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  7. schon wieder einer mit doppel-bremslicht in nebelschlußleuchte...

schon wieder einer mit doppel-bremslicht in nebelschlußleuchte...

VW Vento 1H
Themenstarteram 2. Mai 2005 um 20:17

hi! hatte das thema schon mal mit den bremslichter in der nebelschlußleuchte.

es gibt das normale bremslicht aussen und auch noch in der nebelschlussleuchte. aber die nebelschl.lecute muss doch auch da drin sein?!

hab das jetzt schon wieder 2 - 3 mal gesehn das es welche haben. kann mir nicht vorstellen das es nicht illegal sein sollte.

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25 Antworten
am 2. Mai 2005 um 20:19

Es ist ja vorrangig illegal, weil die Leuchte ihre betriebserlaubnis nur so bekommen hat, wie sie ursprünglich ausgeliefert wurde, und dadurch dass du sie veränderst erlischt diese Betriebserlaubnis...

Auf jeder Leuchtenkammer ist eine Buchstaben/Zahlenkombination aufgeprägt, die die Funktion derselben nach TÜV-Norm festlegt.

Eine Verwendung der Leuchte zu einem anderen als den angegebenen Zweck führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wird trotzdem gern gebastelt... :)

am 2. Mai 2005 um 20:25

Hallo,

jeglicher Umbau, betrieb mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln führt wie schon erwähnt zum erlischen der Betriebserlaubnis, was den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht...

am 3. Mai 2005 um 6:34

Ich denke es kommt immer drauf an ob ich mein auto tiefer lege, bis es am boden streift oder mir billige no name bremsen kaufe,,, usw.. oder ob ich das brems licht umbaue so, dass es besser zu sehen ist,,, klar dar es die andern verkehrsteilnehmer nicht ablenken darf!

auch bewusst bin ich mir, dass ich die überbrückung bim vorzeigen raus nehmen muss. Denke jedoch ist immer ne sachte des verstandes :)

Fahre schon seit jahren supermotard mit Wettbewerbsbereifung (nicht zu gelassene Regenreifen) Polizei hatte bis nun immer gesagt so lange gutes Profil drauf ist ,,, sie haben erst ein problem wen die sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann,,, denke das selbe gilt mit den modifizierunegen der autos.

am 3. Mai 2005 um 7:07

Diese Einstellung habe ich auch.

Solange es meine Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkersteilnemer nicht beeinträchtigt - sondern sogar verbessert! Werde ich es um-/anbauen.

 

mfg

ck222

am 3. Mai 2005 um 7:35

Da so ein Umbau aber manche Leute eher irritiert wie das er Vernesserungen schafft, ist er nicht gerade wirklich sinnvoll! Dann sehen es andere, sin dnicht mehr so konzentriert, weil sie überlegen warum, wieso und wie etc... Ausserdem könnte es zu blendungen kommen...

am 3. Mai 2005 um 7:43

habe nur ein kostantes rücklicht eingebaut. es ist einfach über die ganze breite so helbeleuchted wie das "herkömmliche quadrat"

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Da so ein Umbau aber manche Leute eher irritiert wie das er Vernesserungen schafft, ist er nicht gerade wirklich sinnvoll! Dann sehen es andere, sin dnicht mehr so konzentriert, weil sie überlegen warum, wieso und wie etc...

Na wenn das Argument gültigkeit hätte, müßten auch FlipFlop-Lacke und kurze Röcke verboten werden!

:D :D :D

Aber mal vom Logischen her: Es gibt viele Autos, die serienmäßig über 4 Bremsleuchten verfügen und deren Helligkeit ist auch nicht geringer als die der "gemoddeten" Golf Rücklichter.

Wer es sich leisten könnte und ein lichttechnisches Gutachten machen ließe, käme mit absoluter Sicherheit damit durch.

Da aber die entsprechende Kennzeichnung der Leuchtenkammer fehlt, ist und bleibt diese Bastelei eben illegal.

am 3. Mai 2005 um 12:48

€NÄF

man man, hast ja echt verständnisvolle Polizisten bei dir, ne seltenheit, ich hab bis jetzt nur Schikane von den Bullen erlebt...

Ich habe die Brems- und die Standlichtlampe untereinander getauscht (natürlich auch die Belegung) und möchte es echt nicht mehr missen. Meiner Meinung nach sind die äußeren Bremsfunzeln viel zu mikrig! In der mittleren Kammer ist die Wirkung viel größer. Von Bremslicht-Nebelfunzeln halte ich nichts!

am 3. Mai 2005 um 13:28

ich erinner nur mal an die bremslichter der alten c klasse :)

da wird man blind wenn man dahinter steht.

Ist aber wie schon erwähnt eigentlich auch verboten.

Die Doppelbelegung find ich affig.

Ist aber immer noch besser als die ganzen Spezialisten die ihre Lampen schwarz angüllern.

am 3. Mai 2005 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

jeglicher Umbau, betrieb mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln führt wie schon erwähnt zum erlischen der Betriebserlaubnis, was den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht...

das kannst du so nicht sagen, es gibt kein gesetz dafür. das ist in jedem versicherungsvertrag geregelt und kann daher auch bezahlt werden, je nach versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von -omfg-

das kannst du so nicht sagen, es gibt kein gesetz dafür. das ist in jedem versicherungsvertrag geregelt und kann daher auch bezahlt werden, je nach versicherung.

Falsch!!

Das steht in der StvO und ist deutsches Recht!!!

Eh ist das Thema hier völlig überflüssig! Illegal ist illegal... Und warum es illegal ist, wurde oben absolut korrekt erklärt!

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