dafür. das ist in jedem versicherungsvertrag geregelt und kann daher auch bezahlt werden, je nach versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von -omfg-
das kannst du so nicht sagen, es gibt kein gesetz dafür. das ist in jedem versicherungsvertrag geregelt und kann daher auch bezahlt werden, je nach versicherung.
Falsch!!
Das steht in der StvO und ist deutsches Recht!!!
Eh ist das Thema hier völlig überflüssig! Illegal ist illegal... Und warum es illegal ist, wurde oben absolut korrekt erklärt!